Das Gebäude besteht aus einem Kollektorgang, EG, OG 1, OG 2 und Flachdach. Erschließung mittels zweier Treppenhäuser und einem Aufzug. Freianlagen bestehend aus Grünflächen, Park- und Wegeflächen und Einfriedung mit Toren bzw. Vereinzelungsanlage. Schmutzwassereinleitung in öffentliches Netz. Regenwassereinleitung in zu errichtende Rigole. Technische Informationen: Äußere Abmessungen ca.: 23,50 x 66,70 x 14,80 m (BxLxH); Gründung mittels Stahlbetonbodenplatte als Flachgründung; tragende Wände, Decken, Dach und Stützen aus Stahlbeton; nichttragende Wände aus Trockenbau bzw. Mauerwerk; Fassade mit WDVS; Innenwände Putz, Anstrich oder Fliesen; Fußboden mit Teppich, Fliesen, Kunststoff bzw. Anstrich; Decken als TB-Decke, Rasterdecke bzw. Anstrich; Fenster Kunststoff bzw. Aluminium; Türen innen: Holzwerkstoff, Alu-Glas, Alu; Türen außen: Alu, Alu-Glas Funktionen: EG: Technikbereich, Garderobe; OG1: Büros, Server, Sanitärbereiche; OG2: Büros, Warte, Sanitärbereiche; Dach Technikaufstellung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Einbaumöbeln
Kurze Beschreibung:
Das Gebäude besteht aus einem Kollektorgang, EG, OG 1, OG 2 und Flachdach. Erschließung mittels zweier Treppenhäuser und einem Aufzug. Freianlagen bestehend aus Grünflächen, Park- und Wegeflächen und Einfriedung mit Toren bzw. Vereinzelungsanlage. Schmutzwassereinleitung in öffentliches Netz. Regenwassereinleitung in zu errichtende Rigole.
Technische Informationen:
Äußere Abmessungen ca.: 23,50 x 66,70 x 14,80 m (BxLxH); Gründung mittels Stahlbetonbodenplatte als Flachgründung; tragende Wände, Decken, Dach und Stützen aus Stahlbeton; nichttragende Wände aus Trockenbau bzw. Mauerwerk; Fassade mit WDVS; Innenwände Putz, Anstrich oder Fliesen; Fußboden mit Teppich, Fliesen, Kunststoff bzw. Anstrich; Decken als TB-Decke, Rasterdecke bzw. Anstrich; Fenster Kunststoff bzw. Aluminium; Türen innen: Holzwerkstoff, Alu-Glas, Alu; Türen außen: Alu, Alu-Glas
Funktionen:
EG: Technikbereich, Garderobe; OG1: Büros, Server, Sanitärbereiche; OG2: Büros, Warte, Sanitärbereiche; Dach Technikaufstellung.
Das Gebäude besteht aus einem Kollektorgang, EG, OG 1, OG 2 und Flachdach. Erschließung mittels zweier Treppenhäuser und einem Aufzug. Freianlagen bestehend aus Grünflächen, Park- und Wegeflächen und Einfriedung mit Toren bzw. Vereinzelungsanlage. Schmutzwassereinleitung in öffentliches Netz. Regenwassereinleitung in zu errichtende Rigole.
Technische Informationen:
Äußere Abmessungen ca.: 23,50 x 66,70 x 14,80 m (BxLxH); Gründung mittels Stahlbetonbodenplatte als Flachgründung; tragende Wände, Decken, Dach und Stützen aus Stahlbeton; nichttragende Wände aus Trockenbau bzw. Mauerwerk; Fassade mit WDVS; Innenwände Putz, Anstrich oder Fliesen; Fußboden mit Teppich, Fliesen, Kunststoff bzw. Anstrich; Decken als TB-Decke, Rasterdecke bzw. Anstrich; Fenster Kunststoff bzw. Aluminium; Türen innen: Holzwerkstoff, Alu-Glas, Alu; Türen außen: Alu, Alu-Glas
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Einbaumöbeln📦
Zusätzlicher CPV-Code: Möbel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.drewag.de/🌏
E-Mail: hendrik.roscher@enso.de📧
Telefon: +49 3514685387📞
Fax: +49 351468785387 📠
URL der Dokumente: http://www.drewag.de/ava🌏
URL der Teilnahme: http://www.drewag.de/ava🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-11 📅
Datum des Beginns: 2020-08-03 📅
Datum des Endes: 2021-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 029-068364
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit anschließen dem Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (11.3.2020,14:00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweiseabzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3). Die Teilnahmeanträge (einschl. aller geforderten Unterlagen) sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.drewag.de/ava (Verg.-Nr.: 2019-07/E46/VLS 2020 Los 272).
