Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu erstellen.
Das Oderbruch befindet sich im Osten Brandenburgs und umfasst eine Fläche von etwa 800 km mit insgesamt 160 km Gewässer I. Ordnung Land die durch das LfU unterhalten werden.
Für die geplante Erstellung des URP sind im Zuge der Grundlagenermittlung die in der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung aufgelisteten Gewässerabschnitte mittels Echolot vermessungstechnisch aufzunehmen. Ziel ist die Aufnahme der Struktur der Gewässersohle.
Die in der Anlage 2 aufgelisteten Gewässer sind auf der gesamten, in der technisch max. möglichen Aufnahmebreite zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass eine linienhafte Echolotaufnahme durchgeführt wird. Die Gewässerabschnitte sind mit max. 5 Spuren in einem Regelabstand von etwa 3 m zu befahren.
Es sind detaillierte Aufnahme der Sohlstruktur vorzunehmen, in deren Ergebnis Aussagen über die Mächtigkeit von Schlammauflagen, als auch Aussagen zu lokalen Kolkbildungen und Anlandungen (Abflusshindernisse) zu treffen sind. Darüber hinaus ist der jeweilige Wasserstand zu erfassen.
Stangenpeilungen und Land- bzw. Uferanbindungen sind nicht erforderlich. Zusätzliche Tachymetrische oder GPS-gestützte Aufnahmen von linearen Gewässerstrukturen (Gewässerrandstreifen, Böschungskanten, Uferlinien etc.) außerhalb der Aufnahmespur oder das Aufmessen von Querbauwerken im Gewässerprofil (Brücken) sind ebenfalls nicht erforderlich.
Die Arbeiten sind gemäß den „Technischen Vorgaben für Vermessungsarbeiten an Gewässern, Deichen und wasserwirtschaftlichen Anlagen“ (TV-Vermessung) Stand 01/20 durchzuführen (s. Anlage 4-1).
Insgesamt ist eine Aufnahme von etwa 88 km Gewässer erforderlich, deren Breiten (freifließende Abflussquerschnitte) zwischen 3 und 25 Meter schwanken. Angaben zu Längen und Breiten der relevanten Gewässerabschnitte sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Aus den Messwerten sind Längsschnitte entlang der Gewässerachse zu entwickeln welche die Sohlenlage, die Mächtigkeit der (Schlamm-) Auflandungen sowie die Wasserspiegellagen enthalten.
Aus den aufgenommenen Echolotspuren und dem DGM1 ist ein Gerinnesohlenmodell zu erstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterhaltungsrahmenplan (URP) der Gewässer I. Ordnung Land, Oderbruch — Teil 1: Vermessung
VB-20-501”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu erstellen.
Das Oderbruch befindet sich im Osten Brandenburgs und umfasst eine Fläche von etwa 800 km mit insgesamt 160 km Gewässer I. Ordnung Land die durch das LfU unterhalten werden.
Für die geplante Erstellung des URP sind im Zuge der Grundlagenermittlung die in der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung aufgelisteten Gewässerabschnitte mittels Echolot vermessungstechnisch aufzunehmen. Ziel ist die Aufnahme der Struktur der Gewässersohle.
Die in der Anlage 2 aufgelisteten Gewässer sind auf der gesamten, in der technisch max. möglichen Aufnahmebreite zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass eine linienhafte Echolotaufnahme durchgeführt wird. Die Gewässerabschnitte sind mit max. 5 Spuren in einem Regelabstand von etwa 3 m zu befahren.
Es sind detaillierte Aufnahme der Sohlstruktur vorzunehmen, in deren Ergebnis Aussagen über die Mächtigkeit von Schlammauflagen, als auch Aussagen zu lokalen Kolkbildungen und Anlandungen (Abflusshindernisse) zu treffen sind. Darüber hinaus ist der jeweilige Wasserstand zu erfassen.
Stangenpeilungen und Land- bzw. Uferanbindungen sind nicht erforderlich. Zusätzliche Tachymetrische oder GPS-gestützte Aufnahmen von linearen Gewässerstrukturen (Gewässerrandstreifen, Böschungskanten, Uferlinien etc.) außerhalb der Aufnahmespur oder das Aufmessen von Querbauwerken im Gewässerprofil (Brücken) sind ebenfalls nicht erforderlich.
