Das Internet hat in den letzten Jahren als Verbreitungsweg für die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (RFA) erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Inhalte werden über Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Download oder Websites verbreitet. Deutschland bildet dabei den Schwerpunkt des Verbreitungsgebietes, aber auch Zugriffe aus dem Ausland müssen möglich sein.
Die beitragszahlenden Rundfunkteilnehmer erwarten von den Rundfunkanstalten eine Verbreitung über das Internet mit derselben Zuverlässigkeit wie über andere Verbreitungswege (Satellit, Kabel oder Terrestrik). Die Rundfunkanstalten suchen daher leistungsfähige und zuverlässige Partner, die mit ihrer Infrastruktur und ihrer Dienstleistung diesen hohen Anforderungen zu wirtschaftlich attraktiven Konditionen gerecht werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Dienstleistungen zur Verbreitung von Audio- und Video (AV)-Inhalten (aufgeteilt auf die Lose 1a für die Rundfunkanstalten der ARD sowie Deutschlandradio, Deutsche Welle und ARTE und das Los 1b für ZDF- siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZGDC2V), die Dienstleistungen für die Verbreitung, das Caching und die Sicherheit von Webseiten (Los 2 für alle RFA) und die Dienstleistungen für das Icecast/Shoutcast Live-Streaming (Los 3 für die RFA der ARD, DRadio und DW).
Unter Federführung des WDR wird für die Rundfunkanstalten
— Bayerischer Rundfunk (BR);
— Hessischer Rundfunk (HR);
— Mitteldeutscher Rundfunk (MDR);
— Norddeutscher Rundfunk (NDR);
— Radio Bremen (RB);
— Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB);
— Saarländischer Rundfunk (SR);
— Südwestrundfunk (SWR);
— Westdeutscher Rundfunk Köln (WDR);
— das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF);
— die Deutsche Welle (DW);
— das Deutschlandradio (DRadio) und
— Association Relative à la Télévision Européenne (ARTE G.E.I.E.).
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens das Ziel verfolgt, pro Los einen Rahmenvertragspartner auszuwählen, der die Dienstleistungen zur weltweiten Verbreitung von Angeboten bzw. Programmen über das Internet übernimmt. Jeder Auftraggeber soll mittels Abruf die jeweils benötigten Leistungsarten zu den vertraglich vereinbarten Preisen selbst abrufen.
Insbesondere soll es ihnen möglich sein, in Kooperation erstellte Internetangebote für Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA) über den Rahmenvertrag abzuwickeln, etwa für
— www.Tagesschau.de
— www.ARD.de
— www.Sport.ARD.de
— www.DasErste.de
— www.Boerse.ARD.de
— www.3sat.de
— www.Kika.de
— www.Phoenix.de.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verbreitungsplattform zur Auslieferung von Audio-und Videoinhalten sowie Webseiten Los 1a ARD, Los 2 und Los 3
DPT-ZA V3/2019”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen📦
Kurze Beschreibung:
“Das Internet hat in den letzten Jahren als Verbreitungsweg für die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (RFA) erheblich an Bedeutung...”
Kurze Beschreibung
Das Internet hat in den letzten Jahren als Verbreitungsweg für die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (RFA) erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Inhalte werden über Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Download oder Websites verbreitet. Deutschland bildet dabei den Schwerpunkt des Verbreitungsgebietes, aber auch Zugriffe aus dem Ausland müssen möglich sein.
Die beitragszahlenden Rundfunkteilnehmer erwarten von den Rundfunkanstalten eine Verbreitung über das Internet mit derselben Zuverlässigkeit wie über andere Verbreitungswege (Satellit, Kabel oder Terrestrik). Die Rundfunkanstalten suchen daher leistungsfähige und zuverlässige Partner, die mit ihrer Infrastruktur und ihrer Dienstleistung diesen hohen Anforderungen zu wirtschaftlich attraktiven Konditionen gerecht werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Dienstleistungen zur Verbreitung von Audio- und Video (AV)-Inhalten (aufgeteilt auf die Lose 1a für die Rundfunkanstalten der ARD sowie Deutschlandradio, Deutsche Welle und ARTE und das Los 1b für ZDF- siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZGDC2V), die Dienstleistungen für die Verbreitung, das Caching und die Sicherheit von Webseiten (Los 2 für alle RFA) und die Dienstleistungen für das Icecast/Shoutcast Live-Streaming (Los 3 für die RFA der ARD, DRadio und DW).
