Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist wie folgt zu belegen:
Bieter, bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, haben mit dem Angebot zwingend eine Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) abzugeben. Nähere Informationen zum gesamten Verfahrensgang sind in einem Dokument „Formblätter zur Eignung", das unter der Adresse
www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument „Formblätter zur Eignung" entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Auftragsbekanntmachung-Sektoren.
Die Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse
www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3)).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Eigenerklärungen können die Formblätter
— „Vordruck Eignungsnachweise“;
— „Verpflichtungserklärung „andere Unternehmen" (Eignungsleihe gem. § 47 SektVO)“, und
— „Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden.
Die Formblätter sind Bestandteile des Dokumentes „Formblätter zur Eignung“, das unter der Adresse
www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
1. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes „Formblätter zur Eignung" zu belegen.
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Formblätter zur Eignung", das unter der Adresse
www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Die vorstehenden Eigenerklärungen (Ziffer III.1.1) sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – durch Vorlage derjenigen folgenden Bescheinigungen zuständiger Stellen von dem Bieter oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zu bestätigen, die ausdrücklich von der Vergabestelle angefordert werden:
a) Auszug aus dem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates (Eigenerklärung 1.1 a)),
b) die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen oder eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Behörden des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters/Mitgliedes des Bietergemeinschaftsmitgliedes (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) (Eigenerklärung 1.1 b)),
c) die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt eine derartige Bescheinigung ausstellt) (Eigenerklärung 1.1 b)),
d) soweit zutreffend einen rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan (Eigenerklärung 1.1 d)).