— Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Im Vergabeverfahren werden 2 Lose enthalten sein.
Für jedes Los ist die Qualifikation je eines Projektingenieurs nachzuweisen.
Die Anzahl nachgewiesener geeigneter Mitarbeiter ergibt dann die maximale Anzahl möglicher Lose in der Angebotsphase.
Bewerbungen ab 1 Person sind zugelassen.
Qualifikationsanforderung Projektingenieur (1 bis 2):
1. Abschluss: Dipl.-Ingenieurstudium Techn. Hochschule/Fachhochschule/M.Sc/M.Eng Bauwesen oder vergleichbar
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Verkehrswegebau Straße/Schiene, davon mind. 5 Jahre als Projektingenieur oder Bauleiter in der baulichen Projektabwicklung mit Termin- und Qualitätsverantwortung schienengebundener Projekte mit Eisenbahnbrückenbau aus Stahl/Beton
3. Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen sie/er als Bauleiter/Projektingenieur im Verkehrswege-bau Straße/Schiene tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Projekt des Schienengebundenen Verkehrs ab 3 km Länge
2. Baukosten von mind. 10 Mio. EUR.
4. Zwei vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden in denen sie/er als Bauleiter/Projektingenieur Eisenbahnbrückenbau aus Stahl/Beton tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Eisenbahnbrückenbau aus Stahl Spannweite > 20 m, eine Referenz,
2. Eisenbahnbrückenbau aus Beton Spannweite > 5 m, eine Referenz.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Abschnitt III.1.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Weiterführende Informationen sind dem Teilnahmeantrag 19FEI45067 zu entnehmen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.