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung;
3) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1) und III.1.2) für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise gemäß III.1.3) sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard);
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge;
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung") führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes;
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert;
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig;
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten;
9) Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Basis des Erstangebotes zu erteilen.
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit anschließen dem Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (11.3.2020,14:00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweiseabzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3). Die Teilnahmeanträge (einschl. aller geforderten Unterlagen) sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.drewag.de/ava (Verg.-Nr.: 2019-07/E46/VLS 2020 Los 272).
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung;
3) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1) und III.1.2) für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise gemäß III.1.3) sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard);
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge;
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung") führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes;
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert;
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig;
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten;
9) Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Basis des Erstangebotes zu erteilen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Gebäude besteht aus einem Kollektorgang, EG, OG 1, OG 2 und Flachdach. Erschließung mittels zweier Treppenhäuser und einem Aufzug. Freianlagen bestehend aus Grünflächen, Park- und Wegeflächen und Einfriedung mit Toren bzw. Vereinzelungsanlage. Schmutzwassereinleitung in öffentliches Netz. Regenwassereinleitung in zu errichtende Rigole.
Das Gebäude besteht aus einem Kollektorgang, EG, OG 1, OG 2 und Flachdach. Erschließung mittels zweier Treppenhäuser und einem Aufzug. Freianlagen bestehend aus Grünflächen, Park- und Wegeflächen und Einfriedung mit Toren bzw. Vereinzelungsanlage. Schmutzwassereinleitung in öffentliches Netz. Regenwassereinleitung in zu errichtende Rigole.
Technische Informationen:
Äußere Abmessungen ca.: 23,50 x 66,70 x 14,80 m (BxLxH); Gründung mittels Stahlbetonbodenplatte als Flachgründung; tragende Wände, Decken, Dach und Stützen aus Stahlbeton; nichttragende Wände aus Trockenbau bzw. Mauerwerk; Fassade mit WDVS; Innenwände Putz, Anstrich oder Fliesen; Fußboden mit Teppich, Fliesen, Kunststoff bzw. Anstrich; Decken als TB-Decke, Rasterdecke bzw. Anstrich; Fenster Kunststoff bzw. Aluminium; Türen innen: Holzwerkstoff, Alu-Glas, Alu; Türen außen: Alu, Alu-Glas
Äußere Abmessungen ca.: 23,50 x 66,70 x 14,80 m (BxLxH); Gründung mittels Stahlbetonbodenplatte als Flachgründung; tragende Wände, Decken, Dach und Stützen aus Stahlbeton; nichttragende Wände aus Trockenbau bzw. Mauerwerk; Fassade mit WDVS; Innenwände Putz, Anstrich oder Fliesen; Fußboden mit Teppich, Fliesen, Kunststoff bzw. Anstrich; Decken als TB-Decke, Rasterdecke bzw. Anstrich; Fenster Kunststoff bzw. Aluminium; Türen innen: Holzwerkstoff, Alu-Glas, Alu; Türen außen: Alu, Alu-Glas
Die neue Leitstelle befindet sich im 2.ten OG des nach Nord-Osten ausgerichteten Gebäudes und kann nur über eine Sicherheitsschleuse betreten werden.
