Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt das denkmalgeschützte ehemalige Kloster Worbis, einschließlich des angrenzenden Fürstenhauses, zu einem Verwaltungssitz mit angegliedertem Bürgerbüro und Bibliothek umzuwandeln. Die benachbarte Antoniuskirche Worbis ist selbst nicht Gegenstand des Umbaus. Da sich Kirche und Kloster aber einen Kreuzgang teilen, wird die katholische Kirche mit in die Planung einbezogen. Das Projekt umfasst weiterhin die Neugestaltung der Außenanlagen sowie Tiefbauleistungen. Das Vorhaben gliedert sich im Wesentlichen in vier Gebäudeteile: Klostergebäude, Fürstenhaus, Verbinder und Wirtschaftsgebäude Klostergebäude und Fürstenhaus werden denkmalschutzgerecht saniert. Neu zu errichten ist der Verbinder zwischen dem Klostergebäude und der restlichen Anlage, der gleichzeitig als Eingang dient. Hier befinden sich außerdem das Bürgerbüro sowie ein Versammlungssaal. Weiterhin ist ein Ergänzungsneubau in Form des neuen Wirtschaftsgebäudes vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-21.
Auftragsbekanntmachung (2020-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt das denkmalgeschützte ehemalige Kloster Worbis, einschließlich des angrenzenden Fürstenhauses, zu einem Verwaltungssitz mit angegliedertem Bürgerbüro und Bibliothek umzuwandeln. Die benachbarte Antoniuskirche Worbis ist selbst nicht Gegenstand des Umbaus. Da sich Kirche und Kloster aber einen Kreuzgang teilen, wird die katholische Kirche mit in die Planung einbezogen. Das Projekt umfasst weiterhin die Neugestaltung der Außenanlagen sowie Tiefbauleistungen. Das Vorhaben gliedert sich im Wesentlichen in vier Gebäudeteile: Klostergebäude, Fürstenhaus, Verbinder und Wirtschaftsgebäude Klostergebäude und Fürstenhaus werden denkmalschutzgerecht saniert. Neu zu errichten ist der Verbinder zwischen dem Klostergebäude und der restlichen Anlage, der gleichzeitig als Eingang dient. Hier befinden sich außerdem das Bürgerbüro sowie ein Versammlungssaal. Weiterhin ist ein Ergänzungsneubau in Form des neuen Wirtschaftsgebäudes vorgesehen.
Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt das denkmalgeschützte ehemalige Kloster Worbis, einschließlich des angrenzenden Fürstenhauses, zu einem Verwaltungssitz mit angegliedertem Bürgerbüro und Bibliothek umzuwandeln. Die benachbarte Antoniuskirche Worbis ist selbst nicht Gegenstand des Umbaus. Da sich Kirche und Kloster aber einen Kreuzgang teilen, wird die katholische Kirche mit in die Planung einbezogen. Das Projekt umfasst weiterhin die Neugestaltung der Außenanlagen sowie Tiefbauleistungen. Das Vorhaben gliedert sich im Wesentlichen in vier Gebäudeteile: Klostergebäude, Fürstenhaus, Verbinder und Wirtschaftsgebäude Klostergebäude und Fürstenhaus werden denkmalschutzgerecht saniert. Neu zu errichten ist der Verbinder zwischen dem Klostergebäude und der restlichen Anlage, der gleichzeitig als Eingang dient. Hier befinden sich außerdem das Bürgerbüro sowie ein Versammlungssaal. Weiterhin ist ein Ergänzungsneubau in Form des neuen Wirtschaftsgebäudes vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Eichsfeld
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-24 📅
Datum des Beginns: 2020-04-06 📅
Datum des Endes: 2021-11-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 017-035290
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeentscheidung über die zu vergebene Leistung wird vrsl. in der KW 12 gefällt.
Veränderung der Vertragstermine seitens der Bauherrschaft werden durch die Projektsteuerung oder der Bauleitung dem AN mitgeteilt. Sollten Änderungen seitens des AN auftreten so ist dies unverzüglich und schriftlich der Bauleitung zu melden. Das weitere Vorgehen wird gemeinsam abgestimmt.
Die Vergabeentscheidung über die zu vergebene Leistung wird vrsl. in der KW 12 gefällt.
Veränderung der Vertragstermine seitens der Bauherrschaft werden durch die Projektsteuerung oder der Bauleitung dem AN mitgeteilt. Sollten Änderungen seitens des AN auftreten so ist dies unverzüglich und schriftlich der Bauleitung zu melden. Das weitere Vorgehen wird gemeinsam abgestimmt.
