ÜSTRA RFID-Ortungssystem für Stadtbahnen

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen RFID-Tags im Stadtbahngleis der ÜSTRA sowie RFID Auswerteeinheiten in Stadtbahnen installiert werden, durch welche die Ortung der Stadtbahnen optimiert werden soll.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroinstallationen für den Eisenbahnverkehr
Referenznummer: 2020325803
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen RFID-Tags im Stadtbahngleis der ÜSTRA sowie RFID Auswerteeinheiten in Stadtbahnen installiert werden, durch welche die Ortung der Stadtbahnen optimiert werden soll.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektroinstallationen für den Eisenbahnverkehr 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Postanschrift: Am Hohen Ufer 6
Postleitzahl: 30159
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: https://www.uestra.de 🌏
E-Mail: florian.krieter@uestra.de 📧
Telefon: +49 51116682713 📞
Fax: +49 5111668962713 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=V4R5mybtTsg%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-21 📅
Datum des Beginns: 2021-01-29 📅
Datum des Endes: 2031-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 205-500177
ABl. S-Ausgabe: 205

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge des Projekts „Erneuerung Verkehrstechnik“ hat die ÜSTRA Maßnahmen ergriffen, um die Ziele Qualität und das Angebot der Fahrgastinformation deutlich zu erhöhen und zu erreichen. Unter anderem wird eine breitbandige redundante „Standleitung“ zu jedem Fahrzeug geschaffen, um den analogen Datenfunk abzulösen. Auch werden die alten Bordrechner durch neue moderne Bordrechner ersetzt. Proprietäre Schnittstellen werden wenn möglich durch standardisierte Schnittstellen ersetzt. Weiterhin sollen die bestehenden Systeme wie Tim-A, Knotenrechner sowie Koppelspulen abgeschafft und durch die bereits bestehende Software ivu.realtime in Verbindung mit RFID-Ortungstechnik abgelöst werden. Die Ansteuerung der Anzeigen und der Ansagen auf Haltestellen soll nur noch über den Weg Fahrzeug (ivu.cockpit), Leitstelle ivu.fleet, Fahrgastinformationsserver (ivu.realtime) Haltestelle (Anzeiger/Ansage) erfolgen. Die Orts- bzw. Ortungsinformationen sollen immer in Richtung Fahrzeug fließen. Alle Koppelspulen, Überfahrkontaktschalter und Magnetbaken (die lediglich eine festzugeordnete Funktion haben) sollen durch RFID-Technik ersetzt werden. Somit ist sichergestellt, dass bereits an der Datenquelle (Fahrzeug) eine sehr gute quantitative und qualitative Information vorliegt. Alle folgenden Abnehmer bekommen die gleichen hochwertigen Informationen zur Weiterverarbeitung. Die Datenpflege kann an zentraler Stelle erfolgen, Fehler und dessen Ursachen können schneller erkannt werden. Die RFID-Technik ersetzt nach Einführung die FGI-Koppelspulen, Überfahrkontaktschalter und deren aktive Baugruppen für die FGI-Steuerung. Auch werden Magnetbaken durch dieses System ersetzt.
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Der Leistungsumfang im Rahmen des Angebotes beinhaltet:
1. Projektleitung,
2. Schnittstellenentwicklung & Integration Bordrechner,
3. Fahrzeug-Antennen,
4. RFID-Reader (Auswerteeinheit),
5. Handlesegeräte,
6. Transponder (Tag),
7. Antennenkabel, Verlängerung und Kleinteile,
8. Antennenhalter,
9. Einbau in Stadtbahnen TW3000,
10. Einbau in Stadtbahnen TW2000/2500,
11. Einbau in Stadtbahnen TW6000,
12. Transponder im Gleisbett verbauen und ein messen.
Für alle Lieferbestandteile und Liefervorgänge sind alle für den Stadtbahn-Betrieb im ÖPNV erforderlichen Anforderungen und Normen in deren jeweiliger Fassung zum Zeitpunkt Lieferung einzuhalten: Für Lieferbestandteile sind sämtliche erforderlichen Zertifikate im Rahmen des Angebotes abzugeben und im Rahmen des Projektes final nachzuweisen. In der Anlage „Normen“ (wird den Bietern, welche im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt werden, mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt) sind alle aus Sicht der ÜSTRA mindestens zu erfüllenden Normen aufgeführt, die im Rahmen des Angebotes bestätigt und im Rahmen des Projektes nachgewiesen werden müssen. Diese Liste entbindet den Bieter nicht von der oben genannten Pflicht einer Erfüllung aller für den Stadtbahn-Betrieb im ÖPNV erforderlichen Anforderungen und Normen in deren jeweiliger Fassung zum Zeitpunkt der Lieferung.
