Für die weitere Aufbauphase der Autobahn GmbH wird unverzüglich für den Zeitraum eines Jahres die externe Unterstützung in der Personalgewinnung erforderlich. Hierzu gehört im Wesentlichen der gesamte Rekrutierungsprozess; angefangen vom Abklären der Stellenanforderungen mit den Bereichen der regionalen Niederlassung, über das Erstellen und Ausschreiben der Stellenanzeigen bis hin zum Begleiten und controllen des Auswahlverfahrens. Daher ist beabsichtigt 11 Teillose zu vergeben: Je 1 Los für die regionalen Niederlassungen sowie für die Zentrale der Autobahn GmbH.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 2020-10004
Kurze Beschreibung:
Für die weitere Aufbauphase der Autobahn GmbH wird unverzüglich für den Zeitraum eines Jahres die externe Unterstützung in der Personalgewinnung erforderlich. Hierzu gehört im Wesentlichen der gesamte Rekrutierungsprozess; angefangen vom Abklären der Stellenanforderungen mit den Bereichen der regionalen Niederlassung, über das Erstellen und Ausschreiben der Stellenanzeigen bis hin zum Begleiten und controllen des Auswahlverfahrens.
Daher ist beabsichtigt 11 Teillose zu vergeben: Je 1 Los für die regionalen Niederlassungen sowie für die Zentrale der Autobahn GmbH.
Für die weitere Aufbauphase der Autobahn GmbH wird unverzüglich für den Zeitraum eines Jahres die externe Unterstützung in der Personalgewinnung erforderlich. Hierzu gehört im Wesentlichen der gesamte Rekrutierungsprozess; angefangen vom Abklären der Stellenanforderungen mit den Bereichen der regionalen Niederlassung, über das Erstellen und Ausschreiben der Stellenanzeigen bis hin zum Begleiten und controllen des Auswahlverfahrens.
Daher ist beabsichtigt 11 Teillose zu vergeben: Je 1 Los für die regionalen Niederlassungen sowie für die Zentrale der Autobahn GmbH.
Für die weitere Aufbauphase der Autobahn GmbH wird unverzüglich für den Zeitraum eines Jahres die externe Unterstützung in der Personalgewinnung erforderlich. Hierzu gehört im Wesentlichen der gesamte Rekrutierungsprozess; angefangen vom Abklären der Stellenanforderungen mit den Bereichen der regionalen Niederlassung, über das Erstellen und Ausschreiben der Stellenanzeigen bis hin zum Begleiten und controllen des Auswahlverfahrens.
Für die weitere Aufbauphase der Autobahn GmbH wird unverzüglich für den Zeitraum eines Jahres die externe Unterstützung in der Personalgewinnung erforderlich. Hierzu gehört im Wesentlichen der gesamte Rekrutierungsprozess; angefangen vom Abklären der Stellenanforderungen mit den Bereichen der regionalen Niederlassung, über das Erstellen und Ausschreiben der Stellenanzeigen bis hin zum Begleiten und controllen des Auswahlverfahrens.
Daher ist beabsichtigt 11 Teillose zu vergeben: Je 1 Los für die regionalen Niederlassungen sowie für die Zentrale der Autobahn GmbH.
Geschätzter Gesamtwert: 2 818 700 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Nord
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Für die aktuelle Aufbauphase wird daher für die Deckung des Personalbedarfs die externe Unterstützung in der Personalgewinnung mittels stellenanzeigengestützter Suche sowie Direktansprache erforderlich, damit der Personalbedarf in den regionalen Niederlassungsbereichen zeitlich, qualitativ, quantitativ sowie räumlich gedeckt werden kann.
Für die aktuelle Aufbauphase wird daher für die Deckung des Personalbedarfs die externe Unterstützung in der Personalgewinnung mittels stellenanzeigengestützter Suche sowie Direktansprache erforderlich, damit der Personalbedarf in den regionalen Niederlassungsbereichen zeitlich, qualitativ, quantitativ sowie räumlich gedeckt werden kann.
