Auftragsbekanntmachung (2020-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Referenznummer: 20FEI45959
Kurze Beschreibung:
“VP21.2251 – SÜ St2260 inkl. Straßenführungen (Raumlos A) und EÜ Jurastraße inkl. PUF und EÜ Deichselbach östlicher Teil (Raumlos B).” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bamberg, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Ergänzende Angaben (2021-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“VP21.2251 — SÜ St2260 inkl. Straßenführungen (Raumlos A) und EÜ Jurastraße inkl. PUF und EÜ Deichselbach östlicher Teil (Raumlos B).”
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG
Postanschrift: Theodor−Heuss−Allee 7
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-15 📅
Datum des Beginns: 2021-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 201-521632
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 086-223522
ABl. S-Ausgabe: 201
Quelle: OJS 2021/S 201-521632 (2021-10-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-11) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 201-521634
Quelle: OJS 2021/S 201-521634 (2021-10-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-11) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 201-521635
Quelle: OJS 2021/S 201-521635 (2021-10-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-02-06) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 030-088466
Quelle: OJS 2023/S 030-088466 (2023-02-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 14619986.39 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-11) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 074-223468
Quelle: OJS 2023/S 074-223468 (2023-04-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-11) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 074-223663
Quelle: OJS 2023/S 074-223663 (2023-04-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-08) Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB InfraGO AG
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-10) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 010-024197
Quelle: OJS 2024/S 010-024197 (2024-01-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-10) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 010-024250
Quelle: OJS 2024/S 010-024250 (2024-01-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-10) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 010-024325
Quelle: OJS 2024/S 010-024325 (2024-01-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-10) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 010-024610
Quelle: OJS 2024/S 010-024610 (2024-01-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-10) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 010-024831
Quelle: OJS 2024/S 010-024831 (2024-01-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-10) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 010-024938
Quelle: OJS 2024/S 010-024938 (2024-01-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-10) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 010-025026
Quelle: OJS 2024/S 010-025026 (2024-01-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-10) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 010-025062
Quelle: OJS 2024/S 010-025062 (2024-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VDE811 ABS Nbg - Ebensfeld VP21.2251 SÜ St2260 inkl. Straßenführungen und EÜ Jurastraße inkl. PUF und EÜ Deichselbach östlicher Teil
Kurze Beschreibung:
“VP21.2251 - SÜ St2260 inkl. Straßenführungen (Raumlos A) und EÜ Jurastraße inkl. PUF und EÜ Deichselbach östlicher Teil (Raumlos B)”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“VP21.2251 - SÜ St2260 inkl. Straßenführungen (Raumlos A) und EÜ Jurastraße inkl. PUF und EÜ Deichselbach östlicher Teil (Raumlos B)” Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-19 📅
Datum des Endes: 2025-02-21 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Max Bögl Stiftung & Co.KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-19 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Max Bögl Stiftung & Co.KG
Nationale Registrierungsnummer: b6797345-7755-4310-8ec9-7675454803cb
Postanschrift: Max-Bögl-Straße 1
Postleitzahl: 92369
Postort: Sengenthal
Region: Neumarkt i. d. OPf.🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Entfällt”
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Neuer Wert
Text:
“VII.2.1) Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Zur Herstellung der Grundwasserwanne EÜ Jurastraße ist ein...”
Text
VII.2.1) Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Zur Herstellung der Grundwasserwanne EÜ Jurastraße ist ein wasserdichter Spundwandkasten gemäß Vertrag herzustellen.
Bei der Ausführung des Spundwandverbau Ostseite GLV 2. Ankerlage
konnten die geplanten und notwendigen Ankerzugkräfte bei 6 von 12 Verpressankern nicht aufgebracht werden, so dass die notwendige
Festlege- und Prüfkraft nicht erreicht wurde.
Nach Rückmeldung des Baugrundachters vom 09.08.2023 ist dies auf lokale Schwächezonen im Baugrund zurückzuführen, die im Zuge der
Baugrunderkundung nicht festzustellen waren. Hierdurch können die Anker Ihre Tragfähigkeit, bei den z.T. hohen abzutragenden Lasten nicht
erreichen, zumal bei der Ausführung der Ankerherstellung bautechnisch keine Versäumnisse festzustellen sind.
Der Baugrundgutachter empfiehlt die technisch notwendige Rückverankerung der Spundwände durch zusätzliche bzw. neu zu bohrenden
Anker mit tieferer Einbindung für eine wasserdruckhaltende Herstellung der Baugrube herzustellen. Dieser Empfehlung folgt die
Projektleitung.
Diese Leistungen und die damit verbunden Mehrkosten sind nicht Inhalt des bestehenden Bauvertrages zum VP21.2251.
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Quelle: OJS 2024/S 068-200362 (2024-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-17) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“044_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Zur Herstellung der Grundwasserwanne EÜ Jurastraße ist ein...”
Text
044_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Zur Herstellung der Grundwasserwanne EÜ Jurastraße ist ein wasserdichter Spundwandkasten gemäß Vertrag herzustellen.Bei der Ausführung der Spundverbau Ostseite Block Ost 9&10 /Abwicklung Wand H sind geänderter geologische Verhältnisse gegenüber Baugrundgutachten festgestellt, so dass die Endtiefe der Spundwand mit der ausgeschriebenen Technologie nicht erreicht werden konnte.
Am 18.04.2023 hat daher der Baugrundgutachter der Vorgehensweise des AN grundsätzlich zugestimmt anstatt Auflochkerungsbohrungen Bodenaustauschbohrungen auszuführen um den Spundwandverbau wasserdicht herstellen zu können.
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Quelle: OJS 2024/S 077-229648 (2024-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-17) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“047_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
In Zuge der Herstellung des Baugrubenverbaus zur Herstellung der...”
Text
047_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
In Zuge der Herstellung des Baugrubenverbaus zur Herstellung der EÜ Jurastraße sind aufgrund von noch bestehenden Leitungen Dritter im Baufeld und fehlenden Baufreiheiten in der Jurastraße Behinderungen im Bauablauf, die zu fortwährenden Leistungsminderungen geführt haben, eingetreten.
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Quelle: OJS 2024/S 077-229921 (2024-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-17) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“043_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
In der Totalsperrung (TSP) vom 24.03.2023 bis 31.03.2023 hat der...”
Text
043_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
In der Totalsperrung (TSP) vom 24.03.2023 bis 31.03.2023 hat der der AN den GLV r.d.B. erstellt. Beim Einbringen des Gleislängsverbaus r.d.B. und Rückbau des BÜ Jurastraße ist der AN auf diverse Hindernisse getroffen, die er mit seiner Behinderungsanzeige (BEHI 13) angezeigt hat - siehe Anlage D zur MKA 43. Diese haben imZuge der Bautätigkeiten zu Stillstands- und Wartezeiten (Unproduktivität) geführt. Weiterhin waren aufgrund der örtlichen Baugrundbedingungen zusätzliche Gleisstopfarbeiten mit einer Stopfmaschine im Zuge der TSP im Bereich des BÜ Jurastraße erforderlich, um Gleislageprobleme zu beseitigen/auszuschließen. Hierfür musste der bestehende BÜ inkl. der Gleisüberfahrten zurückgebaut werden. Dieser Rückbau war vertraglich erst im Zusammenhang mit dem Rückbau der Bestandsstrecke (VP21.2200) im November 2024 vorgesehen.
