Veranstaltungen der Sächsischen Staatskanzlei

Sächsische Staatskanzlei

Um den Freistaat Sachsen und die Arbeit der Sächsischen Staatsregierung den Bürgerinnen und Bürgern zu präsentieren, führt die Sächsische Staatskanzlei im In- und Ausland als Veranstalter zahlreiche öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen durch. Damit werden die Inhalte und Aufgaben der Sächsischen Staatsregierung, insbesondere der Sächsischen Staatskanzlei, den Bürgerinnen und Bürgern näher gebracht sowie das Profil des Freistaates Sachsen geschärft und sein positives Image befördert. So führt die Sächsische Staatskanzlei verschiedene Veranstaltungen und Fachkongresse durch, initiiert Wettbewerbe und Ausstellungen. Eine einheitliche „Handschrift“ und die Zusammenarbeit mit einer Veranstaltungs-/Full-Service-Agentur ist hierfür unerlässlich.
Mit der strategischen Planung und Gestaltung sowie Organisation und Umsetzung von Veranstaltungen wie Public Events (Kick-Offs, Bürgerfeste, Empfänge und Ähnliches), Messen und Ausstellungen, Kongressen und Tagungen sowie Wettbewerben und Preisverleihungen soll eine Full-Service-Agentur beauftragt werden. Ziel des Vergabeverfahrens ist es, hierfür einen erfahrenen, zuverlässigen Partner zu gewinnen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Event-Organisation
Referenznummer: SK.13.1-0453/11/6
Kurze Beschreibung:
Um den Freistaat Sachsen und die Arbeit der Sächsischen Staatsregierung den Bürgerinnen und Bürgern zu präsentieren, führt die Sächsische Staatskanzlei im In- und Ausland als Veranstalter zahlreiche öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen durch. Damit werden die Inhalte und Aufgaben der Sächsischen Staatsregierung, insbesondere der Sächsischen Staatskanzlei, den Bürgerinnen und Bürgern näher gebracht sowie das Profil des Freistaates Sachsen geschärft und sein positives Image befördert. So führt die Sächsische Staatskanzlei verschiedene Veranstaltungen und Fachkongresse durch, initiiert Wettbewerbe und Ausstellungen. Eine einheitliche „Handschrift“ und die Zusammenarbeit mit einer Veranstaltungs-/Full-Service-Agentur ist hierfür unerlässlich. Mit der strategischen Planung und Gestaltung sowie Organisation und Umsetzung von Veranstaltungen wie Public Events (Kick-Offs, Bürgerfeste, Empfänge und Ähnliches), Messen und Ausstellungen, Kongressen und Tagungen sowie Wettbewerben und Preisverleihungen soll eine Full-Service-Agentur beauftragt werden. Ziel des Vergabeverfahrens ist es, hierfür einen erfahrenen, zuverlässigen Partner zu gewinnen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Event-Organisation 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsische Staatskanzlei
Postanschrift: Archivstraße 1
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sk.sachsen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@sk.sachsen.de 📧
Telefon: +49 351564-11311 📞
Fax: +49 351564-11209 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-174c0089a6e-30788424fbb8560c 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-29 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 189-456451
ABl. S-Ausgabe: 189

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um den Freistaat Sachsen und die Arbeit der Sächsischen Staatsregierung den Bürgerinnen und Bürgern zu präsentieren, führt die Sächsische Staatskanzlei im In- und Ausland als Veranstalter zahlreiche öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen durch. Damit werden die Inhalte und Aufgaben der Sächsischen Staatsregierung, insbesondere der Sächsischen Staatskanzlei, den Bürgerinnen und Bürgern näher gebracht sowie das Profil des Freistaates Sachsen geschärft und sein positives Image befördert. So führt die Sächsische Staatskanzlei verschiedene Veranstaltungen und Fachkongresse durch, initiiert Wettbewerbe und Ausstellungen. Eine einheitliche „Handschrift“ und die Zusammenarbeit mit einer Veranstaltungs-/Full-Service-Agentur ist hierfür unerlässlich.
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Mit der strategischen Planung und Gestaltung sowie Organisation und Umsetzung von Veranstaltungen wie Public Events (Kick-Offs, Bürgerfeste, Empfänge und Ähnliches), Messen und Ausstellungen, Kongressen und Tagungen sowie Wettbewerben und Preisverleihungen soll eine Full-Service-Agentur beauftragt
werden. Ziel des Vergabeverfahrens ist es, hierfür einen erfahrenen, zuverlässigen Partner zu gewinnen.
werden.
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalig um 4 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freistaat Sachsen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.sk.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-174c0089a6e-30788424fbb8560c 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 189-456451 (2020-09-24)