Vergabe der Errichtung und Wasserhaltung der Baugrube sowie der Bodenaushubentsorgung für den Neubau des Flugfeldklinikums auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung
Die Vergabestelle beabsichtigt den Neubau eines fünfgeschossigen Klinikgebäudes (5 Obergeschosse, 1 Erdgeschoss, 1 Untergeschoss) und eines Parkhauses mit 21 gegeneinander versetzten Parkebenen auf 8 Geschossen auf dem Flugfeld in Böblingen. Das Grundstück liegt auf der Gemarkung Böblingen auf dem Flurstück Nr. 7291. Die gesamte Grundstücksfläche der Bauwerke beträgt ca. 50 000 m. Das geplante Klinikum weist eine Länge von rd. 265 m (im nördlichen Bereich) bzw. 214 m (im südlichen Bereich) und eine Breite von rd. 140 m auf. Im überwiegenden Teilbereich ist die Herstellung eines Untergeschosses vorgesehen. Die aktuelle Planung sieht im Bereich des Klinikums einen Baugruben-Endaushub bis auf rd. 425,70 m ü. NN vor. Zur Errichtung des Bauwerkes ist die Herstellung einer im Mittel max. 5,0 m tiefen Baugrube erforderlich. Die genauen Aushubtiefen und ggf. notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Geländesprungs werden nach weiterem Fortschritt der Neubauplanung festgelegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle beabsichtigt den Neubau eines fünfgeschossigen Klinikgebäudes (5 Obergeschosse, 1 Erdgeschoss, 1 Untergeschoss) und eines Parkhauses mit 21 gegeneinander versetzten Parkebenen auf 8 Geschossen auf dem Flugfeld in Böblingen. Das Grundstück liegt auf der Gemarkung Böblingen auf dem Flurstück Nr. 7291. Die gesamte Grundstücksfläche der Bauwerke beträgt ca. 50 000 m
Die Vergabestelle beabsichtigt den Neubau eines fünfgeschossigen Klinikgebäudes (5 Obergeschosse, 1 Erdgeschoss, 1 Untergeschoss) und eines Parkhauses mit 21 gegeneinander versetzten Parkebenen auf 8 Geschossen auf dem Flugfeld in Böblingen. Das Grundstück liegt auf der Gemarkung Böblingen auf dem Flurstück Nr. 7291. Die gesamte Grundstücksfläche der Bauwerke beträgt ca. 50 000 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baureifmachung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Böblingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-25 📅
Datum des Beginns: 2020-07-31 📅
Datum des Endes: 2021-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 039-091356
ABl. S-Ausgabe: 39
Zusätzliche Informationen
Der Informationsdienst der Deutschen E-Vergabe veröffentlicht die vorliegende Bekanntmachung auch in seinem Informationsdienst. Allein maßgeblich ist das Bekanntmachungsformular aus dem EU-Amtsblatt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der ausgeschriebenen vorgezogenen Maßnahme soll ein Rückbau der befestigten Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) und der im Baufeld bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen sowie ein Voraushub (ca. 76 000 cbm) erfolgen. Neben dem Rückbau und der Abstimmung mit den Beteiligten ist auch Entsorgung mit zu berücksichtigen. Der Oberboden ist aufgrund der nur bedingten geotechnischen Eignung zum Wiedereinbau fachgerecht zu entsorgen. Der Voraushub erfolgt nur bis max. 5 m Tiefe und verbleibt oberhalb des freien Grundwasserspiegels. Das unterhalb des Oberbodens anstehende Aushubmaterial wurde orientierend chemisch analysiert. Gem. der Ergebnisdarlegung in den umwelttechnischen Stellungnahmen wird für die gewachsenen Böden (Quartär und Gipskeuper und ein Teil der Auffüllungen) dominierend Z0-Material erwartet. Darüber hinaus ist im Bereich der Auffüllungen mit Zuordnungswerten bis Z2 sowie auch mit DK 0 bis DK 2-Material zu rechnen. Die Leistung schließt die Herstellung des Feinplanums des Voraushubs, die Erstellung von Drainagegräben und dem Betrieb von Pumpensümpfen zur Ableitung von Tagwasser ein. Die Baugenehmigung soll bis Mitte Juli 2020 vorliegen.
