Sammlung von Alttextilien, Altschuhen und Federbetten über zu gestellende Sammelbehälter im Landkreis Pfaffenhofen sowie die Aufbereitung und Verwertung bzw. Vermarktung der gesammelten Alttextilien (inkl. Federbetten) und Altschuhe einschließlich des ggf. notwendigen Transports. Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags: Gestellung von ca. 120 Metall-Sammelbehältern für Alttextilien, Altschuhe und Federbetten, Entleerung dieser Behälter und die Aufbereitung und Verwertung bzw. Vermarktung der jährlich ca. 500 t Alttextilien, Altschuhe und Federbetten, welche über diese Behälter eingesammelt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Sammlung von Alttextilien, Altschuhen und Federbetten über zu gestellende Sammelbehälter im Landkreis Pfaffenhofen sowie die Aufbereitung und Verwertung bzw. Vermarktung der gesammelten Alttextilien (inkl. Federbetten) und Altschuhe einschließlich des ggf. notwendigen Transports.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags:
Gestellung von ca. 120 Metall-Sammelbehältern für Alttextilien, Altschuhe und Federbetten, Entleerung dieser Behälter und die Aufbereitung und Verwertung bzw. Vermarktung der jährlich ca. 500 t Alttextilien, Altschuhe und Federbetten, welche über diese Behälter eingesammelt werden.
Sammlung von Alttextilien, Altschuhen und Federbetten über zu gestellende Sammelbehälter im Landkreis Pfaffenhofen sowie die Aufbereitung und Verwertung bzw. Vermarktung der gesammelten Alttextilien (inkl. Federbetten) und Altschuhe einschließlich des ggf. notwendigen Transports.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags:
Gestellung von ca. 120 Metall-Sammelbehältern für Alttextilien, Altschuhe und Federbetten, Entleerung dieser Behälter und die Aufbereitung und Verwertung bzw. Vermarktung der jährlich ca. 500 t Alttextilien, Altschuhe und Federbetten, welche über diese Behälter eingesammelt werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-22 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 015-031351
ABl. S-Ausgabe: 15
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sammlung von Alttextilien, Altschuhen und Federbetten über zu gestellende Sammelbehälter im Landkreis Pfaffenhofen sowie die Aufbereitung und Verwertung bzw. Vermarktung der gesammelten Alttextilien (inkl. Federbetten) und Altschuhe einschließlich des ggf. notwendigen Transports.
Sammlung von Alttextilien, Altschuhen und Federbetten über zu gestellende Sammelbehälter im Landkreis Pfaffenhofen sowie die Aufbereitung und Verwertung bzw. Vermarktung der gesammelten Alttextilien (inkl. Federbetten) und Altschuhe einschließlich des ggf. notwendigen Transports.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags:
Gestellung von ca. 120 Metall-Sammelbehältern für Alttextilien, Altschuhe und Federbetten, Entleerung dieser Behälter und die Aufbereitung und Verwertung bzw. Vermarktung der jährlich ca. 500 t Alttextilien, Altschuhe und Federbetten, welche über diese Behälter eingesammelt werden.
Gestellung von ca. 120 Metall-Sammelbehältern für Alttextilien, Altschuhe und Federbetten, Entleerung dieser Behälter und die Aufbereitung und Verwertung bzw. Vermarktung der jährlich ca. 500 t Alttextilien, Altschuhe und Federbetten, welche über diese Behälter eingesammelt werden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn keine der beiden Vertragsparteien den Vertrag bis zum 30.06. des Vorjahres, erstmals zum 30.6.2022, kündigt (beidseitige Verlängerungsoption).
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn keine der beiden Vertragsparteien den Vertrag bis zum 30.06. des Vorjahres, erstmals zum 30.6.2022, kündigt (beidseitige Verlängerungsoption).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Pfaffenhofen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat folgenden Nachweis vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat folgende Eigenerklärungen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, sich die entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung nachweisen zu lassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, sich die entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung nachweisen zu lassen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Beleg über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben dies in ihrem Angebot anzugeben und andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keine oder nicht alle Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen, haben sie ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Nachweise zu belegen (z. B. Testat eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers, Bankauskunft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben dies in ihrem Angebot anzugeben und andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keine oder nicht alle Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen, haben sie ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Nachweise zu belegen (z. B. Testat eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers, Bankauskunft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sind entsprechende Angaben nicht verfügbar, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben und zu begründen (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sind entsprechende Angaben nicht verfügbar, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben und zu begründen (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für die Erfassung (Sammlung und Behältergestellung), für den Transport (Beförderung) und für die Vermarktung von Alttextilien ist keine Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb erforderlich. Der Betrieb bzw. die Betriebe, welche die Aufbereitung (ggf. Sortierung) und Verwertung der eingesammelten Alttextilien, Altschuhe und Federbetten übernehmen soll, müssen jedoch über ein solches Zertifikat verfügen.
