Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Auf Gebäude entfallen bundesweit rund 30 Prozent der Treibhausgasemissionen und knapp 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs. Der Gebäudesektor spielt daher eine zentrale Rolle für das Erreichen der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele. Daher ist einer der Bausteine zur Umsetzung der Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen die Umsetzung „urbaner Energielösungen“, um insbesondere die Reduktion von Treibhausgasemissionen der Gebäude in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine Managementberatung
Referenznummer: 2020-123
Kurze Beschreibung:
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Auf Gebäude entfallen bundesweit rund 30 Prozent der Treibhausgasemissionen und knapp 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs. Der Gebäudesektor spielt daher eine zentrale Rolle für das Erreichen der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele. Daher ist einer der Bausteine zur Umsetzung der Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen die Umsetzung „urbaner Energielösungen“, um insbesondere die Reduktion von Treibhausgasemissionen der Gebäude in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben.
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Auf Gebäude entfallen bundesweit rund 30 Prozent der Treibhausgasemissionen und knapp 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs. Der Gebäudesektor spielt daher eine zentrale Rolle für das Erreichen der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele. Daher ist einer der Bausteine zur Umsetzung der Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen die Umsetzung „urbaner Energielösungen“, um insbesondere die Reduktion von Treibhausgasemissionen der Gebäude in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-24 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 251-631150
ABl. S-Ausgabe: 251
Zusätzliche Informationen
Die Landesregierung will sämtliche Akteure in Nordrhein-Westfalen bestmöglich dabei unterstützen und technologieoffene und innovative Modernisierungsprozesse voranzutreiben. Um dies zu gewährleisten, ist die Beachtung der Zielsetzungen des Auftraggebers, wie in der Leistungsbeschreibung dargestellt, durch den Auftragnehmer von erheblicher Bedeutung. Deshalb sieht die Leistungsbeschreibung aktuell vor, dass der Auftragnehmer keine mit den Zielen gemäß Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung widerstreitenden eigenen oder widerstreitenden Interessen Dritter vertreten darf, ohne hierfür zuvor die Einwilligung des Auftraggebers eingeholt zu haben.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYCP.
Die Landesregierung will sämtliche Akteure in Nordrhein-Westfalen bestmöglich dabei unterstützen und technologieoffene und innovative Modernisierungsprozesse voranzutreiben. Um dies zu gewährleisten, ist die Beachtung der Zielsetzungen des Auftraggebers, wie in der Leistungsbeschreibung dargestellt, durch den Auftragnehmer von erheblicher Bedeutung. Deshalb sieht die Leistungsbeschreibung aktuell vor, dass der Auftragnehmer keine mit den Zielen gemäß Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung widerstreitenden eigenen oder widerstreitenden Interessen Dritter vertreten darf, ohne hierfür zuvor die Einwilligung des Auftraggebers eingeholt zu haben.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYCP.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 7983193.28 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Dabei bekennt sich die Landesregierung NRW zum Klimaschutzabkommen von Paris, um ab Mitte dieses Jahrhunderts weitgehend Treibhausgasneutral zu wirtschaften und die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau um nicht mehr als 2 Grad, nach Möglichkeit um nicht mehr als 1,5 Grad ansteigen zu lassen. Auf Gebäude entfallen bundesweit rund 30 Prozent der Treibhausgasemissionen und knapp 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs. Der Gebäudesektor spielt daher eine zentrale Rolle für das Erreichen der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele. Im Rahmen des Langfristziels eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050 strebt die Landesregierung als Zwischenziel bis 2030 die Reduktion der direkten Treibhausgasemissionen der Gebäude in Nordrhein-Westfalen um 66 bis 67 Prozent gegenüber 1990 an. Einer der Bausteine zur Umsetzung der Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen sind die in der Energieversorgungsstrategie des Landes angesprochenen „Urbanen Energielösungen“ (UEL). Um die Umsetzung urbaner Energielösungen aktiv voranzutreiben, möchte die Landesregierung den Akteuren entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten anbieten. Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers bei der Umsetzung seiner Ziele. Die Details der zu erbringenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen dargestellt. Nachfolgend werden diese Leistungen lediglich kurz skizziert. Der Schwerpunkt der Leistungen des Auftragnehmers wird auf der Qualifizierung konkreter Projekte unter Einbeziehung der relevanten Zielgruppen liegen. Zudem sollen Kommunen als besondere Zielgruppe besonders unterstützt werden, denn sie benötigen als Schlüsselakteure für die Umsetzung urbaner Energielösungen Beratung und Unterstützung zur Bildung von Kompetenzen. Dafür sind umfassende Kenntnisse im Bereich der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und lokaler Energiesysteme (Strom, Wärme/Kälte, Mobilität) im Gebäude- und Quartiersmaßstab, Kenntnisse kommunaler Prozesse und Strukturen insb. im Bereich der Bauplanung/-entwicklung sowie umfängliche Kenntnisse der verfügbaren Fördermöglichkeiten auf Ebene der EU, des Bundes und des Landes NRW notwendig. Des weiteren wird das Ministerium selbst fachlich zu beraten und zu unterstützen sein. Auch Öffentlichkeitsarbeit wird der Auftragnehmer zu leisten haben. