Vdek- 146 – EU – 2020 IDS/IPS/Firewall-Appliances

Verband der Ersatzkassen e. V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle

Lieferung und Integration eines Intrusion-Detection/Prevention-Systems mit Next-Generation-Firewall-Funktionen (IDS/IPS) gem. EVB-IT Kauf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-19 Auftragsbekanntmachung
2020-10-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerke
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Integration eines Intrusion-Detection/Prevention-Systems mit Next-Generation-Firewall-Funktionen (IDS/IPS) gem. EVB-IT Kauf.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband der Ersatzkassen e. V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle
Postanschrift: Askanischer Platz 1
Postleitzahl: 10963
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.vdek.com 🌏
E-Mail: gabriele.jachmann@vdek.com 📧
Telefon: +49 30 / 26931-1536 📞
Fax: +49 30 / 26931-2900 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E46775377 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E46775377 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-24 📅
Datum des Beginns: 2020-10-14 📅
Datum des Endes: 2020-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 163-396012
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichnung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Unterlagen erhalten Sie über die Plattform subreport in Verbindung mit der ELViS-ID: www.subrepot.de/E46775377. Zusätzliche Fragen über Vergabeunterlagen, das Anschreiben oder zur Ausführung stellen Sie bitte über die Plattform unter der o. g. ELViS-ID eine vorherige Anmeldung/Registrierung bei subreport ist erforderlich. Fragen werden schnellstmöglich beantwortet und allen Bietern gleichförmig über die Plattform zur Verfügung gestellt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Askanischer Platz 1, 10963 Berlin, plant den Austausch eines älteren Intrusion-Detection-/Prevention-System (IDS/IPS) gegen ein Next-Generation IDS/IPS mit Next-Generation Firewall-Funktionen in einer Hardware-Appliance für ein Umfeld mit bis zu 10 000 Hosts/aktiven IP-Adressen im internen Netzwerk in redundanter Auslegung.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Berlin
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregisters des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. Auszug aus dem Gewerberegister nach § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung (Kopie, max. 1 Jahr alt).
2. Erklärung zu Material- und Umwelteigenschaften.
3. Nachweis von Produktzertifizierungen.
4. Erklarung zur Konfigurationsaufstellung/Datenblatt.
5. Nachweis von Produktdatenblätter.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB;
— Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
— Erklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Zum Nachweis der Fachkunde sind 3 und mindestens eine Referenz über ein erfolgreich abgeschlossenes oder laufendes Projekt vergleichbaren Inhalts und Umfanges anzugeben. Sollte der Auftragnehmer erst innerhalb der letzten 3 Jahre gegründet worden sein bzw. seine Tätigkeit aufgenommen haben, reichen Sie ggf. vorhandene Referenzen ein und erläutern kurz, warum es nicht möglich ist, mehrere Referenzen einzureichen. Zur Referenz sind folgende Angaben zu liefern: Name des Auftraggebers, Art und Umfang der erbrachten Leistungen und Zeitraum der Auftragsausführung. Auf Nachfrage des vdek ist ein Ansprechpartner mit telefonischer Erreichbarkeit zu jeder Referenz zu benennen;
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— ggf. Unterauftragnehmerverzeichnis und Verpflichtung;
— ggf. Bietergemeinschaftsverzeichnis.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Verband von gesetzlichen Krankenkassen
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E46775377 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Inform. über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Inform. nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Inform. durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche AG beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
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Berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Verfahren vor der Vergabekammer:
§ 160 (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Sachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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§ 161 Form und Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bez. der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem AG erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2020/S 163-396012 (2020-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 343 964 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 199-482068
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 163-396012
ABl. S-Ausgabe: 199

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-05 📅
Name: magellan netzwerke
Postanschrift: Borstelmannsweg 145
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 343 964 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §134 Informations- und Wartepflicht:
(2)Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Inform. nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Inform. durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche AG beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
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§ 160
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form und Inhalt:
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Quelle: OJS 2020/S 199-482068 (2020-10-08)
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