Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu erstellen. Das Oderbruch befindet sich im Osten Brandenburgs und umfasst eine Fläche von etwa 800 km mit insgesamt 160 km Gewässer I. Ordnung Land die durch das LfU unterhalten werden. Für die geplante Erstellung des URP sind im Zuge der Grundlagenermittlung die in der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung aufgelisteten Gewässerabschnitte mittels Echolot vermessungstechnisch aufzunehmen. Ziel ist die Aufnahme der Struktur der Gewässersohle. Die in der Anlage 2 aufgelisteten Gewässer sind auf der gesamten, in der technisch max. möglichen Aufnahmebreite zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass eine linienhafte Echolotaufnahme durchgeführt wird. Die Gewässerabschnitte sind mit max. 5 Spuren in einem Regelabstand von etwa 3 m zu befahren. Es sind detaillierte Aufnahme der Sohlstruktur vorzunehmen, in deren Ergebnis Aussagen über die Mächtigkeit von Schlammauflagen, als auch Aussagen zu lokalen Kolkbildungen und Anlandungen (Abflusshindernisse) zu treffen sind. Darüber hinaus ist der jeweilige Wasserstand zu erfassen. Stangenpeilungen und Land- bzw. Uferanbindungen sind nicht erforderlich. Zusätzliche Tachymetrische oder GPS-gestützte Aufnahmen von linearen Gewässerstrukturen (Gewässerrandstreifen, Böschungskanten, Uferlinien etc.) außerhalb der Aufnahmespur oder das Aufmessen von Querbauwerken im Gewässerprofil (Brücken) sind ebenfalls nicht erforderlich. Die Arbeiten sind gemäß den „Technischen Vorgaben für Vermessungsarbeiten an Gewässern, Deichen und wasserwirtschaftlichen Anlagen“ (TV-Vermessung) Stand 01/20 durchzuführen (s. Anlage 4-1). Insgesamt ist eine Aufnahme von etwa 88 km Gewässer erforderlich, deren Breiten (freifließende Abflussquerschnitte) zwischen 3 und 25 Meter schwanken. Angaben zu Längen und Breiten der relevanten Gewässerabschnitte sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aus den Messwerten sind Längsschnitte entlang der Gewässerachse zu entwickeln welche die Sohlenlage, die Mächtigkeit der (Schlamm-) Auflandungen sowie die Wasserspiegellagen enthalten. Aus den aufgenommenen Echolotspuren und dem DGM1 ist ein Gerinnesohlenmodell zu erstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
Referenznummer: VB-20-501
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu erstellen.
Das Oderbruch befindet sich im Osten Brandenburgs und umfasst eine Fläche von etwa 800 km
Für die geplante Erstellung des URP sind im Zuge der Grundlagenermittlung die in der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung aufgelisteten Gewässerabschnitte mittels Echolot vermessungstechnisch aufzunehmen. Ziel ist die Aufnahme der Struktur der Gewässersohle.
Die in der Anlage 2 aufgelisteten Gewässer sind auf der gesamten, in der technisch max. möglichen Aufnahmebreite zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass eine linienhafte Echolotaufnahme durchgeführt wird. Die Gewässerabschnitte sind mit max. 5 Spuren in einem Regelabstand von etwa 3 m zu befahren.
Es sind detaillierte Aufnahme der Sohlstruktur vorzunehmen, in deren Ergebnis Aussagen über die Mächtigkeit von Schlammauflagen, als auch Aussagen zu lokalen Kolkbildungen und Anlandungen (Abflusshindernisse) zu treffen sind. Darüber hinaus ist der jeweilige Wasserstand zu erfassen.
Stangenpeilungen und Land- bzw. Uferanbindungen sind nicht erforderlich. Zusätzliche Tachymetrische oder GPS-gestützte Aufnahmen von linearen Gewässerstrukturen (Gewässerrandstreifen, Böschungskanten, Uferlinien etc.) außerhalb der Aufnahmespur oder das Aufmessen von Querbauwerken im Gewässerprofil (Brücken) sind ebenfalls nicht erforderlich.
