Siehe Bekanntmachung A-D:
E) Besichtigungstermine verpflichtend,
F) Kalkulation Stundenverrechnungssatz,
G) eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird gemäß § 48 Abs. 3 VgV in Verbindung mit § 50 VgV als vorläufiger Eignugsnachweis akzeptiert.
Der Bieter wird gebeten, die EEE in deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung vorzulegen. Auf Aufforderung der Hochschule München müssen sämtliche Nachweise gemäß den Angaben der EEE in deutscher Sprache oder in beglaubister deutscher Übersetzung vorgelegt werden,
H) Geheimhaltungsvereinbarung gemäß Formular Geheimhaltungsvereinbarung,
I) Eigenerklärung zur Scientology-Schutzerklärung,
H) Eigenerklärung zu KMU-Eigenschaft des Bieters gemäß eVergabe-Erklärung,
K) nicht-deutsche Bieter müssen die geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftlandes dem Angebot beifügen.
Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
L) Bieterfragen, die bis zum 14.2.2020, 10.00 eingehen, werden sicher beantwortet, bei Fragen, die nach dem 14.2.2020, 10.00 eingehen, kann die Beantwortung nicht zugesichert werden,
M) eine freiwillige, kostenlose Registrierung bieten den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden,
N) dieses Vergabeverfahren wird komplett elektronisch durchgeführt, nach einmaliger, kostenloser Registrierung auf dem bayerischen Vergabeportal
www.auftraege.bayern.de können Sie die Unterlagen im Bieterassistenten elektronisch bearbeitet (Aufruf über Angebotsassistent-Vergabesystem Freistaat Bayern – Auswahl der Ausschreibung). Bitte geben Sie bei der Registrierung in Ihrem Firmenprofil unbedingt das eVergabe-System des Freistaates Bayern an,
Um Ihren Angebotsassistenten freizuschalten (Diese Einstellung können Sie auch in Ihrem Profil jederzeit anpassen). Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache zu verfassen. Alle Unterlagen, die nicht in elektronischer Form eingehen, werden nicht Bestandteil des Angebotes und des Vertrages,
O) das Angebot wird geheim und vertraulich behandelt. Der Schutz ist über die Webanwendung geleistet (gemäß § 41 Abs. 3 VgV),
P) Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen die männliche Form verwendet. Eine Diskriminierung ist hiermit nicht verbunden.
Q) Der Auftraggeber weist daraufhin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben weitergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung.