SIM-Karten in Bussen und Stadtbahnen der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft zur Kommunikation von Betriebsdaten mit der Leitstelle sowie zur Bereitstellung eines „WLAN für Fahrgäste“ für einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren. Weiterhin Dienstleistung zur Installation der SIM-Karten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ÜSTRA UMTS/LTE/5G Datenkarten für Busse und Stadtbahnen
2020325497
Produkte/Dienstleistungen: Mobiltelefondienste📦
Kurze Beschreibung:
“SIM-Karten in Bussen und Stadtbahnen der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft zur Kommunikation von Betriebsdaten mit der Leitstelle sowie...”
Kurze Beschreibung
SIM-Karten in Bussen und Stadtbahnen der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft zur Kommunikation von Betriebsdaten mit der Leitstelle sowie zur Bereitstellung eines „WLAN für Fahrgäste“ für einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren. Weiterhin Dienstleistung zur Installation der SIM-Karten.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 605 Mobilfunkdatenkarten für die Mobilfunkstandards UMTS/LTE/5G „Betrieb“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mobiltelefondienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: UMTS-Dienste (Universal Mobile Telephone System)📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover
Beschreibung der Beschaffung:
“Die hierunter anzubietenden Mobilfunkdatenkarten sind im Modem 1 als primäre Datenkarten permanent im Einsatz. Hierüber werden ausschließlich betriebliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Die hierunter anzubietenden Mobilfunkdatenkarten sind im Modem 1 als primäre Datenkarten permanent im Einsatz. Hierüber werden ausschließlich betriebliche Daten (Datentelegramme, VoIP, Uploads, Downloads etc.) übertragen.
Im Falle fehlender Abdeckung oder Defekt im Modem 1 wird gemäß der oben beschriebenen Szenarien auf die Karten Los 2 und Los 3 umgeschaltet.
Der Einbau der SIM-Karten erfolgt durch einen Dienstleister gemäß Los 4.
Der monatliche Angebotspreis beinhaltet 605 SIM-Karten (Poolabrechnung) auf Basis folgender Annahmen:
a) Die Festschreibung des Vertrages erfolgt auf 96 Monate.
b) Die Festschreibung des Datenvolumens erfolgt auf 10 GB monatlich * 605 Fahrzeuge = 6 050 GB monatlich für die ersten 24 Monate. Anschließend erfolgt jährlich eine Anpassung des Datenvolumens auf Basis der Marktentwicklung.
c) Die Kosten fallen nur für in Betrieb genommene SIM-Karten an. Entsprechend wird monatlich diese Position anteilig abgerechnet („Anzahl aktivierte SIM-Karten“ / 605) und das zur Verfügung stehende Poolvolumen für die jeweils aktivierte Anzahl SIM-Karten errechnet. Überschreitungen des Poolvolumens werden gemäß Pos. 1.3 abgerechnet.
d) In der Migrationsphase (Einbau vor dem 15.10.2020) sind die SIM-Karten ab Einbau aktiv und können von der ÜSTRA im Rahmen des Poolvolumens genutzt werden, es fallen jedoch für diesen Zeitraum keine Kosten an.
e) Bei Erfordernis weiterer SIM-Karten aufgrund Erweiterung der Fahrzeugflotte bleibt der anteilige Einheitspreis je SIM-Karte (1/605 des angegebenen EPs) unverändert und wird entsprechend hinzugerechnet.
f) Falls möglich und falls bereits vorhanden können die bereits im Fahrzeug eingesetzten SIM-Karten weiter verwendet werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-28 📅
Datum des Endes: 2028-08-28 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“605 Mobilfunkdatenkarten für die Mobilfunkstandards UMTS/LTE/5G „WLAN für Fahrgäste“” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die hierunter anzubietenden Mobilfunkdatenkarten „WLAN für Fahrgäste“ sind in Modem 2 für die Nutzung „WLAN für Fahrgäste“ permanent im Einsatz. Hierüber...”