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Weiterhin verpflichtet sich der Bieter, sämtliche in der Anlage „Normen“ genannten Normen auf ihre Gültigkeit und Anwendbarkeit zu prüfen und im Rahmen des Angebotes und im Rahmen des Projektes: falls Normen nicht anwendbar oder nicht gültig sind, entsprechend gültige und anwendbare Normen anzugeben und nachzuweisen; im Rahmen der Ausführung des Projektes erforderliche, in der Anlage „Normen“ fehlende Normen anzugeben und nachzuweisen. Bei der Auswahl des Verpackungsmaterials ist den Erfordernissen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen. Im Rahmen einer nachhaltigen Beschaffung ist darauf zu achten, dass nur ein Mindestmaß an Verpackungsmaterialien verwendet wird, die den sicheren Transport der Ware garantieren. Soweit möglich, ist der Einsatz von nicht recycelbaren Materialien zu vermeiden.
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1. Projektleitung Projektleitungskosten 1 Pauschal,
2. Schnittstellenentwicklung & Integration Bordrechner Schnittstellenentwicklung, Integrationskosten und zentrale Tools für die Gesamtlösung (soweit erforderlich) 1 Pauschal IVU-seitige Kosten zur Bordrechner-Integration 1 Pauschal,
3. Fahrzeug-Antennen:
— „Fahrzeug-Antennen für TW3000 Gerätekosten inkl. Transport" 153 Fahrzeuge;
— „Fahrzeug-Antennen für TW2500 Gerätekosten inkl. Transport" 96 Fahrzeuge;
— „Fahrzeug-Antennen für TW2000 Gerätekosten inkl. Transport" 47 Fahrzeuge;
— „Fahrzeug-Antennen für TW6000 Gerätekosten inkl. Transport" 53 Fahrzeuge;
— Nebenleistungen zu Fahrzeug-Antennen 1 Pauschal.
4. RFID-Reader (Auswerteeinheit):
— RFID-Reader für TW3000 153 Fahrzeuge;
— „RFID-Reader für TW2500 Gerätekosten inkl. Betriebssystem-Lizenz und Transport" 96 Fahrzeuge;
— „RFID-Reader für TW2000 Gerätekosten inkl. Betriebssystem-Lizenz und Transport" 47 Fahrzeuge;
— „RFID-Reader für TW6000 Gerätekosten inkl. Betriebssystem-Lizenz und Transport" 53 Fahrzeuge;
— Nebenleistungen zu RFID-Readern inkl. Auswertesoftware mit Unternehmenslizenz 1 Pauschal.
5. Handlesegeräte:
— Handlesegerät Hardware-Kosten inkl. Betriebssystem-Lizenz und Transport 1 Stück;
— Nebenleistungen zu Handlesegeräten inkl. Bediensoftware mit Unternehmenslizenz 1 Pauschal.
6. Transponder (Tag):
— „Transponder (nur Gerätekosten)" 1 000 Stück;
— „Anfertigung einer Karte und einer Excel-Liste aller Transponder;
— „1 Pauschal“;
— Nebenleistungen zu Transpondern 1 Pauschal.
7. Antennenkabel, Verlängerung und Kleinteile:
— „Antennenkabel, Verlängerung und Kleinteile für
TW3000 (nur Gerätekosten)" 153 Fahrzeuge;
TW2500 (nur Gerätekosten)" 96 Fahrzeuge;
TW2000 (nur Gerätekosten)" 47 Fahrzeuge;
TW6000 (nur Gerätekosten)" 53 Fahrzeuge;
— Nebenleistungen zu Antennenkabel, Verlängerung und Kleinteilen 1 Pauschal.
