Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Angaben der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und der Zahl seiner Führungskräfte (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technischen und beruflichen Eignung sich der Bewerber beruft, an dem Teilnahmeantrag teilnimmt, sind mittels Formular B Angaben der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und die Zahl seiner Führungskräfte jeweils in den letzten 3 Jahren – hier konkret 2018, 2019 und 2020 – zu machen.
Drittunternehmen sind solche Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Eignung sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung im Rahmen seines Teilnahmeantrags beruft (§ 47 VgV) und die selbst nicht Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind.
— Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber hat als Teil des Nachweises seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Referenzen beizubringen:
— Referenzprojekte – Beratung – Formular R-Beratung,
— Referenzprojekte – Projektentwicklung – Formular R-Projektentwicklung,
— Referenzprojekte – Öffentlichkeitsarbeit – Formular R-Öffentlichkeitsarbeit,
Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
— dem Bewerber,
— einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
— einem ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bewerber beruft.
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges ausfüllen des entsprechenden Formulars zu beschreiben. Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen. Es ist möglich, ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Bereiche der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Referenzen) vorzulegen. In diesem Fall sind für das Referenzprojekt dann jedoch auch mehrere Formulare vorzulegen und jeweils darzustellen, dass und wie das Referenzprojekt die jeweiligen formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen erfüllt (z.B.: Ist ein Bewerber der Meinung, dass eines seiner Referenzprojekte sowohl die Anforderungen an Referenzen in Bezug auf Beratung als auch an Projektentwicklung erfüllt, so hat er für dieses Referenzprojekt sowohl Formular R-Beratung als auch ein Formular R-Projektentwicklung auszufüllen und einzureichen und dabei in der Beschreibung des Projekts im Formular jeweils darzustellen, weshalb das eingereichte Referenzprojekt die für den jeweiligen Referenzbereich geforderten Anforderungen erfüllt.)
Die nachfolgenden für die jeweiligen Referenzen genannten Mindestanforderungen sind sämtlich zwingend zu erfüllen.
Referenzprojekte – Beratung – Formular R-Beratung Vorlage von Referenzprojekten (mittels Formular R-Beratung) aus den letzten 3 Jahren – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021 -, deren Auftragsgegenstand die
1. Erstellung von Konzepten und Maßnahmen; oder
2. Erstellung von Studien, Reports, oder Beiträgen; oder
3. Erstellung von qualitativen und/oder quantitativen Analysen; oder
4. Bewertung von Projekten oder Projektskizzen und Verfassung von Stellungnahmen; oder
5. Beratung zur Ausgestaltung und Begleitung von Förderprogrammen und / oder Förderrichtlinien jeweils in den Bereichen energetische Sanierung/ energieeffizientes Bauen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Erneuerbare und klimafreundliche Energien sowie Sektorkopplung in Gebäuden und im Quartier, Energiekonzepte und -maßnahmen für Gebäude und Quartiere, energetische Quartiers- und Stadtentwicklung oder smarte Technologien für energieeffiziente Gebäude und Quartiere umfasste.
Im Rahmen der Darstellung des jeweiligen Projektes in Formular R-Beratung ist der Beratungsgegenstand sowie die Aufgaben/Rolle und (bereits) erbrachte Leistungen des Referenzgebers detailliert zu beschreiben. Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten 3 Jahre – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld „Beschreibung des Referenzenprojekts“ darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R-Beratung ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten 3 Jahre, bereits erbracht wurden.
Referenzprojekte – Projektentwicklung – Formular R-Projektentwicklung Vorlage von Referenzprojekten (mittels Formular R-Projektentwicklung) aus den letzten 3 Jahren – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021 -, deren Auf-tragsgegenstand
1. die Beratung über die Inanspruchnahme von Fördermitteln für konkrete Projekte bis hin zur Mithilfe bei der Ausarbeitung konkreter Förderanträge; oder
2. die Entwicklung notwendiger Strategien und Konzepte zur Vorbereitung von Investitionsprojekten; oder
3. das Projektmanagement und / oder die Konsortialführerschaft von Projekten
Jeweils in den Bereichen energetische Sanierung/ energieeffizientes Bauen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Erneuerbare und klimafreundliche Energien sowie Sektorkopplung in Gebäuden und im Quartier, Energiekonzepte und -maßnahmen für Gebäude und Quartiere, energetische Quartiers- und Stadtentwicklung oder smarte Technologien für energieeffiziente Gebäude und Quartiere umfasste.
Im Rahmen der Darstellung des jeweiligen Projektes in Formular R-Projektentwicklung sind sowohl die Leistungen darzustellen, die bei der Projektentwicklung erbracht wurden, als auch das eigentliche Projekt detailliert zu beschreiben. Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten 3 Jahre – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld „Beschreibung des Referenzenprojekts“ darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R-Projektentwicklung ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten 3 Jahre, bereits erbracht wurden.
Referenzprojekte – Öffentlichkeitsarbeit – Formular R-Öffentlichkeitsarbeit
Vorlage von Referenzprojekten (mittels Formular R-Öffentlichkeitsarbeit) aus den letzten 3 Jahren – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021 – über die Erbringung von Öffentlichkeitsarbeit. Unter „Öffentlichkeitsarbeit“ im Sinne der vorliegenden Anforderung an die Referenzen werden die nachfolgenden Leistungen verstanden:
1. konzeptionelle, redaktionelle und grafische Betreuung von Internetpräsenzen; oder
2. redaktionelle/grafische Bespielung von Social Media-Kanälen; oder
3. professionelle Erstellung von Videos für den Einsatz auf Internetpräsenzen und Social Media; oder
4. Erstellung von grafisch einheitlichen (CD-konformen) Broschüren, Leitfäden und sonstigen Informationsmaterialen (insbesondere zur Online-Veröffentlichung); oder
5. Konzeptionierung und Durchführung von Veranstaltungen; oder
6. Pressearbeit.
Jeweils mit Bezug zu Energie und / oder Gebäude-Themen.
Im Rahmen der Darstellung des jeweiligen Projektes in Formular R-Öffentlichkeitsarbeit sind sowohl die konkrete Art der Öffentlichkeitsarbeit darzustellen (z.B. Leitfaden XY veröffentlicht in, Konzeptionierung Veranstaltung XY, etc.), als auch der konkrete Beitrag zur Veröffentlichung bzw. Veranstaltung detailliert zu beschreiben. Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten 3 Jahre – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld „Beschreibung des Referenzenprojekts“ darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R-Öffentlichkeitsarbeit ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten 3 Jahre, bereits erbracht wurden.