Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung Leistungsbereich
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung beinhaltet Abbrucharbeiten der Hauptmaßnahme (BT1 und BT2) am Gebäude 101.
Die Leistungserbringung erfolgt in 2 Bauabschnitten.
Der erste Bauabschnitt umfasst die Sanierung des Hochhauses, des Hörsaals 1 und der Technikzentralen im UG inkl. der Hausanschlüsse und Hauptversorgungseinrichtungen.
Der zweite Bauabschnitt umfasst die Sanierung im Bauteil 2 (Flachbau) der Wandelgänge mit den Hörsälen 23-24-25, Bibliotheken, Seminarräumen, Sanitärbereichen, Büros und den darunteliegenden Räumen im UG.
Die UzK beabsichtigt den jeweils nicht im Bau befindlichen Bauabschnitt während der Baumaßnahme zu nutzen.
Die Ausführungsfristen sind den Ausschreibungsunterlagen verbindlich zu entnehmen. Der Beginn der Baumaßnahme ist für das 1.Quartal 2020 geplant. Die Fertigstellung vom 1.Bauabschnitt ist bis Ende 2021 geplant. Die Fertigstellung des 2.Bauabschnittes ist bis Ende 2023 geplant. Die Leistungen sind getrennt nach den Bauabschnitten ausgeschrieben.
Die Ausführung der Abbrucharbeiten (1. und 2. BA) erfolgt mit Unterbrechung und nicht unmittelbar nacheinander. Eine gesonderte Vergütung für den diskontinuierlichen Bauablauf wird nicht gewährt und ist, soweit erforderlich, in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Zum Zeitpunkt der Ausführung ist davon auszugehen, dass sich weitere Gewerke auf der Baustelle befinden.
Die Arbeiten erfolgen geschossweise beginnend vom 8.OG zum 2.UG (Rohrkeller).
Bauseits wird ein Gerüstaufzug zur Verfügung gestellt. Das beiliegende Logistikhandbuch ist zu beachten und umzusetzen. Alle Material- und Personenströme werden durch einen Logistiker gesteuert und überwacht. Die Baustelle wird durch einen Sicherheitsdienst gesichert und Video überwacht. Der Zugang zur Baustelle wird personalisiert. Die Entsorgung der anfallenden Reststoffe und Abfälle erfolgt über einen bauseitigen Wertstoffhof (siehe Angaben im Logistikhandbuch).
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen:
Abbrucharbeiten
Abzubrechen sind in Restbeständen Möbel- und Einbauteile aus Holzbaustoffen, Vorwandschalen aus Holz-, bzw. aus Gipsbaustoffen, Mehrlagige-Trennwände, Installationswände, Trennwände aus Massivbaustoffen und Leichtbaustoffen, 1- und 2-flg. Rohrrahmentüren, 1- und 2-flg. Holztüren mit Stahlzargen, 1- und 2-flg. Stahlblechtüren, Kleintüren/Klappen, Geländer, Handläufe aus Holz und Stahl, Brüstungsverkleidungen.
Anteilig sind sowohl Holz- als auch Stahlrahmentürblätter auszubauen und zur späteren Wiederverwendung einzulagern.
Demontage der Fenster und Türanlagen, Oberlichter, Pfosten-Riegel-Fassaden, Dachfenster, Lichtkuppeln, inkl. dem provisorischen verschließen der entstehenden Öffnungen mit einem Holzverbau aus Kantkölzern und dem flächigen Verschluß aus OSB/3 Platten und Folien als Wetterschutz. Öffnungen im Boden müssen nach dem Erstellen direkt trittsicher verschlossen werden.
An Boden- und Deckenflächen sind Massiv- und Leichtbaustoffe, Abhangdecken aus Gipskarton, Raster und Paneeldecken, Rabitzdecken, Deckenputz, Stampfasphaltplatten (PAK-haltig, siehe beiliegendes Gutachten), Estrich, Bodenfliesen, Nadelfilzteppichboden u. a. Materialien zurückzubauen.
Des Weiteren sind Einbauten soweit vorhanden und nicht durch die TGA-Gewerke beauftragt, zu demontieren, ebenso wie Gitterwände, Wandfliesen, Wandputz und Beschichtungen (Tapete, Anstrich).
Bauseits werden die zentrale technische Anlagentechnik der Heizung, Sanitär, Druckluft, Lüftungs- und Kältetechnik, sowie die zugehörigen Anlagensysteme mit dem Inventar wie Untertischgeräte, sanitäre Einrichtung, Heizkörper, Unterverteilungen, Schalter und Steckdosen, Medienkanäle, Bodentanks, Leuchten, Dachaufbauten und der Aufzug demontiert.
Denkmalschutz:
Alle aus Gründen des Denkmalschutzes mit besonderer Vorsicht zurückzubauende Baustoffe, sind zerstörungsfrei auszubauen, in geeigneter Weise in Lagerräumen des Gebäudes einzulagern und systematisch zu dokumentieren.
Zusatzanforderung
Der Gesamtsanierung geht eine Schadstoffsanierung voraus, welche die bekannten Asbest- und KMF-Verbauungen entfernt. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen Kleinmengen von alter KMF zu entfernen sind. Hierfür hat der AN entsprechend geschultes Personal und Gerätschaften vorzuhalten. Arbeiten, die unter die TRGS 521, Expositionskategorie 1 (z. B. Demontage von alter KMF von weniger als 3 qm) fallen, sind selbständig unter Einhaltung dieser TRGS 521 durchzuführen. Dies schließt das Verpacken solcher Kleinmengen in PE-Säcken ein. Für die Entsorgung wird bauseits ein entsprechender Container vorgehalten, so dass die ordnungsgemäße Entsorgung vom Bauherrn durchgeführt wird. Der AN bestätigt mit der Abgabe seines Angebots, dass er im Bedarfsfall solche Arbeiten durchführen kann.
Baustelleneinrichtung
Für den 1. Bauabschnitt ist eine Baustelleneinrichtung bestehend aus Bauzaun, Tor, Containerstellung (Container für den eigenen Bedarf des AN sind im Leistungsumfang nicht berücksichtigt) enthalten.
Im 2. Bauabschnitt wird die Baustelleneinrichtung bauseits durch den AN Baulogistik gestellt und vorgehalten.
Der Außenbereich (Grüngürtel) ist Landschaftsschutzgebiet. Schäden an Natur und Umwelt jeglicher Art sind strafbar. Alle Maßnahmen und Eingriffe bedürfen einer Ausnahmegenehmigung. Aufgrund der erschwerten Anlieferbedingungen und der Anforderungen des Landschaftsschutzes ist die beigefügte Fotodokumentation zu beachten und eine Besichtigung der Örtlichkeit dringend zu empfehlen. Die erschwerte Anlieferung wird nicht gesondert vergütet.