Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte die ausgefüllte Vorlage_Referenzaufträge mit Angaben für mindestens 3 geeignete Referenzen ein. In der Vorlage sind zu den Referenzen folgende Angaben zu machen:
— Name des Auftraggebers und zuständige Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Telefonnummer;
— Bezeichnung des Objektes bzw. der Objekte;
— Leistungsort(e);
— Zeitraum der Auftragsausführung/Beginn der Vertragslaufzeit;
— Art der erbrachten Leistungen;
— Grundfläche des gereinigten Objektes bzw. der gereinigten Objekte in m.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
— Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
—— Eine Vergleichbarkeit der mindestens 3 einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn die mindestens 3 einzutragenden Dienstleistungsaufträge auch den in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungsbestandteil Unterhaltsreinigung umfassen.
—— Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist nur gegeben, wenn:
— ein Dienstleistungsauftrag mindestens 75 % der Grundfläche der Liegenschaft, deren Gebäudereinigung zu vergeben ist, umfasst oder
— zwei Dienstleistungsaufträge jeweils mindestens 60 % der Grundfläche der Liegenschaft, deren Gebäudereinigung zu vergeben ist, umfasst und
— alle 3 angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.