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto 9 500 000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei hiervon brutto 2 000 000,00 EUR auf den optionalen Verlängerungszeitraum gemäß § 3 (3) der Rahmenvereinbarung entfallen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber (AG) auf Abnahme von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der AG ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Dabei bekennt sich die Landesregierung NRW zum Klimaschutzabkommen von Paris, um ab Mitte dieses Jahrhunderts weitgehend Treibhausgasneutral zu wirtschaften und die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau um nicht mehr als 2 Grad, nach Möglichkeit um nicht mehr als 1,5 Grad ansteigen zu lassen. Auf Gebäude entfallen bundesweit rund 30 Prozent der Treibhausgasemissionen und knapp 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs. Der Gebäudesektor spielt daher eine zentrale Rolle für das Erreichen der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele. Im Rahmen des Langfristziels eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050 strebt die Landesregierung als Zwischenziel bis 2030 die Reduktion der direkten Treibhausgasemissionen der Gebäude in Nordrhein-Westfalen um 66 bis 67 Prozent gegenüber 1990 an. Einer der Bausteine zur Umsetzung der Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen sind die in der Energieversorgungsstrategie des Landes angesprochenen „Urbanen Energielösungen“ (UEL). Um die Umsetzung urbaner Energielösungen aktiv voranzutreiben, möchte die Landesregierung den Akteuren entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten anbieten. Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers bei der Umsetzung seiner Ziele. Die Details der zu erbringenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen dargestellt. Nachfolgend werden diese Leistungen lediglich kurz skizziert. Der Schwerpunkt der Leistungen des Auftragnehmers wird auf der Qualifizierung konkreter Projekte unter Einbeziehung der relevanten Zielgruppen liegen. Zudem sollen Kommunen als besondere Zielgruppe besonders unterstützt werden, denn sie benötigen als Schlüsselakteure für die Umsetzung urbaner Energielösungen Beratung und Unterstützung zur Bildung von Kompetenzen. Dafür sind umfassende Kenntnisse im Bereich der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und lokaler Energiesysteme (Strom, Wärme/Kälte, Mobilität) im Gebäude- und Quartiersmaßstab, Kenntnisse kommunaler Prozesse und Strukturen insb. im Bereich der Bauplanung/-entwicklung sowie umfängliche Kenntnisse der verfügbaren Fördermöglichkeiten auf Ebene der EU, des Bundes und des Landes NRW notwendig. Des weiteren wird das Ministerium selbst fachlich zu beraten und zu unterstützen sein. Auch Öffentlichkeitsarbeit wird der Auftragnehmer zu leisten haben. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto 9 500 000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei hiervon brutto 2 000 000,00 EUR auf den optionalen Verlängerungszeitraum gemäß § 3 (3) der Rahmenvereinbarung entfallen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber (AG) auf Abnahme von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der AG ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7983193.28 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr – d.h. bis zum 31.12.2025 – zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 31.5.2024 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Der Auftraggeber hat das Recht durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr – d.h. bis zum 31.12.2025 – zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 31.5.2024 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
Im Rahmen der Einzelabrufe können Tätigkeiten des AN im gesamten Land NRW und ausnahmsweise auch in Berlin, Brüssel und Benelux notwendig werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Für jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsleihendes Unternehmen (Drittunternehmen) im Teilnahmeantrag benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monat ist, vorzulegen. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Für jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsleihendes Unternehmen (Drittunternehmen) im Teilnahmeantrag benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monat ist, vorzulegen. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Drittunternehmen sind solche Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Eignung sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung im Rahmen seines Teilnahmeantrags beruft (§ 47 VgV) und die selbst nicht Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind.
Drittunternehmen sind solche Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Eignung sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung im Rahmen seines Teilnahmeantrags beruft (§ 47 VgV) und die selbst nicht Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bewerber beruft (Eignungsleihe), an dem Teilnahmeantrag teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bewerber beruft (Eignungsleihe), an dem Teilnahmeantrag teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben.
Drittunternehmen sind solche Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Eignung sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung im Rahmen seines Teilnahmeantrags beruft (§ 47 VgV) und die selbst nicht Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Drittunternehmen sind solche Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Eignung sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung im Rahmen seines Teilnahmeantrags beruft (§ 47 VgV) und die selbst nicht Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss nachweisen, dass sein netto Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zumindest jeweils 2.300.000,00 EUR pro Geschäftsjahr betragen hat.
