Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Mit dem Angebot einzureichende Eigenerklärungen:
Erklärungen nach EU VOB/A.
a) Erklärung, in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben.
b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
c) Angabe, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben werden sollen.
B) Vorlage von Nachweisen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist
Nicht präqualifizierte Unternehmen, der Angebote in die engere Wahl kommen haben auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist zu den vorgenannten Erklärungen folgende Nachweise zu erbringen:
a) Drei Referenznachweise zu mit Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber).
b) Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen.
C. Hinweise zur Form der Eigenerklärungen und den zu erbringenden Nachweisen:
— Die Erklärungen gem. A) nach EU VOB/A sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt VHB 124 (den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) abzugeben.
— Bei Eigenerklärungen mittels VHB 124 oder EEE sind auf gesondertes Verlangen die unter B) genannten Nachweise zu erbringen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
— Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen.
—Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen gilt folgendes: Die Erklärungen für die anderen Unternehmen gem. A) nach EU VOB/A sind auf gesondertes Verlangen entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt VHB 124 (den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) abzugeben. Bei Eigenerklärungen mittels VHB 124 oder EEE sind für die anderen Unternehmen des Weiteren die unter B) genannten Nachweise zu erbringen. Für andere Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlege legt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
— Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten in seinem Angebot benennen.
— Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.