Vergabe Busmarketing

Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV) Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH

Der NVV beabsichtigt, ein crossmediales Kommunikationskonzept für den Buspersonennahverkehr im Gebiet des Nordhessischen VerkehrsVerbundes entwickeln und umsetzen zu lassen.
Ziel ist die Attraktivierung des Busfahrens. Dabei wird der Busverkehr als eine Säule im Öffentlichen Nahverkehr in Nordhessen verstanden. Er wird durch Bahn, Tram und flexible Bedienformen ergänzt.
Es sollen vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung kommen, wie z. B.:
— Fahrgastinformation;
— Neukundengewinnung;
— Kundenbindung.
Die Agenturarbeit erstreckt sich dabei im Einzelnen auf:
— Kampagnenplanung inkl. Kreation der Maßnahmen;
— Mediaplanung (Einsatz von Media-Mix);
— Organisation der Umsetzung der Maßnahmen;
— Zeit- und Kostenplan der vorgeschlagenen Maßnahmen;
— Erfolgskontrolle.
Es sollen über das Jahr verteilt Maßnahmen durchgeführt werden, welche kontinuierlich konzeptionell weiterentwickelt werden. Bis zum 01.03. jedes Jahres soll ein verbindlicher Marketingplan für das laufende Kalenderjahr verabschiedet werden.
Ziel des Marketing- und Kommunikationskonzeptes ist es, die Fahrgäste zu informieren, Kundenzufriedenheit zu steigern und neue Fahrgäste zu gewinnen. Das Image soll dabei erhöht werden und das „Wir-Gefühl“ des NVV und der Mitarbeiter der beteiligten Verkehrsunternehmen gesteigert werden.
Zielgruppen sind grundsätzlich alle Einwohner und Besucher der Städte und Gemeinden entlang der Strecken, politische Meinungsbildner und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-07 Auftragsbekanntmachung
2020-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbekampagnen
Referenznummer: Vbm nvv
Kurze Beschreibung:
Der NVV beabsichtigt, ein crossmediales Kommunikationskonzept für den Buspersonennahverkehr im Gebiet des Nordhessischen VerkehrsVerbundes entwickeln und umsetzen zu lassen. Ziel ist die Attraktivierung des Busfahrens. Dabei wird der Busverkehr als eine Säule im Öffentlichen Nahverkehr in Nordhessen verstanden. Er wird durch Bahn, Tram und flexible Bedienformen ergänzt. Es sollen vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung kommen, wie z. B.: — Fahrgastinformation; — Neukundengewinnung; — Kundenbindung. Die Agenturarbeit erstreckt sich dabei im Einzelnen auf: — Kampagnenplanung inkl. Kreation der Maßnahmen; — Mediaplanung (Einsatz von Media-Mix); — Organisation der Umsetzung der Maßnahmen; — Zeit- und Kostenplan der vorgeschlagenen Maßnahmen; — Erfolgskontrolle. Es sollen über das Jahr verteilt Maßnahmen durchgeführt werden, welche kontinuierlich konzeptionell weiterentwickelt werden. Bis zum 01.03. jedes Jahres soll ein verbindlicher Marketingplan für das laufende Kalenderjahr verabschiedet werden. Ziel des Marketing- und Kommunikationskonzeptes ist es, die Fahrgäste zu informieren, Kundenzufriedenheit zu steigern und neue Fahrgäste zu gewinnen. Das Image soll dabei erhöht werden und das „Wir-Gefühl“ des NVV und der Mitarbeiter der beteiligten Verkehrsunternehmen gesteigert werden. Zielgruppen sind grundsätzlich alle Einwohner und Besucher der Städte und Gemeinden entlang der Strecken, politische Meinungsbildner und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbekampagnen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kassel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV) Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH
Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.nvv.de 🌏
E-Mail: jutta.kepper@nvv.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0WDKRQ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0WDKRQ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 132-323756
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
1. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Bieter geschlossen (§ 21 Abs. 3 VgV.), 2. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen wird keine Entschädigung gezahlt, die Abgabe von vollständigen Angeboten wird mit einem Betrag von 2 500 EUR abgegolten. Für diejenigen Angebote, auf die der Zuschlag erteilt wird, zahlt der Auftraggeber keine Entschädigung. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WDKRQ
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der NVV beabsichtigt, ein crossmediales Kommunikationskonzept für den Buspersonennahverkehr im Gebiet des Nordhessischen VerkehrsVerbundes entwickeln und umsetzen zu lassen.
Ziel ist die Attraktivierung des Busfahrens. Dabei wird der Busverkehr als eine Säule im Öffentlichen Nahverkehr in Nordhessen verstanden. Er wird durch Bahn, Tram und flexible Bedienformen ergänzt.
Es sollen vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung kommen, wie z. B.:
— Fahrgastinformation;
— Neukundengewinnung;
— Kundenbindung.
Die Agenturarbeit erstreckt sich dabei im Einzelnen auf:
— Kampagnenplanung inkl. Kreation der Maßnahmen;
— Mediaplanung (Einsatz von Media-Mix);
— Organisation der Umsetzung der Maßnahmen;
— Zeit- und Kostenplan der vorgeschlagenen Maßnahmen;
— Erfolgskontrolle.
Es sollen über das Jahr verteilt Maßnahmen durchgeführt werden, welche kontinuierlich konzeptionell weiterentwickelt werden. Bis zum 01.03. jedes Jahres soll ein verbindlicher Marketingplan für das laufende Kalenderjahr verabschiedet werden.
Ziel des Marketing- und Kommunikationskonzeptes ist es, die Fahrgäste zu informieren, Kundenzufriedenheit zu steigern und neue Fahrgäste zu gewinnen. Das Image soll dabei erhöht werden und das „Wir-Gefühl“ des NVV und der Mitarbeiter der beteiligten Verkehrsunternehmen gesteigert werden.
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Zielgruppen sind grundsätzlich alle Einwohner und Besucher der Städte und Gemeinden entlang der Strecken, politische Meinungsbildner und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen.
Siehe unter II.1.4. und in der Vergabeunterlage „Briefing“ – Anlage B.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat eine einseitige Option auf eine Verlängerung der Laufzeit um 12 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat eine einseitige Option auf eine Verlängerung der Laufzeit um 12 Monate.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die Anforderungen an die Eignung zu erfüllen hat; es sei denn, es wird von der Möglichkeit einer Eignungsleihe Gebrauch gemacht.
Es gelten folgende Anforderungen an die Eignung, die mit dem Teilnahmeantrag zu erfüllen sind:
1. Der Bewerber erklärt, dass keine Vergabesperre verhängt worden ist und dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; dafür sind die abrufbaren Formulare zu verwenden (Eigenerklärungen),
2. Der Bewerber hat die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach §§ 4, 6 HVTG abzugeben; dafür ist das abrufbare Formular zu verwenden (Eigenerklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Der Bewerber gibt die Höhe der durchschnittlichen Umsätze des Unternehmens (insgesamt) sowie die durchschnittliche Zahl der festangestellten und der freien Mitarbeiter an (separate Darstellung), jeweils für die letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung).
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Für den Fall, dass der Bewerber sich der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen will, sind Art und Umfang der betroffenen Teilleistungen zu benennen (§ 47 VgV); dafür ist das abrufbare Formular zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber und Bieter aufzufordern, erhaltene Unterlagen zu erläutern (§ 48 Abs. 7 VgV).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4. Der Bewerber stellt mindestens 2 Referenzaufträge für vergleichbare Leistungen dar, die seit 2015 erbracht wurden. Zu nennen sind der Auftraggeber, dessen Ansprechpartner (mit Telefonnummer) und der Projektleiter des Bewerbers. Die Darstellung der Referenz muss die Erfahrungen des Bewerbers bei der Beratung des Auftraggebers, der Entwicklung und Umsetzung von Marketing-Kampagnen mit Bezug auf den ÖPNV erkennen lassen sowie eigene Kenntnisse der Aufgaben eines ÖPNV-Aufgabenträgers (Verkehrspolitik, Nachhaltigkeit, regionale Spezifika) beschreiben.
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Für den Fall, dass der Bewerber sich der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen will, sind Art und Umfang der betroffenen Teilleistungen zu benennen (§ 47 VgV); dafür ist das abrufbare Formular zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber und Bieter aufzufordern, erhaltene Unterlagen zu erläutern (§ 48 Abs. 7 VgV).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber auf der Grundlage der folgenden vier Kriterien treffen:
— Eigenerklärungen zu durchschnittlichen Umsätzen der letzten 3 Jahre und durchschnittliche Zahl der MitarbeiterInnen: 10 %;
— Qualität der mit den Referenzen belegten vergleichbaren Leistungen im Hinblick auf die Beratung, Entwicklung und Umsetzung von Kampagnen im ÖPNV-Bereich sowie im Hinblick auf Kenntnisse und Verständnis für die Aufgaben der öffentlichen Auftraggeber und die Belange des ländlichen Raums: 40 %;
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— Qualität der mit den Referenzen belegten Methodenkenntnisse in der klassischen Werbung, der Neuen Medien/Social Media, in regional-spezifischen Maßnahmen und bei politischen Meinungsbildnern: 40 %;
— Gesamteindruck des Teilnahmeantrags: 10 %.
