Im Zuge des Ausbaus des Radwegenetzes und zur Verbesserung der Barrierefreiheit ist eine Umgestaltung der Verkehrsführung in Teilen der Altstadt von Bad Wimpfen notwendig.
Folgende Bereiche sind davon betroffen:
— Bahnhofsvorplatz,
— Untere Hauptstraße,
— Löwenbrunnenplatz,
— Langgasse,
— Feuerseestraße,
— Mathildenbadstraße.
Im Bereich der Unteren Hauptstraße sowie am Löwenbrunnenplatz sind die Kanal- und Wasserleitungen auszutauschen und zusätzlich ist die Verlegung von Leerrohren vorgesehen.
Das bisher vorhandene holprige Kopfsteinpflaster soll teilweise durch ein rad- und fußgängerfreundliches gesägtes Natursteinpflaster ersetzt werden. Aus gestalterischen und denkmalschutzbedingten Gründen soll auf einem Fünftel der Fahrbahn das bisherige Pflaster erhalten bleiben.
Voraussichtliche Gesamtbaukosten:
— ca. 4 610 000 EUR brutto voraussichtlicher Leistungszeitraum: ca. 2021-2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge des Ausbaus des Radwegenetzes und zur Verbesserung der Barrierefreiheit ist eine Umgestaltung der Verkehrsführung in Teilen der Altstadt von Bad...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge des Ausbaus des Radwegenetzes und zur Verbesserung der Barrierefreiheit ist eine Umgestaltung der Verkehrsführung in Teilen der Altstadt von Bad Wimpfen notwendig.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-20 📅
Datum des Beginns: 2020-05-15 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 036-085139
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
“Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in...”
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 036-085139 (2020-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 441018.29 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge