Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
− Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung.
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
— vorgesehenen Projektfinanzierer:
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss: abgeschlossenes Studium Dipl. Ing./Msc. oder vergleichbar,
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektfinanzierer bei Eisenbahninfrastrukturprojekten,
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen.
Zwei vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Finanzierer tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Projektfinanzierungsleistungen bei einem Bauprojekt mind. 30 Mio. EUR. Baukosten im Bereich Eisenbahninfrastruktur in den Leistungsphasen 3-8 der HOAI,
2. Erstellung von min. 10 Anträgen auf finanzielle Baufreigabe, Erteilung von Unbedenklichkeiten und/oder Vorfinanzierungen,
3. Prüfung von min. 15 Kostenplänen auf Belange der Projektfinanzierung, oder eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Finanzierer tätig war.
Die Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Projektfinanzierungsleistungen bei einem Bauprojekt mind. 30 Mio. EUR Baukostenim Bereich Eisenbahninfrastruktur in den Leistungsphasen 3-8 der HOAI,
2. Erstellung von min. 20 Anträgen auf finanzielle Baufreigabe, Erteilung von Unbedenklichkeiten und/oder Vorfinanzierungen,
3. Prüfung von min. 30 Kostenplänen auf Belange der Projektfinanzierung.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Es ist ausschließlich der zur Verfügung gestellte vorbereitete Teilnahmeantrag zu verwenden.