8. Antennenhalter:
— „Antennenhalter für TW3000 (nur Gerätekosten)" 153 Fahrzeuge;
— „Antennenhalter für TW2500 (nur Gerätekosten)" 96 Fahrzeuge;
— „Antennenhalter für TW2000 (nur Gerätekosten)" 47 Fahrzeuge;
— „Antennenhalter für TW6000 (nur Gerätekosten)" 53 Fahrzeuge;
— Nebenleistungen zu Antennenhalter 1 Pauschal.
9. Einbau in Stadtbahnen TW3000:
— „Einbaukosten in TW3000 (nur Einbaukosten)" 153 Fahrzeuge;
— Nebenkosten des Einbaus 1 Pauschal.
10. Einbau in Stadtbahnen TW2000/2500:
— „Einbaukosten in TW2000/2500 (nur Einbaukosten)" 143 Fahrzeuge;
11. Einbau in Stadtbahnen TW6000:
— „Einbaukosten in TW6000 (nur Einbaukosten)" 53 Fahrzeuge;
12. Transponder im Gleisbett verbauen und ein messen:
— „Transponder im Kiesbett verbauen und vermessen (inkl. Einbaukasten und Montagematerial)" 700 Stück;
— „Transponder im Straßenbelag verbauen und vermessen (inkl. Einbaukasten und Montagematerial)" 100 Stück;
— „Transponder im Grüngleis verbauen und vermessen (inkl. Einbaukasten und Montagematerial)" 100 Stück;
— „Transponder im Tunnel verbauen und vermessen (inkl. Einbaukasten und Montagematerial)" 100 Stück;
— „Pflege einer Karte und einer Excel-Liste aller Transponder im Rahmen der Installation und Inbetriebnahme inkl. Erstellung und Ablage von Dokumentationsfotos
— „ 1 Pauschal;
— Nebenkosten des Verbaus 1 Pauschal.
13.:
— Software-Wartung Monate 1-12 nach Systemabnahme 1 Stück;
— Software-Wartung Monate 13-24 nach Systemabnahme 1 Stück;
— Software-Wartung Monate 25-36 nach Systemabnahme 1 Stück;
— Software-Wartung Monate 37-48 nach Systemabnahme 1 Stück;
— Software-Wartung Monate 49-60 nach Systemabnahme 1 Stück;
— Software-Wartung Monate 61-72 nach Systemabnahme 1 Stück;
— Software-Wartung Monate 73-84 nach Systemabnahme 1 Stück;
— Software-Wartung Monate 85-96 nach Systemabnahme 1 Stück;
— Software-Wartung Monate 97-108 nach Systemabnahme 1 Stück;
— Software-Wartung Monate 109-120 nach Systemabnahme 1 Stück;
— „Konsignationslager Monate 1-12 Je Komponente: Lieferung 10 % bei Systemabnahme, Auffüllen innerhalb von 14 Tagen auf 10 % bei Unterschreitung von 5 %" 1 Stück;
— „Konsignationslager Monate 13-24 Je Komponente: Auffüllen innerhalb von 14 Tagen auf 10 % bei Unterschreitung von 5 %." 1 Stück;
— „Konsignationslager Monate 25-36 Je Komponente: Auffüllen innerhalb von 14 Tagen auf 10 % bei Unterschreitung von 5 %." 1 Stück;
— „Konsignationslager Monate 37-48 Je Komponente: Auffüllen innerhalb von 14 Tagen auf 10 % bei Unterschreitung von 5 %." 1 Stück;
— „Konsignationslager Monate 49-60 Je Komponente: Auffüllen innerhalb von 14 Tagen auf 10 % bei Unterschreitung von 5 %." 1 Stück;
— „Konsignationslager Monate 61-72 Je Komponente: Auffüllen innerhalb von 14 Tagen auf 10 % bei Unterschreitung von 5 %." 1 Stück;
— „Konsignationslager Monate 73-84 Je Komponente: Auffüllen innerhalb von 14 Tagen auf 10 % bei Unterschreitung von 5 %." 1 Stück;
— „Konsignationslager Monate 85-96 Je Komponente: Auffüllen innerhalb von 14 Tagen auf 10 % bei Unterschreitung von 5 %." 1 Stück;
— „Konsignationslager Monate 97-108 Je Komponente: Auffüllen innerhalb von 14 Tagen auf 10 % bei Unterschreitung von 5 %." 1 Stück;
— „Konsignationslager Monate 109-120 Je Komponente: Auffüllen innerhalb von 14 Tagen auf 10 % bei Unterschreitung von 5 %." 1 Stück.