— Mauerarbeiten (Sanierung im Bestand, Stahlträger und Stützen, neue MW-Wände),
— Sanierung Fassadenrisse (Verzahnung im MW mit GFK-Vernadelung),
— Stahlbetonarbeiten (Fertigteile, Einbauteile, Bewehrung, STBwände und -stützen, STBtreppen, STBdecken, Fundamente und Bodenplatten, Sauberkeitsschicht),
— Abdichtung und Dämmarbeiten,
— Blitzschutz- und Erdungsanlagen,
— Durchbrüche.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Maßnahme: 5.1.1.1.1/9b Vorhabensnummer: 0296/2019
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabeentscheidung über die zu vergebene Leistung wird vrsl. in der KW 12 gefällt.
Veränderung der Vertragstermine seitens der Bauherrschaft werden durch die Projektsteuerung oder der Bauleitung dem AN mitgeteilt. Sollten Änderungen seitens des AN auftreten so ist dies unverzüglich und schriftlich der Bauleitung zu melden. Das weitere Vorgehen wird gemeinsam abgestimmt.
Veränderung der Vertragstermine seitens der Bauherrschaft werden durch die Projektsteuerung oder der Bauleitung dem AN mitgeteilt. Sollten Änderungen seitens des AN auftreten so ist dies unverzüglich und schriftlich der Bauleitung zu melden. Das weitere Vorgehen wird gemeinsam abgestimmt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Antoniusstraße
37339 Leinefelde-Worbis
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweise gemäß § 6a VOB/A. Eignungsnachweise aus Präqualifikationsverfahren auf Basis § 6a VOB/A gem. Erlass des BMBV werden anerkannt. Eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat. Eigenerklärungen der Bieter/Bewerber im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes werden anerkannt.
Nachweise gemäß § 6a VOB/A. Eignungsnachweise aus Präqualifikationsverfahren auf Basis § 6a VOB/A gem. Erlass des BMBV werden anerkannt. Eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat. Eigenerklärungen der Bieter/Bewerber im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes werden anerkannt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung und die Gewährleistung wird eine unbefristete Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers verlangt. Für die Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme, für die Gewährleistung 3 % der Abrechnungssumme.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung und die Gewährleistung wird eine unbefristete Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers verlangt. Für die Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme, für die Gewährleistung 3 % der Abrechnungssumme.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Das von Bieter für die Leistung vorgesehene Personal. Nachweise gemäß § 6a VOB/A. Eignungsnachweise aus Präqualifikationsverfahren auf Basis § 6a VOB/A gem. Erlass des BMBV werden anerkannt. Eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der Hervorgeht, dass der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat. Eigenerklärungen der Bieter/Bewerber im Sinne des Arbeitnehmer Entsendegesetzes sowie des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes werden anerkannt.
Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Das von Bieter für die Leistung vorgesehene Personal. Nachweise gemäß § 6a VOB/A. Eignungsnachweise aus Präqualifikationsverfahren auf Basis § 6a VOB/A gem. Erlass des BMBV werden anerkannt. Eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der Hervorgeht, dass der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat. Eigenerklärungen der Bieter/Bewerber im Sinne des Arbeitnehmer Entsendegesetzes sowie des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes werden anerkannt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:01
Ort des Eröffnungstermins: Drees & Sommer NL Erfurt
Anger 66-73
99084 Erfurt
Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis
Bahnhofstraße 43
37327 Leinefelde-Worbis
Zusätzliche Informationen: Eine Teilnahme seitens der Bieter ist nicht gestattet.
Verdingungsunterlagen sind ausschließlich auf der „Drees & Sommer Bieter/Wettbewerbsplattform (PKM)“ verfügbar. Die Internetadresse lautet: https://pkm.conclude.com/worbis-3200. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den individuellen Zugangsdaten zur Wettbewerbsplattform. Der Schriftverkehr innerhalb des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über diese EMail-Adresse abgewickelt. Die Verdingungsunterlagen stehen ab dem 21.1.2020 zu Verfügung. Nach der Anmeldung gelangen Sie auf eine Übersicht. Danach gelangen Sie über eine Schaltfläche im oberen linken Bildschirmbereich in das „Archiv“ mit den bereitliegenden Dateien. Diese befinden sich im Verzeichnis „Ausschreibungsplattform“. Hier finden Sie die Verdingungsunterlagen und den jeweils aktuellen Schriftverkehr im Verfahren. Für den Einsatz von PKM benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und JavaScript. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stellung und Beantwortung sämtlicher Bieter-/Bewerberfragen ausschließlich über die Ausschreibungsplattform erfolgt. Die Angebote sind fristgemäß, vollständig ausgefüllt und unterschrieben über das PKM digital einzureichen.