Die Arbeiten sind gemäß den „Technischen Vorgaben für Vermessungsarbeiten an Gewässern, Deichen und wasserwirtschaftlichen Anlagen“ (TV-Vermessung) Stand 01/20 durchzuführen (s. Anlage 4-1).
Insgesamt ist eine Aufnahme von etwa 88 km Gewässer erforderlich, deren Breiten (freifließende Abflussquerschnitte) zwischen 3 und 25 Meter schwanken. Angaben zu Längen und Breiten der relevanten Gewässerabschnitte sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Aus den Messwerten sind Längsschnitte entlang der Gewässerachse zu entwickeln welche die Sohlenlage, die Mächtigkeit der (Schlamm-) Auflandungen sowie die Wasserspiegellagen enthalten.
Aus den aufgenommenen Echolotspuren und dem DGM1 ist ein Gerinnesohlenmodell zu erstellen.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu erstellen.
Das Oderbruch befindet sich im Osten Brandenburgs und umfasst eine Fläche von etwa 800 km
Für die geplante Erstellung des URP sind im Zuge der Grundlagenermittlung die in der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung aufgelisteten Gewässerabschnitte mittels Echolot vermessungstechnisch aufzunehmen. Ziel ist die Aufnahme der Struktur der Gewässersohle.
Die in der Anlage 2 aufgelisteten Gewässer sind auf der gesamten, in der technisch max. möglichen Aufnahmebreite zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass eine linienhafte Echolotaufnahme durchgeführt wird. Die Gewässerabschnitte sind mit max. 5 Spuren in einem Regelabstand von etwa 3 m zu befahren.
Es sind detaillierte Aufnahme der Sohlstruktur vorzunehmen, in deren Ergebnis Aussagen über die Mächtigkeit von Schlammauflagen, als auch Aussagen zu lokalen Kolkbildungen und Anlandungen (Abflusshindernisse) zu treffen sind. Darüber hinaus ist der jeweilige Wasserstand zu erfassen.
Stangenpeilungen und Land- bzw. Uferanbindungen sind nicht erforderlich. Zusätzliche Tachymetrische oder GPS-gestützte Aufnahmen von linearen Gewässerstrukturen (Gewässerrandstreifen, Böschungskanten, Uferlinien etc.) außerhalb der Aufnahmespur oder das Aufmessen von Querbauwerken im Gewässerprofil (Brücken) sind ebenfalls nicht erforderlich.
Die Arbeiten sind gemäß den „Technischen Vorgaben für Vermessungsarbeiten an Gewässern, Deichen und wasserwirtschaftlichen Anlagen“ (TV-Vermessung) Stand 01/20 durchzuführen (s. Anlage 4-1).
Insgesamt ist eine Aufnahme von etwa 88 km Gewässer erforderlich, deren Breiten (freifließende Abflussquerschnitte) zwischen 3 und 25 Meter schwanken. Angaben zu Längen und Breiten der relevanten Gewässerabschnitte sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Aus den Messwerten sind Längsschnitte entlang der Gewässerachse zu entwickeln welche die Sohlenlage, die Mächtigkeit der (Schlamm-) Auflandungen sowie die Wasserspiegellagen enthalten.
Aus den aufgenommenen Echolotspuren und dem DGM1 ist ein Gerinnesohlenmodell zu erstellen.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1 EU) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R60U
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1 EU) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R60U
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu erstellen.
Das Oderbruch befindet sich im Osten Brandenburgs und umfasst eine Fläche von etwa 800 km
Für die geplante Erstellung des URP sind im Zuge der Grundlagenermittlung die in der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung aufgelisteten Gewässerabschnitte mittels Echolot vermessungstechnisch aufzunehmen. Ziel ist die Aufnahme der Struktur der Gewässersohle.
Für die geplante Erstellung des URP sind im Zuge der Grundlagenermittlung die in der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung aufgelisteten Gewässerabschnitte mittels Echolot vermessungstechnisch aufzunehmen. Ziel ist die Aufnahme der Struktur der Gewässersohle.
Die in der Anlage 2 aufgelisteten Gewässer sind auf der gesamten, in der technisch max. möglichen Aufnahmebreite zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass eine linienhafte Echolotaufnahme durchgeführt wird. Die Gewässerabschnitte sind mit max. 5 Spuren in einem Regelabstand von etwa 3 m zu befahren.