Für die Erfassung (Sammlung und Behältergestellung), für den Transport (Beförderung) und für die Vermarktung von Alttextilien ist keine Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb erforderlich. Der Betrieb bzw. die Betriebe, welche die Aufbereitung (ggf. Sortierung) und Verwertung der eingesammelten Alttextilien, Altschuhe und Federbetten übernehmen soll, müssen jedoch über ein solches Zertifikat verfügen.
Der Bieter hat deshalb folgenden Nachweis einzureichen
— Nachweis einer aktuellen Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für den Betrieb bzw. die Betriebe oder Betriebsstätten, welche die Aufbereitung, ggf. Sortierung und Verwertung der eingesammelten Alttextilien, Altschuhe und Federbetten übernehmen, bzw. (jeweils) einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft, oder ggf. der Unterauftragnehmer oder Betrieb ansässig ist. Die Zulassung muss jeweils den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang haben. Der Nachweis ist auch von eventuellen Unterauftragnehmern erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die gültige Zulassung bzw. Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb vor Zuschlag im Original vorlegen zu lassen. Kann vor Zuschlag keine gültige Zertifizierung vorgelegt werden, so kann kein Zuschlag auf das Angebot erfolgen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
— Nachweis einer aktuellen Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für den Betrieb bzw. die Betriebe oder Betriebsstätten, welche die Aufbereitung, ggf. Sortierung und Verwertung der eingesammelten Alttextilien, Altschuhe und Federbetten übernehmen, bzw. (jeweils) einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft, oder ggf. der Unterauftragnehmer oder Betrieb ansässig ist. Die Zulassung muss jeweils den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang haben. Der Nachweis ist auch von eventuellen Unterauftragnehmern erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die gültige Zulassung bzw. Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb vor Zuschlag im Original vorlegen zu lassen. Kann vor Zuschlag keine gültige Zertifizierung vorgelegt werden, so kann kein Zuschlag auf das Angebot erfolgen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingend folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes. Anzahl, Typ und Alter der vorgesehenen Fahrzeuge und Behälter sind anzugeben (Eignungskriterien: technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes. Anzahl, Typ und Alter der vorgesehenen Fahrzeuge und Behälter sind anzugeben (Eignungskriterien: technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung der ggf. notwendigen Transporte zu den Sortier-, Aufbereitungs-, und Verwertungsanlagen mit Angabe der durchschnittlichen Auslastung (t/Fahrzeug) (Eignungskriterien: technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung der ggf. notwendigen Transporte zu den Sortier-, Aufbereitungs-, und Verwertungsanlagen mit Angabe der durchschnittlichen Auslastung (t/Fahrzeug) (Eignungskriterien: technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Standort(e) der Sortier-, Aufbereitungs-, bzw. Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge), sowie eine Darlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Kapazitäten für die vertragsgegenständlichen Mengen (Eignungskriterium: technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Standort(e) der Sortier-, Aufbereitungs-, bzw. Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge), sowie eine Darlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Kapazitäten für die vertragsgegenständlichen Mengen (Eignungskriterium: technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hingewiesen wird insbesondere auf Folgendes:
— zwingend ausgeschlossen vom Verfahren werden Unternehmen nach § 123 Abs. 1 bis Abs. 4 GWB,
— Unternehmen können außerdem nach § 124 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden,
— die Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB werden berücksichtigt,
— gemäß § 57 VgV werden Unternehmen von der Wertung ausgeschlossen, die nicht die Eignungskriterien erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen.
Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
— geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen gem. Ziffer 3.1.2 der Vergabeunterlagen,
— Zahlungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen gem. Ziffer 3.1.3 der Vergabeunterlagen,
— Bietergemeinschaften gem. Ziffer 3.1.4 der Vergabeunterlagen,
— sonstige besondere Bedingungen gem. Ziffer 3.1.5 der Vergabeunterlagen,
— Einreichung der Urkalkulation gem. Ziffer 3.1.6 der Vergabeunterlagen,
— Unterauftragnehmer und Eignungsleihe gem. Ziffer 3.1.7 der Vergabeunterlagen,
— Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit gem. Ziffer 3.1.8 der Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf den Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 015-031351 (2020-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020/S 015-031351
Gesamtwert des Auftrags: 1 177 401 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