Verdingungsunterlagen sind ausschließlich auf der „Drees & Sommer Bieter/Wettbewerbsplattform (PKM)“ verfügbar. Die Internetadresse lautet: https://pkm.conclude.com/worbis-3200. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den individuellen Zugangsdaten zur Wettbewerbsplattform. Der Schriftverkehr innerhalb des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über diese EMail-Adresse abgewickelt. Die Verdingungsunterlagen stehen ab dem 21.1.2020 zu Verfügung. Nach der Anmeldung gelangen Sie auf eine Übersicht. Danach gelangen Sie über eine Schaltfläche im oberen linken Bildschirmbereich in das „Archiv“ mit den bereitliegenden Dateien. Diese befinden sich im Verzeichnis „Ausschreibungsplattform“. Hier finden Sie die Verdingungsunterlagen und den jeweils aktuellen Schriftverkehr im Verfahren. Für den Einsatz von PKM benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und JavaScript. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stellung und Beantwortung sämtlicher Bieter-/Bewerberfragen ausschließlich über die Ausschreibungsplattform erfolgt. Die Angebote sind fristgemäß, vollständig ausgefüllt und unterschrieben über das PKM digital einzureichen.
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlaginformiert hat und 11 Tage seit Absendung dieser Information vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bieter in aller Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel höchstens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Verstoßes)bzw. bei einem Vergaberechtsverstoß, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Angebotsfrist. Weitere allgemeine Informationen unter www.bundeskartellamt.de bzw. Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, Deutschland, Tel. +49 22894990, Fax +49 2289499400, E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlaginformiert hat und 11 Tage seit Absendung dieser Information vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bieter in aller Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel höchstens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Verstoßes)bzw. bei einem Vergaberechtsverstoß, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Angebotsfrist. Weitere allgemeine Informationen unter www.bundeskartellamt.de bzw. Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, Deutschland, Tel. +49 22894990, Fax +49 2289499400, E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏
Quelle: OJS 2020/S 017-035290 (2020-01-21)
Ergänzende Angaben (2020-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt das denkmalgeschützte ehemalige Kloster Worbis, einschließlich des angrenzenden Fürstenhauses, zu einem Verwaltungssitz mit angegliedertem Bürgerbüro und Bibliothek umzuwandeln. Die benachbarte Antoniuskirche Worbis ist selbst nicht Gegenstand des Umbaus. Da sich Kirche und Kloster aber einen Kreuzgang teilen, wird die katholische Kirche mit in die Planung einbezogen. Das Projekt umfasst weiterhin die Neugestaltung der Außenanlagen sowie Tiefbauleistungen. Das Vorhaben gliedert sich im Wesentlichen in 4 Gebäudeteile: Klostergebäude, Fürstenhaus, Verbinder und Wirtschaftsgebäude.
Klostergebäude und Fürstenhaus werden denkmalschutzgerecht saniert. Neu zu errichten ist der Verbinder zwischen dem Klostergebäude und der restlichen Anlage, der gleichzeitig als Eingang dient. Hier befinden sich außerdem das Bürgerbüro sowie ein Versammlungssaal. Weiterhin ist ein Ergänzungsneubau in Form des neuen Wirtschaftsgebäudes vorgesehen.
Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt das denkmalgeschützte ehemalige Kloster Worbis, einschließlich des angrenzenden Fürstenhauses, zu einem Verwaltungssitz mit angegliedertem Bürgerbüro und Bibliothek umzuwandeln. Die benachbarte Antoniuskirche Worbis ist selbst nicht Gegenstand des Umbaus. Da sich Kirche und Kloster aber einen Kreuzgang teilen, wird die katholische Kirche mit in die Planung einbezogen. Das Projekt umfasst weiterhin die Neugestaltung der Außenanlagen sowie Tiefbauleistungen. Das Vorhaben gliedert sich im Wesentlichen in 4 Gebäudeteile: Klostergebäude, Fürstenhaus, Verbinder und Wirtschaftsgebäude.