Im Rahmen der ausgeschriebenen vorgezogenen Maßnahme soll ein Rückbau der befestigten Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) und der im Baufeld bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen sowie ein Voraushub (ca. 76 000 cbm) erfolgen. Neben dem Rückbau und der Abstimmung mit den Beteiligten ist auch Entsorgung mit zu berücksichtigen. Der Oberboden ist aufgrund der nur bedingten geotechnischen Eignung zum Wiedereinbau fachgerecht zu entsorgen. Der Voraushub erfolgt nur bis max. 5 m Tiefe und verbleibt oberhalb des freien Grundwasserspiegels. Das unterhalb des Oberbodens anstehende Aushubmaterial wurde orientierend chemisch analysiert. Gem. der Ergebnisdarlegung in den umwelttechnischen Stellungnahmen wird für die gewachsenen Böden (Quartär und Gipskeuper und ein Teil der Auffüllungen) dominierend Z0-Material erwartet. Darüber hinaus ist im Bereich der Auffüllungen mit Zuordnungswerten bis Z2 sowie auch mit DK 0 bis DK 2-Material zu rechnen. Die Leistung schließt die Herstellung des Feinplanums des Voraushubs, die Erstellung von Drainagegräben und dem Betrieb von Pumpensümpfen zur Ableitung von Tagwasser ein. Die Baugenehmigung soll bis Mitte Juli 2020 vorliegen.
Beschreibung der Optionen: Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Der Informationsdienst der Deutschen E-Vergabe veröffentlicht die vorliegende Bekanntmachung auch in seinem Informationsdienst. Allein maßgeblich ist das Bekanntmachungsformular aus dem EU-Amtsblatt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogens zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3) geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen. Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber müssen die nachstehendgenannten Unterlagen mit Ihrer Bewerbung einreichen:
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogens zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3) geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen. Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber müssen die nachstehendgenannten Unterlagen mit Ihrer Bewerbung einreichen:
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, nicht älter als 6 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 6 Monate,
— gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG,
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, nicht älter als 6 Monate,
— Nachweis über Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. Entsorgungs-Fachbetriebe-Verordnung (EfbV-Zertifizierung).
Außerdem: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6 e EU VOB/A vorliegen.
Hinweis der Vergabestelle: Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung, d. h. die Eignungsunterlagen sind auch für wesentliche Bau-Partner nebst entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Nicht ausreichend ist es insbesondere, das bauausführende Unternehmen erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu benennen. Ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Aufführung eines Auftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt, hat in seinem Teilnahmeantrag von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die solche technischen Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weise bedienen wird, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zu Gebote stehend anzusehen sind. Die Vergabestelle wird bei sog. „eignungsvermittelnden Nachunternehmern“ eine umfassende Eignungsprüfung durchführen. Sämtliche in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind auch für „eignungsvermittelnde Nachunternehmer“ vorzulegen. Auf die Regelung in § 6 d EU VOB/A wird hingewiesen.
Hinweis der Vergabestelle: Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung, d. h. die Eignungsunterlagen sind auch für wesentliche Bau-Partner nebst entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Nicht ausreichend ist es insbesondere, das bauausführende Unternehmen erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu benennen. Ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Aufführung eines Auftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt, hat in seinem Teilnahmeantrag von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die solche technischen Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weise bedienen wird, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zu Gebote stehend anzusehen sind. Die Vergabestelle wird bei sog. „eignungsvermittelnden Nachunternehmern“ eine umfassende Eignungsprüfung durchführen. Sämtliche in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind auch für „eignungsvermittelnde Nachunternehmer“ vorzulegen. Auf die Regelung in § 6 d EU VOB/A wird hingewiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen nachzuweisen. Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der Projekte, den wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und den Kontaktdaten des Auftraggebers. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen insgesamt nachzuweisen, d. h., der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 3 weiteren A4-Blättern zu erläutern.