Die Bewertung in %-Punkten entspricht den für jedes Kriterium zuerkannten Höchstpunktzahlen (für das Kriterium Gesamteindruck mithin max. 10 Punkte). Die Abstufungen der zu vergebenden Punkte entspricht dem Schulnotensystem.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Marketingkonzept, mit Unterkriterien nach Maßgabe der Verfahrenshinweise (Anlage A)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Aufgabenträgerorganisation/Verkehrsverbund (§ 6 Hess. ÖPNVG)
Kontakt
Kontaktperson: Jutta Kepper, NVV
Internetadresse: www.nvv.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0WDKRQ/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Bieter geschlossen (§ 21 Abs. 3 VgV.),
2. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen wird keine Entschädigung gezahlt, die Abgabe von vollständigen Angeboten wird mit einem Betrag von 2 500 EUR abgegolten. Für diejenigen Angebote, auf die der Zuschlag erteilt wird, zahlt der Auftraggeber keine Entschädigung.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WDKRQ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 132-323756 (2020-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der NVV beabsichtigt, ein crossmediales Kommunikationskonzept für den Buspersonennahverkehr im Gebiet des Nordhessischen VerkehrsVerbundes entwickeln und umsetzen zu lassen. Ziel ist die Attraktivierung des Busfahrens. Dabei wird der Busverkehr als eine Säule im Öffentlichen Nahverkehr in Nordhessen verstanden. Er wird durch Bahn, Tram und flexible Bedienformen ergänzt. Es sollen vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung kommen, wie z. B.: — Fahrgastinformation, — Neukundengewinnung, — Kundenbindung. Die Agenturarbeit erstreckt sich dabei im Einzelnen auf: — Kampagnenplanung inkl. Kreation der Maßnahmen, — Mediaplanung (Einsatz von Media-Mix), — Organisation der Umsetzung der Maßnahmen, — Zeit- und Kostenplan der vorgeschlagenen Maßnahmen, — Erfolgskontrolle. Es sollen über das Jahr verteilt Maßnahmen durchgeführt werden, welche kontinuierlich konzeptionell weiterentwickelt werden. Bis zum 01.03. jedes Jahres soll ein verbindlicher Marketingplan für das laufende Kalenderjahr verabschiedet werden. Ziel des Marketing- und Kommunikationskonzeptes ist es, Die Fahrgäste zu informieren, Kundenzufriedenheit zu steigern und neue Fahrgäste zu gewinnen. Das Image soll dabei erhöht werden und das „Wir-Gefühl“ des NVV und der Mitarbeiter der beteiligten Verkehrsunternehmen gesteigert werden. Zielgruppen sind grundsätzlich alle Einwohner und Besucher der Städte und Gemeinden entlang der Strecken, politische Meinungsbildner und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 245-608125
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 132-323756
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
1. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Bieter geschlossen (§ 21 Abs. 3 VgV. 2. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen wird keine Entschädigung gezahlt, die Abgabe von vollständigen Angeboten wird mit einem Betrag von 2.500 Euro abgegolten. Für diejenigen Angebote, auf die der Zuschlag erteilt wird, zahlt der Auftraggeber keine Entschädigung. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WD79C.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Fahrgastinformation,
— Neukundengewinnung,
— Kampagnenplanung inkl. Kreation der Maßnahmen,
— Mediaplanung (Einsatz von Media-Mix),
— Organisation der Umsetzung der Maßnahmen,
— Zeit- und Kostenplan der vorgeschlagenen Maßnahmen,
Ziel des Marketing- und Kommunikationskonzeptes ist es,
Die Fahrgäste zu informieren, Kundenzufriedenheit zu steigern und neue Fahrgäste zu gewinnen. Das Image soll dabei erhöht werden und das „Wir-Gefühl“ des NVV und der Mitarbeiter der beteiligten Verkehrsunternehmen gesteigert werden.
Siehe unter II.1.4) und in der Vergabeunterlage „Briefing“ – Anlage B.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-06 📅
Name: boy Strategie und Kommunikation GmbH
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Aufgabenträgerorganisation / Verkehrsverbund (§ 6 Hess. ÖPNVG)

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Bieter geschlossen (§ 21 Abs. 3 VgV.
2. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen wird keine Entschädigung gezahlt, die Abgabe von vollständigen Angeboten wird mit einem Betrag von 2.500 Euro abgegolten. Für diejenigen Angebote, auf die der Zuschlag erteilt wird, zahlt der Auftraggeber keine Entschädigung.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WD79C.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
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Quelle: OJS 2020/S 245-608125 (2020-12-11)