Beschreibung der Beschaffung
Die hierunter anzubietenden Mobilfunkdatenkarten „WLAN für Fahrgäste“ sind in Modem 2 für die Nutzung „WLAN für Fahrgäste“ permanent im Einsatz. Hierüber werden im Regelfall ausschließlich Daten der Fahrgäste über „WLAN für Fahrgäste“ übermittelt.
Es ist zu beachten, dass diese SIM-Karte in den oben beschriebenen Rückfall-Szenarien vorübergehend auch für Betriebsdaten verwendet wird. Diese Nutzung ist in der monatlichen Gebühr enthalten.
Der Einbau der SIM-Karten erfolgt durch einen Dienstleister gemäß Los 4.
Der monatliche Angebotspreis beinhaltet 605 SIM-Karten (Poolabrechnung) auf Basis folgender Annahmen:
a) Die Festschreibung des Vertrages erfolgt auf 96 Monate.
b) Die Festschreibung des Datenvolumens erfolgt auf 100 GB monatlich * 605 Fahrzeuge = 60 500 GB monatlich für die ersten 24 Monate. Anschließend erfolgt jährlich eine Anpassung des Datenvolumens auf Basis der Marktentwicklung.
c) Die Kosten fallen nur für in Betrieb genommene SIM-Karten an. Entsprechend wird monatlich diese Position anteilig abgerechnet („Anzahl aktivierte SIM-Karten“ / 605) und das zur Verfügung stehende Poolvolumen für die jeweils aktivierte Anzahl SIM-Karten errechnet. Überschreitungen des Poolvolumens werden gemäß Pos.
2.3 abgerechnet.
d) In der Migrationsphase (Einbau vor dem 15.10.2020) sind die SIM-Karten ab Einbau aktiv und können von der ÜSTRA im Rahmen des Poolvolumens genutzt werden, es fallen jedoch für diesen Zeitraum keine Kosten an.
e) Bei Erfordernis weiterer SIM-Karten aufgrund Erweiterung der Fahrzeugflotte bleibt der anteilige Einheitspreis je SIM-Karte (1/605 des angegebenen EPs) unverändert und wird entsprechend hinzugerechnet.
f) Falls möglich und falls bereits vorhanden können die bereits im Fahrzeug eingesetzten SIM-Karten weiter verwendet werden.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“605 Mobilfunkdatenkarten für die Mobilfunkstandards UMTS/LTE/5G „Betrieb Rückfall“” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die hierunter anzubienden Mobilfunkdatenkarten „Betrieb Rückfall“ sind im Modem 1 als sekundäre Datenkarten im „Cold Standby“ im Einsatz. Im Falle fehlender...”
Beschreibung der Beschaffung
Die hierunter anzubienden Mobilfunkdatenkarten „Betrieb Rückfall“ sind im Modem 1 als sekundäre Datenkarten im „Cold Standby“ im Einsatz. Im Falle fehlender Abdeckung der primären Datenkarte Modem 1 „Betrieb“ (Los 1) oder Defekt im Modem 1 wird gemäß der oben beschriebenen Szenarien auf die Karten Los 2 und Los 3 umgeschaltet.
Über die sekundäre Datenkarte Modem 1 „Betrieb Rückfall“ werden ausschließlich betriebliche Daten (Datentelegramme, VoIP, Uploads, Downloads etc.) übertragen, wenn die primäre Datenkarte nicht verfügbar ist.
Der Einbau der SIM-Karten erfolgt durch einen Dienstleister gemäß Los 4.
Der monatliche Angebotspreis beinhaltet 605 SIM-Karten (Poolabrechnung) auf Basis folgender Annahmen:
a) Die Festschreibung des Vertrages erfolgt auf 96 Monate.
b) Die Festschreibung des Datenvolumens erfolgt auf 1 GB monatlich * 605 Fahrzeuge = 605 GB monatlich für die ersten 24 Monate. Anschließend erfolgt jährlich eine Anpassung des Datenvolumens auf Basis der Marktentwicklung.
c) Die Kosten fallen nur für in Betrieb genommene SIM-Karten an. Entsprechend wird monatlich diese Position anteilig abgerechnet („Anzahl aktivierte SIM-Karten“ / 605) und das zur Verfügung stehende Poolvolumen für die jeweils aktivierte Anzahl SIM-Karten errechnet. Überschreitungen des Poolvolumens werden gemäß Pos.