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Quelle: OJS 2024/S 077-230454 (2024-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-17) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“042_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
In der Totalsperrung vom 24.03.2023 bis 31.03.2023 hat der der AN...”
Text
042_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
In der Totalsperrung vom 24.03.2023 bis 31.03.2023 hat der der AN den GLV r.d.B. erstellt. Beim Einbringen der Spundbohle Nr. 180 konnte der GLV jedoch nur bis eine Tiefe von 3,70 m anstatt 9,50 m eingebracht werden. Ursache dafür war ein "alter", nicht in den Bestandsunterlagen verzeichneter Abwasserkanals der Gemeinde Altendof. Diese Rohrquerung besteht aus einem dopelwandigen mit Beton gefüllten Stahlschutzrohr und konnte mit den geplanten und disponierten Maßnahmen nicht durchtrennt werden.
Gemäß. Ausschreibung, Planfeststellung sowie den Bestandsdaten der Gemeinde Altendorf sollte hier lediglich ein Betonkanal "SW 600 B" liegen, der im Zuge des Einbringens des GLV durchörtert / zerstört werden sollte.
Zur planmäßigen Herstellung des GLV für die weitern Bauphasen zur Realisierung EÜ Jurastraße muss das Stahlschutzrohr beseitigt und der Gleislängsverbau saniert werden. Für die Durchführung dieser Arbeiten ist die Erstellung einer technischen Planung sowie gesonderte Leistungen zur Durchführung erforderlich
Diese Leistungen und die damit verbunden Mehrkosten sind nicht Inhalt des VP21.2251.
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Quelle: OJS 2024/S 077-231029 (2024-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-17) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“046_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der SÜ St2260 inkl. Umfahrung zwischen der St2244 und der Jurastraße sowie die Auflassung des des BÜ Jurastraße zur...”
Text
046_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der SÜ St2260 inkl. Umfahrung zwischen der St2244 und der Jurastraße sowie die Auflassung des des BÜ Jurastraße zur Herstellung der EÜ Jurastraße beauftragt.
Der BÜ Jurstraße sollte im Zuge der TSP vom 24.03.2023 bis 31.03.2023 aufgelassen werden nach Inbetriebnahme der SÜ St2260 inkl. Umfahrung zwischen der St2244 und der Jurastraße.
Witterungsbedingt konnten jedoch die Abdichtungsarbeiten an den Kappen und der Fahrbahn an der SÜ St2260 aufgrund der niedrigen Temperaturen (< 5 Grad) im Bauwerk und in der Umgebung im Monat 03/2023 nicht durchgeführt werden.
Um die Auflassung des BÜ Jurastraße für die Herstellung der EÜ Jurastraße in der v.g. TSP sicherzustellen, ist dringend eine großräumige Umfahrung in Rücksprache mit dem StBA Bamberg und der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Bamberg einzurichten.
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Quelle: OJS 2024/S 077-231248 (2024-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“066_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Im Rahmen der Baugrundabnahme für das Rahmenbauwerk EÜ Jurastraße...”
Text
066_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Im Rahmen der Baugrundabnahme für das Rahmenbauwerk EÜ Jurastraße (EÜ-Block Ost) wurde seitens des Geotechnischen Sachverständigen aufgrund der angetroffenen Bodenverhältnisse das technische Erfordernis dargelegt, dass im Zuge des weiteren Baugrubenaushubes über das Rahmenbauwerk hinaus im Bereich des Trogbauwerkes wie folgt zu Verfahren ist:
Sofern im Zuge des weiteren Aushubes die Schichtgrenze zu den überlagernden Terrassensanden der Schicht 2.3 im Bereich der Gründungssohle der EÜ Jurastraße festgestellt wird, muss ein Mindestaushub bis 20 cm unter die Schichtgrenze erfolgt. Ein Bodenaustausch erfolgt mit gebundenen Materialien (Magerbeton, qualifizierte Bodenverbesserung o-ä.). Gleiches gilt, sofern im Zuge des weiteren Aushubs nicht tragfähige, gestörte oder aufgeweichte Bereiche festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2024/S 080-238611 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“068_Die Erstellung der Ausführungsplanung und Realisierung der provisorischen Personenunterführung im Hp Buttenheim ist Inhalt des an Max Bögl vergebenen...”
Text
068_Die Erstellung der Ausführungsplanung und Realisierung der provisorischen Personenunterführung im Hp Buttenheim ist Inhalt des an Max Bögl vergebenen VP21.2251.
Für die Herstellung der neuen Streckengleise r.d.B bis zur Inbetriebnahme in der TSP 11/2024 benötigt der AN Streckenbau (VP21.2200) im HP Buttenheim einen Zugang zum späteren Mittelbahnsteig als Ersatz für den Zugang durch das Bauwerk EÜ Jurastraße.
In diesem Zusammenhang muss die Zugänglichkeit zum bestehenden Bahnsteig sichergestellt werden damit zeitgleich die Realisierung der EÜ Jurastraße ungehindert weiterlaufen kann.
Daher besteht die Notwendigkeit aus der provisorischen Personenunterführung einen Zugang zum bestehenden Bahnsteig zu planen und herzustellen.
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Quelle: OJS 2024/S 080-238861 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“055_Der AN ist im Zuge des VP21.2251 mit der Erstellung EÜ Deichselbach östlicher Teil mit Anbindung an das Bestandsbauwerk beauftragt.
Gemäß Bauvertrag...”
Text
055_Der AN ist im Zuge des VP21.2251 mit der Erstellung EÜ Deichselbach östlicher Teil mit Anbindung an das Bestandsbauwerk beauftragt.
Gemäß Bauvertrag sind Abdichtung und Abdichtungsanchluss mittels Fugenkonstruktion sowie Schutzbeton der oberen Abdeckung auf dem Rahmenbauwerk EÜ Deichselbach Neubau Ostsseite herzustellen.
Die vorhandene Abdichtung und Anschlusssituation am Bestandsbauwerk entspricht nicht dem planmäßigen Bau-Soll, da die Ausführung nicht der Bestandsplanung und den einschlägigen Richtlinien gemäß Ril 804.6101 entspricht. Auch aufgrund des qualitativen Zustands des Bestandmaterials kann die neue Abdichtung an den Bestand nicht angeschlossen werden.
Ein fachgerechter Anschluss gem. Stand der Technik ist daher nicht möglich.
Nach Abstimmung und Rücksprache mit dem Fachlieferanten des AN ist vor Versiegelung der Schutzbeton im Bestand zurückzuschneiden und die Fugenkonstruktion zu erneuern. Für die Versiegelung im Übergangsbereich zwischen Neubau und Bestandsbauwerk ist der Untergrund entsprechend vorzubereiten, im Anschluss eine 2-malige Grundierung und eine 2-lagige Elastomer-Bitumenschweißverfahren im
Gießverfahren aufzubringen.