Die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bewerber kann sich zum Nachweis des vorgenannten Mindestumsatzes auch auf die netto Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen berufen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient.
Die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bewerber kann sich zum Nachweis des vorgenannten Mindestumsatzes auch auf die netto Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen berufen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Angaben der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und der Zahl seiner Führungskräfte (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technischen und beruflichen Eignung sich der Bewerber beruft, an dem Teilnahmeantrag teilnimmt, sind mittels Formular B Angaben der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und die Zahl seiner Führungskräfte jeweils in den letzten 3 Jahren – hier konkret 2018, 2019 und 2020 – zu machen.
— Angaben der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und der Zahl seiner Führungskräfte (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technischen und beruflichen Eignung sich der Bewerber beruft, an dem Teilnahmeantrag teilnimmt, sind mittels Formular B Angaben der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und die Zahl seiner Führungskräfte jeweils in den letzten 3 Jahren – hier konkret 2018, 2019 und 2020 – zu machen.
Drittunternehmen sind solche Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Eignung sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung im Rahmen seines Teilnahmeantrags beruft (§ 47 VgV) und die selbst nicht Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind.
Drittunternehmen sind solche Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Eignung sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung im Rahmen seines Teilnahmeantrags beruft (§ 47 VgV) und die selbst nicht Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind.
— Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber hat als Teil des Nachweises seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Referenzen beizubringen:
Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
— dem Bewerber,
— einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
— einem ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bewerber beruft.
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges ausfüllen des entsprechenden Formulars zu beschreiben. Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen. Es ist möglich, ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Bereiche der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Referenzen) vorzulegen. In diesem Fall sind für das Referenzprojekt dann jedoch auch mehrere Formulare vorzulegen und jeweils darzustellen, dass und wie das Referenzprojekt die jeweiligen formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen erfüllt (z.B.: Ist ein Bewerber der Meinung, dass eines seiner Referenzprojekte sowohl die Anforderungen an Referenzen in Bezug auf Beratung als auch an Projektentwicklung erfüllt, so hat er für dieses Referenzprojekt sowohl Formular R-Beratung als auch ein Formular R-Projektentwicklung auszufüllen und einzureichen und dabei in der Beschreibung des Projekts im Formular jeweils darzustellen, weshalb das eingereichte Referenzprojekt die für den jeweiligen Referenzbereich geforderten Anforderungen erfüllt.)
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges ausfüllen des entsprechenden Formulars zu beschreiben. Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen. Es ist möglich, ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Bereiche der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Referenzen) vorzulegen. In diesem Fall sind für das Referenzprojekt dann jedoch auch mehrere Formulare vorzulegen und jeweils darzustellen, dass und wie das Referenzprojekt die jeweiligen formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen erfüllt (z.B.: Ist ein Bewerber der Meinung, dass eines seiner Referenzprojekte sowohl die Anforderungen an Referenzen in Bezug auf Beratung als auch an Projektentwicklung erfüllt, so hat er für dieses Referenzprojekt sowohl Formular R-Beratung als auch ein Formular R-Projektentwicklung auszufüllen und einzureichen und dabei in der Beschreibung des Projekts im Formular jeweils darzustellen, weshalb das eingereichte Referenzprojekt die für den jeweiligen Referenzbereich geforderten Anforderungen erfüllt.)
Die nachfolgenden für die jeweiligen Referenzen genannten Mindestanforderungen sind sämtlich zwingend zu erfüllen.
Referenzprojekte – Beratung – Formular R-Beratung Vorlage von Referenzprojekten (mittels Formular R-Beratung) aus den letzten 3 Jahren – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021 -, deren Auftragsgegenstand die
1. Erstellung von Konzepten und Maßnahmen; oder
2. Erstellung von Studien, Reports, oder Beiträgen; oder
3. Erstellung von qualitativen und/oder quantitativen Analysen; oder
4. Bewertung von Projekten oder Projektskizzen und Verfassung von Stellungnahmen; oder
5. Beratung zur Ausgestaltung und Begleitung von Förderprogrammen und / oder Förderrichtlinien jeweils in den Bereichen energetische Sanierung/ energieeffizientes Bauen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Erneuerbare und klimafreundliche Energien sowie Sektorkopplung in Gebäuden und im Quartier, Energiekonzepte und -maßnahmen für Gebäude und Quartiere, energetische Quartiers- und Stadtentwicklung oder smarte Technologien für energieeffiziente Gebäude und Quartiere umfasste.