3.3 abgerechnet.
d) In der Migrationsphase (Einbau vor dem 15.10.2020) sind die SIM-Karten ab Einbau aktiv und können von der ÜSTRA im Rahmen des Poolvolumens genutzt werden, es fallen jedoch für diesen Zeitraum keine Kosten an.
e) Bei Erfordernis weiterer SIM-Karten aufgrund Erweiterung der Fahrzeugflotte bleibt der anteilige Einheitspreis je SIM-Karte (1/605 des angegebenen EPs) unverändert und wird entsprechend hinzugerechnet.
f) Falls möglich und falls bereits vorhanden können die bereits im Fahrzeug eingesetzten SIM-Karten weiter verwendet werden.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Entfernen und Einsetzen von Mobilfunkdatenkarten in 605 Fahrzeugen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Kommunikationsgeräten📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Die in diesem Los anzubietende Dienstleistung bezieht sich auf das Entfernen der vorhandenen SIM-Karten aus dem Modem sowie das Einsetzen der in Los 1-3...”
Beschreibung der Beschaffung
Die in diesem Los anzubietende Dienstleistung bezieht sich auf das Entfernen der vorhandenen SIM-Karten aus dem Modem sowie das Einsetzen der in Los 1-3 angebotenen SIM-Karten:
— Die Lieferung zur ÜSTRA erfolgt durch die Lieferanten Los 1-3;
— Die Aktivierung der SIM-Karten im jeweiligen Nutzerportal erfolgt durch die ÜSTRA;
— Die SIM-Karten werden durch die ÜSTRA an den Dienstleister Los 4 ausgehändigt;
— Es handelt sich um ein Gerät mit 2 Modems und 4 nebeneinander liegenden SIM-Karten-Slots;
— Weitere Informationen siehe „Transitions- und Migrationsplan zum Einbau von SIM-Karten in Bussen und Stadtbahnen“.
Es wird als Hauptposition von einem Austausch sämtlicher vorhandener SIM-Karten ausgegangen. Für den Fall einer möglichen Weiterverwendung von SIM-Karten aus den vorherigen Verträgen sind die Alternativpositionen 4.1a und 4.1b anzubieten.
Angebotspreis für das Entfernen der 3 vorhandenen SIM-Karten und das Einsetzen von 3 neuen SIM-Karten je Fahrzeug. Hierbei sind sämtliche Anforderungen und Tätigkeiten gemäß „Transitions- und Migrationsplan zum Einbau von SIM-Karten in Bussen und Stadtbahnen“ zu berücksichtigen und in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Es wird nur die tatsächliche Anzahl Fahrzeuge abgerechnet, für die einen Austausch umgesetzt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Erklärung zur Zuverlässigkeit beinhaltet die Abfrage, dass eine ordnungsgemäße Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgt ist.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Lose 1 bis 3: Präqualifizierung:
Der Bieter kann – sofern vorhanden – seine Eignung durch Nachweis einer Präqualifizierungs-Nummer (PQ-Nummer) erbringen....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Lose 1 bis 3: Präqualifizierung:
Der Bieter kann – sofern vorhanden – seine Eignung durch Nachweis einer Präqualifizierungs-Nummer (PQ-Nummer) erbringen. Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, der ÜSTRA unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn sich die Angaben, für die eine Präqualifizierung gewährt worden ist, ändern.
Erklärung zur Zuverlässigkeit: Ich erkläre / Wir erklären, dass
— über mein / unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich mein / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— ich / wir keine schwere Verfehlung begangen habe / haben, die meine / unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere dass kein Ausschlussgrund gemäß §§ 123 f. GWB vorliegt,
— ich meine / wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe / haben,
— ich / wir keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen im Vergabeverfahren, insbesondere in Bezug auf meine / unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, abgegeben habe / haben und auch nicht abgeben werde / werden,
— ich mich / wir uns ordnungsgemäß bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet habe / haben, - ich / wir den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) nachkommen.