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Quelle: OJS 2024/S 080-238898 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“051_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Gemäß Planfeststellungsbeschluss, Pkt. A.4.4.4 Baubedingte...”
Text
051_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Gemäß Planfeststellungsbeschluss, Pkt. A.4.4.4 Baubedingte Erschütterungsimmissionen hat der Immssionschutzbeauftrage
im Rahmen Messüberwachungen dafür Sorge zu tragen, dass die Anforderungen der DIN 4150 Teil 2 eingehalten werden und ansonsten unverzüglich entsprechende (weitere) Maßnahmen zur Minderung der Erschütterungseinwirkungen vorzusehen.
Im Zuge der Bautätigkeiten (Spundwandarbeiten) der EÜ Jurastraße hat der AN die vertraglich geschuldeten stichprobenartigen Erschütterungsmessungen durchgeführt. Hierbei wurden die Grenzwerte überschritten, so dass der Immissionsschutzbeauftragte unverzüglich gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 28.05.2021, Pkt. 4.4.4 Baubedingte Erschütterungsimmissionen in der Bau- und Planungsbesprechung entsprechend agiert hat.
Der AN hat auf Basis der stichprobenartigen Erschütterungsmessungen ein Messkonzept für die Spundwandarbeiten in der EÜ Jurastraße aufzustellen.
Im Ergebnis des v.g. Messkonzeptes und nach Freigabe durch den Immissionsschutzbeauftragten ist dieses umzusetzen, so dass dauerhafte Erschütterungsmessungen durchgeführt werden müssen.
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Quelle: OJS 2024/S 080-239074 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“045_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der Umfahrung St2260 neu zwischen der St2244 und der Jurastraße beauftragt.
Im Zuge der Abnahme der Vormarkierung ...”
Text
045_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der Umfahrung St2260 neu zwischen der St2244 und der Jurastraße beauftragt.
Im Zuge der Abnahme der Vormarkierung Vorort - vor Umsetzung der Beschilderung/Markierung/Ausstattung für die Umfahrung der St2260 neu zwischen St2244 und Jurastraße - mit dem StBA Bamberg und der Verkehrsbehörde des Landratsamt Bamberg wurden diverse behördliche Auflagen seitens der beiden genannten Behörden eingefordert zur Sicherstellung der VAO und der damit verbundenen Verkehrsfreigabe.
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Quelle: OJS 2024/S 080-239483 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“067_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der SÜ St2260 sowie dem KVP St2244/St2260 neu beauftragt. Treppengeländer im Bereich der Böschungstreppen sind nicht...”
Text
067_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der SÜ St2260 sowie dem KVP St2244/St2260 neu beauftragt. Treppengeländer im Bereich der Böschungstreppen sind nicht Gegenstand der Vertragsleistungen.
Gemäß Punkt 7 der aktuellen RE-ING - Teil 2 Abchnitt3, 3.1.1 gilt:
Für Böschungstreppen an Bauwerken mit einer lichten Höhe von > 4,70 m und mehr als 28 Stufen, ist die Anordnung von Rohrgeländern bzw. Handläufen oder Zwischenpodesten vorzusehen.
Im Bereich der SÜ St2260 hat die Böschungstreppe eine lichte Höhe >5,90 m. Im Bereich der Widerlager unterhalb des Überbaus sind Böschungstreppen mit mehr als 28 Stufen angeordnet, somit sind entsprechende Geländer anzubringen.
Zusätzlich erging durch den Straßenbaulastträger, StBA Bamberg folgende zusätzlichen Anforderung:
Falls der Handlauf im Bereich des KVP St2244/St2260neu ein massives starres Profil bekommt, ist das Geländer in Anlehnung an Richtzeichnung Gel 19 Blatt1 abzurunden. Der Handlauf ist sonst ein zu starres Hindernis bei einem Verkehrsunfall.
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Quelle: OJS 2024/S 080-239501 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“058_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Zur Herstellung der Grundwasserwanne EÜ Jurastraße ist ein...”
Text
058_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Zur Herstellung der Grundwasserwanne EÜ Jurastraße ist ein wasserdichter Spundwandkasten gemäß Vertrag herzustellen.
Bei der Ausführung des Spundwandverbau Ostseite Pumpwerk 2. Ankerlage konnten die geplanten und notwendigen Ankerzugkräfte bei 5 von 7 Verpressankern nicht aufgebracht werden, so dass die notwendige Festlege- und Prüfkraft nicht erreicht wurde.
Nach Rückmeldung des Baugrundachters ist dies auf lokale Schwächezonen im Baugrund zurückzuführen, die im Zuge der
Baugrunderkundung nicht festzustellen waren. Hierdurch können die Anker Ihre Tragfähigkeit, bei den z.T. hohen abzutragenden Lasten nicht erreichen, zumal bei der Ausführung der Ankerherstellung bautechnisch keine Versäumnisse festzustellen sind.
Der Baugrundgutachter empfiehlt die technisch notwendige Rückverankerung der Spundwände durch zusätzliche bzw. neu zu bohrenden Anker mit tieferer Einbindung für eine wasserdruckhaltende Herstellung der Baugrube herzustellen.
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Quelle: OJS 2024/S 080-239525 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“057_Der AN ist im Zuge des VP21.2251 mit der Anbindung der St2260(neu) an die bestehende St2244 beauftragt.
Im Zuge der Rückbauarbeiten der bestehenden...”
Text
057_Der AN ist im Zuge des VP21.2251 mit der Anbindung der St2260(neu) an die bestehende St2244 beauftragt.
Im Zuge der Rückbauarbeiten der bestehenden St2244 im Bereich des neu zu errichtenden Kreisverkehrs wurde seitens des AN der Verdacht
auf eine pechhaltige Asphaltschicht der Bestandstraße St2244 festgestellt.
Die untersuchten Asphalt-Mischproben sind aufgrund der vorliegenden Deklarationsanalytik durch die BÜ als pechhaltiger Straßenaufbruch
eingestuft worden. Damit ist der Verdacht durch die BÜ bestätigt worden. Die pechhaltige Asphaltschicht muss daher einer geregelten
Verwertung gemäß Abfallrecht zugeführt werden.
Der Abtransport und die Entsorgung der pechhaltigen Asphaltschicht sind nicht Vertragsbestandteil, sind aber zur Erbringung der
Vertragsleistungen zwingend erforderlich.
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Quelle: OJS 2024/S 080-239692 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“049_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Zur Herstellung der Grundwasserwanne EÜ Jurastraße ist ein...”
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049_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Zur Herstellung der Grundwasserwanne EÜ Jurastraße ist ein wasserdichter Spundwandkasten gemäß Vertrag herzustellen. Bei der Ausführung der Spundverbau Westseite Block West 2 - 7 / Abwicklung Wand C sind geänderter geologische Verhältnisse gegenüber Baugrundgutachten festgestellt, so dass die Endtiefe der Spundwand mit der ausgeschriebenen Technologie in Verbindung mit Auflockerungsbohrungen nicht erreicht werden konnte.
Der Baugrundgutachter hat Bodenaustauschbohrungen empfohlen um den Spundwandverbau wasserdicht herstellen zu können.
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Quelle: OJS 2024/S 080-239707 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“048_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße beauftragt.
Bei der Herstellung des Baugrubenverbau für die EÜ Jurastraße wurde im Zuge der...”
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048_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße beauftragt.
Bei der Herstellung des Baugrubenverbau für die EÜ Jurastraße wurde im Zuge der vorlaufenden Kampfmittelsondierungen eine teils abweichende Bodenbeschaffenheit gegenüber dem Baugrundgutachten durch den AN festgestellt. Nach Prüfung des Sachverhaltes durch den Baugrundgutachter stellt sich die Bodenbeschaffenheit jedoch , wie im Baugrundgutachten, dar. In diesem Zuge wurden durch den Baugrundgutachter ergänzende Vorgaben zur Ankerprüfung gemacht.
"Im Zuge der Abnahmeprüfungen der Anker ist jeder zu prüfen und die Tragfähigkeit nachzuweisen. Die Abnahme hat durch den geotechnischen Sachverständigen zu erfolgen."
Ebenfalls sind vorab Eignungsprüfungen an 3 Ankern mit Verpresstrecken in unterschiedlichen Bodenschichten durchzuführen. Die vom geotechnischen Sachverständigen gefordeten Eignungsprüfungen und der Nachweisumfang gehen über den vertraglichen Leistungsumfang hinaus.
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Quelle: OJS 2024/S 080-240349 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“056_Der AN ist im Zuge des VP21.2251 mit der Erstellung EÜ Deichselbach östlicher Teil und EÜ Jurastraße beauftragt.
Gemäß Vertrags-LV Pos.03.06.0370 (EÜ...”
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056_Der AN ist im Zuge des VP21.2251 mit der Erstellung EÜ Deichselbach östlicher Teil und EÜ Jurastraße beauftragt.
Gemäß Vertrags-LV Pos.03.06.0370 (EÜ Deichselbach) und Pos. 04.05.0300 (EÜ Jurastraße und Baubeschreibung mit der Ausführung von Unterschottenmatten mit einer Geschwindigkeit v <= 160 km/h und den entsprechenden Anforderungen beauftragt.
Der Fachbeauftragte I.NAI.412 für die Unterschottenmatten hat mit seiner fachtechnischen Entscheidung die Ausführung der
Unterschottermatten auf der EÜ Deichselbach und EÜ Jurastraße unter der Maßgabe, dass die Strecke 5919 mit einer Geschwindigkeit = 230 km/h und die Strecke 5900 mit einer Geschwindigkeit = 160 km/h befahren werden, festgelegt. Hierbei ergibt sich eine geänderte Ausführung der Unterschottermatten gegenüber dem Vertrags-LV.
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Quelle: OJS 2024/S 080-240488 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“065_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Im Vertrags-LV Titel 5 EÜ Jurastraße (Bahn-km 48,503) -...”
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065_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Im Vertrags-LV Titel 5 EÜ Jurastraße (Bahn-km 48,503) - Bahnsteigzugang ist die Herstellung des Bahnsteigzugang für den Hp Buttenheim enthalten.
Nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen sind nach den konkreten örtlichen Verhältnissen die erforderlichen Erweiterungen (Deckenplatte und Aufkantungen) der EÜ im Aufzugs- und Treppenbereich sowie die einzelnen Treppen im Treppenlauf.
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Quelle: OJS 2024/S 080-240977 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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“053_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Zur Herstellung der Grundwasserwanne EÜ Jurastraße ist ein...”
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053_Der AN ist u.a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Zur Herstellung der Grundwasserwanne EÜ Jurastraße ist ein wasserdichter Spundwandkasten gemäß Vertrag herzustellen.
Zur Ausführung des Spundwandverbau Querschott Ostseite Block Ost 14/14 - Abwicklung Wand E - wurden, wie im
Planfeststellungsbeschluss nachträglich gefordert, baubegleitende Erschütterungsmessungen im Zuge der Ausführung durchgeführt.
Aufgrund der dort festgestellten Überschreitung der
Anhaltswerte gem. DIN 4150-2 & 4150-3 mussten die Spundwandarbeiten abgebrochen werden.
Bei der Ausführung der Spundwandverbau Querschott Ostseite Block Ost 14/14 - Abwicklung Wand E sind abweichend geologische
Verhältnisse gegenüber Baugrundgutachten festgestellt worden, so dass die Endtiefe der Spundwand mit der ausgeschriebenen Technologie
in Verbindung mit Auflockerungs-bohrungen nicht erreicht werden konnte.
Der Baugrundgutachter hat dem Vorschlag des AN Injektiosnbohrungen auszuführen, zugestimmt um den Spundwandverbau
wasserdicht herstellen zu können.
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Quelle: OJS 2024/S 080-241613 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
“Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche...”
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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“LÄ300 Der AN ist über das VP21.2251 mit dem Bau der SÜ St2260 inkl. Umfahrung, EÜ Jurastraße inkl. prov. Personenunterführung sowie EÜ
Deichselbach...”
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LÄ300 Der AN ist über das VP21.2251 mit dem Bau der SÜ St2260 inkl. Umfahrung, EÜ Jurastraße inkl. prov. Personenunterführung sowie EÜ
Deichselbach östlicher beauftragt.
Aufgrund verspäteter Zugänglichkeiten zu den Baugrundstücken, sowie fehlender Leitungsfreiheit aus dem Verantwortungsbereich des AG
und daraus resultierender Bauzeitverschiebungen bzw. Verlängerung der Ausführungszeiträume gegenüber dem Vertragsterminplan
entstehen dem AN Mehrkosten im Zusammenhang mit der personellen Baustellenbesetzung und dem Baustellenbetrieb.
Der nach dem Vertragsterminplan vereinbarte Ausführungszeitraum war/ist nicht zu realisieren und damit weicht die Leistungserbringung
vom Bauvertrag zum VP21.2251 ab.
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Quelle: OJS 2024/S 119-365049 (2024-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Text:
“Der AN ist im Zuge des VP21.2251 mit der Erstellung EÜ Deichselbach östlicher Teil mit Anbindung an das Bestandsbauwerk beauftragt.
Der Balken für die...”
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Der AN ist im Zuge des VP21.2251 mit der Erstellung EÜ Deichselbach östlicher Teil mit Anbindung an das Bestandsbauwerk beauftragt.
Der Balken für die Errichtung der LSW auf der EÜ Deichselbach ist nicht Inhalt des VP21.2251. Dieser ist jedoch durch den AN VP21.2251
unabdingbar nach den geltenden Regelwerken für die Montage der LSW durch den AN VP21.2200 zu errichten.
Aus den nachstehenden Begehungen sind zusätzliche Leistungen in Zusammenhang mit der Erstellung des EÜ Deichselbach östlicher Teil
umzusetzesn:
Forderung des IBV /Gemeinde Altendorf aus der Begehung vom 30.08.2023 bzw. der Fachbeauftragte AGL aus der Vorbegehnung zur VOB
Abnahme/IBN v. 13.10.2023 sind folgende zusätzliche Leistungen umzusetzen:
Böschungspflasterung mit Trittstufen
Einbau von Frosch- und Tierklappen
Erweiterung und Ertüchtigung der Bachsohle und Böschungsbereiche
Abbruch Teile Bestand- /Altbauwerk Teilung Bachsohle Ostseite
Diese Leistungen und die damit verbunden Mehrkosten sind nicht Inhalt des bestehenden Bauvertrages zum VP21.2251.