— Abmessungen ca 35,80 x 23,40 m,
— Transparente Raumgestaltung für die Bereiche Störmanagement, Fernwärme, Netflex, Strom und GWA über Glastrennwände und große offene Bereiche,
— Gestaltung der Bedienplätze nach den aktuellsten ergonomischen Richtlinien, individuell höhenverstellbar,
— Gruppenanordnung mittels Inselanordnung mit individuell zugeordnetem Großbildschirm für jeden Arbeitsplatz,
— gute Raumakustik durch:
—— Akustikdeckensegel über jedem Arbeitsplatz,
—— Akustisch wirksame Möbeloberflächen,
—— Mobile Akustikelemente innerhalb der Highboards,
—— Innenraumbegrünung über vertikale Moosflächen,
— Über eine individuell regelbare Beleuchtungssteuerung, lassen sich die Arbeitsplatzleuchten direkt am Bedientisch dimmen,
— Alle notwendigen Nebenräume wie: Küche, Vorratsraum, Schließfächerraum, Aufenthaltsraum, Sanitäranlagen, Druckerraum und Raucherraum befinden sich innerhalb des gesicherten Bereiches.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
01237 Dresden
Gasanstaltstraße 10
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB,
— Gewerbezentralregisterauskunft (nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Datum der Bekanntmachung),
— Vorlage Eintragung Handelsregister oder Berufsregister,
— Nachweis Gewerbeanmeldung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Nachweis der Haftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung zur finanziellen Situation.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren im Leitstellenbereich mit vergleichbarer Ausführung/Leistung,
— Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte.
Mindeststandards: Referenzen mit Mindestumsatz 200 000,00 EUR
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
— Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig,
— Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachzureichen,
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
— Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachzureichen,
— Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
— Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-21 📅
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit anschließen dem Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (11.3.2020,14:00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweiseabzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3). Die Teilnahmeanträge (einschl. aller geforderten Unterlagen) sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.drewag.de/ava (Verg.-Nr.: 2019-07/E46/VLS 2020 Los 272).
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit anschließen dem Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (11.3.2020,14:00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweiseabzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3). Die Teilnahmeanträge (einschl. aller geforderten Unterlagen) sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.drewag.de/ava (Verg.-Nr.: 2019-07/E46/VLS 2020 Los 272).
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung;
3) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1) und III.1.2) für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise gemäß III.1.3) sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard);
3) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1) und III.1.2) für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise gemäß III.1.3) sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard);
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge;
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge;
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung") führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes;
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert;
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert;
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig;
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig;
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten;
9) Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Basis des Erstangebotes zu erteilen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 029-068364 (2020-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Gebäude besteht aus einem Kollektorgang, EG, OG 1, OG 2 und Flachdach. Erschließung mittels zweier Treppenhäuser und einem Aufzug. Freianlagen bestehend aus Grünflächen, Park- und Wegeflächen und Einfriedung mit Toren bzw. Vereinzelungsanlage. Schmutzwassereinleitung in öffentliches Netz. Regenwassereinleitung in zu errichtende Rigole.
Technische Informationen:
Äußere Abmessungen ca.: 23,50 x 66,70 x 14,80 m (BxLxH); Gründung mittels Stahlbetonbodenplatte als Flachgründung; tragende Wände, Decken, Dach und Stützen aus Stahlbeton; nichttragende Wände aus Trockenbau bzw. Mauerwerk; Fassade mit WDVS; Innenwände Putz, Anstrich oder Fliesen; Fußboden mit Teppich, Fliesen, Kunststoff bzw. Anstrich; Decken als TB-Decke, Rasterdecke bzw. Anstrich; Fenster Kunststoff bzw. Aluminium; Türen innen: Holzwerkstoff, Alu-Glas, Alu; Türen außen: Alu, Alu-Glas.
Funktionen:
EG: Technikbereich, Garderobe; OG1: Büros, Server, Sanitärbereiche; OG2: Büros, Warte, Sanitärbereiche; Dach Technikaufstellung.
Das Gebäude besteht aus einem Kollektorgang, EG, OG 1, OG 2 und Flachdach. Erschließung mittels zweier Treppenhäuser und einem Aufzug. Freianlagen bestehend aus Grünflächen, Park- und Wegeflächen und Einfriedung mit Toren bzw. Vereinzelungsanlage. Schmutzwassereinleitung in öffentliches Netz. Regenwassereinleitung in zu errichtende Rigole.
