Im Zuge des Ausbaus des Radwegenetzes und zur Verbesserung der Barrierefreiheit ist eine Umgestaltung der Verkehrsführung in Teilen der Altstadt von Bad Wimpfen notwendig. Folgende Bereiche sind davon betroffen: — Bahnhofsvorplatz, — Untere Hauptstraße, — Löwenbrunnenplatz, — Langgasse, — Feuerseestraße, — Mathildenbadstraße. Im Bereich der Unteren Hauptstraße sowie am Löwenbrunnenplatz sind die Kanal- und Wasserleitungen auszutauschen und zusätzlich ist die Verlegung von Leerrohren vorgesehen. Das bisher vorhandene holprige Kopfsteinpflaster soll teilweise durch ein rad- und fußgängerfreundliches gesägtes Natursteinpflaster ersetzt werden. Aus gestalterischen und denkmalschutzbedingten Gründen soll auf einem Fünftel der Fahrbahn das bisherige Pflaster erhalten bleiben. Voraussichtliche Gesamtbaukosten: — ca. 4 610 000 EUR brutto voraussichtlicher Leistungszeitraum: ca. 2021-2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Im Zuge des Ausbaus des Radwegenetzes und zur Verbesserung der Barrierefreiheit ist eine Umgestaltung der Verkehrsführung in Teilen der Altstadt von Bad Wimpfen notwendig.
Folgende Bereiche sind davon betroffen:
— Bahnhofsvorplatz,
— Untere Hauptstraße,
— Löwenbrunnenplatz,
— Langgasse,
— Feuerseestraße,
— Mathildenbadstraße.
Im Bereich der Unteren Hauptstraße sowie am Löwenbrunnenplatz sind die Kanal- und Wasserleitungen auszutauschen und zusätzlich ist die Verlegung von Leerrohren vorgesehen.
Das bisher vorhandene holprige Kopfsteinpflaster soll teilweise durch ein rad- und fußgängerfreundliches gesägtes Natursteinpflaster ersetzt werden. Aus gestalterischen und denkmalschutzbedingten Gründen soll auf einem Fünftel der Fahrbahn das bisherige Pflaster erhalten bleiben.
Voraussichtliche Gesamtbaukosten:
— ca. 4 610 000 EUR brutto voraussichtlicher Leistungszeitraum: ca. 2021-2022.
Im Zuge des Ausbaus des Radwegenetzes und zur Verbesserung der Barrierefreiheit ist eine Umgestaltung der Verkehrsführung in Teilen der Altstadt von Bad Wimpfen notwendig.
Folgende Bereiche sind davon betroffen:
— Bahnhofsvorplatz,
— Untere Hauptstraße,
— Löwenbrunnenplatz,
— Langgasse,
— Feuerseestraße,
— Mathildenbadstraße.
Im Bereich der Unteren Hauptstraße sowie am Löwenbrunnenplatz sind die Kanal- und Wasserleitungen auszutauschen und zusätzlich ist die Verlegung von Leerrohren vorgesehen.
Das bisher vorhandene holprige Kopfsteinpflaster soll teilweise durch ein rad- und fußgängerfreundliches gesägtes Natursteinpflaster ersetzt werden. Aus gestalterischen und denkmalschutzbedingten Gründen soll auf einem Fünftel der Fahrbahn das bisherige Pflaster erhalten bleiben.
Voraussichtliche Gesamtbaukosten:
— ca. 4 610 000 EUR brutto voraussichtlicher Leistungszeitraum: ca. 2021-2022.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-20 📅
Datum des Beginns: 2020-05-15 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 036-085139
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge des Ausbaus des Radwegenetzes und zur Verbesserung der Barrierefreiheit ist eine Umgestaltung der Verkehrsführung in Teilen der Altstadt von Bad Wimpfen notwendig.
Folgende Bereiche sind davon betroffen:
— Bahnhofsvorplatz,
— Untere Hauptstraße,
— Löwenbrunnenplatz,
— Langgasse,
— Feuerseestraße,
— Mathildenbadstraße.
