Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VAM Entsorgungshof und temporäre Warenannahme (GALABAU UND TIEFBAU)
80555-018
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Bei den ausgeschriebenen Bauarbeiten handelt es sich um
1. Vorabmaßnahme Entsorgungshof mit folgenden Arbeiten:
— Tiefbauarbeiten, Grabenherstellung für...”
Kurze Beschreibung
Bei den ausgeschriebenen Bauarbeiten handelt es sich um
1. Vorabmaßnahme Entsorgungshof mit folgenden Arbeiten:
— Tiefbauarbeiten, Grabenherstellung für Entwässerungsleitung, Verlegung Entwässerungsleitung, Schachteinbau;
— Entwässerungseinrichtungen;
— Erdmodellierungsarbeiten, Planumsarbeiten;
— Einfasssungen;
— Ortbetonbelag- und Pflasterarbeiten;
— Zaunarbeiten;
— Vegetationsarbeiten – Rasen und Pflanzflächen, Baumpflanzungen;
— Fertigstellungspflege.
2. Vorabmaßnahme Temporäre Anlieferung
— Baumrodung;
— Erdarbeiten;
— Asphaltarbeiten;
— Pflasterarbeiten;
— Aufstellung Pfosten.
Umfang der Leistungen:
— ca. 100,00 m Entwässerungsleitungen;
— ca. 850,00 m3 Erdarbeiten;
— ca. 150,00 m Einfassungen;
— ca. 770,00 m2 Ortbetonfläche;
— ca. 650,00 m2 Pflasterarbeiten;
— ca. 210,00 m2 Asphaltarbeiten;
— ca. 550,00 m2 Rasenfläche;
— ca. 50,00 m2 Pflanzfläche;
— ca. 12,00 St. Fundamente Beleuchtung;
— ca. 90,00 m Gitterstabmattenzaun;
— ca. 2,00 St.Tore LW 1,5 m und 11,5 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 3
Zusätzliche Informationen:
“Ausführungsfristen in Abhängigkeit des Verfahrensverlaufs:
Beginn Entsorgungshof: 14.12.2020
Fertigstellung Entsorgungshof: 6.3.2021
Beginn Temporäre...”
Zusätzliche Informationen
Ausführungsfristen in Abhängigkeit des Verfahrensverlaufs:
Beginn Entsorgungshof: 14.12.2020
Fertigstellung Entsorgungshof: 6.3.2021
Beginn Temporäre Warenannahme: 14.12.2020
Fertigstellung Temporäre Warenannahme: 16.1.2021
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer)
Falls das Angebot des Unternehmens in die nähere Auswahl kommt, legt es die entsprechenden Nachweise vor.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
ALLE Unternehmen (präqualifizierte und nicht präqualifizierte) reichen die nachfolgenden auftragsspezifischen Einzelnachweise/Erklärungen (Anforderungen 9 - 11) mittels eines ergänzenden Formblatts für die Eignungsprüfung bereits mit Angebotsabgabe ein:
— Angaben zur Frauenförderung;
— Angaben darüber, ob das Unternehmen ein Ausbildungsbetrieb ist;
— Erklärung über die Einhaltung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) Rheinland-Pfalz;
Die Erklärungen für nicht präqualifizierte Unternehmen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfassen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt;
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
Falls das Angebot des Unternehmens in die nähere Auswahl kommt, legt es die entsprechenden Nachweise vor.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Erklärungen für nicht präqualifizierte Unternehmen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit umfassen:
— Erklärung, dass das Unternehmen in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Erklärungen für nicht präqualifizierte Unternehmen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit umfassen:
— Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 5 Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum vergleichbare Leistungen ausgeführt hat,
— Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls das Angebot des Unternehmens in die nähere Auswahl kommt, legt es die entsprechenden Nachweise vor.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-09
10:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Kein Submissionstermin, da ausschließlich e-Angebote zugelassen sind
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Akteneinsicht im Falle eines Nachprüfungsverfahrens:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle...”
Akteneinsicht im Falle eines Nachprüfungsverfahrens:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYHZ6
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung - Geschäftsstelle -”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 199-481421 (2020-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“AUFHEBUNG_VAM Entsorgungshof und temporäre Warenannahme (Galabau und Tiefbau)
80555-018”
Kurze Beschreibung:
“Aufhebung – VAM Entsorgungshof und temporäre Warenannahme (Galabau und Tiefbau).” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung wurde zwar nach Absendung der Veröffentlichung, aber noch vor Bekanntmachung im EU-Amtsblatt wieder aufgehoben, da versehentlich die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung wurde zwar nach Absendung der Veröffentlichung, aber noch vor Bekanntmachung im EU-Amtsblatt wieder aufgehoben, da versehentlich die falsche Verfahrensart gewählt wurde.
Aufgrund eines Übermittlungsfehlers ist die ursprüngliche Aufhebung nicht veröffentlicht worden, daher ist nun diese – „erneute" – Aufhebung erforderlich.
Bei den ausgeschriebenen Bauarbeiten handelt es sich um
1. Vorabmaßnahme Entsorgungshof mit folgenden Arbeiten:
— Tiefbauarbeiten, Grabenherstellung für Entwässerungsleitung, Verlegung Entwässerungsleitung, Schachteinbau;
— Entwässerungseinrichtungen;
— Erdmodellierungsarbeiten, Planumsarbeiten;
— Einfasssungen;
— Ortbetonbelag- und Pflasterarbeiten;
— Zaunarbeiten;
— Vegetationsarbeiten – Rasen und Pflanzflächen, Baumpflanzungen;
— Fertigstellungspflege.
2. Vorabmaßnahme Temporäre Anlieferung
— Baumrodung;
— Erdarbeiten;
— Asphaltarbeiten;
— Pflasterarbeiten;
— Aufstellung Pfosten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 199-481421
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 80555-018
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: VAM Entsorgungshof und temporäre Warenannahme (Galabau und Tiefbau)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYHZS
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung – Geschäftsstelle”
Quelle: OJS 2020/S 202-487450 (2020-10-13)