Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden bis zu 10 geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Eignung ist nachgewiesen, wenn im Teilnahmeantrag mindestens 2.600 Punkte erreicht werden.
Sollten mehr als 10 Büros ihre Eignung nachgewiesen haben, entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für den Nachweis der Eignung:
1) Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
— >= 8 Beschäftige: 300 Punkte,
— < 8 und >= 5 Beschäftigte: 150 Punkte,
— < 5 Beschäftigte: 0 Punkte.
2) Referenzen Unternehmen Verkehrsanlagenplanung:
Zwei Referenzprojekte mit folgenden Mindestbedingungen: Einordnung mindestens in Honorarzone III, Fertigstellung ab dem 01.01.2015, mindestens 60 Leistungspunkte müssen erbracht sein sowie Erfüllung der Projektmerkmale „innerstädtisch“ und „Denkmalschutz“ mindestens 1x:
— Einordnung >= Honorarzone IV: 100 Punkte,
— anrechenbare Kosten <= 1 500 000 EUR netto: 100 Punkte,
— anrechenbare Kosten >1 500 000 EUR und <= 1 000 000 netto: 50 Punkte,
— innerstädtisch: 100 Punkte,
— Denkmalschutz: 100 Punkte,
— Planung von Verkehrsumleitungen: 100 Punkte,
— Integration von Fußgänger-, Rad- und Kfz-Verkehr: 100 Punkte,
— öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte,
— erbrachte Leistungsphasen 1-9: 100 Punkte,
— Erbringung Örtliche Bauüberwachung: 50 Punkte.
3) Referenzen Unternehmen Freianlagenplanung:
Ein Referenzprojekt (Platzgestaltung) mit folgenden Mindestbedingungen: Einordnung mindestens in Honorarzone III, Fertigstellung ab dem 01.01.2014, mindestens 60 Leistungspunkte müssen erbracht sein:
— Einordnung >= Honorarzone IV: 100 Punkte,
— anrechenbare Kosten <= 650 000 EUR netto: 100 Punkte,
— anrechenbare Kosten > 650 000 EUR und <= 500 000 netto: 50 Punkte,
— innerstädtisch: 100 Punkte,
— Denkmalschutz: 200 Punkte,
— öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte,
— erbrachte Leistungsphasen 1-9: 100 Punkte.
4) Referenzen Unternehmen Planung Ingenieurbauwerke:
Ein Referenzprojekt (Kanalsanierung) mit folgenden Mindestbedingungen: Einordnung mindestens in Honorarzone III, Fertigstellung ab dem 01.01.2015, mindestens 60 Leistungspunkte müssen erbracht sein:
— Einordnung >= Honorarzone IV: 100 Punkte,
— anrechenbare Kosten <= 750 000 EUR netto: 100 Punkte,
— anrechenbare Kosten >750 000 EUR und <= 500 000 netto: 50 Punkte,
— innerstädtisch: 200 Punkte,
— Koordination von verschiedenen Leitungsträgern: 100 Punkte,
— öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte,
— erbrachte Leistungsphasen 1-9: 100 Punkte,
— Erbringung Örtliche Bauüberwachung: 50 Punkte.