5. Beratung zur Ausgestaltung und Begleitung von Förderprogrammen und / oder Förderrichtlinien jeweils in den Bereichen energetische Sanierung/ energieeffizientes Bauen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Erneuerbare und klimafreundliche Energien sowie Sektorkopplung in Gebäuden und im Quartier, Energiekonzepte und -maßnahmen für Gebäude und Quartiere, energetische Quartiers- und Stadtentwicklung oder smarte Technologien für energieeffiziente Gebäude und Quartiere umfasste.
Im Rahmen der Darstellung des jeweiligen Projektes in Formular R-Beratung ist der Beratungsgegenstand sowie die Aufgaben/Rolle und (bereits) erbrachte Leistungen des Referenzgebers detailliert zu beschreiben. Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten 3 Jahre – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld „Beschreibung des Referenzenprojekts“ darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R-Beratung ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten 3 Jahre, bereits erbracht wurden.
Im Rahmen der Darstellung des jeweiligen Projektes in Formular R-Beratung ist der Beratungsgegenstand sowie die Aufgaben/Rolle und (bereits) erbrachte Leistungen des Referenzgebers detailliert zu beschreiben. Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten 3 Jahre – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld „Beschreibung des Referenzenprojekts“ darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R-Beratung ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten 3 Jahre, bereits erbracht wurden.
Referenzprojekte – Projektentwicklung – Formular R-Projektentwicklung Vorlage von Referenzprojekten (mittels Formular R-Projektentwicklung) aus den letzten 3 Jahren – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021 -, deren Auf-tragsgegenstand
Referenzprojekte – Projektentwicklung – Formular R-Projektentwicklung Vorlage von Referenzprojekten (mittels Formular R-Projektentwicklung) aus den letzten 3 Jahren – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021 -, deren Auf-tragsgegenstand
1. die Beratung über die Inanspruchnahme von Fördermitteln für konkrete Projekte bis hin zur Mithilfe bei der Ausarbeitung konkreter Förderanträge; oder
2. die Entwicklung notwendiger Strategien und Konzepte zur Vorbereitung von Investitionsprojekten; oder
3. das Projektmanagement und / oder die Konsortialführerschaft von Projekten
Jeweils in den Bereichen energetische Sanierung/ energieeffizientes Bauen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Erneuerbare und klimafreundliche Energien sowie Sektorkopplung in Gebäuden und im Quartier, Energiekonzepte und -maßnahmen für Gebäude und Quartiere, energetische Quartiers- und Stadtentwicklung oder smarte Technologien für energieeffiziente Gebäude und Quartiere umfasste.
Jeweils in den Bereichen energetische Sanierung/ energieeffizientes Bauen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Erneuerbare und klimafreundliche Energien sowie Sektorkopplung in Gebäuden und im Quartier, Energiekonzepte und -maßnahmen für Gebäude und Quartiere, energetische Quartiers- und Stadtentwicklung oder smarte Technologien für energieeffiziente Gebäude und Quartiere umfasste.
Im Rahmen der Darstellung des jeweiligen Projektes in Formular R-Projektentwicklung sind sowohl die Leistungen darzustellen, die bei der Projektentwicklung erbracht wurden, als auch das eigentliche Projekt detailliert zu beschreiben. Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten 3 Jahre – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld „Beschreibung des Referenzenprojekts“ darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R-Projektentwicklung ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten 3 Jahre, bereits erbracht wurden.
Im Rahmen der Darstellung des jeweiligen Projektes in Formular R-Projektentwicklung sind sowohl die Leistungen darzustellen, die bei der Projektentwicklung erbracht wurden, als auch das eigentliche Projekt detailliert zu beschreiben. Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten 3 Jahre – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld „Beschreibung des Referenzenprojekts“ darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R-Projektentwicklung ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten 3 Jahre, bereits erbracht wurden.
Vorlage von Referenzprojekten (mittels Formular R-Öffentlichkeitsarbeit) aus den letzten 3 Jahren – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021 – über die Erbringung von Öffentlichkeitsarbeit. Unter „Öffentlichkeitsarbeit“ im Sinne der vorliegenden Anforderung an die Referenzen werden die nachfolgenden Leistungen verstanden:
Vorlage von Referenzprojekten (mittels Formular R-Öffentlichkeitsarbeit) aus den letzten 3 Jahren – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021 – über die Erbringung von Öffentlichkeitsarbeit. Unter „Öffentlichkeitsarbeit“ im Sinne der vorliegenden Anforderung an die Referenzen werden die nachfolgenden Leistungen verstanden:
1. konzeptionelle, redaktionelle und grafische Betreuung von Internetpräsenzen; oder
2. redaktionelle/grafische Bespielung von Social Media-Kanälen; oder
3. professionelle Erstellung von Videos für den Einsatz auf Internetpräsenzen und Social Media; oder
4. Erstellung von grafisch einheitlichen (CD-konformen) Broschüren, Leitfäden und sonstigen Informationsmaterialen (insbesondere zur Online-Veröffentlichung); oder
5. Konzeptionierung und Durchführung von Veranstaltungen; oder
6. Pressearbeit.
Jeweils mit Bezug zu Energie und / oder Gebäude-Themen.