Die Arbeiten sind gemäß den „Technischen Vorgaben für Vermessungsarbeiten an Gewässern, Deichen und wasserwirtschaftlichen Anlagen“ (TV-Vermessung) Stand 01/20 durchzuführen (s. Anlage 4-1).
Insgesamt ist eine Aufnahme von etwa 88 km Gewässer erforderlich, deren Breiten (freifließende Abflussquerschnitte) zwischen 3 und 25 Meter schwanken. Angaben zu Längen und Breiten der relevanten Gewässerabschnitte sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Aus den Messwerten sind Längsschnitte entlang der Gewässerachse zu entwickeln welche die Sohlenlage, die Mächtigkeit der (Schlamm-) Auflandungen sowie die Wasserspiegellagen enthalten.
Aus den aufgenommenen Echolotspuren und dem DGM1 ist ein Gerinnesohlenmodell zu erstellen.
1️⃣
Ort der Leistung: Märkisch-Oderland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Land Brandenburg — Landkreis Märkisch Oderland siehe Anlage 1
16259 Bad Freienwalde
Eine Übersicht der zu vermessenden Gewässer kann der Anlag 1 der...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Land Brandenburg — Landkreis Märkisch Oderland siehe Anlage 1
16259 Bad Freienwalde
Eine Übersicht der zu vermessenden Gewässer kann der Anlag 1 der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu erstellen.
Das Oderbruch befindet sich im Osten Brandenburgs und umfasst eine Fläche von etwa 800 km2 mit insgesamt 160 km Gewässer I. Ordnung Land die durch das LfU unterhalten werden.
Für die geplante Erstellung des URP sind im Zuge der Grundlagenermittlung die in der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung aufgelisteten Gewässerabschnitte mittels Echolot vermessungstechnisch aufzunehmen. Ziel ist die Aufnahme der Struktur der Gewässersohle.
Die in der Anlage 2 aufgelisteten Gewässer sind auf der gesamten, in der technisch max. möglichen Aufnahmebreite zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass eine linienhafte Echolotaufnahme durchgeführt wird. Die Gewässerabschnitte sind mit max. 5 Spuren in einem Regelabstand von etwa 3 m zu befahren.
Es sind detaillierte Aufnahme der Sohlstruktur vorzunehmen, in deren Ergebnis Aussagen über die Mächtigkeit von Schlammauflagen, als auch Aussagen zu lokalen Kolkbildungen und Anlandungen (Abflusshindernisse) zu treffen sind. Darüber hinaus ist der jeweilige Wasserstand zu erfassen.
Stangenpeilungen und Land- bzw. Uferanbindungen sind nicht erforderlich. Zusätzliche Tachymetrische oder GPS-gestützte Aufnahmen von linearen Gewässerstrukturen (Gewässerrandstreifen, Böschungskanten, Uferlinien etc.) außerhalb der Aufnahmespur oder das Aufmessen von Querbauwerken im Gewässerprofil (Brücken) sind ebenfalls nicht erforderlich.
Die Arbeiten sind gemäß den „Technischen Vorgaben für Vermessungsarbeiten an Gewässern, Deichen und wasserwirtschaftlichen Anlagen“ (TV-Vermessung) Stand 01/20 durchzuführen (s. Anlage 4-1).
Insgesamt ist eine Aufnahme von etwa 88 km Gewässer erforderlich, deren Breiten (freifließende Abflussquerschnitte) zwischen 3 und 25 Meter schwanken. Angaben zu Längen und Breiten der relevanten Gewässerabschnitte sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Aus den Messwerten sind Längsschnitte entlang der Gewässerachse zu entwickeln welche die Sohlenlage, die Mächtigkeit der (Schlamm-) Auflandungen sowie die Wasserspiegellagen enthalten.
Aus den aufgenommenen Echolotspuren und dem DGM1 ist ein Gerinnesohlenmodell zu erstellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Das Projekteam wurde mit den zur Umsetzung des Auftrages notwendigen Qualifikationen sowie der entsprechenden Aufgabenverteilung und Vertretungsregelung...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Das Projekteam wurde mit den zur Umsetzung des Auftrages notwendigen Qualifikationen sowie der entsprechenden Aufgabenverteilung und Vertretungsregelung vollumfänglich dargestellt.
