Ziel der externen Beratung ist die bedarfsorientierte Unterstützung der bezirklichen Teilhabefachdienste bei der Vorbereitung der TIB-Einführung und anschließend in der Einführungsphase die Begleitung und Reflektion der Teilhabeplaner*innen in der praktischen Umsetzung der Bedarfsermittlung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterstützung und Begleitung des Landes Berlin als Träger der Eingliederungshilfe bei der Einführung des Teilhabeinstruments Berlin TIB
03-2020-ZVS-OV-III B”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel der externen Beratung ist die bedarfsorientierte Unterstützung der bezirklichen Teilhabefachdienste bei der Vorbereitung der TIB-Einführung und...”
Kurze Beschreibung
Ziel der externen Beratung ist die bedarfsorientierte Unterstützung der bezirklichen Teilhabefachdienste bei der Vorbereitung der TIB-Einführung und anschließend in der Einführungsphase die Begleitung und Reflektion der Teilhabeplaner*innen in der praktischen Umsetzung der Bedarfsermittlung.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“In der Einführungsphase, die im 1. Quartal 2021 beginnt und bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sein soll, werden die bezirklichen Teilhabefachdienste von...”
Beschreibung der Beschaffung
In der Einführungsphase, die im 1. Quartal 2021 beginnt und bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sein soll, werden die bezirklichen Teilhabefachdienste von einem externen Auftragnehmer im Rahmen eines Coachings begleitet werden.
Ziel der externen Beratung ist die bedarfsorientierte Unterstützung der bezirklichen Teilhabefachdienste bei der Vorbereitung der TIB-Einführung und anschließend in der Einführungsphase die Begleitung und Reflektion der Teilhabeplaner*innen in der praktischen Umsetzung der Bedarfsermittlung.
Die Begleitung benötigt fundamentale Kenntnisse und Erfahrungen in der ICF-orientierten Bedarfsermittlung (inklusive Sozialraumorientierung), ausgeprägte Erfahrungen in Gesprächsführung (auch unter Anwendung verschiedener Methoden und Instrumente) und Erfahrungen darin, wie festgestellte Bedarfe in eine passgenaue und zeitbasierte Ziel- und Leistungsplanung übertragen werden können.
Die Begleitung in der Einführungsphase soll sicherstellen, dass die Bedarfsermittlung
1. bei allen Neuanträgen auf und
2. bei allen Weiterführungen von Leistungen der Eingliederungshilfe nach der berlinweiten Einführung mit dem Instrument TIB erfolgen kann.
Konkret unterstützt werden dabei die bezirklichen Mitarbeiter*innen der Teilhabefachdienste und des Landesamts für Gesundheit und Soziales, die für die Bedarfsermittlung zuständig sind (in der Regel Teilhabeplaner*innen).
Die Mitarbeiter*innen sollen Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung der TIB Gespräche sowie in den Terminen mit den Leistungsberechtigten erhalten, um schnellstmöglich Sicherheit in der Anwendung des Instruments zu erlangen, mit dem Ziel einer weitgehenden Befähigung zur selbständigen Aufgabenwahrnehmung zum Abschluss der Einführungsphase.
Ein weiteres Ziel ist die fachliche Beratung und Unterstützung des Auftraggebers in fachlich-konzeptionellen Angelegenheiten in Fragen des Weiterentwicklungsbedarfs zum Instrument, zur Weiterentwicklung des Schulungsprogramms und zum weiteren Vorgehen in der regulären Anwendungsphase des TIB ab 1.1.2021. Überdies unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Gesamtsteuerung des Projektes.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-14 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister dieses Staats, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister dieses Staats, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist und sofern der Herkunftsstaat über ein solches Registereintragungssystem verfügt, ein entsprechender und alternativer Beleg der Erlaubnis der Berufsausübung *EB, *UAN, *EV
III.1.1.2) (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars F3, *EB, *UAN; *EV
III.1.1.3) (A) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars F4; *EB, *UAN, *EV.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vorlage der Eigenerklärungen aus der Anlage Nr. 6 „Formularverzeichnis Eigenerklärungen“ ausgefüllt und – ausgenommen Einzelbieter und Bietergemeinschaften...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Vorlage der Eigenerklärungen aus der Anlage Nr. 6 „Formularverzeichnis Eigenerklärungen“ ausgefüllt und – ausgenommen Einzelbieter und Bietergemeinschaften – in Textform unterschrieben. (Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formulars F10 und Vollmacht unter Verwendung des Formulars F11 soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.) entsprechend der „Übersicht Eigenerklärungen und Nachweise“ Anlage Nr. 5.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-02
00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-02
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zum Submissionstermin sind keine Bieter zugelassen.
“VI.3.1 Änderungen in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
VI.3.2 Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer...”
VI.3.1 Änderungen in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
VI.3.2 Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. Die Vergabestelle behält sich die Vorlage von Nachweisen im Original vor.
VI. 3.3 Zusätzliche Auskünfte sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen und Antworten werden ebenfalls auf der Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben sich dort unaufgefordert regelmäßig über den aktuellen Stand und vorgenommene Anpassungen zu informieren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Postanschrift: Oranienstr. 106
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 215-527353 (2020-10-30)