Untersuchung zum Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und zu möglichen Handlungsansätzen

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Untersuchung zum Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und zu möglichen Handlungsansätzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-13 Auftragsbekanntmachung
2020-11-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sozialforschung
Referenznummer: B 13.17 - 0526/20/VV: 1
Kurze Beschreibung:
Untersuchung zum Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und zu möglichen Handlungsansätzen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sozialforschung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: b13.17@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-1024 📞
Fax: +49 2289910610-1024 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=345469 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 159-388066
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Untersuchungsauftrag beinhaltet 4 Leistungsbestandteile. Der erste Teil der Untersuchung besteht aus einer Metastudie, die den aktuellen Forschungsstand zum Phänomen von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wiedergeben soll. Hierzu sind vorhandene Erhebungen, Forschungsarbeiten, Statistiken, Initiativen etc. umfassend auszuwerten. Dies gilt sowohl im Hinblick auf ihren Aussagegehalt bezüglich Art und Ausmaß der Gewalt als auch im Hinblick auf praktische Erfahrungen mit verschiedenen Lösungsansätzen. Die gesammelten Informationen sind zu systematisieren, verbleibende „Lücken“ zu benennen, sich daraus ergebender Forschungsbedarf abzuleiten und zu definieren.
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Im zweiten Teil ist eine Untersuchung zum Ausmaß der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes durchzuführen. Die bundesweite Gewaltbetroffenheit soll differenziert nach Bund, Ländern und Kommunen, nach Geschlechtszugehörigkeit, nach verschiedenen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst sowie nach unterschiedlichen Übergriffsarten ermittelt werden.
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Im dritten Teil sind Handlungsansätze zur Eindämmung von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes aufzuzeigen und zu bewerten. Dies kann sowohl Maßnahmen betreffen, die bereits ergriffen werden, als auch Maßnahmen, die erfolgversprechend sein könnten. Die Effizienz dieser Maßnahmen ist jeweils zu belegen.
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Zusätzlich zu diesen Leistungsbestandteilen der Untersuchung ist eine eintägige Veranstaltung zu konzipieren und durchzuführen, auf der die Ergebnisse der Untersuchung der Öffentlichkeit zu präsentieren sind.
Dauer: 17 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Hierzu ist die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
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Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften und für den Fall der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
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Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen;
— Wert des Auftrages;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die jeweils mindestens eines der folgenden Merkmale aufweisen und in Summe alle 3 Kriterien abdecken:
— Untersuchung bzw. Projekt im anwendungsorientierten sozialwissenschaftlichen Forschungsbereich;
— Untersuchung bzw. Forschungsprojekt für die öffentliche Verwaltung mit übergreifendem Bund-Länder-Kommunen-Bezug;
— Planung, Organisation und Umsetzung einer eintägigen Konferenz mit 40 oder mehr Teilnehmern.
Angaben zum Projektpersonal
Machen Sie bitte Angaben zum infrage kommenden Projektleiter und dessen Stellvertreter, deren Qualifikationen und beruflichen Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Leitung vergleichbarer Projekte. Erwartet wird eine adäquate wissenschaftliche Ausbildung.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=345469 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
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Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2020/S 159-388066 (2020-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 248 035 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 233-575667
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 159-388066
ABl. S-Ausgabe: 233

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Untersuchungsauftrag beinhaltet 4 Leistungsbestandteile. Der erste Teil der Untersuchung besteht aus einer Metastudie, die den aktuellen Forschungsstand zum Phänomen von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wiedergeben soll. Hierzu sind vorhandene Erhebungen, Forschungsarbeiten, Statistiken, Initiativen etc. umfassend auszuwerten. Dies gilt sowohl im Hinblick auf ihren Aussagegehalt bezüglich Art und Ausmaß der Gewalt als auch im Hinblick auf praktische Erfahrungen mit verschiedenen Lösungsansätzen. Die gesammelten Informationen sind zu systematisieren, verbleibende „Lücken" zu benennen, sich daraus ergebender Forschungsbedarf abzuleiten und zu definieren. Im zweiten Teil ist eine Untersuchung zum Ausmaß der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes durchzuführen. Die bundesweite Gewaltbetroffenheit soll differenziert nach Bund, Ländern und Kommunen, nach Geschlechtszugehörigkeit, nach verschiedenen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst sowie nach unterschiedlichen Übergriffsarten ermittelt werden. Im dritten Teil sind Handlungsansätze zur Eindämmung von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes aufzuzeigen und zu bewerten. Dies kann sowohl Maßnahmen betreffen, die bereits ergriffen werden, als auch Maßnahmen, die erfolgversprechend sein könnten. Die Effizienz dieser Maßnahmen ist jeweils zu belegen. Zusätzlich zu diesen Leistungsbestandteilen der Untersuchung ist eine eintägige Veranstaltung zu konzipieren und durchzuführen, auf der die Ergebnisse der Untersuchung der Öffentlichkeit zu präsentieren sind.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): VoraussichtlicheQualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Preis (Gewichtung): 50,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-03 📅
Name: Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Postanschrift: Freiherr-vom-Stein-Str. 2
Postort: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6232/654380 📞
E-Mail: jug@foev-speyer.de 📧
Gesamtwert des Auftrags: 248 035 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2020/S 233-575667 (2020-11-25)