Leistungsinhalt der Vergabe „Unterstützung fachliche Betriebsführung von CDE-Systemen“ sind unterstützende Leistungen für den Auftraggeber im Bereich der fachlichen Betriebsführung (fBf) der CDE-Systeme. Dies umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte:
— Anwender: Benutzermanagement und Anwenderberatung,
— Betrieb: Anwender-Support (First & Second Level Support),
— Change: Anforderungs-, Release- und Testmanagement,
— Dokumentation: Wissensmanagement für Benutzer und fBf,
— System: Überwachung des Systems aus fachlicher Sicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützung fachliche Betriebsführung von CDE-Systemen
20FE49316
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsinhalt der Vergabe „Unterstützung fachliche Betriebsführung von CDE-Systemen“ sind unterstützende Leistungen für den Auftraggeber im Bereich der...”
Kurze Beschreibung
Leistungsinhalt der Vergabe „Unterstützung fachliche Betriebsführung von CDE-Systemen“ sind unterstützende Leistungen für den Auftraggeber im Bereich der fachlichen Betriebsführung (fBf) der CDE-Systeme. Dies umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte:
— Anwender: Benutzermanagement und Anwenderberatung,
— Betrieb: Anwender-Support (First & Second Level Support),
— Change: Anforderungs-, Release- und Testmanagement,
— Dokumentation: Wissensmanagement für Benutzer und fBf,
— System: Überwachung des Systems aus fachlicher Sicht.
Die Digitalisierung der Bau-Prozesse in allen Phasen (von Planung, über Realisierung, bis Be-trieb) ist ein essentieller Bestandteil der konsequenten Verbesserung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit für Bau-Projekte. Dafür setzt der Auftraggeber, die DB Netz AG, die Vorgehensmethodik „Building Information Modeling“ (BIM) ein.
Als Grundlage dieser Methodik wird jeweils ein Common Data Environment (CDE) für Infrastrukturprojekte der DB Netz AG eingesetzt. Im Vordergrund steht die Erstellung, Bearbeitung und Zusammenarbeit an 3D-Modellen, die durch Hinzufügen von Zeit- und Kostenplanungen zu 4D und 5D erweitert werden. Neben 3D-Modellen werden alle weiteren anfallenden Dokumente im CDE-System verwaltet. Die CDE bildet somit das Daten- und Kommunikations-Rückgrat für Bauprojekte, welche die BIM Methodik anwenden.
Die CDE-Systeme werden sowohl von Mitarbeitern der DB Netz AG als auch von externen Beteiligten (z. B. Planungsbüros) genutzt. Mit Hilfe des Common Data Environment wird den Infrastrukturprojekten ein modellbasiertes Datenmanagement bereitgestellt. Momentan setzt der Auftraggeber 3 CDE-Lösungen von unterschiedlichen Anbietern ein.
Leistungsinhalt der Vergabe „Unterstützung fachliche Betriebsführung CDE-Systeme“ sind unterstützende Leistungen für den Auftraggeber im Bereich der fachlichen Betriebsführung (fBf) der CDE-Systeme. Dies umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte:
— Anwender: Benutzermanagement und Anwenderberatung,
— Betrieb: Anwender-Support (First & Second Level Support),
— Change: Anforderungs-, Release- und Testmanagement,
— Dokumentation: Wissensmanagement für Benutzer und fBf,
— System: Überwachung des Systems aus fachlicher Sicht.