Unter Federführung des WDR wird für die Rundfunkanstalten
— Bayerischer Rundfunk (BR);
— Hessischer Rundfunk (HR);
— Mitteldeutscher Rundfunk (MDR);
— Norddeutscher Rundfunk (NDR);
— Radio Bremen (RB);
— Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB);
— Saarländischer Rundfunk (SR);
— Südwestrundfunk (SWR);
— Westdeutscher Rundfunk Köln (WDR);
— das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF);
— die Deutsche Welle (DW);
— das Deutschlandradio (DRadio) und
— Association Relative à la Télévision Européenne (ARTE G.E.I.E.).
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens das Ziel verfolgt, pro Los einen Rahmenvertragspartner auszuwählen, der die Dienstleistungen zur weltweiten Verbreitung von Angeboten bzw. Programmen über das Internet übernimmt. Jeder Auftraggeber soll mittels Abruf die jeweils benötigten Leistungsarten zu den vertraglich vereinbarten Preisen selbst abrufen.
Insbesondere soll es ihnen möglich sein, in Kooperation erstellte Internetangebote für Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA) über den Rahmenvertrag abzuwickeln, etwa für
— www.Tagesschau.de
— www.ARD.de
— www.Sport.ARD.de
— www.DasErste.de
— www.Boerse.ARD.de
— www.3sat.de
— www.Kika.de
— www.Phoenix.de.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Der Auftraggeber behält sich eine Gesamtvergabe von Los 1a für ARD, Los 1b für das ZDF und Los 2 für alle RFA vor.
Los 1b finden Sie unter...”
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen
Der Auftraggeber behält sich eine Gesamtvergabe von Los 1a für ARD, Los 1b für das ZDF und Los 2 für alle RFA vor.
Los 1b finden Sie unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZGDC2V
Los 3 ist nicht Teil der Gesamtvergabe.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verbreitung von Audio- und Video (AV)-Inhalten für die ARD
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1a
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen📦
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeber (RFA der ARD, DW, Deutschlandradio, ARTE) fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Ausspielplattform für die Verbreitung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeber (RFA der ARD, DW, Deutschlandradio, ARTE) fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Ausspielplattform für die Verbreitung von AV-Inhalten. Unter einer CDN-Ausspielplattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Der Standort der Ausspielserver muss auf Europa beschränkt sein.
Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von 55 Exabyte (EB) maximal beauftragen. Mit Erreichen dieser Abnahmemenge endet der Rahmenvertrag. Von den 55 EB stehen 43,5 EB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert.
Die genannten Abnahmemengen beinhalten keine Abnahmeverpflichtung mit Ausnahme der im Vergabeverfahren vereinbarten Mindestabnahmemenge.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenverträge sollen für jeweils 2 Jahre Grundlaufzeit sowie einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 2 Jahre geschlossen werden.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Aufträge dürfen nur an geeignete Bewerber vergeben werden. Geeignet sind Bewerber, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aufträge dürfen nur an geeignete Bewerber vergeben werden. Geeignet sind Bewerber, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach den §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind.
Die Bewertung der Kriterien im Bereich der Eignung ist je Los (Anlage „Eignungsbewertungsmatrix“) dargestellt.
Zur Ermittlung der jeweiligen Gesamtpunktzahl wird wie folgt vorgegangen:
— Bewertung des jeweiligen Einzelkriteriums entsprechend Eignungsbewertungsmatrix;
— Ermittlung der gewichteten Punktzahl pro Einzelkriterium;
— Gesamtpunktzahl = Summe der gewichteten Punktzahlen aller Kriterien.