Im Rahmen der Darstellung des jeweiligen Projektes in Formular R-Öffentlichkeitsarbeit sind sowohl die konkrete Art der Öffentlichkeitsarbeit darzustellen (z.B. Leitfaden XY veröffentlicht in, Konzeptionierung Veranstaltung XY, etc.), als auch der konkrete Beitrag zur Veröffentlichung bzw. Veranstaltung detailliert zu beschreiben. Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten 3 Jahre – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld „Beschreibung des Referenzenprojekts“ darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R-Öffentlichkeitsarbeit ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten 3 Jahre, bereits erbracht wurden.
Im Rahmen der Darstellung des jeweiligen Projektes in Formular R-Öffentlichkeitsarbeit sind sowohl die konkrete Art der Öffentlichkeitsarbeit darzustellen (z.B. Leitfaden XY veröffentlicht in, Konzeptionierung Veranstaltung XY, etc.), als auch der konkrete Beitrag zur Veröffentlichung bzw. Veranstaltung detailliert zu beschreiben. Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten 3 Jahre – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld „Beschreibung des Referenzenprojekts“ darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R-Öffentlichkeitsarbeit ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten 3 Jahre, bereits erbracht wurden.
Mindeststandards:
Durchschnittliche Beschäftigtenzahlen – Formular B
Mindestanforderung:
In den letzten 3 Jahren – hier konkret 2018, 2019 und 2020 – muss die durchschnittliche
Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte zusammen mindestens jährlich 35 Personen
— Vollzeitäquivalent – betragen haben. Beschäftigte und Führungskräfte werden addiert. Die Beschäftigtenzahlen sowie die Zahlen von Führungskräften der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bewerber kann sich auch auf Beschäftigtenzahlen sowie die Zahlen von Führungskräften von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden
— Vollzeitäquivalent – betragen haben. Beschäftigte und Führungskräfte werden addiert. Die Beschäftigtenzahlen sowie die Zahlen von Führungskräften der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bewerber kann sich auch auf Beschäftigtenzahlen sowie die Zahlen von Führungskräften von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden
Drittunternehmen berufen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient.
Referenzprojekte – Beratung – Formular R-Beratung
Es sind mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021 – einzureichen, deren Auftragsgegenstand die
1. Erstellung von Konzepten und Maßnahmen; oder
2. Erstellung von Studien, Reports, oder Beiträgen; oder
3. Erstellung von qualitativen und/oder quantitativen Analysen; oder
4. Bewertung von Projekten oder Projektskizzen und Verfassung von Stellungnahmen; oder
5. Beratung zur Ausgestaltung und Begleitung von Förderprogrammen und / oder Förderrichtlinien
Jeweils in den Bereichen energetische Sanierung/ energieeffizientes Bauen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Erneuerbare und klimafreundliche Energien sowie Sektorkopplung in Gebäuden und im Quartier, Energiekonzepte und -maßnahmen für Gebäude und Quartiere, energetische Quartiers- und Stadtentwicklung oder smarte Technologien für energieeffiziente Gebäude und Quartiere umfasste und bei denen der Beratungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mehr als 30 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat. Von den vorstehend einzureichenden 3 Mindestreferenzen muss mindestens eine Referenz dem 1. Bereich Konzepte und Maßnahmen und eine Referenz dem 5. Bereich Beratung zur Ausgestaltung und Begleitung von Förderprogrammen und / oder Förderrichtlinien jeweils in den Bereichen energetische Sanierung/ energieeffizientes Bauen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Erneuerbare und klimafreundliche Energien sowie Sektorkopplung in Gebäuden und im Quartier, Energiekonzepte und -maßnahmen für Gebäude und Quartiere, energetische Quartiers- und Stadtentwicklung oder smarte Technologien für energieeffiziente Gebäude und Quartiere zuzuordnen sein.
Jeweils in den Bereichen energetische Sanierung/ energieeffizientes Bauen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Erneuerbare und klimafreundliche Energien sowie Sektorkopplung in Gebäuden und im Quartier, Energiekonzepte und -maßnahmen für Gebäude und Quartiere, energetische Quartiers- und Stadtentwicklung oder smarte Technologien für energieeffiziente Gebäude und Quartiere umfasste und bei denen der Beratungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mehr als 30 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat. Von den vorstehend einzureichenden 3 Mindestreferenzen muss mindestens eine Referenz dem 1. Bereich Konzepte und Maßnahmen und eine Referenz dem 5. Bereich Beratung zur Ausgestaltung und Begleitung von Förderprogrammen und / oder Förderrichtlinien jeweils in den Bereichen energetische Sanierung/ energieeffizientes Bauen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Erneuerbare und klimafreundliche Energien sowie Sektorkopplung in Gebäuden und im Quartier, Energiekonzepte und -maßnahmen für Gebäude und Quartiere, energetische Quartiers- und Stadtentwicklung oder smarte Technologien für energieeffiziente Gebäude und Quartiere zuzuordnen sein.