Technische Informationen:
Äußere Abmessungen ca.: 23,50 x 66,70 x 14,80 m (BxLxH); Gründung mittels Stahlbetonbodenplatte als Flachgründung; tragende Wände, Decken, Dach und Stützen aus Stahlbeton; nichttragende Wände aus Trockenbau bzw. Mauerwerk; Fassade mit WDVS; Innenwände Putz, Anstrich oder Fliesen; Fußboden mit Teppich, Fliesen, Kunststoff bzw. Anstrich; Decken als TB-Decke, Rasterdecke bzw. Anstrich; Fenster Kunststoff bzw. Aluminium; Türen innen: Holzwerkstoff, Alu-Glas, Alu; Türen außen: Alu, Alu-Glas.
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit anschliessendem Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (11.3.2020,14:00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3). Die Teilnahmeanträge (einschl. aller geforderten Unterlagen) sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.drewag.de/ava (Verg.-Nr.: 2019-07/E46/VLS 2020 Los 272).
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1 und III.1.2 für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise gemäß III.1.3 sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
9) Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Basis des Erstangebotes zu erteilen.
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit anschliessendem Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (11.3.2020,14:00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3). Die Teilnahmeanträge (einschl. aller geforderten Unterlagen) sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.drewag.de/ava (Verg.-Nr.: 2019-07/E46/VLS 2020 Los 272).
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1 und III.1.2 für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise gemäß III.1.3 sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
9) Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Basis des Erstangebotes zu erteilen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Äußere Abmessungen ca.: 23,50 x 66,70 x 14,80 m (BxLxH); Gründung mittels Stahlbetonbodenplatte als Flachgründung; tragende Wände, Decken, Dach und Stützen aus Stahlbeton; nichttragende Wände aus Trockenbau bzw. Mauerwerk; Fassade mit WDVS; Innenwände Putz, Anstrich oder Fliesen; Fußboden mit Teppich, Fliesen, Kunststoff bzw. Anstrich; Decken als TB-Decke, Rasterdecke bzw. Anstrich; Fenster Kunststoff bzw. Aluminium; Türen innen: Holzwerkstoff, Alu-Glas, Alu; Türen außen: Alu, Alu-Glas.
Äußere Abmessungen ca.: 23,50 x 66,70 x 14,80 m (BxLxH); Gründung mittels Stahlbetonbodenplatte als Flachgründung; tragende Wände, Decken, Dach und Stützen aus Stahlbeton; nichttragende Wände aus Trockenbau bzw. Mauerwerk; Fassade mit WDVS; Innenwände Putz, Anstrich oder Fliesen; Fußboden mit Teppich, Fliesen, Kunststoff bzw. Anstrich; Decken als TB-Decke, Rasterdecke bzw. Anstrich; Fenster Kunststoff bzw. Aluminium; Türen innen: Holzwerkstoff, Alu-Glas, Alu; Türen außen: Alu, Alu-Glas.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-10 📅
Name: Herglotz GmbH & Co Holzwerkstätten KG
Postanschrift: Stettiner Str. 53
Postort: Hattersheim
Postleitzahl: 65795
Land: Deutschland 🇩🇪 Main-Taunus-Kreis🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Einkauf — Hendrik Roscher
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit anschliessendem Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (11.3.2020,14:00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3). Die Teilnahmeanträge (einschl. aller geforderten Unterlagen) sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.drewag.de/ava (Verg.-Nr.: 2019-07/E46/VLS 2020 Los 272).
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit anschliessendem Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (11.3.2020,14:00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3). Die Teilnahmeanträge (einschl. aller geforderten Unterlagen) sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.drewag.de/ava (Verg.-Nr.: 2019-07/E46/VLS 2020 Los 272).
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1 und III.1.2 für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise gemäß III.1.3 sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
3) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1 und III.1.2 für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise gemäß III.1.3 sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.