Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.3.1 Angaben zu den in der Zeit vom 1.1.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausgeführten vergleichbaren Aufträgen. Vergleichbar sind Aufträge im Bereich Fahrrad-Leasing zur Umsetzung von Dienstradmodellen, wenn folgende Eckpunkte erfüllt werden: Abwicklung des Modells über eine Online-Portal und Online-Tool, Bereitstellen eines Versicherungspakets mit Vollkaskoversicherung sowie Inspektion und Wartung der Fahrräder und in diesen Aufträgen Bereitstellen eines Händlernetzes von mindestens 400 Händlern.
Anzugeben ist in Form einer Liste je benannter Referenz: Name des Auftraggebers, kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen, Leistungszeitraum und Zahl der abgeschlossenen Einzelleasingverträge.
Mindestbedingungen:
Ausführung vergleichbarer Leistungen in der Zeit vom 1.1.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in mindestens folgendem Umfang: Mindestens 3 Referenzaufträge und bezogen auf alle 3 Referenzaufträge Abschluss von mindestens 600 Einzelleasingverträgen, die bei Angebotsabgabe seit mindestens 8 Monaten bestehen oder bereits beendet sind.
1.3.2 Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
1.4. Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
2 Bewerbergemeinschaften Wenn der Bewerber sich nicht allein, sondern als Bewerbergemeinschaft beteiligen will, ist Folgendes zu beachten:
2.1 Beteiligung von Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb und bei der Ausführung des Auftrags Bewerbergemeinschaften können sich an dem Verfahren beteiligen, wenn sie die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.2 erfüllen und die Eignungsanforderungen nachweisen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Zuschlag so erteilt wird, dass mit den verschiedenen Beteiligten der Bewerbergemeinschaft nicht ein Vertrag, sondern getrennte Verträge geschlossen werden, die allerdings hinsichtlich der Beendigungsmöglichkeiten verknüpft sein werden, z. B. über den Betrieb des Online-Portals, den Rahmenleasingvertrag sowie weitere Verträge. Dies bleibt den Verhandlungen vorbehalten.
2.2 Erklärungen von Bewerbergemeinschaften (mit dem Angebot vorzulegen). Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag in Textform eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
2.3 Eignungsnachweise bei Bewerbergemeinschaften Bei Bietergemeinschaften müssen die Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gesetzten Mindestbedingungen für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen jeweils mindestens von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden.
Das Eignungskriterium gemäß Ziffer 1.2.1 (Umsatz mit vergleichbaren Leistungen) und Ziffer 1.3.1 (Referenzen über vergleichbare Leistungen) erfüllt die Bewerbergemeinschaft auch dann, wenn die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über verschiedene Leistungsteile getrennte Verträge mit demselben Auftraggeber geschlossen haben.
3 Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) 3.1 Ein Bieter kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dazu erfüllt sind (§ 47 VgV).
3.2 Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten des anderen Unternehmens in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat außerdem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen.
3.3 Der Bieter hat mit Angebotsabgabe Folgendes anzugeben bzw. nachzuweisen:
— Bezeichnung der Kapazitäten eines anderen Unternehmens, deren sich der Bieter bei der Auftragsausführung bedienen will;
— Name des anderen Unternehmens und Kontaktdaten des anderen Unternehmens;
— Nachweis, dass und wie ihm die Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, ggf. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens in Textform.
3.4 Unterauftragnehmer (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Angebot benennen.
Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle anzugeben, wer als Unterauftragnehmer die Leistung im eigenen Betrieb erbringen wird, und nachzuweisen, dass der oder die Unterauftragnehmer für die von ihnen zu erbringenden Leistungen geeignet sind (§ 36 Abs. 5 VgV).