Die auf diese Weise maximal erreichbare Punktzahl für einen Bewerber beträgt 1 000 Punkte. Ein Bewerber ist geeignet, wenn er mindestens 500 Punkte erreicht. Bewerber, die nicht 500 Punkte erreichen, gelten als nicht geeignet.
Anhand der ermittelten Punktzahlen wird eine Rangfolge gebildet. Zur Abgabe eines Angebotes werden die 3 rangbesten Bewerber je Los aufgefordert. Sofern weniger als 3 Bewerber je Los die Eignungsgrenze erreicht haben, werden nur diese am weiteren Verfahren beteiligt.
Sollten auf den relevanten Platzierungen (1 bis 3) mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl haben, so dass insgesamt mehr als 3 Bewerber platziert sind, so entscheidet zunächst die Eignungsgüte der Referenz, dann bei identischer Punktezahl das Los zwischen den letztplatzierten Bewerbern. Die qualifizierten Bewerber erhalten eine elektronische Angebotsaufforderung zur Einreichung eines 1. indikativen Angebotes.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bei diesem Los handelt es sich um das Los 1a für die ARD zum Vergabeverfahren DPT-ZA V3/2019.
Los 1b für das ZDF zu diesem Verfahren finden Sie unter...”
Zusätzliche Informationen
Bei diesem Los handelt es sich um das Los 1a für die ARD zum Vergabeverfahren DPT-ZA V3/2019.
Los 1b für das ZDF zu diesem Verfahren finden Sie unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZGDC2V
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verbreitung, Caching und Sicherheit von Webseiten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeber (RFA der ARD, DW, Deutschlandradio, ARTE, ZDF) fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Caching-Plattform, die eine Technik...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeber (RFA der ARD, DW, Deutschlandradio, ARTE, ZDF) fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Caching-Plattform, die eine Technik beinhaltet, um redaktionelle Inhalte (Dokumente, Bilder oder Dateien allgemein) anhand bestimmter Kriterien in einem Cache des Auftragnehmers zwischen zu speichern, um die Webserver der Auftraggeber und die Anbindung an das öffentliche Internet durch geeignete Maßnahmen vor Überlastung zu schützen. Der Standort der Caching-Server muss auf Europa beschränkt sein.
Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von 1,2 Exabyte (EB) maximal beauftragen. Mit Erreichen dieser Abnahmemenge endet der Rahmenvertrag. Von den 1,2 EB stehen 0,95 EB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert.
Die genannten Abnahmemengen beinhalten keine Abnahmeverpflichtung mit Ausnahme der im Vergabeverfahren vereinbarten Mindestabnahmemenge.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Aufträge dürfen nur an geeignete Bewerber vergeben werden. Geeignet sind Bewerber, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aufträge dürfen nur an geeignete Bewerber vergeben werden. Geeignet sind Bewerber, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach den §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind.
Die Bewertung der Kriterien im Bereich der Eignung ist je Los (Anlage „Eignungsbewertungsmatrix“) dargestellt.
Zur Ermittlung der jeweiligen Gesamtpunktzahl wird wie folgt vorgegangen:
— Bewertung des jeweiligen Einzelkriteriums entsprechend der Eignungsbewertungsmatrix;
— Ermittlung der gewichteten Punktzahl pro Einzelkriterium;
— Gesamtpunktzahl = Summe der gewichteten Punktzahlen aller Kriterien.
Die auf diese Weise maximal erreichbare Punktzahl für einen Bewerber beträgt 1 000 Punkte. Ein Bewerber ist geeignet, wenn er mindestens 500 Punkte erreicht. Bewerber, die nicht 500 Punkte erreichen, gelten als nicht geeignet.
