Verbrennen von schwachradioaktiven Abfällen in 2 Losen
Der nachstehende Erfüllungsort kann erst nach erfolgtem Zuschlag vom Auftragnehmer festgelegt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verbrennen von schwachradioaktiven Abfällen in 2 Losen
vkta/kr/20-4
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung von radioaktiven Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Verbrennen von schwachradioaktiven Abfällen in 2 Losen
Der nachstehende Erfüllungsort kann erst nach erfolgtem Zuschlag vom Auftragnehmer festgelegt werden.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verbrennung von radioaktiven Abfällen außer Graphitblöcken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung von radioaktiven Abfällen📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Muss vom Auftragnehmer festgelegt werden.
DEUTSCHLAND
Beschreibung der Beschaffung:
“Verbrennung von radioaktiven Abfällen außer Graphitblöcken
Der Erfüllungsort kann erst nach erfolgtem Zuschlag vom Auftragnehmer festgelegt werden.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Umpacken von radioaktiven Abfällen
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verbrennung von Graphitblöcken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Verbrennung von Graphitblöcken
Der Erfüllungsort kann erst nach erfolgtem Zuschlag vom Auftragnehmer festgelegt werden.” Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Umpacken und portionieren der Graphitblöcke
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärung gemäß Anlage A oder Erklärung gleichen Inhalts (eingescannt als pdf),
2) Nachweis der Eintragung im Berufs-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärung gemäß Anlage A oder Erklärung gleichen Inhalts (eingescannt als pdf),
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie ausreichend). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: 4) Umsätze in den letzten 3 Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die vergleichbar mit dem Gegenstand dieser Ausschreibung sind mit Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die vergleichbar mit dem Gegenstand dieser Ausschreibung sind mit Angabe des Umfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner).
5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-4) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierung – AVPQ (nur, wenn die dort hinterlegten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-20
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bieter und deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 205-499227 (2020-10-16)
Ergänzende Angaben (2020-11-16)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 205-499227
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-11-20 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-11-27 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-11-20 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-11-27 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2020/S 227-559488 (2020-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Verbrennung von radioaktiven Abfällen.
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Verbrennen von schwachradioaktiven Abfällen.
Beschreibung der Beschaffung: Verbrennung von radioaktiven Abfällen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 205-499227
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Verbrennung von radioaktiven Abfällen außer Graphitblöcken
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Verbrennung von Graphitblöcken
“Das Vergabeverfahren wird gemäß § 63 Absatz 1 Nummer 1 VgV aufgehoben. An der Beschaffungsabsicht wird festgehalten.” Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen;
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 011-022853 (2021-01-13)