Es sind mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021 – einzureichen, deren Auftragsgegenstand
1. die Beratung über die Inanspruchnahme von Fördermitteln für konkrete Projekte sowie ggf. Mithilfe bei der Ausarbeitung konkreter Förderanträge; oder
2. die Entwicklung notwendiger Strategien und Konzepte zur Vorbereitung von Investitionsprojekten; oder
3. das Projektmanagement und / oder die Konsortialführerschaft von Projekten
Jeweils in den Bereichen energetische Sanierung/ energieeffizientes Bauen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Erneuerbare und klimafreundliche Energien sowie Sektorkopplung in Gebäuden und im Quartier, Energiekonzepte und -maßnahmen für Gebäude und Quartiere, energetische Quartiers- und Stadtentwicklung oder smarte Technologien für energieeffiziente Gebäude und Quartiere umfasste und bei denen der Leistungsumfang jeweils mehr als 30 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat. Von den vorstehend einzureichenden 3 Mindestreferenzen muss mindestens eine Referenz dem 1. Bereich Beratung über die Inanspruchnahme von Fördermitteln für konkrete Projekte sowie ggf. Mithilfe bei der Ausarbeitung konkreter Förderanträge und eine Referenz dem Bereich 3. Projektmanagement und / oder die Konsortialführerschaft von Projekten jeweils in den Bereichen energetische Sanierung/ energieeffizientes Bauen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Erneuerbare und klimafreundliche Energien sowie Sektorkopplung in Gebäuden und im Quartier, Energiekonzepte und -maßnahmen für Gebäude und Quartiere, energetische Quar-tiers- und Stadtentwicklung oder smarte Technologien für energieeffiziente Gebäude und Quartiere zuzuordnen sein.
Jeweils in den Bereichen energetische Sanierung/ energieeffizientes Bauen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Erneuerbare und klimafreundliche Energien sowie Sektorkopplung in Gebäuden und im Quartier, Energiekonzepte und -maßnahmen für Gebäude und Quartiere, energetische Quartiers- und Stadtentwicklung oder smarte Technologien für energieeffiziente Gebäude und Quartiere umfasste und bei denen der Leistungsumfang jeweils mehr als 30 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat. Von den vorstehend einzureichenden 3 Mindestreferenzen muss mindestens eine Referenz dem 1. Bereich Beratung über die Inanspruchnahme von Fördermitteln für konkrete Projekte sowie ggf. Mithilfe bei der Ausarbeitung konkreter Förderanträge und eine Referenz dem Bereich 3. Projektmanagement und / oder die Konsortialführerschaft von Projekten jeweils in den Bereichen energetische Sanierung/ energieeffizientes Bauen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Erneuerbare und klimafreundliche Energien sowie Sektorkopplung in Gebäuden und im Quartier, Energiekonzepte und -maßnahmen für Gebäude und Quartiere, energetische Quar-tiers- und Stadtentwicklung oder smarte Technologien für energieeffiziente Gebäude und Quartiere zuzuordnen sein.
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte über die Erbringung von Öffentlichkeitsarbeit aus den letzten 3 Jahren – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021 – einzureichen, bei denen im Umfang von jeweils mehr als 20 Personentagen (8 Zeitstunden pro Werktag) Öffentlichkeitsarbeit erbracht wurde. Unter „Öffentlichkeitsarbeit“ im Sinne der vorliegenden Mindestanforderung an die Referenzen werden die nachfolgenden Leistungen verstanden:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte über die Erbringung von Öffentlichkeitsarbeit aus den letzten 3 Jahren – hier konkret im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2021 – einzureichen, bei denen im Umfang von jeweils mehr als 20 Personentagen (8 Zeitstunden pro Werktag) Öffentlichkeitsarbeit erbracht wurde. Unter „Öffentlichkeitsarbeit“ im Sinne der vorliegenden Mindestanforderung an die Referenzen werden die nachfolgenden Leistungen verstanden:
1. konzeptionelle, redaktionelle und grafische Betreuung von Internetpräsenzen; oder
2. redaktionelle/grafische Bespielung von Social Media-Kanälen; oder
3. professionelle Erstellung von Videos für den Einsatz auf Internetpräsenzen und Social Media; oder
4. Erstellung von grafisch einheitlichen (CD-konformen) Broschüren, Leitfäden und sonstigen Informationsmaterialen (insbesondere zur Online-Veröffentlichung); oder
5. Konzeptionierung und Durchführung von Veranstaltungen; oder
6. Pressearbeit
Jeweils mit Bezug zu Energie und / oder Gebäude-Themen.