Anhand der ermittelten Punktzahlen wird eine Rangfolge gebildet. Zur Abgabe eines Angebotes werden die 3 rangbesten Bewerber je Los aufgefordert. Sofern weniger als 3 Bewerber je Los die Eignungsgrenze erreicht haben, werden nur diese am weiteren Verfahren beteiligt.
Sollten auf den relevanten Platzierungen (1 bis 3) mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl haben, so dass insgesamt mehr als 3 Bewerber platziert sind, so entscheidet zunächst die Eignungsgüte der Referenz, dann bei identischer Punktezahl das Los zwischen den letztplatzierten Bewerbern. Die qualifizierten Bewerber erhalten eine elektronische Angebotsaufforderung zur Einreichung eines 1. indikativen Angebotes.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bereitstellung einer leistungsfähigen Verbreitungsplattform für das lineare Streaming von Audioinhalten über das Icecast-Protokol” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeber (RFA der ARD, DW, Deutschlandradio) fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Verbreitungsplattform für das lineare Streaming von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeber (RFA der ARD, DW, Deutschlandradio) fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Verbreitungsplattform für das lineare Streaming von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll. Unter Verbreitungsplattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet dient. Der Standort der Ausspielserver muss auf Europa beschränkt sein.
Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von 1,5 Exabyte (EB) maximal beauftragen. Mit Erreichen dieser Abnahmemenge endet der Rahmenvertrag. Von den 1,5 EB stehen 1,2 EB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert.
Die genannten Abnahmemengen beinhalten keine Abnahmeverpflichtung mit Ausnahme der im Vergabeverfahren vereinbarten Mindestabnahmemenge.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenverträge sollen für jeweils 2 Jahre Grundlaufzeit sowie einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 2 Jahre geschlossen werden” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Aufträge dürfen nur an geeignete Bewerber vergeben werden. Geeignet sind Bewerber, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aufträge dürfen nur an geeignete Bewerber vergeben werden. Geeignet sind Bewerber, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach den §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind.
Die Bewertung der Kriterien im Bereich der Eignung ist je Los (Anlage „Eignungsbewertungsmatrix“) dargestellt.
Zur Ermittlung der jeweiligen Gesamtpunktzahl wird wie folgt vorgegangen:
— Bewertung des jeweiligen Einzelkriteriums entsprechend der Eignungsbewertungsmatrix,
— Ermittlung der gewichteten Punktzahl pro Einzelkriterium;
— Gesamtpunktzahl = Summe der gewichteten Punktzahlen aller Kriterien.
Die auf diese Weise maximal erreichbare Punktzahl für einen Bewerber beträgt 1 000 Punkte. Ein Bewerber ist geeignet, wenn er mindestens 500 Punkte erreicht. Bewerber, die nicht 500 Punkte erreichen, gelten als nicht geeignet.
Anhand der ermittelten Punktzahlen wird eine Rangfolge gebildet. Zur Abgabe eines Angebotes werden die 3 rangbesten Bewerber je Los aufgefordert. Sofern weniger als 3 Bewerber je Los die Eignungsgrenze erreicht haben, werden nur diese am weiteren Verfahren beteiligt.
Sollten auf den relevanten Platzierungen (1 bis 3) mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl haben, so dass insgesamt mehr als 3 Bewerber platziert sind, so entscheidet zunächst die Eignungsgüte der Referenz, dann bei identischer Punktezahl das Los zwischen den letztplatzierten Bewerbern. Die qualifizierten Bewerber erhalten eine elektronische Angebotsaufforderung zur Einreichung eines 1. indikativen Angebotes.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter muss durch Unterschrift auf der Anlage „Eignungsanforderungen“ erklären,
dass er als Unternehmen oder eine Person, die seinen Verwaltungs-,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter muss durch Unterschrift auf der Anlage „Eignungsanforderungen“ erklären,
dass er als Unternehmen oder eine Person, die seinen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Tatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen ihn als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
dass er als Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist,
dass er als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
dass er als Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
dass er als Unternehmen oder eine Person, die seinen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
dass er als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirkt,
dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass er als Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden kann,
dass er als Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
dass er als Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
dass er als Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
dass er als Unternehmen nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten,
dass er als Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln,
dass für ihn als Unternehmen die Voraussetzungen von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht vorliegen,
dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern sein Unternehmen in ein vergleichbares Register eingetragen ist,
dass gegen ihn als Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister, bzw. bei ausländischen Bietern in ihrem Mitgliedstaat vergleichbar geführtem Register, vorliegt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter muss durch Unterschrift auf der Anlage „Eignungsanforderungen“ erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter muss durch Unterschrift auf der Anlage „Eignungsanforderungen“ erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird und dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
— Personenschäden 2 000 000,00 EUR
— Sachschäden 1 000 000,00 EUR;
— Allg. Vermögensschäden 100 000,00 EUR.