Im Bereich der Unteren Hauptstraße sowie am Löwenbrunnenplatz sind die Kanal- und Wasserleitungen auszutauschen und zusätzlich ist die Verlegung von Leerrohren vorgesehen.
Das bisher vorhandene holprige Kopfsteinpflaster soll teilweise durch ein rad- und fußgängerfreundliches gesägtes Natursteinpflaster ersetzt werden. Aus gestalterischen und denkmalschutzbedingten Gründen soll auf einem Fünftel der Fahrbahn das bisherige Pflaster erhalten bleiben.
Das bisher vorhandene holprige Kopfsteinpflaster soll teilweise durch ein rad- und fußgängerfreundliches gesägtes Natursteinpflaster ersetzt werden. Aus gestalterischen und denkmalschutzbedingten Gründen soll auf einem Fünftel der Fahrbahn das bisherige Pflaster erhalten bleiben.
Voraussichtliche Gesamtbaukosten:
— ca. 4 610 000 EUR brutto voraussichtlicher Leistungszeitraum: ca. 2021-2022.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Beschreibung der Optionen:
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 74206 Bad Wimpfen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) § 44 VgV i. V. m § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architekten- oder Ingenieurkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Landschaftsarchitekt, Bauingenieur, etc.).
a) § 44 VgV i. V. m § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architekten- oder Ingenieurkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Landschaftsarchitekt, Bauingenieur, etc.).
(Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
c) § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Ausschlusskriterium).
Mindeststandards:
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 2 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 2 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
d) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der technischen Beschäftigten als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre;
e) § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
— 2 Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Verkehrsanlagenplanung nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Gebäudetyp, Auftraggeber, Standort, Bauwerkskosten, erbrachte Leistungsphasen, Jahr der Inbetriebnahme),
— 2 Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Verkehrsanlagenplanung nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Gebäudetyp, Auftraggeber, Standort, Bauwerkskosten, erbrachte Leistungsphasen, Jahr der Inbetriebnahme),
— Ein Referenzprojekt (Platzgestaltung) mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Freianlagenplanung nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Gebäudetyp, Auftraggeber, Standort, Bauwerkskosten, erbrachte Leistungsphasen, Jahr der Inbetriebnahme),
— Ein Referenzprojekt (Platzgestaltung) mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Freianlagenplanung nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Gebäudetyp, Auftraggeber, Standort, Bauwerkskosten, erbrachte Leistungsphasen, Jahr der Inbetriebnahme),
— Ein Referenzprojekt (Kanalsanierung) mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Planung Ingenieurbauwerke nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Gebäudetyp, Auftraggeber, Standort, Bauwerkskosten, erbrachte Leistungsphasen, Jahr der Inbetriebnahme).
— Ein Referenzprojekt (Kanalsanierung) mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Planung Ingenieurbauwerke nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Gebäudetyp, Auftraggeber, Standort, Bauwerkskosten, erbrachte Leistungsphasen, Jahr der Inbetriebnahme).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Landschaftsarchitekt, Bauingenieur oder vergleichbares
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
f) §123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 nd § 124 GWB bestehen;
g) § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten;
h) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen;
i) § 43 Abs. 2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
i) § 43 Abs. 2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden bis zu 10 geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Eignung ist nachgewiesen, wenn im Teilnahmeantrag mindestens 2.600 Punkte erreicht werden.
Sollten mehr als 10 Büros ihre Eignung nachgewiesen haben, entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für den Nachweis der Eignung:
1) Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
— >= 8 Beschäftige: 300 Punkte,
— < 8 und >= 5 Beschäftigte: 150 Punkte,
— < 5 Beschäftigte: 0 Punkte.