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Quelle: OJS 2024/S 145-450273 (2024-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.”
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ71 Der AN ist im Zuge des VP21.2251 mit der Erstellung Umfahrung St2260 (neu) beauftragt.
Zur Verkehrsfreigabe der Umfahrung SÜ St22660 (neu) in 05/23 hat...”
Text
LÄ71 Der AN ist im Zuge des VP21.2251 mit der Erstellung Umfahrung St2260 (neu) beauftragt.
Zur Verkehrsfreigabe der Umfahrung SÜ St22660 (neu) in 05/23 hat der AN gemäß Vertrags-LV Pos. 12.12.350 die notwendige temporäre
Ampelanlage als Fußgängerampel (2 FU-Signale und 4 Kfz-Signal) ohne Hochsignal und ohne Auslegermast mit Feststromanschluss gem.
verkehrsrechtlicher Anordnung des LRA Bamberg v. 09.05.2023 umgesetzt. Gemäß Planfeststellungsbeschluss v. 28.05.2021 -
Anl_0.2b_Bauwerks-verzeichnis, lfd. Nr. 139.1 - ist jedoch im Bereich der Bushaltestelle der St2260(neu) - ehem. Brücknerstraße - eine
Bedarfsampel mit Peitschenmast sowie beidseitigen Signalgeben umzusetzen, die nicht Vertragsbestandteil und auf Forderung der Gemeinde
Altendorf und des StBA Bamberg zu realisieren ist. Am 28.05.2024 erfolgte eine gemeinsame Begehung/Besichtigung mit dem StBA Bamberg
sowie der Gemeinde Altendorf betreffend der Ausführung der Bedarfsampel für den Endzustand enthalten.
Die Bedarfsampel ist gem. den Vorgaben des StBA Bamberg für den Endzustand wie folgt auszuführen:
• Zwei Ampelmaste rechts und links (jeweils ohne Ausleger) mit je 2 Signalgebern für den Fahrverkehr und je einem Signalgeber für den
Fußgängerverkehr
• Vorbereitet für die beidseitige Detektion des Fahrverkehrs (Leerrohr zum Schaltschrank)
• Detektion der Fußgängerfurt zur optionalen Verlängerung der Freigabezeit für die Fußgänger
• Ausgerüstet mit aktivierbarem, taktilem Blindenknopf und vorbereitet für Blinden-Akustik
Die Gemeinde Altendorf und die Projektleitung folgen der Vorgehensweise.
Diese Leistungen und die damit verbunden Mehrkosten sind nicht Inhalt des bestehenden Bauvertrages zum VP21.2251.
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LÄ72 Der AN ist u. a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
In der Totalsperrung vom 24.03.2023 bis 31.03.2023 hat der der AN den Gleislängsverbau (GLV) r. d. B. erstellt. Beim Einbringen der
Spundbohle Nr. 180 konnte der GLV jedoch nur, bis eine Tiefe von 3,70 m anstatt 9,50 m eingebracht werden. Ursache dafür war ein "alter",
nicht in den Bestandsunterlagen verzeichneter Abwasserkanal der Gemeinde Altendorf. Diese Rohrquerung besteht aus einem
doppelwandigen, mit Beton gefüllten Stahlschutzrohr und konnte mit den geplanten und disponierten Maßnahmen nicht durchtrennt
werden. Gemäß Ausschreibung, Planfeststellung sowie den Bestandsdaten der Gemeinde Altendorf, sollte hier lediglich ein Betonkanal "SW
600 B" liegen, der im Zuge des Einbringens des GLV durchörtert/zerstört werden sollte.
Zur planmäßigen Herstellung des GLV für die weiteren Bauphasen zur Realisier-ung EÜ Jurastraße, muss das Stahlschutzrohr beseitigt und der
GLV saniert werden. Der v. g. Abwasserkanal ist auch l. d. B. vorhanden, sodass für die Herstellung des Verbaus in Analogie zur AvL 42
verfahren werden muss, die Rohrquerung bestehend aus einem doppelwandigen, mit Beton gefülltem Stathlschutzrohr muss durchtrennt
und beseitigt werden. Für die Durchführung dieser Arbeiten ist die Erstellung einer technischen Planung sowie gesonderte Leistungen zur
Durchführung erforderlich.
Diese Leistungen und die damit verbunden Mehrkosten sind nicht Inhalt des bestehenden Bauvertrages zum VP21.2251.
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Quelle: OJS 2024/S 179-550554 (2024-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ78 Der AN ist u. a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Für das Pumpwerk der EÜ Jurastraße sind die Pumpen und die...”
Text
LÄ78 Der AN ist u. a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Für das Pumpwerk der EÜ Jurastraße sind die Pumpen und die Druckleitung Inhalt des Vertrags-LV.
Folgende für die Inbetriebnahme, den Betrieb sowie für Wartungsarbeiten und Instandhaltung notwendige Ausstattung und Einbauten sind
nach den geltenden Regelwerken unabdingbar sowie Voraussetzung für die Abnahme:
- Zugangs- und Steigleiter mit Fallschutzrahmen
- Einbau Zwischenpodest aufgrund der Tiefe des Pumpwerks
- Deckel mit Entlüftungsaufsatz als schließende Abdeckung Pumpenschacht
Diese Leistungen und die damit verbunden Mehrkosten sind nicht Inhalt des bestehenden Bauvertrages zum VP21.2251.
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Quelle: OJS 2024/S 208-647200 (2024-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-20) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ77 Der AN ist u. a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Die Elektroversorgung der EÜ Jurastraße ist mit Fertigstellung...”
Text
LÄ77 Der AN ist u. a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Die Elektroversorgung der EÜ Jurastraße ist mit Fertigstellung sicherzustellen. Hierzu ist die notwendige Elektroinstallation an den örtlichen
Betreiber anzubinden. Hierfür sind die Beantragung, Planung, Lieferung und Montage des Netzanschlusses sowie die vorgeschaltete
Verteilung - unter Berücksichtigung der späteren notwendigen Wartungen und Kontrollen - auszuführen.
Diese Leistungen und die damit verbunden Mehrkosten sind nicht Inhalt des bestehenden Bauvertrages zum VP21.2251.
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LÄ80 Der AN ist u. a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Zur Herstellung der Grundwasserwanne EÜ Jurastraße ist ein wasserdichter Spundwandkasten gemäß Vertrag herzustellen. Bei der Ausführung des Spundverbaus Westseite im Block West 8 (Abwicklung Wand C) sowie im weiteren Verlauf im EÜ Block West (Abwicklung Wand L und Wand H) sind geänderte geologische Verhältnisse gegenüber dem Baugrundgutachten festgestellt worden, sodass
die Endtiefe der Spundwand mit der ausgeschriebenen Technologie in Verbindung mit Auflockerungs-bohrungen nicht erreicht werden konnte.