Dem Teilnahmeantrag sind Referenzen aus dem Medien- oder Nachrichtenumfeld über früher ausgeführte Aufträgen für die Verbreitung von AV-Inhalten sowie dem erforderlichen Betrieb in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten Leistungen je Los beizufügen.
“Dies umfasst mindestens eine Referenz für
— das Live-Streaming und eine weitere Referenz für das On-Demand-Streaming (Los 1a für die ARD):
— das...”
Dies umfasst mindestens eine Referenz für
— das Live-Streaming und eine weitere Referenz für das On-Demand-Streaming (Los 1a für die ARD):
— das Live-Streaming und eine weitere Referenz für das On-Demand-Streaming (Los 1b für das ZDF – siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZGDC2V);
— die Bereitstellung der Caching-Plattform für die Verbreitung und Caching von Webseiten und deren Betrieb (Los 2 für alle RFA) und
— für den Betrieb einer Verbreitungsplattform zur Verbreitung von Audioinhalten im Internet (Los 3 für die ARD).
Als vergleichbare Leistung für Los 1a für die ARD und Los 1b für das ZDF gilt der Betrieb einer CDN-Ausspielplattform. Der Umsatz für eine CDN-Ausspielplattform muss in den letzten 3 Geschäftsjahren pro Jahr bei mindestens 8,0 Mio. EUR exkl. Ust. gelegen haben.
Als vergleichbare Leistung für Los 2 gilt der Betrieb einer Caching-Plattform. Der Umsatz für eine Caching-Plattform muss in den letzten 3 Geschäftsjahren pro Jahr bei mindestens 1,0 Mio. EUR exkl. Ust. gelegen haben.
Als vergleichbare Leistung für Los 3 gilt der Betrieb einer Verbreitungsplattform. Der Umsatz für eine Verbreitungsplattform muss in den letzten 3 Geschäftsjahren pro Jahr bei mindestens 1,0 Mio. EUR exkl. Ust. gelegen haben.
Die Darstellung der Referenzen muss jeweils die folgenden Angaben enthalten:
— Name und Anschrift des Referenzgebers;
— Branche des Referenzgebers;
— Möglichst mit Angabe des/der Ansprechpartners/in des Referenzkunden sowie Funktion des Ansprechpartners;
— Anzahl und Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz);
— Ausführung/Leistungszeit (genaue Angaben von Monats- und Jahreszahl);
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes;
— Inhalt und Umfang der Betriebsleistungen inklusive der Supportleistungen;
— Verfügbarkeitsanforderungen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bestätigung der unten genannten Mindestanforderungen an die CDN-Ausspielplattform – Kurze Beschreibung der Eigungsanforderungen je Los sowie
— die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bestätigung der unten genannten Mindestanforderungen an die CDN-Ausspielplattform – Kurze Beschreibung der Eigungsanforderungen je Los sowie
— die Darstellung der Organisationsstruktur gem. Vergabeunterlagen;
— die Darstellung der Supportstruktur gem. Vergabeunterlagen;
— die Darstellung der Qualifikation des Personals gem. Vergabeunterlagen;
— die Erbringung des Nachweises der Datensicherheit gem. Vergabeunterlagen.
