Unterstützung für die Neuausschreibung einer Infrastruktur für zentrale Dienste der AOKs
AOK-Bundesverband GbR
Unterstützung bei der Neuausschreibung einer Infrastruktur für zentrale Dienste der AOKs.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-21.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • MGRP
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-01-21 | Auftragsbekanntmachung |
| 2020-11-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-01-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2020-01-21-BV-SAW
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDBZX/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDBZX 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 017-036706
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 233-571737
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDBZX
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDBZX/documents 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 017-036706 (2020-01-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2020-01-21-BV-SAW
Kurze Beschreibung:
Unterstützung bei der Neuausschreibung einer Infrastruktur für zentrale Dienste der AOKs.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDBZX/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDBZX 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 017-036706
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 233-571737
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDBZX
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Vertrags ist die Beratung und Unterstützung des AOK-Bundesverbands durch den Auftragnehmer in dem Projekt „Neuausschreibung einer Infrastruktur für zentrale Dienste der AOKs" in folgenden Bereichen: Projektmanagement, insbesondere Unterstützung der Projektleitung bei der Steuerung des Projekts „Neuausschreibung einer Infrastruktur für zentrale Dienste der AOKs"; Training und Coaching; Risikomanagement und Controlling im Projektvorgehen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft. Er hat eine Laufzeit von 4 Jahren („Erstlaufzeit"). Er verlängert sich automatisch und einmalig um weitere 6 Monate, wenn er nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt wird.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
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2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen;
b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich ist folgende Unterlage für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
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— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich ist folgende Unterlage je Nachunternehmer einzureichen:
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Der Bieter hat das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall nachzuweisen:
— 1 000 000 EUR gegen Personenschäden,
— 500 000 EUR gegen Sachschäden sowie
— 500 000 EUR gegen Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen. Erfüllt der Nachweis des Versicherers nicht die oben stehenden Mindestdeckungssummen*, muss erklärt werden, dass der Bewerber unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssummen* abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern wird und den Nachweis der Auftraggeberin vorlegen wird.
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Es ist eine Referenz zu einem IT-Projekt anzugeben, in dem die hauptsächliche Tätigkeit des Bewerbers, in der Beratung und Unterstützung der Projektmitarbeiter des Auftraggebers und der Projektleitung
— hinsichtlich der Vorbereitung,
— Begleitung.
Einer Ausschreibung für einen zentralen Betrieb von IT-Infrastruktur Netzwerken und Diensten in einem Rechenzentrum bestand. Der Inhalt der Referenz sollte sich an den Bewertungskriterien 1.1 bis 1.8 (Anlage A7 Bewertungsmatrix) orientieren.
Zusätzlich ist eine Referenz zu einem IT-Projekt anzugeben, in dem die hauptsächliche Tätigkeit des Bewerbers, in der
— Vorbereitung und
— Umsetzungsbegleitung.
Einer Migration für einen zentralen Betrieb von IT-Infrastruktur Netzwerken und Diensten in einem Rechenzentrum bestand. Der Inhalt der Referenz sollte sich an den Bewertungskriterien 2.1 bis 2.6 (Anlage A7 Bewertungsmatrix) orientieren.
In den Referenzen soll die eigenständige Ausarbeitung von Lösungen und Mitwirkung am Gesamtprojektergebnis ersichtlich werden.
Das Beratungsende eines Referenzprojektes darf nicht vor Dezember 2015 liegen. Jede Referenz muss mindestens 250 Beratertage umfassen. Sofern die Referenz noch nicht abgeschlossen ist, müssen bereits 250 Beratertage erbracht worden sein.
(a) Hinweis Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat.
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(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
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— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Hinweis: Bietergemeinschaften nehmen im Zuschlagsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung an.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Es sind mindestens 2 Referenzen einzureichen, die den Mindestanforderungen in Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung entsprechen. Bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern dienen die Referenzen neben dem Nachweis der Eignung auch zur Ermittlung der Bewerberreihenfolge.