Am 07.11.2024 hat daher der Baugrundgutachter Bodenaustauschbohrungen empfohlen, um den Spundwandverbau wasserdicht herstellen zu können.
Diese Leistungen und die damit verbunden Mehrkosten sind nicht Inhalt des bestehenden Bauvertrages zum VP21.2251.
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LÄ200 Der AN ist mit dem Neubau der SÜ St2260, SÜ und EÜ Jurastraße inkl. provisorischer Personenunterführung und EÜ Deichselbach östl. Teil -
Anbindung St2244/St2260 beauftragt.
Aufgrund fehlender Baufreiheit von diversen Grundstücken, konnte die SÜ St2260 nicht rechtzeitig fertiggestellt werden, sodass die
Auflassung des BÜ Jurastraße zum 09.04.2022, als Grundvoraussetzung für den Start der Bauleistungen an der EÜ Jurastraße, nicht
sichergestellt werden konnte.
Der BÜ Jurastraße konnte erst zum 24.03.2023 aufgelassen werden, sodass infolgedessen der Bauablauf der EÜ Jurastraße mehrfach
optimiert werden musste, damit die Verkehrsfreigabe der EÜ Jurastraße innerhalb der Gesamtmaßnahme PA21 zum 14.07.2025
sichergestellt werden kann.
Aufgrund der Bauzeitverschiebungen bzw. Verlängerung der Ausführungszeiträume gegenüber dem Vertragsterminplan, liegen
signifikante Änderungen der zeitlichen Rahmenbedingungen und damit Änderungen der Ausführungsrandbedingungen gegenüber dem
vertraglichen Leistungsoll vor, die die Grundlagen der Preisbildung beeinflussen.
Der nach dem Vertragsterminplan vereinbarte Ausführungszeitraum war aufgrund vom AG zu vertretender Gründe nicht zu realisieren.
Damit liegen Abweichungen vom Bauvertrag zum VP21.2251 vor, die eine gesonderte Vergütung bedingen.
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Quelle: OJS 2024/S 227-709641 (2024-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-13) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem...”
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
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Text:
“AvL073: Die Firma Max Bögl ist über das VP21.2251 mit der Erstellung der EÜ Jurastraße und St 2260 beauftragt. Neben der EÜ Jurastraße selbst rechnet sich...”
Text
AvL073: Die Firma Max Bögl ist über das VP21.2251 mit der Erstellung der EÜ Jurastraße und St 2260 beauftragt. Neben der EÜ Jurastraße selbst rechnet sich diesem VP u.a. auch der Neubau der EÜ Deichselbach (bahnrechte Seite) zu.
Gem. Hauptvertrag (B21029) geht die EÜ Jurastraße für den bahnrechten Teil (2 Gleise, Strecke 5900 (innen) und 5919 (außen, die EÜ Jurastraße, Teil bahnlinks wird ab 01.11.2024 nach dem Rückbau der Gleisanlagen durch Dritte neu errichtet) mit der IbN 01.11.2024 an den Be-trieb und die Produktionsdurchführung Nürnberg der DB InfraGO AG übergeben.
Um den Betrieb abschnittsweise aufnehmen zu können ist ein Inspektionskonzept aufzustellen für die in Betrieb zu nehmenden Teilanlagen und dem AG zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss beginnt der Rück-/Neubau der bahnlinken Seite (2 Bestandsgleise). //
AvL076: Gemäß den aktuellen Hochwassergefahrenkarten aus dem Bayern Atlas, liegt die ABS Nürnberg-Ebensfeld von Trassen-km 47,0 bis 48,3 und das geplante Brückenbauwerk (SÜ) der St 2260 bei Trassen-km 47,6 im Bereich der Hochwassergefahrenfläche HQ100 des Deichselbachs, Gemarkung Altendorf, also im faktischen Überschwemmungsgebiet. Beim modelltechnischen Vergleich von Ist- und Planfall hat sich gezeigt, dass das östlich der Bahntrasse liegende Dammbauwerk der SÜ St 2260 eine starke Sperrwirkung ausübt und zu einer Aufhöhung der maximalen Wasserspiegel gegenüber dem Bestandsfall um mehr als 80 cm nördlich des Damms führt. Daher wurden rechnerisch drei Durchlässe in das Dammbauwerk eingefügt.
Der AN hat bereits über die Anordnungen 02 / 28 die Entwurfs-/ Ausführungsplanung erstellt und die bauliche Umsetzung vorgenommen.
Für den künftigen Baulastträger sind in Ergänzung hierzu noch die BW-Bücher sowie die notwendigen Bestandspläne zu erstellen.
Diese Leistungen und die damit verbunden Mehrkosten sind nicht Inhalt des bestehenden Bauvertrages zum VP21.2251.
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Quelle: OJS 2025/S 010-029077 (2025-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Text:
“AvL074: Die Erstellung der Ausführungsplanung und Realisierung der provisorischen Personenunterführung im Hp Buttenheim ist Inhalt des an den AN vergebenen...”
Text
AvL074: Die Erstellung der Ausführungsplanung und Realisierung der provisorischen Personenunterführung im Hp Buttenheim ist Inhalt des an den AN vergebenen VP21.2251.
Der AN hat einen Treppenzugang aus der provisorischen Personenunterführung als Zugang zum bestehenden Bahnsteig am HP Buttenheim in 03/2024 errichtet.
In der Schnittstellenbesprechung vom 04.09.2024 mit dem AG, AN (VP21.2200 u. VP21.2251), Baugrundgutachter (PSV - VP21.2200) und der BÜW wurde die Sicherung des Treppenzugangs zum bestehenden Bahnsteig aus der provisorischen Personenunterführung thematisiert.
Der Treppenzugang muss in Betrieb bleiben, da ein Zugang durch die EÜ Jurastraße zum neuen Mittelbahnsteig nicht vor Mitte 2025 möglich ist.
Der Streckenbau l. d. B. beginnt jedoch im Anschluss an die TSP 10/2024. Hierzu sind Bodenverbesserungsmaßnahmen bis auf ca. 2,70 m unter SOK auszuführen.
Der vorhandene Verbau des Treppenzugangs l. d. B. muss daher gesichert werden, damit die Stabilität des Treppenzugangs gewährleistet bleibt.
Hierzu hat der AN - VP21.2251 ein Konzept aus Bohrpfählen - zweireihig - entlang des vorhandenen Verbaus zur Sicherung des Treppenzugangs l. d. B. vor-gelegt. Der Baugrundgutachter (PSV - VP21.2200) hat unter Berücksichtigung der Zustimmung des ALV dem Konzept zugestimmt. Der AG ist dem Baugrundgutachter (PSV -VP21.2200) gefolgt.
Der AN muss das vorliegenden Konzept planerisch Ausarbeiten und im Anschluss herstellen.
Die Leistungen und die damit verbunden Mehrkosten sind nicht Inhalt des bestehenden Bauvertrages zum VP21.2251. //
AvL075: Der AN ist u. a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Die Herstellung der EÜ Jurastraße Westseite kann - entgegen dem Angebotsterminplan 02/2021 - nicht im Zeitraum 04/22 bis 09/22, aufgrund der eingetretenen Bauablaufstörungen im Zuge der Erstellung der Umfahrung der SÜ St2260(neu) und damit verbunden die geplante verspätete Fertigstellung/Verkehrsfreigabe, sondern erst im witterungsungünstigen Zeitraum 12/24 bis 03/25 realisiert werden.
Hintergrund ist, dass erst mit Fertigstellung der Umfahrung der St2260(neu) mit der EÜ Jurastraße - gem. Planfeststellungsbeschluss v. 28.05.2021 - begonnen werden konnte.
Somit werden Winterbaumaßnahmen erforderlich, damit die Übergabe der EÜ Jurastraße (Westseite) an den Streckenbau VP21.2200 am 16.05.2025 erfolgen und damit die Gesamtinbetriebnahme in der TSP 09/25 sichergestellt werden kann.
Die Realisierung der EÜ Jurastraße Ostseite erfolgte im Zeitraum vom 08/23 bis 04/24.
Hieraus resultierend lassen sich folgende notwendige Winterbaumaßnahmen für die EÜ Jurastraße Westseite - u. a. aufgrund der Störungen im Baugrund sowie den Aufwendungen bei den Abdichtungsarbeiten - ableiten:
- Bereitstellung von Erdbaumaterial (Schüttgüter für Bodenaustausch, Hinterfüllung, etc.) auf Lagerfläche, da Steinbrüche und Gewinnungsbetriebe in Winterruhe
- Maßnahmen für die Gewährleistung temperaturbedingter und jahreszeitlicher Vorsorgemaßnahmen zur Durchführung der Bauleistungen
Die Mehraufwendungen sind für die Fertigstellung der EÜ Jurastraße unabdingbar, damit die EÜ Jurastraße - wie bereits dargestellt - am 16.05.2025 an den Streckenbau übergeben werden kann, um die Gesamtinbetriebnahmen in der TSP 09/25 sicherzustellen.
Diese Leistungen und die damit verbundenen Mehrkosten sind nicht Inhalt des bestehenden Bauvertrages zum VP21.2251. //
AvL081: Der AN ist u. a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Der AN hat u. a. den Bahnsteigzugang am Hp Buttenheim/Altendorf der EÜ Jurastraße zu realisieren.
Gemäß dem Rahmenterminplan war die Verkehrsfreigabe der EÜ Jurastraße inkl. Bahnsteigzugang zum 02.04.2024 geplant. Im Anschluss wäre der Streckenbau VP21.2200 erfolgt.
Die Verkehrsfreigabe der EÜ Jurastraße erfolgt nach aktuellem Terminplan (Rev.13 v. 02.08.2024) jetzt zum 14.07.2024.
Die zeitliche Verschiebung für die Herstellung der EÜ Jurastraße ist aufgrund der Bauablaufstörungen - im Zuge der Erstellung der Umfahrung der SÜ St2260(neu) - eingetreten; Verkehrsfreigabe erst 05/23 anstatt 03/22.
Gem. Planfeststellungsbeschluss vom 28.05.2021, kann erst mit der EÜ Jurastraße begonnen werden, wenn die Verkehrsfreigabe der SÜ St2260(neu) erfolgt ist.
Die zeitliche Verschiebung der EÜ Jurastraße führt zu einem zeitgleichen Umsetzen mit dem Streckenbau VP21.2200, was zu Folge hat, dass der Personenverkehr zum Mittelbahnsteig HP Buttenheim/Altendorf während der Baudurchführung über eine Absperrung/Einhausung über den Bahnsteigzugang geführt werden muss.
Diese Leistungen und die damit verbunden Mehrkosten sind nicht Inhalt des bestehenden Bauvertrages zum VP21.2251. //
AvL083: Der AN ist u. a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Aufgrund der geänderten geologischen Verhältnisse, musste bei der Herstellung des Spundwandverbaus auf der Westseite im EÜ Block West 8 sowie im weiteren Verlauf im EÜ Block West die ausgeschriebene Technologie in Verbindung mit Auflockerungsbohrungen durch Bodenaustauschbohrungen angepasst und durch den AN ein gesondertes Bohrgerät beigestellt werden. Die Arbeiten wurden am 07.11.2024 mangels Bohrgerät auf der Baustelle eingestellt und konnten erst mit Zuführung des erforderlichen Gerätes am 18.11.2024 fortgesetzt
werden. Die in der 13. TP-Fortschreibung v. 02.08.2024 vorgesehenen Termine (Übergabe Baufeld an AN-Streckenbau Los 2200) müssen zwingend eingehalten werden, damit im VP21.2200 die Gesamtinbetriebnahme zum 09.09.2025 sichergestellt werden kann. Zur Sicherstellung der v. g. Termine (BAP v13) ist daher der Bauablauf des AN VP21.2251 zu optimieren, was ein paralleles Arbeiten in den verschiedenen Bauabschnitten/Blöcken unter Zuhilfenahme von weiterem Material, Gerät und Personal erfordert.
Diese Leistungen und die damit verbundenen Mehrkosten sind nicht Inhalt des bestehenden Bauvertrages zum VP21.2251.
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Quelle: OJS 2025/S 020-060635 (2025-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“082 Der AN ist u. a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Bei den Bohrarbeiten zur Herstellung der Verpressanker zum...”
Text
082 Der AN ist u. a. mit der Erstellung der EÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Bei den Bohrarbeiten zur Herstellung der Verpressanker zum Baugruben verbau EÜ Jurastraße ist ein hoher Verschleiß an Bohrköpfen
aufgrund undokumentierter Hindernisse, bestehend aus Beton und Stahl, aufgetreten. Aufgrund der Komplexität und dem geringen Raum im
Untergrund (durch eine Vielzahl an Bestandsleitungen), kann der AN nicht ausweichen. Um den Baugrubenverbau korrekt und statisch
funktional herzustellen und somit die Vertragsleistung zu erfüllen, müssen die vorgefundenen Hindernisse durchbrochen/durchörtert
werden. Der erhebliche Verschleiß an Bohrköpfen verursacht eine Minderleistung bei der Herstellung der Verperssanker, was zu
Mehraufwendungen führt. Eine Besonderheit stellt zudem Anker Nr. 275 dar. Das angetroffene Hindernis konnte nicht durchörtert werden,
daher wurde hierfür eine Ersatzmaßnahme geplant. Die Ersatzmaßnahme sieht eine Kopplung der Gurtungen GT125 und GT124, nebst
zusätzlicher Planung und Schlossertätigkeit, vor.
Diese Leistungen und die damit verbundenen Mehrkosten sind nicht Inhalt des bestehenden Bauvertrages zum VP21.2251.
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Quelle: OJS 2025/S 026-081268 (2025-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-15) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-15 📅
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-04-19 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
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Text:
“085:
Der AN ist u. a. mit der Erstellung der EÜ/FÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Um den Geländesprung von der LSW 13 Sockel zur Straße / zum...”