Die Darstellung des Umweltmanagements gem. Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Los 1a für die ARD
Betrieb einer skalierbaren CDN-Ausspielplattform mit folgenden Mindestanforderungen:
— Verbindliche Mindest-Ausspielbandbreite in Höhe...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Los 1a für die ARD
Betrieb einer skalierbaren CDN-Ausspielplattform mit folgenden Mindestanforderungen:
— Verbindliche Mindest-Ausspielbandbreite in Höhe von 2,5 Tbit/s in Europa, wobei die Last variabel auf einzelne Streams (z. B. Tatort/DFB-Pokalfinale) oder eine Vielzahl an unterschiedlichen Streams verteilt wird;
— Temporäre Erhöhung der verbindlichen Mindest-Ausspielbandbreite auf 8 Tbit/s in Europa zur FIFA WM 2022 in Katar (01.11. – 31.12.2022);
— Speicherung von AV-Inhalten mit einem Umfang von ca. 4 Mio. AV-Dateien bei ca. 400 TB Speichernutzung;
— Automatisierte Segmentierung von MP4-Dateien in die Streamingformate HLS/DASH;
— Redundante Übernahme der Live-Streams durch die CDN-Ausspielplattform an örtlich getrennten Einspeise-/Übernahmepunkten. Bei den Einspeisepunkten muss durch den Bewerber sichergestellt sein, dass primäre und Backup-Einspeisepunkte in jeweils einem getrennten Standort bzw. Netzwerksegment im Internet konfiguriert sind. Ein Einspeisepunkt muss in Frankfurt am Main installiert sein;
— Gemanagtes Mindest-Datenvolumen auf der Auslieferungsplattform: 1 100 PB pro Jahr;
— Streamingformate für die Ausspielung: HLS, DASH, Download und Progressive Download;
— Low-Latency-Streaming Technologie für die Betriebsart Live-Streaming in den adaptiven Streamingformaten HLS und DASH;
— Geolocation bei der Ausspielung mit einer Beschränkung (Geoblocking) für Deutschland, der deutschsprachige Raum (Deutschland, Schweiz, Österreich) und die in der EBU zusammengeschlossenen Länder;
— Verschlüsselungsmethoden (inkl. Key-Management) von marktüblichen DRM-Systemen
— IPv6 für die Verbindung zum Nutzer sowie zu den Origin- Servern;
— Unterstützung von HTTP/2;
— Auslieferung per HTTP/HTTPS.
Los 2 alle RFA:
Betrieb einer Caching-Plattform mit folgenden Mindestanforderungen:
— Exklusive Ausspielbandbreite: 50 Gbit/s in Europa;
— Gemanagtes Mindest-Datenvolumen auf der Caching-Plattform: 31 PB pro Jahr;
— IPv6 für die Verbindung zum Nutzer sowie zu den Origin-Servern;
— Unterstützung von HTTP/2;
— Auslieferung per HTTP/HTTPS.
Los 3 für ARD:
Betrieb einer verteilten Verbreitungsplattform mit folgenden Mindestanforderungen:
— Verbindliche Mindestausspielbandbreite in Höhe von 90 Gbit/s in Europa;
— Redundante Übernahme der Livesignale durch die Verbreitungsplattform an örtlich getrennten Einspeise-/Übernahmepunkten mit mindestens 150 km Entfernung zwischen den Standorten. Ein Standort davon muss Frankfurt a.M. sein;
— Gemanagtes Mindest-Datenvolumen: 100 PB/Jahr;
— die RFA kodieren alle Signale redundant (aktiv/aktiv). Die Bereitstellung erfolgt im Push-Verfahren per HTTP-Protokoll (Icecast) und muss wahlweise durch den AG innerhalb Deutschlands über Internet Service Provider (public Peering), Internet Exchange Points (public Peering) oder Rechenzentren der RFA (private Peering) erfolgen;
— Abruf unter einer einzigen Stream-URL bei redundanter Speisung;
— Geolocation bei der Ausspielung mit einer Beschränkung (Geoblocking) für ausgewählte Regionen (beispielsweise Deutschland, Schweiz, Österreich) und der EU;
— IPv6 für die Verbindung zum Nutzer sowie zu den Servern der Verbreitungsplattform;
— Auslieferung per HTTP/HTTPS.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-15
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Bei diesem Projekt handelt es sich um die Lose 1a, 2 und 3 zu der Auftragsvergabe DPT ZA 03/2019.