2) Referenzen Unternehmen Verkehrsanlagenplanung:
Zwei Referenzprojekte mit folgenden Mindestbedingungen: Einordnung mindestens in Honorarzone III, Fertigstellung ab dem 01.01.2015, mindestens 60 Leistungspunkte müssen erbracht sein sowie Erfüllung der Projektmerkmale „innerstädtisch“ und „Denkmalschutz“ mindestens 1x:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zwei Referenzprojekte mit folgenden Mindestbedingungen: Einordnung mindestens in Honorarzone III, Fertigstellung ab dem 01.01.2015, mindestens 60 Leistungspunkte müssen erbracht sein sowie Erfüllung der Projektmerkmale „innerstädtisch“ und „Denkmalschutz“ mindestens 1x:
Ein Referenzprojekt (Platzgestaltung) mit folgenden Mindestbedingungen: Einordnung mindestens in Honorarzone III, Fertigstellung ab dem 01.01.2014, mindestens 60 Leistungspunkte müssen erbracht sein:
4) Referenzen Unternehmen Planung Ingenieurbauwerke:
Ein Referenzprojekt (Kanalsanierung) mit folgenden Mindestbedingungen: Einordnung mindestens in Honorarzone III, Fertigstellung ab dem 01.01.2015, mindestens 60 Leistungspunkte müssen erbracht sein:
— Koordination von verschiedenen Leitungsträgern: 100 Punkte,
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam (Erfahrung und Qualifikation)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Projektabwicklung, Verfügbarkeit
Projekteinschätzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fragen des Auftraggebers
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 15
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rp.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2020/S 036-085139 (2020-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge des Ausbaus des Radwegenetzes und zur Verbesserung der Barrierefreiheit ist eine Umgestaltung der Verkehrsführung in Teilen der Altstadt von Bad Wimpfen notwendig.
Folgende Bereiche sind davon betroffen:
— Bahnhofsvorplatz,
— Untere Hauptstraße,
— Löwenbrunnenplatz,
— Langgasse,
— Feuerseestraße,
— Mathildenbadstraße.
Im Bereich der Unteren Hauptstraße sowie am Löwenbrunnenplatz sind die Kanal- und Wasserleitungen auszutauschen und zusätzlich ist die Verlegung von Leerrohren vorgesehen.
Das bisher vorhandene holprige Kopfsteinpflaster soll teilweise durch ein rad- und fußgängerfreundliches gesägtes Natursteinpflaster ersetzt werden. Aus gestalterischen und denkmalschutzbedingten Gründen soll auf einem Fünftel der Fahrbahn das bisherige Pflaster erhalten bleiben.
Voraussichtliche Gesamtbaukosten:
Ca. 4 610 000 EUR brutto
Voraussichtlicher Leistungszeitraum:
Ca. 2021-2022
Im Zuge des Ausbaus des Radwegenetzes und zur Verbesserung der Barrierefreiheit ist eine Umgestaltung der Verkehrsführung in Teilen der Altstadt von Bad Wimpfen notwendig.
Folgende Bereiche sind davon betroffen:
— Bahnhofsvorplatz,
— Untere Hauptstraße,
— Löwenbrunnenplatz,
— Langgasse,
— Feuerseestraße,
— Mathildenbadstraße.
Im Bereich der Unteren Hauptstraße sowie am Löwenbrunnenplatz sind die Kanal- und Wasserleitungen auszutauschen und zusätzlich ist die Verlegung von Leerrohren vorgesehen.
Das bisher vorhandene holprige Kopfsteinpflaster soll teilweise durch ein rad- und fußgängerfreundliches gesägtes Natursteinpflaster ersetzt werden. Aus gestalterischen und denkmalschutzbedingten Gründen soll auf einem Fünftel der Fahrbahn das bisherige Pflaster erhalten bleiben.
Voraussichtliche Gesamtbaukosten:
Ca. 4 610 000 EUR brutto
Voraussichtlicher Leistungszeitraum:
Ca. 2021-2022
Gesamtwert des Auftrags: 441018.29 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-23 📅
Name: Wick + Partner - Architekten Stadtplaner
Postanschrift: Gähkopf 18
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70192
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Name: Ingenieurbüro Wolfgang Bürkle
Postanschrift: Nördliche Ringstraße 33
Postort: Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Göppingen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 441018.29 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.