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 13
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Die benötigten technischen Ressourcen sowie der Umgang mit diesen wurde plausibel dargestellt.”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Es wurden für die Bearbeitung genügend Kapazitäten und Puffer vorgehalten, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Es wurden für die Bearbeitung genügend Kapazitäten und Puffer vorgehalten, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwicklung zu gewährleisten.
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Es wurde auf alle Leistungsbereiche der Leistungsbeschreibung eingegangen. Die Vorgehensweise zu den einzelnen Leistungsbereichen wurde plausibel und...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Es wurde auf alle Leistungsbereiche der Leistungsbeschreibung eingegangen. Die Vorgehensweise zu den einzelnen Leistungsbereichen wurde plausibel und zielorientiert erläutert.
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Es wurden hinreichende Prüfungskapazitäten für den AG berücksichtigt und auf Randbedingungen wurde eingegangen.”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Ein wirksames Qualitätssicherungssystem ist vorgesehen bzw. es existieren Vorkehrungen/Routinen zur Gewährleistung der Qualität.”
Kostenkriterium (Name): Angebotssumme
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestanforderung(en)/ Eignungskriterium/-en:
I. Es ist der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ §§ 45 I 2 Nr. 1,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestanforderung(en)/ Eignungskriterium/-en:
I. Es ist der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ §§ 45 I 2 Nr. 1, II, IV Nr. 4 VgV der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu erbringen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens 110 000,00 EUR (netto) betragen.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
II. Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadesfall mindestens 1.5 Mio. EUR für Personen- und mindestens 1.5 Mio. EUR für Sachschäden betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestanforderung:
I. Es sind maximal 5 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestanforderung:
I. Es sind maximal 5 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen.
Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Echolotvermessungen mit vergleichbaren Anforderungen.
Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz eingereicht werden.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht vor dem 10.11.2017 abgeschlossen wurden.
Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU),
— bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU),
— bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU),
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabege-setz (Formular 5.3 EU),
— Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU),
— Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, die bei der Prüfung und Bewertung der Zuschlagskriterien berücksichtigt werden können.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-11
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert...”
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1 EU) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R60U
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
URL: www.mluk.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ? 4 GWB hin.
Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Quelle: OJS 2020/S 222-545148 (2020-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Referat S6 – Zentrale Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterhaltungsrahmenplan (URP) der Gewässer I. Ordnung Land, Oderbruch – Teil 1: Vermessung
VB-20-501”
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu erstellen. Das Oderbruch befindet sich im Osten Brandenburgs und umfasst eine Fläche von etwa 800 km mit insgesamt 160 km Gewässer I. Ordnung Land die durch das LfU unterhalten werden. Für die geplante Erstellung des URP sind im Zuge der Grundlagenermittlung die in der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung aufgelisteten Gewässerabschnitte mittels Echolot vermessungstechnisch aufzunehmen. Ziel ist die Aufnahme der Struktur der Gewässersohle. Die in der Anlage 2 aufgelisteten Gewässer sind auf der gesamten, in der technisch max. möglichen Aufnahmebreite zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass eine linienhafte Echolotaufnahme durchgeführt wird. Die Gewässerabschnitte sind mit max. 5 Spuren in einem Regelabstand von etwa 3 m zu befahren. Es sind detaillierte Aufnahme der Sohlstruktur vorzunehmen, in deren Ergebnis Aussagen über die Mächtigkeit von Schlammauflagen, als auch Aussagen zu lokalen Kolkbildungen und Anlandungen (Abflusshindernisse) zu treffen sind. Darüber hinaus ist der jeweilige Wasserstand zu erfassen. Stangenpeilungen und Land- bzw. Uferanbindungen sind nicht erforderlich. Zusätzliche Tachymetrische oder GPS-gestützte Aufnahmen von linearen Gewässerstrukturen (Gewässerrandstreifen, Böschungskanten, Uferlinien etc.) außerhalb der Aufnahmespur oder das Aufmessen von Querbauwerken im Gewässerprofil (Brücken) sind ebenfalls nicht erforderlich. Die Arbeiten sind gemäß den )Technischen Vorgaben für Vermessungsarbeiten an Gewässern, Deichen und wasserwirtschaftlichen Anlagen“ (TV-Vermessung) Stand 01/20 durchzuführen (s. Anlage 4-1). Insgesamt ist eine Aufnahme von etwa 88 km Gewässer erforderlich, deren Breiten (freifließende Abflussquerschnitte) zwischen 3 und 25 Meter schwanken. Angaben zu Längen und Breiten der relevanten Gewässerabschnitte sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aus den Messwerten sind Längsschnitte entlang der Gewässerachse zu entwickeln welche die Sohlenlage, die Mächtigkeit der (Schlamm-) Auflandungen sowie die Wasserspiegellagen enthalten. Aus den aufgenommenen Echolotspuren und dem DGM1 ist ein Gerinnesohlenmodell zu erstellen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 47128.67 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Land Brandenburg – Landkreis Märkisch Oderland
Siehe Anlage 1
16259 Bad Freienwalde
Eine Übersicht der zu vermessenden Gewässer kann der Anlag 1 der...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Land Brandenburg – Landkreis Märkisch Oderland
Siehe Anlage 1
16259 Bad Freienwalde
Eine Übersicht der zu vermessenden Gewässer kann der Anlag 1 der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu erstellen. Das Oderbruch befindet sich im Osten Brandenburgs und umfasst eine Fläche von etwa 800 km mit insgesamt 160 km Gewässer I. Ordnung Land die durch das LfU unterhalten werden.
Für die geplante Erstellung des URP sind im Zuge der Grundlagenermittlung die in der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung aufgelisteten Gewässerabschnitte mittels Echolot vermessungstechnisch aufzunehmen. Ziel ist die Aufnahme der Struktur der Gewässersohle.
Die in der Anlage 2 aufgelisteten Gewässer sind auf der gesamten, in der technisch max. möglichen Aufnahmebreite zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass eine linienhafte Echolotaufnahme durchgeführt wird. Die Gewässerabschnitte sind mit max. 5 Spuren in einem Regelabstand von etwa
3 m zu befahren.
Es sind detaillierte Aufnahme der Sohlstruktur vorzunehmen, in deren Ergebnis Aussagen über die Mächtigkeit von Schlammauflagen, als auch Aussagen zu lokalen Kolkbildungen und Anlandungen (Abflusshindernisse) zu treffen sind. Darüber hinaus ist der jeweilige Wasserstand zu erfassen. Stangenpeilungen und Land- bzw. Uferanbindungen sind nicht erforderlich. Zusätzliche Tachymetrische oder GPS-gestützte Aufnahmen von linearen Gewässerstrukturen (Gewässerrandstreifen,
Böschungskanten, Uferlinien etc.) außerhalb der Aufnahmespur oder das Aufmessen von Querbauwerken im Gewässerprofil (Brücken) sind ebenfalls nicht erforderlich.
Die Arbeiten sind gemäß den „Technischen Vorgaben für Vermessungsarbeiten an Gewässern, Deichen und wasserwirtschaftlichen Anlagen“ (TV-Vermessung) Stand 01/20 durchzuführen (s. Anlage 4-1).
Insgesamt ist eine Aufnahme von etwa 88 km Gewässer erforderlich, deren Breiten (freifließende Abflussquerschnitte) zwischen 3 und 25 Meter schwanken. Angaben zu Längen und Breiten der relevanten Gewässerabschnitte sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Aus den Messwerten sind Längsschnitte entlang der Gewässerachse zu entwickeln welche die Sohlenlage, die Mächtigkeit der (Schlamm-) Auflandungen sowie die Wasserspiegellagen enthalten.
Aus den aufgenommenen Echolotspuren und dem DGM1 ist ein Gerinnesohlenmodell zu erstellen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 222-545148
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VB-20-501
Titel:
“Unterhaltungsrahmenplan (URP) der Gewässer I. Ordnung Land, Oderbruch – Teil 1: Vermessung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Geo Ingenieurservice Nord-Ost GmbH & Co. KG
Postort: Sundhagen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Vorpommern-Rügen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 47128.67 💰
“Ergänzende Hinweise:
I) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert...”
Ergänzende Hinweise:
I) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
II) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1 EU) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III) Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R52A
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ? 4 GWB hin.
Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 021-050376 (2021-01-27)