Los 1b zu dieser Auftragsvergabe finden Sie unter...”
Bei diesem Projekt handelt es sich um die Lose 1a, 2 und 3 zu der Auftragsvergabe DPT ZA 03/2019.
Los 1b zu dieser Auftragsvergabe finden Sie unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZGDC2V.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGDC8C
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 052-123860 (2020-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verbreitungsplattform zur Auslieferung von Audioinhalten Los 3
DPT-ZA V3/2019 Los 3”
Kurze Beschreibung:
“Alle Angaben und Inhalte dieses Projektraumes beziehen sich ausschließlich auf Los 3.
Das Internet hat in den letzten Jahren als Verbreitungsweg für die...”
Kurze Beschreibung
Alle Angaben und Inhalte dieses Projektraumes beziehen sich ausschließlich auf Los 3.
Das Internet hat in den letzten Jahren als Verbreitungsweg für die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (RFA) erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Inhalte werden über Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Download oder Websites verbreitet. Deutschland bildet dabei den Schwerpunkt des Verbreitungsgebietes, aber auch Zugriffe aus dem Ausland müssen möglich sein.
Die beitragszahlenden Rundfunkteilnehmer erwarten von den Rundfunkanstalten eine Verbreitung über das Internet mit derselben Zuverlässigkeit wie über andere Verbreitungswege (Satellit, Kabel oder Terrestrik). Die Rundfunkanstalten suchen daher leistungsfähige und zuverlässige Partner, die mit ihrer Infrastruktur und ihrer Dienstleistung diesen hohen Anforderungen zu wirtschaftlich attraktiven Konditionen gerecht werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Dienstleistungen zur Verbreitung von Audio- und Video (AV)-Inhalten (aufgeteilt auf die Lose 1a für die Rundfunkanstalten der ARD sowie Deutschlandradio, Deutsche Welle und ARTE und das Los 1b für ZDF- siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZGDC2V), die Dienstleistungen für die Verbreitung, das Caching und die Sicherheit von Webseiten (Los 2 für alle RFA) und die Dienstleistungen für das Icecast/Shoutcast Live-Streaming (Los 3 für die RFA der ARD, DRadio und DW).
Unter Federführung des WDR wird für die Rundfunkanstalten
- Bayerischer Rundfunk (BR),
- Hessischer Rundfunk (HR),
- Mitteldeutscher Rundfunk (MDR),
- Norddeutscher Rundfunk (NDR),
- Radio Bremen (RB),
- Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB),
- Saarländischer Rundfunk (SR),
- Südwestrundfunk (SWR),
- Westdeutscher Rundfunk Köln (WDR),
- die Deutsche Welle (DW),
- das Deutschlandradio (DRadio) und
im Rahmen dieses Vergabeverfahrens das Ziel verfolgt, pro Los einen Rahmenvertragspartner auszuwählen, der die Dienstleistungen zur weltweiten Verbreitung von Angeboten bzw. Programmen über das Internet übernimmt. Jeder Auftraggeber soll mittels Abruf die jeweils benötigten Leistungsarten zu den vertraglich vereinbarten Preisen selbst abrufen.