Klostergebäude und Fürstenhaus werden denkmalschutzgerecht saniert. Neu zu errichten ist der Verbinder zwischen dem Klostergebäude und der restlichen Anlage, der gleichzeitig als Eingang dient. Hier befinden sich außerdem das Bürgerbüro sowie ein Versammlungssaal. Weiterhin ist ein Ergänzungsneubau in Form des neuen Wirtschaftsgebäudes vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betonarbeiten📦
Sehr geehrte Damen und Herren,
Für das o. g. Vergabeverfahren verlängern wir im Namen und Vollmacht des Bauherrn die Frist zur Angebotsabgabe bis zum Dienstag, 7.4.2020 – 14.00 Uhr, da zum aktuellen Zeitpunkt neue kalkulationsrelevante Erkenntnisse vorliegen. Diese werden unverzüglich per Bieterbrief und ergänzender Bekanntmachung im Amtsblatt mitgeteilt.
Für das o. g. Vergabeverfahren verlängern wir im Namen und Vollmacht des Bauherrn die Frist zur Angebotsabgabe bis zum Dienstag, 7.4.2020 – 14.00 Uhr, da zum aktuellen Zeitpunkt neue kalkulationsrelevante Erkenntnisse vorliegen. Diese werden unverzüglich per Bieterbrief und ergänzender Bekanntmachung im Amtsblatt mitgeteilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt das denkmalgeschützte ehemalige Kloster Worbis, einschließlich des angrenzenden Fürstenhauses, zu einem Verwaltungssitz mit angegliedertem Bürgerbüro und Bibliothek umzuwandeln. Die benachbarte Antoniuskirche Worbis ist selbst nicht Gegenstand des Umbaus. Da sich Kirche und Kloster aber einen Kreuzgang teilen, wird die katholische Kirche mit in die Planung einbezogen. Das Projekt umfasst weiterhin die Neugestaltung der Außenanlagen sowie Tiefbauleistungen. Das Vorhaben gliedert sich im Wesentlichen in 4 Gebäudeteile: Klostergebäude, Fürstenhaus, Verbinder und Wirtschaftsgebäude.
Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt das denkmalgeschützte ehemalige Kloster Worbis, einschließlich des angrenzenden Fürstenhauses, zu einem Verwaltungssitz mit angegliedertem Bürgerbüro und Bibliothek umzuwandeln. Die benachbarte Antoniuskirche Worbis ist selbst nicht Gegenstand des Umbaus. Da sich Kirche und Kloster aber einen Kreuzgang teilen, wird die katholische Kirche mit in die Planung einbezogen. Das Projekt umfasst weiterhin die Neugestaltung der Außenanlagen sowie Tiefbauleistungen. Das Vorhaben gliedert sich im Wesentlichen in 4 Gebäudeteile: Klostergebäude, Fürstenhaus, Verbinder und Wirtschaftsgebäude.
Klostergebäude und Fürstenhaus werden denkmalschutzgerecht saniert. Neu zu errichten ist der Verbinder zwischen dem Klostergebäude und der restlichen Anlage, der gleichzeitig als Eingang dient. Hier befinden sich außerdem das Bürgerbüro sowie ein Versammlungssaal. Weiterhin ist ein Ergänzungsneubau in Form des neuen Wirtschaftsgebäudes vorgesehen.
Klostergebäude und Fürstenhaus werden denkmalschutzgerecht saniert. Neu zu errichten ist der Verbinder zwischen dem Klostergebäude und der restlichen Anlage, der gleichzeitig als Eingang dient. Hier befinden sich außerdem das Bürgerbüro sowie ein Versammlungssaal. Weiterhin ist ein Ergänzungsneubau in Form des neuen Wirtschaftsgebäudes vorgesehen.
Quelle: OJS 2020/S 053-125310 (2020-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt das denkmalgeschützte ehemalige Kloster Worbis, einschließlich des angrenzenden Fürstenhauses, zu einem Verwaltungssitz mit angegliedertem Bürgerbüro und Bibliothek umzuwandeln. Die benachbarte Antoniuskirche Worbis ist selbst nicht Gegenstand des Umbaus. Da sich Kirche und Kloster aber einen Kreuzgang teilen, wird die katholische Kirche mit in die Planung einbezogen. Das Projekt umfasst weiterhin die Neugestaltung der Außenanlagen sowie Tiefbauleistungen. Das Vorhaben gliedert sich im Wesentlichen in vier Gebäudeteile: Klostergebäude, Fürstenhaus, Verbinder und Wirtschaftsgebäude
Klostergebäude und Fürstenhaus werden denkmalschutzgerecht saniert. Neu zu errichten ist der Verbinder zwischen dem Klostergebäude und der restlichen Anlage, der gleichzeitig als Eingang dient. Hier befinden sich außerdem das Bürgerbüro sowie ein Versammlungssaal. Weiterhin ist ein Ergänzungsneubau in Form des neuen Wirtschaftsgebäudes vorgesehen.
Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt das denkmalgeschützte ehemalige Kloster Worbis, einschließlich des angrenzenden Fürstenhauses, zu einem Verwaltungssitz mit angegliedertem Bürgerbüro und Bibliothek umzuwandeln. Die benachbarte Antoniuskirche Worbis ist selbst nicht Gegenstand des Umbaus. Da sich Kirche und Kloster aber einen Kreuzgang teilen, wird die katholische Kirche mit in die Planung einbezogen. Das Projekt umfasst weiterhin die Neugestaltung der Außenanlagen sowie Tiefbauleistungen. Das Vorhaben gliedert sich im Wesentlichen in vier Gebäudeteile: Klostergebäude, Fürstenhaus, Verbinder und Wirtschaftsgebäude
Klostergebäude und Fürstenhaus werden denkmalschutzgerecht saniert. Neu zu errichten ist der Verbinder zwischen dem Klostergebäude und der restlichen Anlage, der gleichzeitig als Eingang dient. Hier befinden sich außerdem das Bürgerbüro sowie ein Versammlungssaal. Weiterhin ist ein Ergänzungsneubau in Form des neuen Wirtschaftsgebäudes vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt das denkmalgeschützte ehemalige Kloster Worbis, einschließlich des angrenzenden Fürstenhauses, zu einem Verwaltungssitz mit angegliedertem Bürgerbüro und Bibliothek umzuwandeln. Die benachbarte Antoniuskirche Worbis ist selbst nicht Gegenstand des Umbaus. Da sich Kirche und Kloster aber einen Kreuzgang teilen, wird die katholische Kirche mit in die Planung einbezogen. Das Projekt umfasst weiterhin die Neugestaltung der Außenanlagen sowie Tiefbauleistungen. Das Vorhaben gliedert sich im Wesentlichen in vier Gebäudeteile: Klostergebäude, Fürstenhaus, Verbinder und Wirtschaftsgebäude
Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt das denkmalgeschützte ehemalige Kloster Worbis, einschließlich des angrenzenden Fürstenhauses, zu einem Verwaltungssitz mit angegliedertem Bürgerbüro und Bibliothek umzuwandeln. Die benachbarte Antoniuskirche Worbis ist selbst nicht Gegenstand des Umbaus. Da sich Kirche und Kloster aber einen Kreuzgang teilen, wird die katholische Kirche mit in die Planung einbezogen. Das Projekt umfasst weiterhin die Neugestaltung der Außenanlagen sowie Tiefbauleistungen. Das Vorhaben gliedert sich im Wesentlichen in vier Gebäudeteile: Klostergebäude, Fürstenhaus, Verbinder und Wirtschaftsgebäude
— Mauerarbeiten (Sanierung im Bestand, Stahlträger und Stützen, neue MW-Wände);
— Sanierung Fassadenrisse (Verzahnung im MW mit GFK-Vernadelung);
— Stahlbetonarbeiten (Fertigteile, Einbauteile, Bewehrung, STBwände und -stützen, STBtreppen, STBdecken, Fundamente und Bodenplatten, Sauberkeitsschicht);
— Abdichtung und Dämmarbeiten;
— Blitzschutz- und Erdungsanlagen;
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 11 Tage seit Absendung dieser Information vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bieter in aller Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel höchstens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Verstoßes)bzw. bei einem Vergaberechtsverstoß, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Angebotsfrist. Weitere allgemeine Informationen unter www.bundeskartellamt.de bzw. Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, Deutschland, Tel. +49 22894990, Fax +49 2289499400, E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 11 Tage seit Absendung dieser Information vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bieter in aller Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel höchstens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Verstoßes)bzw. bei einem Vergaberechtsverstoß, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Angebotsfrist. Weitere allgemeine Informationen unter www.bundeskartellamt.de bzw. Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, Deutschland, Tel. +49 22894990, Fax +49 2289499400, E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de