Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die Erfassung (Sammlung und Behältergestellung), für den Transport (Beförderung) und für die Vermarktung von Alttextilien ist keine Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb erforderlich. Der Betrieb bzw. die Betriebe, welche die Aufbereitung (ggf. Sortierung) und Verwertung der eingesammelten Alttextilien, Altschuhe und Federbetten übernehmen soll, müssen jedoch über ein solches Zertifikat verfügen.
Der Bieter hat deshalb folgenden Nachweis einzureichen
— Nachweis einer aktuellen Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für den Betrieb bzw. die Betriebe oder Betriebsstätten, welche die Aufbereitung, ggf. Sortierung und Verwertung der eingesammelten Alttextilien, Altschuhe und Federbetten übernehmen, bzw. (jeweils) einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft, oder ggf. der Unterauftragnehmer oder Betrieb ansässig ist. Die Zulassung muss jeweils den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang haben. Der Nachweis ist auch von eventuellen Unterauftragnehmern erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die gültige Zulassung bzw. Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb vor Zuschlag im Original vorlegen zu lassen. Kann vor Zuschlag keine gültige Zertifizierung vorgelegt werden, so kann kein Zuschlag auf das Angebot erfolgen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingend folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes. Anzahl, Typ und Alter der vorgesehenen Fahrzeuge und Behälter sind anzugeben (Eignungskriterien: technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung der ggf. notwendigen Transporte zu den Sortier-, Aufbereitungs-, und Verwertungsanlagen mit Angabe der durchschnittlichen Auslastung (t/Fahrzeug) (Eignungskriterien: technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Standort(e) der Sortier-, Aufbereitungs-, bzw. Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge), sowie eine Darlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Kapazitäten für die vertragsgegenständlichen Mengen (Eignungskriterium: technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.