Vergeben werden für die regionalen Bereiche der Niederlassungen (inkl. Außenstellen, etc.) Kontingente von 50 zu besetzenden Stellen. Der stellenkonkrete Personalbedarf wird nach Abschluss des Verfahrens zur Unterrichtung der Beschäftigten im Zuge des Betriebsübergangs nach § 613a BGB bis Ende Mai 2020 festgestellt. Eine Leistungsabnahmeverpflichtung besteht nicht. Je nach dann tatsächlich bestehender Bedarfssituation können als Option weitere Kontingente von je 50 zu besetzenden Stellen vergeben werden. Zusätzliche Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Vergeben werden für die regionalen Bereiche der Niederlassungen (inkl. Außenstellen, etc.) Kontingente von 50 zu besetzenden Stellen. Der stellenkonkrete Personalbedarf wird nach Abschluss des Verfahrens zur Unterrichtung der Beschäftigten im Zuge des Betriebsübergangs nach § 613a BGB bis Ende Mai 2020 festgestellt. Eine Leistungsabnahmeverpflichtung besteht nicht. Je nach dann tatsächlich bestehender Bedarfssituation können als Option weitere Kontingente von je 50 zu besetzenden Stellen vergeben werden. Zusätzliche Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerung um weitere 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Nord-West
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Westfalen
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Nordost
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Ost
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Rheinland
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: West
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Nordbayern
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Südbayern
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Südwest
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Zentrale Berlin und Essen
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Vergeben werden für die regionalen Bereiche der Niederlassungen (inkl. Außenstellen, etc.) Kontingente von 100 zu besetzenden Stellen. Der stellenkonkrete Personalbedarf wird nach Abschluss des Verfahrens zur Unterrichtung der Beschäftigten im Zuge des Betriebsübergangs nach § 613a BGB bis Ende Mai 2020 festgestellt. Eine Leistungsabnahmeverpflichtung besteht nicht. Je nach dann tatsächlich bestehender Bedarfssituation können als Option weitere Kontingente von je 100 zu besetzenden Stellen vergeben werden. Zusätzliche Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Vergeben werden für die regionalen Bereiche der Niederlassungen (inkl. Außenstellen, etc.) Kontingente von 100 zu besetzenden Stellen. Der stellenkonkrete Personalbedarf wird nach Abschluss des Verfahrens zur Unterrichtung der Beschäftigten im Zuge des Betriebsübergangs nach § 613a BGB bis Ende Mai 2020 festgestellt. Eine Leistungsabnahmeverpflichtung besteht nicht. Je nach dann tatsächlich bestehender Bedarfssituation können als Option weitere Kontingente von je 100 zu besetzenden Stellen vergeben werden. Zusätzliche Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hamburg
Hannover
Hamm
Stolpe
Halle
Krefeld
Montabaur
Nürnberg
München
Stuttgart
Berlin und Essen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Diese Erklärung ist auch von Unternehmen vorzulegen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bewerber beruft (§ 47 VgV).
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Diese Erklärung ist auch von Unternehmen vorzulegen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bewerber beruft (§ 47 VgV).
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auchAngaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auchAngaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft):
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3.1: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
Mindeststandards:
zu 3.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens 2 000 000 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr;
— Für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4.1: Nachweis der Tätigkeit zur Personalgewinnung, die eine – Mindesttätigkeit als Personaldienstleister in der Personalgewinnung von mindestens 5 Jahren belegen.
4.2: Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre (ab 2015), die Erfahrungen bei ähnlich komplexen Projekten in den Bereichen-Personalgewinnung von Ingenieuren, Kaufleuten, IT-Mitarbeitern und Juristen in ähnlichem Umfang und Komplexität im öffentlichen oder privaten Sektor belegen.
4.2: Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre (ab 2015), die Erfahrungen bei ähnlich komplexen Projekten in den Bereichen-Personalgewinnung von Ingenieuren, Kaufleuten, IT-Mitarbeitern und Juristen in ähnlichem Umfang und Komplexität im öffentlichen oder privaten Sektor belegen.
4.3: Nachweis des zur Qualitätssicherung eingesetzten Qualitätsmanagements-Systems, der die – Struktur und Prozesse des Systems zur Sicherung der Qualität und Erfolg bei der Personalgewinnung belegt.
4.4: Nachweis, der die durchschnittliche Anzahl der im Bereich der Personalgewinnung eingesetzten Mitarbeiter (Angestellte und freie Mitarbeiter) p. a. – Übersicht der jeweiligen Anzahl der letzten 3 Jahre (ab 2018) belegt.
Mindeststandards:
Zu 4.1: Vorlage des Handelsregisterauszug oder eines anderen Nachweises aus dem die Zeitdauer der Tätigkeit im Bereich der Personalgewinnung hervorgeht.
Es sind mindestens 5 Tätigkeitsjahre im Bereich der Personalgewinnung nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluß.
Zu 4.2: Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.2): – Auftraggeber (AG), mit Ansprechpartner des AG- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen.) – Anzahl der zu besetzenden Stellen – Leistungszeitrau. Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken und die Anzahl von zu besetzenden Stellen aufzeigt. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluß.
Zu 4.2: Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.2): – Auftraggeber (AG), mit Ansprechpartner des AG- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen.) – Anzahl der zu besetzenden Stellen – Leistungszeitrau. Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken und die Anzahl von zu besetzenden Stellen aufzeigt. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluß.
Zu 4.3: Als Nachweis ist ein Zertifikat unter Nennung des Systems vorzulegen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluß.
Zu 4.4: Die Anzahl ist in der Teilnahmeerklärung (separates Schreiben) zu bestätigen. Eine Benennung von weniger als 10 Mitarbeitern je Nachweisjahr führt zum Ausschluß.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-05-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes
Kontakt
Kontaktperson: Die Autobahn GmbH, Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=323342🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 Angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
De/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
De/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 077-182127 (2020-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 818 700 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-11 📅
Name: ARTS Experts GmbH
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪 Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 164 700 EUR 💰
Postleitzahl: 01109
Gesamtwert des Auftrags: 174 700 EUR 💰
179 700 EUR 💰
339 400 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3
5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3) angegebene Kontaktstelle anzubringen.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).