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Dabei wird eine Referenz mit zusätzlichen Punkten bewertet, wenn ein Referenzprojekt neben den Mindestanforderungen zusätzlich die folgenden Unterkriterien erfüllt:
— Für jede unter Nr.1 und Nr.2 zur Bewertung herangezogene Referenz, die beide Teilbereiche (Ausschreibung und Migration) abdeckt, erhält der Bewerber zusätzlich ein Punkt,
— Für jedes der in den Referenzen gennanten Projekte in denen ein Multiprojektmanagment implementiert wurde, mit mindestens 3 Parteien erhält der Bieter zusätzliche Punkte in der Bewertung,
— Für jede der in den Referenzen genannten Leistungen, die nach agilen Methode wie z.B. SCRUM durchgeführt wurde, erhält der Bieter zusätzlich Punkte in der Bewertung,
— In der referenzierten Ausschreibung wurden mindestens 3 Unternehmen zur Markterkundung herangezogen,
— In der referenzierten Ausschreibung mussten Beistelleistungen des Auftraggebers berücksichtigt werden,
— In der referenzierten Ausschreibung waren komplexe E-Mail Dienste Bestandteil des Leistungsumfanges,
— In der referenzierten Ausschreibung waren Internetzugänge Bestandteil des Leitungsumfanges,
— In der referenzierten Ausschreibung waren zentrale DNS-Dienste Bestandteil des Leistungsumfanges,
— In der referenzierten Ausschreibung waren komplexe…
… Web-Anwendungen, einschließlich Datenbanken und verteilte Webservices Bestandteil des Leistungsumfanges.
… Web-Proxy Dienste Bestandteil des Leistungsumfanges,
— In der referenzierten Ausschreibung waren Server-Virtualisierungstechnologien Bestandteil des Leistungsumfanges,
Migration.
— In der referenzierten Migration wurden komplexe E-Mail Dienste migriert,
— In der referenzierten Migration wurden Internetzugänge migriert,
In der referenzierten Migration wurden komplexe DNS Dienste migriert,
— In der referenzierten Migration wurden komplexe…
… Web-Anwendungen einschließlich Datenbanken und verteilte Webservices migriert,
… Web-Proxy Dienste migriert,
… Security-Komponenten migriert.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDBZX/documents 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…"
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA-2020-01-21-BV-SAW
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 237-585047
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 017-036706
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDQKK
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Darstellung zur Vorbereitung der Übernahme einer komplexen Beratungs-/Unterstützungsleistung sowie des danach folgenden Vorgehens
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teilbereich Unterstützung der Projektleitung bei der Steuerung des Projektes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teilbereich Ausschreibungsvorbereitung
Teilbereich Migration
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teilbereich Architekturberatung
Teilbereich Risikomanagement und Controlling im Projektvorgehen
Beschreibung des Vorgehens zur aktuellen Situation/Ist-Analyse
Beratung zu IT-Sicherheit und Datenschutz
Personal des Bieters: Sicherstellung Fachwissen und Qualität über die Vertragslaufzeit
Kostenkriterium (Name): Einzelne Tagessätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-10 📅
Name: Mgrp
Postort: Crailsheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 237-585047 (2020-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA-2020-01-21-BV-SAW
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 237-585047
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 017-036706
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDQKK
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Darstellung zur Vorbereitung der Übernahme einer komplexen Beratungs-/Unterstützungsleistung sowie des danach folgenden Vorgehens
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teilbereich Unterstützung der Projektleitung bei der Steuerung des Projektes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teilbereich Ausschreibungsvorbereitung
Teilbereich Migration
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teilbereich Architekturberatung
Teilbereich Risikomanagement und Controlling im Projektvorgehen
Beschreibung des Vorgehens zur aktuellen Situation/Ist-Analyse
Beratung zu IT-Sicherheit und Datenschutz
Personal des Bieters: Sicherstellung Fachwissen und Qualität über die Vertragslaufzeit
Kostenkriterium (Name): Einzelne Tagessätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-10 📅
Name: Mgrp
Postort: Crailsheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
Mehr anzeigen
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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§ 135 GWB Unwirksamkeit:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Mehr anzeigen
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
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