Los 4: Erfahrungen:
Der Service-Dienstleister muss einschlägige Erfahrungen in den letzten 5 Jahren im Einbau von Telematik-
Systemen und/oder SIM-Karten in Bussen und Stadtbahnen vorweisen (bitte Anlage mit mindestens 3 Referenzprojekten). Die bietereigene Anlage mit mindestens 3 Referenzprojekten ist vom Bieter ausgefüllt und als Anlage dem Angebot beigefügt.
Präqualifizierung:
Der Bieter kann – sofern vorhanden – seine Eignung durch Nachweis einer Präqualifizierungs-Nummer (PQ-Nummer) erbringen. Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, der ÜSTRA unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn sich die Angaben, für die eine Präqualifizierung gewährt worden ist, ändern. Erklärung zur Zuverlässigkeit:
Ich erkläre / Wir erklären, dass
— über mein / unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich mein / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— ich / wir keine schwere Verfehlung begangen habe / haben, die meine / unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere dass kein Ausschlussgrund gemäß §§ 123 f. GWB vorliegt,
— ich meine / wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe / haben,
— ich / wir keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen im Vergabeverfahren, insbesondere in Bezug auf meine / unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, abgegeben habe / haben und auch nicht abgeben werde / werden,
—ich mich / wir uns ordnungsgemäß bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet habe / haben,
—ich / wir den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) nachkommen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Lose 1 bis 3: Präqualifizierung:
Der Bieter kann – sofern vorhanden – seine Eignung durch Nachweis einer Präqualifizierungs-Nummer (PQ-Nummer) erbringen....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Lose 1 bis 3: Präqualifizierung:
Der Bieter kann – sofern vorhanden – seine Eignung durch Nachweis einer Präqualifizierungs-Nummer (PQ-Nummer) erbringen. Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, der ÜSTRA unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn sich die Angaben, für die eine Präqualifizierung gewährt worden ist, ändern.
Erklärung zur Zuverlässigkeit: Ich erkläre / Wir erklären, dass
— über mein / unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich mein / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— ich / wir keine schwere Verfehlung begangen habe / haben, die meine / unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere dass kein Ausschlussgrund gemäß §§ 123 f. GWB vorliegt,
— ich meine / wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe / haben,
— ich / wir keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen im Vergabeverfahren, insbesondere in Bezug auf meine / unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, abgegeben habe / haben und auch nicht abgeben werde / werden,
— ich mich / wir uns ordnungsgemäß bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet habe / haben,
— ich / wir den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) nachkommen.
Los 4: Erfahrungen:
Der Service-Dienstleister muss einschlägige Erfahrungen in den letzten 5 Jahren im Einbau von Telematik-Systemen und/oder SIM-Karten in Bussen und Stadtbahnen vorweisen (bitte Anlage mit mindestens 3 Referenzprojekten). Die bietereigene Anlage mit mindestens 3 Referenzprojekten ist vom Bieter ausgefüllt und als Anlage dem Angebot beigefügt.
Präqualifizierung:
Der Bieter kann – sofern vorhanden – seine Eignung durch Nachweis einer Präqualifizierungs-Nummer (PQ-Nummer) erbringen. Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, der ÜSTRA unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn sich die Angaben, für die eine Präqualifizierung gewährt worden ist, ändern.