Die in der Anlage 2 aufgelisteten Gewässer sind auf der gesamten, in der technisch max. möglichen Aufnahmebreite zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass eine linienhafte Echolotaufnahme durchgeführt wird. Die Gewässerabschnitte sind mit max. 5 Spuren in einem Regelabstand von etwa 3 m zu befahren.
Es sind detaillierte Aufnahme der Sohlstruktur vorzunehmen, in deren Ergebnis Aussagen über die Mächtigkeit von Schlammauflagen, als auch Aussagen zu lokalen Kolkbildungen und Anlandungen (Abflusshindernisse) zu treffen sind. Darüber hinaus ist der jeweilige Wasserstand zu erfassen.
Es sind detaillierte Aufnahme der Sohlstruktur vorzunehmen, in deren Ergebnis Aussagen über die Mächtigkeit von Schlammauflagen, als auch Aussagen zu lokalen Kolkbildungen und Anlandungen (Abflusshindernisse) zu treffen sind. Darüber hinaus ist der jeweilige Wasserstand zu erfassen.
Stangenpeilungen und Land- bzw. Uferanbindungen sind nicht erforderlich. Zusätzliche Tachymetrische oder GPS-gestützte Aufnahmen von linearen Gewässerstrukturen (Gewässerrandstreifen, Böschungskanten, Uferlinien etc.) außerhalb der Aufnahmespur oder das Aufmessen von Querbauwerken im Gewässerprofil (Brücken) sind ebenfalls nicht erforderlich.
Stangenpeilungen und Land- bzw. Uferanbindungen sind nicht erforderlich. Zusätzliche Tachymetrische oder GPS-gestützte Aufnahmen von linearen Gewässerstrukturen (Gewässerrandstreifen, Böschungskanten, Uferlinien etc.) außerhalb der Aufnahmespur oder das Aufmessen von Querbauwerken im Gewässerprofil (Brücken) sind ebenfalls nicht erforderlich.
Die Arbeiten sind gemäß den „Technischen Vorgaben für Vermessungsarbeiten an Gewässern, Deichen und wasserwirtschaftlichen Anlagen“ (TV-Vermessung) Stand 01/20 durchzuführen (s. Anlage 4-1).
Insgesamt ist eine Aufnahme von etwa 88 km Gewässer erforderlich, deren Breiten (freifließende Abflussquerschnitte) zwischen 3 und 25 Meter schwanken. Angaben zu Längen und Breiten der relevanten Gewässerabschnitte sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Aus den Messwerten sind Längsschnitte entlang der Gewässerachse zu entwickeln welche die Sohlenlage, die Mächtigkeit der (Schlamm-) Auflandungen sowie die Wasserspiegellagen enthalten.
Aus den aufgenommenen Echolotspuren und dem DGM1 ist ein Gerinnesohlenmodell zu erstellen.
Das Oderbruch befindet sich im Osten Brandenburgs und umfasst eine Fläche von etwa 800 km2 mit insgesamt 160 km Gewässer I. Ordnung Land die durch das LfU unterhalten werden.
Dauer: 6 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Brandenburg — Landkreis Märkisch Oderland siehe Anlage 1
16259 Bad Freienwalde
Eine Übersicht der zu vermessenden Gewässer kann der Anlag 1 der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestanforderung(en)/ Eignungskriterium/-en:
I. Es ist der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ §§ 45 I 2 Nr. 1, II, IV Nr. 4 VgV der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu erbringen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens 110 000,00 EUR (netto) betragen.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
II. Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadesfall mindestens 1.5 Mio. EUR für Personen- und mindestens 1.5 Mio. EUR für Sachschäden betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
II. Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadesfall mindestens 1.5 Mio. EUR für Personen- und mindestens 1.5 Mio. EUR für Sachschäden betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestanforderung:
I. Es sind maximal 5 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen.
Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Echolotvermessungen mit vergleichbaren Anforderungen.
Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz eingereicht werden.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht vor dem 10.11.2017 abgeschlossen wurden.
Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU),
— bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU),
— bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU),
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabege-setz (Formular 5.3 EU),
— Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU),
— Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, die bei der Prüfung und Bewertung der Zuschlagskriterien berücksichtigt werden können.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Das Projekteam wurde mit den zur Umsetzung des Auftrages notwendigen Qualifikationen sowie der entsprechenden Aufgabenverteilung und Vertretungsregelung vollumfänglich dargestellt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 13
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die benötigten technischen Ressourcen sowie der Umgang mit diesen wurde plausibel dargestellt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Es wurden für die Bearbeitung genügend Kapazitäten und Puffer vorgehalten, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwicklung zu gewährleisten.
Es wurde auf alle Leistungsbereiche der Leistungsbeschreibung eingegangen. Die Vorgehensweise zu den einzelnen Leistungsbereichen wurde plausibel und zielorientiert erläutert.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Es wurden hinreichende Prüfungskapazitäten für den AG berücksichtigt und auf Randbedingungen wurde eingegangen.
Ein wirksames Qualitätssicherungssystem ist vorgesehen bzw. es existieren Vorkehrungen/Routinen zur Gewährleistung der Qualität.
Kostenkriterium (Name): Angebotssumme
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1 EU) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1 EU) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R60U
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ? 4 GWB hin.
Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
Internetadresse: www.mluk.brandenburg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Quelle: OJS 2020/S 222-545148 (2020-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu erstellen. Das Oderbruch befindet sich im Osten Brandenburgs und umfasst eine Fläche von etwa 800 km
Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu erstellen. Das Oderbruch befindet sich im Osten Brandenburgs und umfasst eine Fläche von etwa 800 km
Ergänzende Hinweise:
I) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
II) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1 EU) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III) Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R52A
I) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
II) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1 EU) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III) Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R52A
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die in der Anlage 2 aufgelisteten Gewässer sind auf der gesamten, in der technisch max. möglichen Aufnahmebreite zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass eine linienhafte Echolotaufnahme durchgeführt wird. Die Gewässerabschnitte sind mit max. 5 Spuren in einem Regelabstand von etwa
Die in der Anlage 2 aufgelisteten Gewässer sind auf der gesamten, in der technisch max. möglichen Aufnahmebreite zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass eine linienhafte Echolotaufnahme durchgeführt wird. Die Gewässerabschnitte sind mit max. 5 Spuren in einem Regelabstand von etwa
3 m zu befahren.
Es sind detaillierte Aufnahme der Sohlstruktur vorzunehmen, in deren Ergebnis Aussagen über die Mächtigkeit von Schlammauflagen, als auch Aussagen zu lokalen Kolkbildungen und Anlandungen (Abflusshindernisse) zu treffen sind. Darüber hinaus ist der jeweilige Wasserstand zu erfassen. Stangenpeilungen und Land- bzw. Uferanbindungen sind nicht erforderlich. Zusätzliche Tachymetrische oder GPS-gestützte Aufnahmen von linearen Gewässerstrukturen (Gewässerrandstreifen,
Es sind detaillierte Aufnahme der Sohlstruktur vorzunehmen, in deren Ergebnis Aussagen über die Mächtigkeit von Schlammauflagen, als auch Aussagen zu lokalen Kolkbildungen und Anlandungen (Abflusshindernisse) zu treffen sind. Darüber hinaus ist der jeweilige Wasserstand zu erfassen. Stangenpeilungen und Land- bzw. Uferanbindungen sind nicht erforderlich. Zusätzliche Tachymetrische oder GPS-gestützte Aufnahmen von linearen Gewässerstrukturen (Gewässerrandstreifen,
Böschungskanten, Uferlinien etc.) außerhalb der Aufnahmespur oder das Aufmessen von Querbauwerken im Gewässerprofil (Brücken) sind ebenfalls nicht erforderlich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Brandenburg – Landkreis Märkisch Oderland
Siehe Anlage 1
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-25 📅
Name: Geo Ingenieurservice Nord-Ost GmbH & Co. KG
Postort: Sundhagen
Land: Deutschland 🇩🇪 Vorpommern-Rügen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 47128.67 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat S6 – Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
I) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
I) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
II) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
III) Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
III) Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R52A
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.