Im Rahmen der Darstellung des jeweiligen Projektes in Formular R-Öffentlichkeitsarbeit sind sowohl die konkrete Art der Öffentlichkeitsarbeit darzustellen (z.B. Leitfaden XY veröffentlicht in, Konzeptionierung Veranstaltung XY, etc.), als auch der konkrete Beitrag zur Veröffentlichung bzw. Veranstaltung detailliert zu beschreiben.
Im Rahmen der Darstellung des jeweiligen Projektes in Formular R-Öffentlichkeitsarbeit sind sowohl die konkrete Art der Öffentlichkeitsarbeit darzustellen (z.B. Leitfaden XY veröffentlicht in, Konzeptionierung Veranstaltung XY, etc.), als auch der konkrete Beitrag zur Veröffentlichung bzw. Veranstaltung detailliert zu beschreiben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
— Ausgefüllte Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, eignungsleihendes Unternehmen (Drittunternehmen) und/oder benannter Unterauftragnehmer an dem Teilnahmeantrag teilnimmt, ist das Formular 521 EU vollständig auszufüllen und einzureichen,
— Ausgefüllte Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, eignungsleihendes Unternehmen (Drittunternehmen) und/oder benannter Unterauftragnehmer an dem Teilnahmeantrag teilnimmt, ist das Formular 521 EU vollständig auszufüllen und einzureichen,
— Bei Bewerbergemeinschaften: ausgefüllte Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
— Bei Eignungsleihe sowie Unteraufträgen mit Eignungsleihe (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen):
— Ausgefüllte Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (Formular 532 EU) und
Drittunternehmen sind solche Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Eignung sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung im Rahmen seines Teilnahmeantrags beruft (§ 47 VgV) und die selbst nicht Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind.
Drittunternehmen sind solche Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Eignung sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung im Rahmen seines Teilnahmeantrags beruft (§ 47 VgV) und die selbst nicht Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind.
Weiteres siehe 5.3.2 und 5.3.10 der Teilnahmebedingungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-02-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die Landesregierung will sämtliche Akteure in Nordrhein-Westfalen bestmöglich dabei unterstützen und technologieoffene und innovative Modernisierungsprozesse voranzutreiben. Um dies zu gewährleisten, ist die Beachtung der Zielsetzungen des Auftraggebers, wie in der Leistungsbeschreibung dargestellt, durch den Auftragnehmer von erheblicher Bedeutung. Deshalb sieht die Leistungsbeschreibung aktuell vor, dass der Auftragnehmer keine mit den Zielen gemäß Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung widerstreitenden eigenen oder widerstreitenden Interessen Dritter vertreten darf, ohne hierfür zuvor die Einwilligung des Auftraggebers eingeholt zu haben.
Die Landesregierung will sämtliche Akteure in Nordrhein-Westfalen bestmöglich dabei unterstützen und technologieoffene und innovative Modernisierungsprozesse voranzutreiben. Um dies zu gewährleisten, ist die Beachtung der Zielsetzungen des Auftraggebers, wie in der Leistungsbeschreibung dargestellt, durch den Auftragnehmer von erheblicher Bedeutung. Deshalb sieht die Leistungsbeschreibung aktuell vor, dass der Auftragnehmer keine mit den Zielen gemäß Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung widerstreitenden eigenen oder widerstreitenden Interessen Dritter vertreten darf, ohne hierfür zuvor die Einwilligung des Auftraggebers eingeholt zu haben.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYCP.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.