Erklärung zur Zuverlässigkeit: Ich erkläre / Wir erklären, dass
— über mein / unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich mein / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— ich / wir keine schwere Verfehlung begangen habe / haben, die meine / unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere dass kein Ausschlussgrund gemäß §§ 123 f. GWB vorliegt,
— ich meine / wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe / haben,
— ich / wir keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen im Vergabeverfahren, insbesondere in Bezug auf meine / unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, abgegeben habe / haben und auch nicht abgeben werde / werden,
— ich mich / wir uns ordnungsgemäß bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet habe / haben,
— ich / wir den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) nachkommen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausgeschrieben werden 4 Lose. Ein Bieter für Los 1-3 muss sich auf alle Lose 1-3 bewerben. Wenn dies aus der Tarifgestaltung des Anbieters nicht möglich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausgeschrieben werden 4 Lose. Ein Bieter für Los 1-3 muss sich auf alle Lose 1-3 bewerben. Wenn dies aus der Tarifgestaltung des Anbieters nicht möglich ist, muss ein Angebot erfolgen, welches den beschriebenen Kriterien am nächsten ist. Für jedes Angebot auf ein Los muss der Kriterienkatalog Lose 1-3 ausgefüllt werden. Jeder Bieter kann den Zuschlag nur auf maximal ein Los erhalten. Der Auftrag wird als Lose je Netzbetreiber vergeben.
Losvergabe: Die Losvergabe beginnt grundsätzlich mit Los 2, anschließend Los 1 und Los 3.
Vergabe Los 2: Alle Angebote zu Los 2 werden wirtschaftlich nach den Wertungskriterien bewertet. Hierzu werden die ermittelten Punkte und Werte sowie der Preis des jeweiligen Angebots ins Verhältnis gesetzt. Das Angebot mit der höchsten Bewertung gewinnt die Vergabe.
Vergabe Los 1: Alle Angebote zu Los 1 werden wirtschaftlich nach den Wertungskriterien bewertet. Hierzu werden die ermittelten Punkte und Werte sowie der Preis des jeweiligen Angebots ins Verhältnis gesetzt. Alle Angebote die auf dem Netzbetreiber basieren, der das Los 2 gewonnen hat werden hier nicht mehr berücksichtigt. Das Angebot mit der höchsten Bewertung gewinnt die Vergabe.
Vergabe Los 3: Alle Angebote zu Los 3 werden wirtschaftlich nach den Wertungskriterien bewertet. Hierzu werden die ermittelten Punkte und Werte sowie der Preis des jeweiligen Angebots ins Verhältnis gesetzt. Alle Angebote die auf den Netzbetreibern basieren, die Los 1 oder Los 2 gewonnen haben werden hier nicht mehr berücksichtigt. Das Angebot mit der höchsten Bewertung gewinnt die Vergabe.
Vergabe Los 4: Alle Angebote zu Los 4 werden wirtschaftlich nach den Wertungskriterien bewertet. Hierzu werden die ermittelten Punkte und Werte sowie der Preis des jeweiligen Angebots ins Verhältnis gesetzt. Alle Angebote die auf den Netzbetreibern basieren, die Los 1, Los 2 oder Los 3 gewonnen haben werden hier nicht mehr berücksichtigt. Das Angebot mit der höchsten Bewertung gewinnt die Vergabe.
Die ÜSTRA behält sich vor, einzelne Lose aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht zu vergeben. Personen, bei denen ein Interessenkonflikt vorliegt, dürfen in einem Vergabeverfahren nicht mitwirken. Dies gilt regelmäßig bei Mitarbeitern der ÜSTRA oder deren Organe, die gleichzeitig Bieter sind, einen Bieter
beraten oder bei einem Bieter beschäftigt sind. Die Vermutung des Interessenkonfliktes gilt ebenfalls für deren Angehörige wie Verlobte, Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte, Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten und Lebenspartner, Geschwister der Eltern sowie Pflegeeltern und Pflegekinder. Trifft eine der o. g. Konstellationen zu, besteht eine schriftliche Anzeigepflicht gegenüber der ÜSTRA durch den Bieter.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Gemäß Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, insbesondere hat der Auftragnehmer gemäß §...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Gemäß Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, insbesondere hat der Auftragnehmer gemäß § 14 Nummer 1. eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Gemäß Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, insbesondere gemäß § 11.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Für den Datenschutz gelten die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-13
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hannover
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 116-282557
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-07-13 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-07-20 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27.8.2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.8.2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text:
“Tag: 13.7.2020
Ortszeit: 10.00
Ort: Hannover
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:” Neuer Wert
Text:
“Tag: 20.7.2020
Ortszeit: 10.00
Ort: Hannover
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:”
Quelle: OJS 2020/S 120-293352 (2020-06-19)
Ergänzende Angaben (2020-07-14)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-07-20 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-08-03 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.8.2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.9.2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text:
“Tag: 20.7.2020
Ortszeit: 10.00
Ort: Hannover
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:” Neuer Wert
Text:
“Tag: 3.8.2020
Ortszeit: 10:00
Ort: Hannover
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:”
Quelle: OJS 2020/S 136-335706 (2020-07-14)
Ergänzende Angaben (2020-07-23)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-08-03 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-08-05 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 03/08/2020
Ortszeit: 10:00
Ort:
Hannover
Neuer Wert
Text: Tag: 05/08/2020
Ortszeit: 10:00
Ort:
Hannover
Quelle: OJS 2020/S 144-355815 (2020-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: NUTS-Code: DE92
Kontaktperson: Florian Krieter
Telefon: +49 5111668-2713📞
Fax: +49 5111668-962713 📠
Region: Hannover🏙️
URL: http://www.uestra.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“SIM-Karten in Bussen und Stadtbahnen der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft zur Kommunikation von Betriebsdaten mit der Leitstelle sowie...”