Text
085:
Der AN ist u. a. mit der Erstellung der EÜ/FÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Um den Geländesprung von der LSW 13 Sockel zur Straße / zum Fußweg am Nord- bzw. Südende der FÜ Jurastraße (zur LSW hin) auszugleichen, müssen zusätzliche Geländerbalken zur Abfangung - in einem Abstand > 50 cm zur LSW 13 - ausgeführt werden, damit die notwendigen Inspektionswege für die LSW 13 hergestellt werden können. Der AN hat einen Planentwurf erstellt und dem AG zur weiteren Abstimmung mit dem ALV und dem Straßenbaulastträger vorgelegt. Dieser soll der Ausführung zu Grunde gelegt werden. Die Leistungen zur Planung und Realisierung der zusätzlichen Geländerbalken sind nicht Inhalt des bestehenden Bauvertrages zum
VP21.2251.
086:
Der AN ist u. a. mit der Erstellung der EÜ/FÜ Jurastraße im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Die Nutzungsverträge für die Flächeninanspruchnahme sind zwischen den Anliegern und DB InfraGO AG (ehem. DB Netz AG) für den
angrenzenden Straßenbau im Bereich der EÜ/FÜ Jurastraße erst in 2023/2024 aufgestellt und von den Vertragsparteien unterzeichnet
worden. Hierin vereinbart, sind die getroffenen Entschädigungs- bzw. Rückgaberegelungen mit den jeweiligen Anliegern (DB InfraGO AG an Anlieger).
Im Zuge der Ortsbegehung zwischen dem AN und dem AG vom 12.03.2025 (siehe Protokoll „Festlegungen _ Wiederherstellung
Anliegergrundstücke“) wurden die Entschädigungs- bzw. Rückgaberegelungen im Zuge des angrenzenden Straßen- und Wegebaus im Bereich
EÜ/FÜ Jurastraße r. d. B. besprochen und die entsprechenden Festlegungen getroffen:
- Herstellung Winkelstützwand bei Jurastraße 11
- Wiederherstellung Grenzmauer Grundstücksgrenze West Jurastraße 14 und Jurastraße 11
- Wiederherstellung Grundstücksgrenze Ost Jurastraße 14 durch Holzzaunelemente
- Wiederherstellung Einfahrten mit seitlich gelagertem Pflaster (außer Jurastraße 9)
Zudem werden diverse Zusatzleistungen im Zuge des Straßenbaus aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zwingend notwendig, welche im
Zuge der Ausführung erst vor Ort mit dem künftigen Straßenbaulastträger festgestellt werden konnten:
- Rückbau unbekannter Fundamente und Einfriedungen vor Jurastraße 14
- Freilegung/Unterlegung Bestandskabel Bayernwerk
- Errichtung von EntwässerungsIeitungen (DN 150) Anliegerstraße zur Anbindung der Straßenentwässerung
- Ausführung der geänderten und zusätzlichen Pflasterleistungen (u. a. Rundborde, Kurvensteine, Muldenrinne 30"30 auf Beton) in den
Anschlussbereichen
Es handelt sich hierbei um nicht-vertragliche Leistungen.
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Quelle: OJS 2025/S 094-316192 (2025-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“087 - Der AN ist u. a. mit der Erstellung und dem Rückbau der prov. Personenunterführung (PU) Hp Buttenheim im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Am 14.05. bzw....”
Text
087 - Der AN ist u. a. mit der Erstellung und dem Rückbau der prov. Personenunterführung (PU) Hp Buttenheim im Zuge des VP21.2251 beauftragt.
Am 14.05. bzw. am 20.05. fanden jeweils Abstimmungsgespräche mit dem AN-Bau VP21.2255, AN-Bau VP21.2200, der BÜZ und dem AG zum
Hilfsbrückenausbau und dem Rückbau der prov. PU am Hp Buttenheim statt. Die vier Hilfsbrücken können aus zeitlichen Gründen nicht
gleichzeitig in der TSP vom 25.08.25 bis 09.09.25 ausgebaut werden: Die beiden Hilfsbrücken l. d. B. müssen ab 01.07.2025 und die beiden
Hilfsbrücken r. d. B. (derzeit in Betrieb) in TSP 25.08.25 bis 09.09.25 ausgebaut werden.
Der getrennte Rückbau wird erforderlich, damit der AN (VP21.2200) den Gleisbau l. d. B. rechtzeitig bis zum 25.08.2025 fertigstellen kann und
die notwendigen Folgegewerke der technische Streckenausrüstungen rechtzeitig bis zur IBN am 09.09.2025 umgesetzt werden können.
Gemäß den abgestimmten Vorgaben muss daher der AN-Bau VP21.2251 den Ablauf zum Hilfsbrückenausbau und Rückbau der provisorischen
Fußgängerunterführung ändern. Die geänderten Randbedingungen – betreffend Ablauf, Geräteeinsatz, Verfüllung und Materialdisposition –
beinhalten folgende Anpassungen:
- Der geänderte Ablauf zum Rückbau der Hilfsbrücken bedingt zweimal die Stellung einer BE inkl. Transporte (Juni/Juli ´25 sowie in TSP im
August/ September ´25).
- Aufgrund baulicher und örtlicher Gegebenheiten, ist für die Umsetzung ein geänderter bzw. vermehrter Geräteeinsatz notwendig
(Einsatz von Gleiskran o. Ä.).
- Anhand der Prüfauflagen PI Strecke, muss die Verfüllung gemäß Ril 836.4101A01 analog zum Streckenbau durchgeführt werden.
- Einige Träger der Trägerbohlwand (prov. PU r. d. B.) können nicht rückgebaut werden und müssen daher abgeschnitten werden und
verbleiben im Untergrund als Verlust (Materialdisposition).
Diese Leistungen sind nicht Inhalt des bestehenden Bauvertrages zum VP21.2251.
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Quelle: OJS 2025/S 114-390199 (2025-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Bamberg, Landkreis🏙️
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“088 - Nach dem aktuellen Regelwerksstand ist eine Nachweisführung für lokbespannte Reisezüge, ICE 2 (BR402), TGV RGV 2N2, EC250, ECx und Flirt erforderlich....”
Text
088 - Nach dem aktuellen Regelwerksstand ist eine Nachweisführung für lokbespannte Reisezüge, ICE 2 (BR402), TGV RGV 2N2, EC250, ECx und Flirt erforderlich. Dieser Nachweis ist für die Bauwerke EÜ Jurastraße und EÜ Deichselbach zu führen.
Dies war kein Bestandteil des vertraglichen Leistungsumfangs und ist daher gesondert zu vergüten.
089 - Während der Bauausführung sind - zur Gewährleistung der Standsicherheit sowie der Betriebssicherheit der überwachungsrelevanten Bauteile und Konstruktionen - Vermessungsarbeiten durchzuführen. Der Gleislängsverbau an der EÜ Jurastraße befindet sich im unmittelbaren Einflussbereich der Gleisanlagen und unterliegt damit diesen Überwachungsanforderungen. Die hierfür erforderlichen Vermessungs- und Monitoringleistungen waren nicht Bestandteil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs und sind daher gesondert zu vergüten
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Quelle: OJS 2026/S 082-290261 (2026-04-27)