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen nachzuweisen. Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der Projekte, den wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und den Kontaktdaten des Auftraggebers. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen insgesamt nachzuweisen, d. h., der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 3 weiteren A4-Blättern zu erläutern.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet. Alle Referenzen sollten im Zeitraum 1.1.2010 bis zum Bewerbungszeitraum fertiggestellt und abgenommen worden sein.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet. Alle Referenzen sollten im Zeitraum 1.1.2010 bis zum Bewerbungszeitraum fertiggestellt und abgenommen worden sein.
Je Referenz können bis zu 50 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl beträgt bei 3 zu wertenden Referenzen 150 Punkte.
Bewertungsmaßstab je Referenz „Ausführung des Aushubs einer Baugrube (Erdbau, Abbruch, Entsorgung, Wasserhaltung)“ ist der folgende:
Ausführung auf Basis einer FLB 10 Punkte
Entsorgung von belastetem Bodenmaterial der Klassen DK0 bis 2 mit eigenem Entsorgungskonzept 10 Punkte
Einrichten und Betreiben einer Wasserhaltung für Schichten- und Tagwasser 10 Punkte
— Aushubvolumen weniger als 10 000 m
— Aushubvolumen von 10 000 m
— Aushubvolumen von 50 000 m
— Aushubvolumen von mehr als 80 000 m
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 039-091356 (2020-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Rahmen der ausgeschriebenen vorgezogenen Maßnahme soll ein Rückbau der befestigten Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) und der im Baufeld bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen sowie ein Voraushub (ca. 76 000 cbm) erfolgen. Neben dem Rückbau und der Abstimmung mit den Beteiligten ist auch Entsorgung mit zu berücksichtigen. Der Oberboden ist aufgrund der nur bedingten geotechnischen Eignung zum Wiedereinbau fachgerecht zu entsorgen. Der Voraushub erfolgt nur bis max. 5m Tiefe und verbleibt oberhalb des freien Grundwasserspiegels. Das unterhalb des Oberbodens anstehende Aushubmaterial wurde orientierend chemisch analysiert. Gem. der Ergebnisdarlegung in den umwelttechnischen Stellungnahmen wird für die gewachsenen Böden (Quartär und Gipskeuper und ein Teil der Auffüllungen) dominierend Z0-Material erwartet. Darüber hinaus ist im Bereich der Auffüllungen mit Zuordnungswerten bis Z2 sowie auch mit DK 0 bis DK 2-Material zu rechnen. Die Leistung schließt die Herstellung des Feinplanums des Voraushubs, die Erstellung von Drainagegräben und dem Betrieb von Pumpensümpfen zur Ableitung von Tagwasser ein. Die Baugenehmigung soll bis Mitte Juli 2020 vorliegen.
Im Rahmen der ausgeschriebenen vorgezogenen Maßnahme soll ein Rückbau der befestigten Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) und der im Baufeld bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen sowie ein Voraushub (ca. 76 000 cbm) erfolgen. Neben dem Rückbau und der Abstimmung mit den Beteiligten ist auch Entsorgung mit zu berücksichtigen. Der Oberboden ist aufgrund der nur bedingten geotechnischen Eignung zum Wiedereinbau fachgerecht zu entsorgen. Der Voraushub erfolgt nur bis max. 5m Tiefe und verbleibt oberhalb des freien Grundwasserspiegels. Das unterhalb des Oberbodens anstehende Aushubmaterial wurde orientierend chemisch analysiert. Gem. der Ergebnisdarlegung in den umwelttechnischen Stellungnahmen wird für die gewachsenen Böden (Quartär und Gipskeuper und ein Teil der Auffüllungen) dominierend Z0-Material erwartet. Darüber hinaus ist im Bereich der Auffüllungen mit Zuordnungswerten bis Z2 sowie auch mit DK 0 bis DK 2-Material zu rechnen. Die Leistung schließt die Herstellung des Feinplanums des Voraushubs, die Erstellung von Drainagegräben und dem Betrieb von Pumpensümpfen zur Ableitung von Tagwasser ein. Die Baugenehmigung soll bis Mitte Juli 2020 vorliegen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-27 📅
Name: E. Gfröer & Sohn Schotterwerk GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hober Gässle 7
Postort: Empfingen
Postleitzahl: 72186
Land: Deutschland 🇩🇪 Freudenstadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1. genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1. genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1.).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1. genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1. genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1.).