Kurze Beschreibung
SIM-Karten in Bussen und Stadtbahnen der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft zur Kommunikation von Betriebsdaten mit der Leitstelle sowie zur Bereitstellung eines „WLAN für Fahrgäste" für einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren. Weiterhin Dienstleistung zur Installation der SIM-Karten.
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Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Die hierunter anzubietenden Mobilfunkdatenkarten sind im Modem 1 als primäre Datenkarten permanent im Einsatz. Hierüber werden ausschließlich betriebliche...”
Beschreibung der Beschaffung
— Die hierunter anzubietenden Mobilfunkdatenkarten sind im Modem 1 als primäre Datenkarten permanent im Einsatz. Hierüber werden ausschließlich betriebliche Daten (Datentelegramme, VoIP, Uploads, Downloads etc.) übertragen.
Im Falle fehlender Abdeckung oder Defekt im Modem 1 wird gemäß der oben beschriebenen Szenarien auf die Karten Los 2 und Los 3 umgeschaltet.
— Der Einbau der SIM-Karten erfolgt durch einen Dienstleister gemäß Los 4.
— Der monatliche Angebotspreis beinhaltet 605 SIM-Karten (Poolabrechnung) auf Basis folgender Annahmen:
a) Die Festschreibung des Vertrages erfolgt auf 96 Monate.
b) Die Festschreibung des Datenvolumens erfolgt auf 10 GB monatlich * 605 Fahrzeuge = 6.050 GB monatlich für die ersten 24 Monate. Anschließend erfolgt jährlich eine Anpassung des Datenvolumens auf Basis der Marktentwicklung.
c) Die Kosten fallen nur für in Betrieb genommene SIM-Karten an. Entsprechend wird monatlich diese Position anteilig abgerechnet („Anzahl aktivierte SIM-Karten" / 605) und das zur Verfügung stehende Poolvolumen für die jeweils aktivierte Anzahl SIM-Karten errechnet. Überschreitungen des Poolvolumens werden gemäß Pos. 1.3 abgerechnet.
d) In der Migrationsphase (Einbau vor dem 15.10.2020) sind die SIM-Karten ab Einbau aktiv und können von der ÜSTRA im Rahmen des Poolvolumens genutzt werden, es fallen jedoch für diesen Zeitraum keine Kosten an.
e) Bei Erfordernis weiterer SIM-Karten aufgrund Erweiterung der Fahrzeugflotte bleibt der anteilige Einheitspreis je SIM-Karte (1/605 des angegebenen EPs) unverändert und wird entsprechend hinzugerechnet.
f) Falls möglich und falls bereits vorhanden können die bereits im Fahrzeug eingesetzten SIM-Karten weiter verwendet werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Netzabdeckung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verwaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 40
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die hierunter anzubietenden Mobilfunkdatenkarten „WLAN für Fahrgäste“ sind in Modem 2 für die Nutzung „WLAN für Fahrgäste“ permanent im Einsatz. Hierüber...”
