Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen die Landkreise Südwestpfalz, Kaiserslautern und Südliche Weinstraße, die Stadt Pirmasens sowie der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, die in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) zu vergeben. Die Verkehrsdienstleistung wird im Rahmen einer Dienstleistungskonzession mit Zuschüssen und ausschließlichen Rechten für die nachfolgenden und in den beiliegenden Vergabeunterlagen bezeichneten Buslinien im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens gemäß Art. 5 Abs.1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. dem 4. Teil des GWB vergeben. Die Dienstleistungskonzession stellt gleichzeitig einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung EG (Nr.) 1370/2007 dar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe des Linienbündels Pirmasens-Umland
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen die Landkreise Südwestpfalz, Kaiserslautern und Südliche Weinstraße, die Stadt...”
Kurze Beschreibung
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen die Landkreise Südwestpfalz, Kaiserslautern und Südliche Weinstraße, die Stadt Pirmasens sowie der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, die in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) zu vergeben. Die Verkehrsdienstleistung wird im Rahmen einer Dienstleistungskonzession mit Zuschüssen und ausschließlichen Rechten für die nachfolgenden und in den beiliegenden Vergabeunterlagen bezeichneten Buslinien im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens gemäß Art. 5 Abs.1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. dem 4. Teil des GWB vergeben. Die Dienstleistungskonzession stellt gleichzeitig einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung EG (Nr.) 1370/2007 dar.
1️⃣
Ort der Leistung: Südwestpfalz🏙️
Ort der Leistung: Südliche Weinstraße🏙️
Ort der Leistung: Pirmasens, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Kaiserslautern, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreise Südwestpfalz, Kaiserslautern, Südliche Weinstraße und Stadt Pirmasens”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV)...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber.
Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
Leistungsbaustein A beinhaltet die Linien:
— Linie 242 Pirmasens–Bottenbach–Großsteinhausen–Riedelberg,
— Linie 243 Pirmasens–Thaleischweiler-Fröschen–Maßweiler–Reifenberg–Wallhalben,
— Linie 244 Waldfischbach–Hermersberg–Herschberg–Wallhalben,
— Linie 245 Pirmasens–Thaleischweiler-Fröschen–Weselberg–Wallhalben,
— Linie 246 Waldfischbach–Heltersberg–Geiselberg/Schmalenberg,
— Linie 248 Waldfischbach–Burgalben–Clausen–Rodalben–Pirmasens,
— Linie 250 Pirmasens–Lemberg–(Hinterweidental)–Dahn,
— Linie 251 (Hinterweidental)–Dahn–Bundenthal–Fischbach/Dahn–Ludwigswinkel,
— Linie 252 Hauenstein–Hinterweidenthal–Dahn–St.Germanshof–Wissembourg,
— Linie 255 Pirmasens–Vinningen–Kröppen–Trulben–Schweix/Hilst–Eppen-brunn,
— Linie 256 Pirmasens–Lemberg–Glashütte/Münchweiler–Leimen,
— Linie 258 Ortsverkehr Hauenstein,
— Linie 259 Schülerverkehr Schwanheim–Hauenstein–Wilgartswiesen,
— Linie 545 Dahn–Erlenbach/Dahn–Vorderweidenthal–Bad Bergzabern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-13 📅
Datum des Endes: 2028-12-09 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit kann optional um circa 24 Monate bis zum Winterfahrplanwechsel 2030 verlängert werden.” Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Leistungsbaustein B – Option Verlängerung der Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit wird auf den Zeitraum 13.12.2020 – 9.12.2028 festgelegt. Die...”
Beschreibung der Optionen
Leistungsbaustein B – Option Verlängerung der Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit wird auf den Zeitraum 13.12.2020 – 9.12.2028 festgelegt. Die Konzessionsgeber behalten sich das Recht vor, die Vertragslaufzeit um circa 24 Monate bis zum Winterfahrplanwechsel 2030 zu verlängern. Die Mitteilung über die Verlängerung muss spätestens bis 31.12.2027 durch den Konzessionsgeber in schriftlicher Form erfolgen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 1 Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 1 Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden.
Als unzuverlässig gilt in der Regel ein Unternehmen, dem innerhalb der letzten 5 Jahre Verstöße gegen die im Unternehmen geltenden tarifvertraglichen Regelungen und/oder die BOKraft nachgewiesen werden konnten. Dies gilt auch für Unternehmen, die mit einem Unternehmen nach Satz 1 dergestalt verbunden sind oder waren, dass sie derselben Unternehmensleitung unterstehen bzw. in den Bereichen Betriebsleitung und Personalwesen durch dieselben Personen geführt werden, die zum Zeitpunkt des Verstoßes gegen die tarifvertraglichen Regelungen oder die BO-Kraft Verantwortung in dem anderen Unternehmen getragen haben.
Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe,
a) dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PBZugV) vorliegt,
b) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 a PBZugV),
c) dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen
(§ 1 Abs. 2 Nr. 2 b PBZugV),
d) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 c) PBZugV),
e) dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 f PBZugV),
f) dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates der Konzessionsgeber nachgekommen ist,
g) dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 e PBZugV) und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates der Konzessionsgeber erfüllt hat,
h) dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß der Angebotsbedingungen für die Vergabe des Linienbündels Pirmasens-Umland Ziffer 15” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß der Angebotsbedingungen für die Vergabe des Linienbündels Pirmasens-Umland Ziffer 14” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-05
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Mannheim, B1, 3-5, VRN GmbH
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Vergabestelle und die beteilgten Aufgabenträger dieser Vergabe
“Tariftreue:
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des...”
Tariftreue:
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/.
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft.
Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz umfasst auch das Personal von Subunternehmern.
Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zu I.3) Kommunikation:
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Sollten Sie als Bieter aufgrund einer sehr eingeschränkten Netzverfügbarkeit Schwierigkeiten haben, die vorgenannte Vergabeplattform bedienen bzw. sich dort die Vergabeunterlagen dort abrufen zu können, stellen wir Ihnen die Vergabeunterlagen nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit entsprechender Begründung und Erläuterung zur Netzverfügbarkeit an die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Abteilung Aufgabenträgerbetreuung und Vergabe, B 1 3-5, 68159 Mannheim (gerne auch vorab per E-Mail an vergabestelle@vrn.de) zur Verfügung. In diesem besonderen Ausnahmefall ist der vom Bieter ein Ansprechpartner mit eindeutiger Unternehmensbezeichnung und einer aktiven unternehmensbezogenen E-Mail-Adresse zu benennen. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de. Für die Angebotsabgabe kann in diesem besonderen Ausnahmefalle ein rechtsverbindliches schriftliches Angebot gemäß den Vorgaben in Ziffer 11.4 der Angebotsbedingungen eingereicht werden.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 044-104310
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-05-05 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-05-12 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-05-05 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2020-05-12 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2020/S 062-149208 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV)...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber.
Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
Leistungsbaustein A beinhaltet die Linien:
— Linie 242 Pirmasens – Bottenbach – Großsteinhausen – Riedelberg;
— Linie 243 Pirmasens – Thaleischweiler-Fröschen – Maßweiler – Reifenberg – Wallhalben;
— Linie 244 Waldfischbach – Hermersberg – Herschberg – Wallhalben;
— Linie 245 Pirmasens – Thaleischweiler-Fröschen – Weselberg – Wallhalben;
— Linie 246 Waldfischbach – Heltersberg – Geiselberg/Schmalenberg;
— Linie 248 Waldfischbach – Burgalben – Clausen – Rodalben – Pirmasens;
— Linie 250 Pirmasens – Lemberg – (Hinterweidental) – Dahn;
— Linie 251 (Hinterweidental) – Dahn – Bundenthal – Fischbach/Dahn – Ludwigswinkel;
— Linie 252 Hauenstein – Hinterweidenthal – Dahn – St. Germanshof – Wissembourg;
— Linie 255 Pirmasens – Vinningen – Kröppen – Trulben – Schweix/Hilst – Eppen-brunn;
— Linie 256 Pirmasens – Lemberg – Glashütte/Münchweiler – Leimen;
— Linie 258 Ortsverkehr Hauenstein;
— Linie 259 Schülerverkehr Schwanheim – Hauenstein – Wilgartswiesen;
— Linie 545 Dahn – Erlenbach/Dahn – Vorderweidenthal – Bad Bergzabern.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 044-104310
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Vergabe des Linienbündels Pirmasens-Umland
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Queichtal Nahverkehrsgesellschaft GmbH
Postanschrift: Industriestraße 12
Postort: Münchweiler
Postleitzahl: 66981
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Südwestpfalz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Tariftreue:
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des...”
Tariftreue:
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/.
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft.
Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz umfasst auch das Personal von Subunternehmern.
Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zu I.3) Kommunikation:
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Sollten Sie als Bieter aufgrund einer sehr eingeschränkten Netzverfügbarkeit Schwierigkeiten haben, die vorgenannte Vergabeplattform bedienen bzw. sich dort die Vergabeunterlagen dort abrufen zu können, stellen wir Ihnen die Vergabeunterlagen nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit entsprechender Begründung und Erläuterung zur Netzverfügbarkeit an die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Abteilung Aufgabenträgerbetreuung und Vergabe, B 1 3-5, 68159 Mannheim (gerne auch vorab per E-Mail an vergabestelle@vrn.de) zur Verfügung. In diesem besonderen Ausnahmefall ist der vom Bieter ein Ansprechpartner mit eindeutiger Unternehmensbezeichnung und einer aktiven unternehmensbezogenen E-Mail-Adresse zu benennen. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de. Für die Angebotsabgabe kann in diesem besonderen Ausnahmefalle ein rechtsverbindliches schriftliches Angebot gemäß den Vorgaben in Ziffer 11.4 der Angebotsbedingungen eingereicht werden.
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7., V.2.2. und V.2.4. erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4VgV gilt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 115-279887 (2020-06-15)