Quelle: OJS 2020/S 251-631150 (2020-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7983193.28 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Dabei bekennt sich die Landesregierung NRW zum Klimaschutzabkommen von Paris, um ab Mitte dieses Jahrhunderts weitgehend Treibhausgasneutral zu wirtschaften und die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau um nicht mehr als 2 Grad, nach Möglichkeit um nicht mehr als 1,5 Grad ansteigen zu lassen. Auf Gebäude entfallen bundesweit rund 30 Prozent der Treibhausgasemissionen und knapp 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs. Der Gebäudesektor spielt daher eine zentrale Rolle für das Erreichen der Klimaschutz- und
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Dabei bekennt sich die Landesregierung NRW zum Klimaschutzabkommen von Paris, um ab Mitte dieses Jahrhunderts weitgehend Treibhausgasneutral zu wirtschaften und die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau um nicht mehr als 2 Grad, nach Möglichkeit um nicht mehr als 1,5 Grad ansteigen zu lassen. Auf Gebäude entfallen bundesweit rund 30 Prozent der Treibhausgasemissionen und knapp 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs. Der Gebäudesektor spielt daher eine zentrale Rolle für das Erreichen der Klimaschutz- und
Energieeffizienzziele. Im Rahmen des Langfristziels eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050 strebt die Landesregierung als Zwischenziel bis 2030 die Reduktion der direkten Treibhausgasemissionen der Gebäude in Nordrhein-Westfalen um 66 bis 67 Prozent gegenüber 1990 an. Einer der Bausteine zur Umsetzung der Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen sind die in der Energieversorgungsstrategie des Landes angesprochenen „Urbanen Energielösungen“ (UEL). Um die Umsetzung urbaner Energielösungen aktiv voranzutreiben, möchte die Landesregierung den Akteuren entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten anbieten. Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers bei der Umsetzung seiner Ziele. Die Details der zu erbringenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen dargestellt. Nachfolgend werden diese Leistungen lediglich kurz skizziert. Der Schwerpunkt der Leistungen des Auftragnehmers wird auf der Qualifizierung konkreter Projekte unter Einbeziehung der relevanten Zielgruppen liegen. Zudem sollen Kommunen als besondere Zielgruppe besonders unterstützt werden, denn sie benötigen als Schlüsselakteure für die Umsetzung urbaner Energielösungen Beratung und Unterstützung zur Bildung von Kompetenzen. Dafür sind umfassende Kenntnisse im Bereich der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und lokaler Energiesysteme (Strom, Wärme/Kälte, Mobilität) im Gebäude- und Quartiersmaßstab, Kenntnisse kommunaler Prozesse und Strukturen insb. im Bereich der Bauplanung/-entwicklung sowie umfängliche Kenntnisse der verfügbaren Fördermöglichkeiten auf Ebene der EU, des Bundes und des Landes NRW notwendig. Des weiteren wird das Ministerium selbst fachlich zu beraten und zu unterstützen sein. Auch Öffentlichkeitsarbeit wird der Auftragnehmer zu leisten haben. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto 9 500 000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei hiervon brutto 2 000 000,00 EUR auf den optionalen Verlängerungszeitraum gemäß § 3 (3) der Rahmenvereinbarung entfallen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber (AG) auf Abnahme von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der AG ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
Energieeffizienzziele. Im Rahmen des Langfristziels eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050 strebt die Landesregierung als Zwischenziel bis 2030 die Reduktion der direkten Treibhausgasemissionen der Gebäude in Nordrhein-Westfalen um 66 bis 67 Prozent gegenüber 1990 an. Einer der Bausteine zur Umsetzung der Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen sind die in der Energieversorgungsstrategie des Landes angesprochenen „Urbanen Energielösungen“ (UEL). Um die Umsetzung urbaner Energielösungen aktiv voranzutreiben, möchte die Landesregierung den Akteuren entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten anbieten. Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers bei der Umsetzung seiner Ziele. Die Details der zu erbringenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen dargestellt. Nachfolgend werden diese Leistungen lediglich kurz skizziert. Der Schwerpunkt der Leistungen des Auftragnehmers wird auf der Qualifizierung konkreter Projekte unter Einbeziehung der relevanten Zielgruppen liegen. Zudem sollen Kommunen als besondere Zielgruppe besonders unterstützt werden, denn sie benötigen als Schlüsselakteure für die Umsetzung urbaner Energielösungen Beratung und Unterstützung zur Bildung von Kompetenzen. Dafür sind umfassende Kenntnisse im Bereich der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und lokaler Energiesysteme (Strom, Wärme/Kälte, Mobilität) im Gebäude- und Quartiersmaßstab, Kenntnisse kommunaler Prozesse und Strukturen insb. im Bereich der Bauplanung/-entwicklung sowie umfängliche Kenntnisse der verfügbaren Fördermöglichkeiten auf Ebene der EU, des Bundes und des Landes NRW notwendig. Des weiteren wird das Ministerium selbst fachlich zu beraten und zu unterstützen sein. Auch Öffentlichkeitsarbeit wird der Auftragnehmer zu leisten haben. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto 9 500 000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei hiervon brutto 2 000 000,00 EUR auf den optionalen Verlängerungszeitraum gemäß § 3 (3) der Rahmenvereinbarung entfallen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber (AG) auf Abnahme von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der AG ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen und Fachkunde Projektleiter/Stellvertreter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebotskonzept Teil A
Angebotskonzept Teil B
Angebotskonzept Teil C
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-01 📅
Name: PricewaterhouseCoopers GmbH
Postanschrift: Moskauer Straße 19
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bernd.papenstein@de.pwc.com📧
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 7983193.28 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2021/S 107-281825 (2021-06-01)