Beschreibung der Beschaffung
Die hierunter anzubietenden Mobilfunkdatenkarten „WLAN für Fahrgäste“ sind in Modem 2 für die Nutzung „WLAN für Fahrgäste“ permanent im Einsatz. Hierüber werden im Regelfall ausschließlich Daten der Fahrgäste über „WLAN für Fahrgäste“ übermittelt.
Es ist zu beachten, dass diese SIM-Karte in den oben beschriebenen Rückfall-Szenarien vorübergehend auch für Betriebsdaten verwendet wird. Diese Nutzung ist in der monatlichen Gebühr enthalten.
Der Einbau der SIM-Karten erfolgt durch einen Dienstleister gemäß Los 4.
Der monatliche Angebotspreis beinhaltet 605 SIM-Karten (Poolabrechnung) auf Basis folgender Annahmen:
a) Die Festschreibung des Vertrages erfolgt auf 96 Monate.
b) Die Festschreibung des Datenvolumens erfolgt auf 100 GB monatlich * 605 Fahrzeuge = 60 500 GB monatlich für die ersten 24 Monate. Anschließend erfolgt jährlich eine Anpassung des Datenvolumens auf Basis der Marktentwicklung.
c) Die Kosten fallen nur für in Betrieb genommene SIM-Karten an. Entsprechend wird monatlich diese Position anteilig abgerechnet ("Anzahl aktivierte SIM-Karten" / 605) und das zur Verfügung stehende Poolvolumen für die jeweils aktivierte Anzahl SIM-Karten errechnet. Überschreitungen des Poolvolumens werden gemäß Pos. 2.3 abgerechnet.
d) In der Migrationsphase (Einbau vor dem 15.10.2020) sind die SIM-Karten ab Einbau aktiv und können von der ÜSTRA im Rahmen des Poolvolumens genutzt werden, es fallen jedoch für diesen Zeitraum keine Kosten an.
e) Bei Erfordernis weiterer SIM-Karten aufgrund Erweiterung der Fahrzeugflotte bleibt der anteilige Einheitspreis je SIM-Karte (1/605 des angegebenen EPs) unverändert und wird entsprechend hinzugerechnet.
f) Falls möglich und falls bereits vorhanden können die bereits im Fahrzeug eingesetzten SIM-Karten weiter verwendet werden.
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 50
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die hierunter anzubienden Mobilfunkdatenkarten „Betrieb Rückfall“ sind im Modem 1 als sekundäre Datenkarten im „Cold Standby“ im Einsatz. Im Falle fehlender...”
Beschreibung der Beschaffung
Die hierunter anzubienden Mobilfunkdatenkarten „Betrieb Rückfall“ sind im Modem 1 als sekundäre Datenkarten im „Cold Standby“ im Einsatz. Im Falle fehlender Abdeckung der primären Datenkarte Modem 1 „Betrieb“ (Los 1) oder Defekt im Modem 1 wird gemäß der oben beschriebenen Szenarien auf die Karten Los 2 und Los 3 umgeschaltet.
Über die sekundäre Datenkarte Modem 1 „Betrieb Rückfall“ werden ausschließlich betriebliche Daten (Datentelegramme, VoIP, Uploads, Downloads etc.) übertragen, wenn die primäre Datenkarte nicht verfügbar ist.
Der Einbau der SIM-Karten erfolgt durch einen Dienstleister gemäß Los 4.