Der Auftragnehmer erbringt somit Kapazitätsunterstützungsleistungen für den Auftraggeber. Die Verantwortung für das Gesamtvorhaben verbleibt hierbei beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer erbringt die bei ihm beauftragten Leistungen eigenverantwortlich.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere:
— L1: Die Identifikation den Anforderungen des Auftraggebers entsprechend qualifizierter und verfügbarer Fachkräfte (eigene Mitarbeiter, Freiberufler, Subunternehmen),
— L2: Die Vorbereitung der beauftragten Leistungserbringung (z. B. Vermittlung der relevanten Technologie-, Prozess- und Qualitätsvorgaben des Auftraggebers),
— L3: Die Durchführung der beauftragten Leistungen durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte sowie die Steuerung der Leistungserbringung,
— L4: Die Abwicklung der entsprechenden Verwaltungsprozesse (z. B. Abrechnung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 5x Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Kriterien sind in Anhang B1 – Eignungsmatrix abgebildet (s. auch A-Bewerbungsbedingungen Pkt.6). Zur Bestimmung der geplanten 4 Bewerber die zur...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Kriterien sind in Anhang B1 – Eignungsmatrix abgebildet (s. auch A-Bewerbungsbedingungen Pkt.6). Zur Bestimmung der geplanten 4 Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird die erreichte Anzahl „Punkte gewichtet“ unter allen geeigneten Bewerbern festgestellt. Die geeigneten Bewerber mit den vier besten Ergebnissen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Gleichstand behält sich der Auftraggeber vor, auch mehr Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: G.16130180 ABS 46/2 Grenze D/NL – Emmerich–Oberhausen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“„Eignung 1“ (KO-Kriterium) Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen
„Bietereigenerklärung“ mit folgenden Punkten 1 bis 15
1) Erklärung, dass kein...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
„Eignung 1“ (KO-Kriterium) Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen
„Bietereigenerklärung“ mit folgenden Punkten 1 bis 15
1) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
3) Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
4) Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
6) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
7) Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention
8) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
9) Erklärung zu §§122-124 GWB.
10) Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens.
11) Erklärung zu schweren Verfehlungen.
12) Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen.
13) Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner.
14) Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn.
15) Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignung 2 (KO-Kriterium):
Der Bewerber hat das Dokument Lieferantenselbstauskunft soweit für ihn zutreffend vollständig auszufüllen und mit den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignung 2 (KO-Kriterium):
Der Bewerber hat das Dokument Lieferantenselbstauskunft soweit für ihn zutreffend vollständig auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Die mit der Lieferantenselbstauskunft abgefragten Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers enthalten keine Mindestanforderungen, die bei Nichterreichung automatisch zum Ausschluss des Bewerbers führen würden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bewerber von der Vergabe auszuschließen, für die nach den angegeben Umsatzzahlen und sonstigen Informationen aus der Bieterselbstauskunft die Prognose gerechtfertigt ist, dass das Unternehmen nicht über die für die Ausführung des Auftrags notwendige finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.
Eignung 3 (KO-Kriterium): Fristgereichte Einreichung desTeilnahmeantrages
Eignung 4 (KO-Kriterium): Wirtschaftliche Eignungskriterien
Es ist eine Bankauskunft mit einer Aussage zur generellen Finanzsituation (insbesondere Liquidität) des Unternehmens vorzulegen. Ferner ist eine Wirtschaftsauskunft wie z. B. Bürgel, Creditreform, Dun & Bradstreet oder gleichwertig beizufügen. Die Auskünfte dürfen zum Zeitpunkt der Einreichfrist der Teilnahmeanträge nicht älter als 3 Monate sein.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignung 5 (KO-Kriterium):
Der Bewerber muss ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 nachweisen und hierzu ein gültiges Zertifikat...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignung 5 (KO-Kriterium):
Der Bewerber muss ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 nachweisen und hierzu ein gültiges Zertifikat einer anerkannten, akkreditierten Zertifizierungsstelle vorlegen. Nachweise über die Einrichtung von gleichwertigen Qualitätsmanagementsystemen sind nur nach Maßgabe von § 49 Abs. 1 S. 2/3 Sektorenverordnung zulässig.
Eignung 6 (KO-Kriterium): Der Bewerber muss nachweisen, dass die zu vergebende Leistung in Deutsch (fließend in Wort und Schrift) erbracht werden kann.
Eignung 7 (Gewichtung 30 %) 8Pkt./4 Pkt./1Pkt./ KO: Der Bewerber weist mindestens 3 Referenzen/Projektbeispiele für erbrachte Unterstützungsleistungen mit direktem Bezug zur BIM-Methodik (z. B. Entwicklung/Rollout von BIM-Software, Betriebsführung von BIM-Software, Beratung bei der Einführung von BIM-Software, Beratung zur Umsetzung der BIM-Methodik, Umsetzung der BIM-Methodik in Bauprojekten) nach.
Eignung 8 (Gewichtung 40 %) 8Pkt./4 Pkt./1Pkt./ KO: Der Bewerber weist mindestens 3 Referenzen für erbrachte Unterstützungsleistungen zur Umsetzung einer fachlichen Betriebsführung nach. Dabei muss es sich in mindestens einem Fall, um die fachliche Betriebsführung einer CDE (Common Data Environment) handeln.