Insbesondere soll es ihnen möglich sein, in Kooperation erstellte Internetangebote für Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA) über den Rahmenvertrag abzuwickeln.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bereitstellung einer leistungsfähigen Verbreitungsplattform für das lineare Streaming von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 052-123860
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los 3
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: G&L Geißendörfer & Leschinsky GmbH
Postanschrift: Maarweg 149-161
Postort: Köln
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22199809-0📞
E-Mail: tender@gl-systemhaus.de📧
Fax: +49 22199809-109 📠
Region: Oberpfalz🏙️
URL: http://www.gl-systemhaus.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Bei diesem Projekt handelt es sich um das Los 3 zu der Auftragsvergabe DPT ZA 03/2019.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGRB1E” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Ab-satz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
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Quelle: OJS 2021/S 173-452020 (2021-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verbreitungsplattform zur Auslieferung von Audio-und Videoinhalten sowie Webseiten Los 1a ARD, Los 2 und Los 3
DPT-ZA V3/2019 Los 1a ARD und Los 2”
Kurze Beschreibung:
“Das Internet hat in den letzten Jahren als Verbreitungsweg für die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (RFA) erheblich an Bedeutung...”
Kurze Beschreibung
Das Internet hat in den letzten Jahren als Verbreitungsweg für die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (RFA) erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Inhalte werden über Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Download oder Websites verbreitet. Deutschland bildet dabei den Schwerpunkt des Verbreitungsgebietes, aber auch Zugriffe aus dem Ausland müssen möglich sein.
Die beitragszahlenden Rundfunkteilnehmer erwarten von den Rundfunkanstalten eine Verbreitung über das Internet mit derselben Zuverlässigkeit wie über andere Verbreitungswege (Satellit, Kabel oder Terrestrik). Die Rundfunkanstalten suchen daher leistungsfähige und zuverlässige Partner, die mit ihrer Infrastruktur und ihrer Dienstleistung diesen hohen Anforderungen zu wirtschaftlich attraktiven Konditionen gerecht werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Dienstleistungen zur Verbreitung von Audio- und Video (AV)-Inhalten (aufgeteilt auf die Lose 1a für die Rundfunkanstalten der ARD sowie Deutschlandradio, Deutsche Welle und ARTE und das Los 1b für ZDF- siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZGDC2V), die Dienstleistungen für die Verbreitung, das Caching und die Sicherheit von Webseiten (Los 2 für alle RFA).
Unter Federführung des WDR wird für die Rundfunkanstalten
- Bayerischer Rundfunk (BR),
- Hessischer Rundfunk (HR),
- Mitteldeutscher Rundfunk (MDR),
- Norddeutscher Rundfunk (NDR),
- Radio Bremen (RB),
- Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB),
- Saarländischer Rundfunk (SR),
- Südwestrundfunk (SWR),
- Westdeutscher Rundfunk Köln (WDR),
- das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF),
- die Deutsche Welle (DW),
- das Deutschlandradio (DRadio) und
- Association Relative à la Télévision Européenne (ARTE G.E.I.E.)
im Rahmen dieses Vergabeverfahrens das Ziel verfolgt, pro Los einen Rahmenvertragspartner auszuwählen, der die Dienstleistungen zur weltweiten Verbreitung von Angeboten bzw. Programmen über das Internet übernimmt. Jeder Auftraggeber soll mittels Abruf die jeweils benötigten Leistungsarten zu den vertraglich vereinbarten Preisen selbst abrufen.
Insbesondere soll es ihnen möglich sein, in Kooperation erstellte Internetangebote für Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA) über den Rahmenvertrag abzuwickeln, etwa für
- www.Tagesschau.de
- www.ARD.de
- www.Sport.ARD.de
- www.DasErste.de
- www.Boerse.ARD.de
- www.3sat.de
- www.Kika.de
- www.Phoenix.de.
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: Los 1
Titel: Ausspielung von AV-Inhalten
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los 2
Titel: Cachingingplattform
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Bei diesem Projekt handelt es sich um die Lose 1a und 2 zu der Auftragsvergabe DPT ZA 03/2019.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGRLGF”
Quelle: OJS 2021/S 220-579651 (2021-11-08)