Der monatliche Angebotspreis beinhaltet 605 SIM-Karten (Poolabrechnung) auf Basis folgender Annahmen:
a) Die Festschreibung des Vertrages erfolgt auf 96 Monate.
b) Die Festschreibung des Datenvolumens erfolgt auf 1 GB monatlich * 605 Fahrzeuge = 605 GB monatlich für die ersten 24 Monate. Anschließend erfolgt jährlich eine Anpassung des Datenvolumens auf Basis der Marktentwicklung.
c) Die Kosten fallen nur für in Betrieb genommene SIM-Karten an. Entsprechend wird monatlich diese Position anteilig abgerechnet („Anzahl aktivierte SIM-Karten" / 605) und das zur Verfügung stehende Poolvolumen für die jeweils aktivierte Anzahl SIM-Karten errechnet. Überschreitungen des Poolvolumens werden gemäß Pos. 3.3 abgerechnet.
d) In der Migrationsphase (Einbau vor dem 15.10.2020) sind die SIM-Karten ab Einbau aktiv und können von der ÜSTRA im Rahmen des Poolvolumens genutzt werden, es fallen jedoch für diesen Zeitraum keine Kosten an.
e) Bei Erfordernis weiterer SIM-Karten aufgrund Erweiterung der Fahrzeugflotte bleibt der anteilige Einheitspreis je SIM-Karte (1/605 des angegebenen EPs) unverändert und wird entsprechend hinzugerechnet.
f) Falls möglich und falls bereits vorhanden können die bereits im Fahrzeug eingesetzten SIM-Karten weiter verwendet werden.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die in diesem Los anzubietende Dienstleistung bezieht sich auf das Entfernen der vorhandenen SIM-Karten aus dem Modem sowie das Einsetzen der in Los 1-3...”
Beschreibung der Beschaffung
Die in diesem Los anzubietende Dienstleistung bezieht sich auf das Entfernen der vorhandenen SIM-Karten aus dem Modem sowie das Einsetzen der in Los 1-3 angebotenen SIM-Karten:
— Die Lieferung zur ÜSTRA erfolgt durch die Lieferanten Los 1-3.
— Die Aktivierung der SIM-Karten im jeweiligen Nutzerportal erfolgt durch die ÜSTRA.
— Die SIM-Karten werden durch die ÜSTRA an den Dienstleister Los 4 ausgehändigt.
— Es handelt sich um ein Gerät mit zwei Modems und 4 nebeneinander liegenden SIM-Karten-Slots
— Weitere Informationen siehe „Transitions- und Migrationsplan zum Einbau von SIM-Karten in Bussen und Stadtbahnen“
Es wird als Hauptposition von einem Austausch sämtlicher vorhandener SIM-Karten ausgegangen. Für den Fall einer möglichen Weiterverwendung von SIM-Karten aus den vorherigen Verträgen sind die Alternativpositionen 4.1a und 4.1b anzubieten.
Angebotspreis für das Entfernen der 3 vorhandenen SIM-Karten und das Einsetzen von 3 neuen SIM-Karten je Fahrzeug. Hierbei sind sämtliche Anforderungen und Tätigkeiten gemäß „Transitions- und Migrationsplan zum Einbau von SIM-Karten in Bussen und Stadtbahnen“ zu berücksichtigen und in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Es wird nur die tatsächliche Anzahl Fahrzeuge abgerechnet, für die einen Austausch umgesetzt wird.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eignung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 116-282557
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 900002688
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: 605 Mobilfunkdatenkarten für die Mobilfunkstandards UMTS/LTE/5G „Betrieb“
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-01 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.telekom.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 080 288 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 900002685
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“605 Mobilfunkdatenkarten für die Mobilfunkstandards UMTS/LTE/5G „WLAN für Fahrgäste“” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vodafone GmbH
Postanschrift: Ferdinand-Braun-Platz 1
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.vodafone.com🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 742 400 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 100042431
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Entfernen und Einsetzen von Mobilfunkdatenkarten in 605 Fahrzeugen
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IBIS Service GmbH & Co. KG
Postanschrift: Ladestraße 8
Postort: Rangsdorf
Postleitzahl: 15834
Region: Teltow-Fläming🏙️
URL: http://www.ibis-service.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 44 850 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel:
“605 Mobilfunkdatenkarten für die Mobilfunkstandards UMTS/LTE/5G „Betrieb Rückfall“” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Telefon: +49 4131151334📞 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Friedrichswall 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5111208428📞
Fax: +49 511120998428 📠
Quelle: OJS 2020/S 172-416818 (2020-09-01)