Eignung 9 (Gewichtung 30 %) 8Pkt./4 Pkt./1Pkt./ KO: Der Bewerber weist nachvollziehbar nach, dass ausreichend professionelle Personalstärke vorhanden ist, um das benötigte Mengengerüst dieser Ausschreibung stabil während der Beauftragung aufrecht erhalten zu können. Dazu muss er mindestens 6 Fachkräfte nachweisen, die nachvollziehbar Unterstützungsleistungen zur Umsetzung einer fachlichen Betriebsführung von CDE-Systemen erbringen können.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die fällige Vergütung ist 21 Kalendertage unter Abzug von 3 % Skonto oder 30 Tage netto nach Eingang der prüffähigen Rechnung bei der...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die fällige Vergütung ist 21 Kalendertage unter Abzug von 3 % Skonto oder 30 Tage netto nach Eingang der prüffähigen Rechnung bei der Rechnungsempfangsstelle des Auftraggebers zu zahlen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-18
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-02-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur...”
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig. Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zuerteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 250-626362 (2020-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Digitalisierung der Bau-Prozesse in allen Phasen (von Planung, über Realisierung, bis Betrieb) ist ein essentieller Bestandteil der konsequenten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Digitalisierung der Bau-Prozesse in allen Phasen (von Planung, über Realisierung, bis Betrieb) ist ein essentieller Bestandteil der konsequenten Verbesserung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit für Bau-Projekte. Dafür setzt der Auftraggeber, die DB Netz AG, die Vorgehensmethodik „Building Information Modeling“ (BIM) ein.
Als Grundlage dieser Methodik wird jeweils ein Common Data Environment (CDE) für Infrastrukturprojekte der DB Netz AG eingesetzt. Im Vordergrund steht die Erstellung, Bearbeitung und Zusammenarbeit an 3D-Modellen, die durch Hinzufügen von Zeit- und Kostenplanungen zu 4D und 5D erweitert werden. Neben 3D-Modellen werden alle weiteren anfallenden Dokumente im CDE-System verwaltet. Die CDE bildet somit das Daten- und Kommunikations-Rückgrat für Bauprojekte, welche die BIM Methodik anwenden.
Die CDE-Systeme werden sowohl von Mitarbeitern der DB Netz AG als auch von externen Beteiligten (z. B. Planungsbüros) genutzt. Mit Hilfe des Common Data Environment wird den Infrastrukturprojekten ein modellbasiertes Datenmanagement bereitgestellt. Momentan setzt der Auftraggeber drei CDE-Lösungen von unterschiedlichen Anbietern ein.
Leistungsinhalt der Vergabe „Unterstützung fachliche Betriebsführung CDE-Systeme“ sind unterstützende Leistungen für den Auftraggeber im Bereich der fachlichen Betriebsführung (fBf) der CDE-Systeme. Dies umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte:
— Anwender: Benutzermanagement und Anwenderberatung,
— Betrieb: Anwender-Support (First & Second Level Support),
— Change: Anforderungs-, Release- und Testmanagement,
— Dokumentation: Wissensmanagement für Benutzer und fBf,
— System: Überwachung des Systems aus fachlicher Sicht.
Der Auftragnehmer erbringt somit Kapazitätsunterstützungsleistungen für den Auftraggeber. Die Verantwortung für das Gesamtvorhaben verbleibt hierbei beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer erbringt die bei ihm beauftragten Leistungen eigenverantwortlich.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere:
— L1: Die Identifikation den Anforderungen des Auftraggebers entsprechend qualifizierter und verfügbarer Fachkräfte (eigene Mitarbeiter, Freiberufler, Subunternehmen),
— L2: Die Vorbereitung der beauftragten Leistungserbringung (z. B. Vermittlung der relevanten Technologie-, Prozess- und Qualitätsvorgaben des Auftraggebers),
— L3: Die Durchführung der beauftragten Leistungen durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte sowie die Steuerung der Leistungserbringung,
— L4: Die Abwicklung der entsprechenden Verwaltungsprozesse (z. B. Abrechnung).
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 250-626362
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Unterstützung fachliche Betriebsführung von CDE-Systemen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CIMPA GmbH
Postanschrift: Notkestraße 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
“1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur...”
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig. Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zuerteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 094-248532 (2021-05-12)