Beschreibung der Optionen:
Optionaler Wartungsvertrag über 10 Jahre.
Dem Angebot ist ein Wartungsvertrag des Bieters beizulegen, aus dem hervorgeht, welche Leistungen mit den angebotenen Wartungskosten seitens des Bieters ausgeführt werden und welche Leistungen ggf. im Laufe eines Betriebes durch den Auftraggeber zu erbringen sind. Die Wartung gemäß § 14 VOL/B muss alle Arbeiten umfassen die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit erforderlich sind. Die zeitgerechte Ausführung der jährlichen Wartung ist durch den Auftragnehmer zu überwachen. Wartungsarbeiten sind der ÜSTRA rechtzeitig vorher anzukündigen. Für die Wartungsarbeiten notwendiges Personal, Geräte und Werkzeuge sind Bestandteil der Wartungskosten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Wartungsvertrag die AGB des Bieters enthalten kann. Diese AGB sind jedoch nachrangig zu den Vertragsbedingungen des Vergabeverfahrens.
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Der Wartungsvertrag hat folgende Randbedingungen zu berücksichtigen: Gerichtsstand Hannover, Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen, Laufzeitregelung: Der Vertrag beginnt erstmals mit der Gesamtabnahme des Systems und wird für die Dauer von 10 Jahren geschlossen.
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Im Rahmen des Angebotes sind folgende Wartungsleistungen anzubieten: Jährliche Wartungskosten für sämtliche Software im Sinne der Fehlerbehebung und Standard-Updates (Betriebssysteme, Auswertesoftware und Bediensoftware): Schnittstellen, Zentrale Software, Auswertesoftware, Bediensoftware Handlesegeräte, Erforderliche Chip-Updates in RFID-Tags; Jährliche Kosten zur Aufrechterhaltung eines Konsignationslagers von 10 % je gelieferter Komponente, wobei ein Auffüllen des Konsignationslager auf 10 % immer dann erfolgen muss, wenn 5 % unterschritten werden. Hinweise: der Ersatz der Komponenten im Gleisbau und in den Fahrzeugen erfolgt durch das Personal der ÜSTRA; der Lagerbestand nach 120 Monaten geht im Rahmen des Wartungsvertrages ohne Ablösesumme in das Eigentum der ÜSTRA über.
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Eine Änderung des Wartungsvertrags ist nach Zuschlag nur in Abstimmung mit der ÜSTRA möglich.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Firmenprofil sowie zum Personalbestand, insbesondere:
1. Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Niederlassungen),
2. Angabe der Eintragung in ein Handelsregister, alternativ eine Angabe nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
Der Bewerber sichert zu, dass er seinen Unternehmenssitz innerhalb eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat. Wird kein Unternehmenssitz genannt, der sich innerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union befindet, erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
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3. Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Bewerbungsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gemäß § 14 AGB ÜSTRA gilt:
Der Auftragnehmer hat spätestens unverzüglich nach Auftragserteilung eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der für das Projekt verantwortliche Mitarbeiter und dessen Vertretung sind namentlich sowie mit Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail) zu benennen.
Von der ÜSTRA wird nach Bedarf ein Termin für Vergabeverhandlungen vereinbart. Der potenzielle Bieter muss gewährleisten, dass er potenziell innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Mitteilung durch die ÜSTRA unter Nennung von 2 Terminvorschlägen die Teilnahme an Vergabeverhandlungen gewährleisten kann. Der für das Projekt verantwortliche Mitarbeiter oder dessen Vertretung wird bei ggf. stattfindenden Terminen für Vergabeverhandlungen teilnehmen.
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Die Qualifikationen der namentlich benannten 2 Projektmitarbeiter sind je Mitarbeiter insbesondere durch mindestens 2 und bis zu 5 mitarbeiterbezogene Projektreferenzen, vorhandene Einzelqualifikation und berufliche Ausbildung nachzuweisen.
Die mitarbeiterbezogenen Projektreferenzen werden wie folgt bewertet:
0,50 Punkte:
— Projekte mit Einbau technischer Komponenten in Bussen und Stadtbahnen.
0,75 Punkte:
— Projekte mit Kombination aus Lieferung von RFID-Tags in Außenbereichen und mobilen Auswerteeinheiten.
1,00 Punkte:
— Projekte mit Verbau von RFID-Tags im Straßen- und/oder Schienenbereich mit in Bussen oder Stadtbahnen verbauten mobilen Auswerteeinheiten über an den Fahrzeugen angebrachten Antennen.
Werden nicht mindestens 2 wertbare Referenzen je dieser 2 Mitarbeiter eingereicht, erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Das komplette namentlich benannte Personal ist deutschsprachig in Wort und Schrift (gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen mindestens Kompetenzniveau B2).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter kann — sofern vorhanden — seine Eignung durch Nachweis einer Präqualifizierungs-Nummer (PQ-Nummer) erbringen. Der Bieter verpflichtet sich, der ÜSTRA unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn sich die Angaben, für die eine Präqualifizierung gewährt worden ist, ändern.
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Erklärungen zur Zuverlässigkeit, die beinhalten:
Ich erkläre/Wir erklären, dass,
— über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
— sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— ich/wir keine schwere Verfehlung begangen habe/haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere dass kein Ausschlussgrund gemäß §§ 123 f. GWB vorliegt;
— ich meine/wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/haben;
— ich/wir keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen im Vergabeverfahren, insbesondere in Bezug auf meine/unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, abgegeben habe/haben und auch nicht abgeben werde/werden;
— ich mich/wir uns ordnungsgemäß bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet habe/haben;
— ich/wir den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) nachkommen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft:
§ 10 Preise, Nachträge:
1. Soweit die Bestellung nicht unmittelbar dem Preisrecht für öffentliche Aufträge unterliegt, versichert der Auftragnehmer, dass die im Angebot eingesetzten Preise nicht höher sind, als sie in vergleichbaren Fällen unter Beachtung der für öffentliche Aufträge geltenden Preisvorschriften mit öffentlichen Auftraggebern vereinbart werden dürften.
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2. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Sie gelten frei Erfüllungsort und schließen alle Leistungen und Nebenleistungen des Verkäufers (z. B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z. B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. Nachforderungen sind ausgeschlossen. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der ÜSTRA in Schrift- oder Textform.
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[...] Abschließende Aufzählung aller Punkte aufgrund nicht ausreichender Angabemöglichkeiten in den Teilnahmeunterlagen, AGB ÜSTRA.
§ 11 Zahlung, Rechnungen:
1. Die ÜSTRA zahlt durch Überweisung nach eigener Wahl entweder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang unter Abzug eines vertraglich vereinbarten Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang ohne Skontoabzug. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Leistung als vertragsgemäß.
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2. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Eingang der fälligen und prüffähigen Rechnung, bei der zuständigen Stelle der ÜSTRA, jedoch nicht vor dem Tag der Übergabe der Vertragsleistung gegen Empfangsbestätigung bzw. nach Abnahme.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Siehe hierzu insbesondere genaue Erläuterungen unter Ziffer III.1.3.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge form- und fristgerecht eingereicht wurden (Teilnahmeantrag form- und fristgerecht).
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Die ÜSTRA behält sich vor, die Angaben zu überprüfen (Mindestanforderungen erfüllt).
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3. Sollten mehr als 5 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich die ÜSTRA das Recht vor, den Bieterkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand des vom Bewerbers vorgelegten Teilnahmeantrags sowie dessen Erklärungen und Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl (Eignungskriterien gemäß eVergabe-Plattform) werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
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4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich die ÜSTRA vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bieterkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-12-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Krieter, Florian
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=V4R5mybtTsg%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Quelle: OJS 2020/S 205-500177 (2020-10-16)