Vergabe eines Auftrags zur Erbringung von Busdienstleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG („öffentlicher Dienstleistungsauftrag“) auf dem Gebiet des Kreises Viersen und der Stadt Viersen
Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 42 PBefG mit Bussen auf dem Gebiet des Kreises Viersen und der Stadt Viersen. Zeitpunkt der Betriebsaufnahme ist der 1.7.2021. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von dem Auftraggeber einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen gem. § 45a PBefG und §§ 145 ff. SGB IX und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen. Während der Laufzeit des Verkehrsvertrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienungsstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans oder der Anschlussbeziehungen. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des Verkehrsvertrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten regelt der Verkehrsvertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: 80 34 20 / 28.4
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 42 PBefG mit Bussen auf dem Gebiet des Kreises Viersen und der Stadt Viersen.
Zeitpunkt der Betriebsaufnahme ist der 1.7.2021. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von dem Auftraggeber einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen gem. § 45a PBefG und §§ 145 ff. SGB IX und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen.
Während der Laufzeit des Verkehrsvertrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienungsstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans oder der Anschlussbeziehungen. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des Verkehrsvertrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten regelt der Verkehrsvertrag.
Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 42 PBefG mit Bussen auf dem Gebiet des Kreises Viersen und der Stadt Viersen.
Zeitpunkt der Betriebsaufnahme ist der 1.7.2021. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von dem Auftraggeber einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen gem. § 45a PBefG und §§ 145 ff. SGB IX und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen.
Während der Laufzeit des Verkehrsvertrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienungsstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans oder der Anschlussbeziehungen. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des Verkehrsvertrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten regelt der Verkehrsvertrag.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mettmann
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
1. Der Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen Anteil von mindestens 30 % der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen,
2. Der Betreiber hat bei der Durchführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Anforderungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgGNRW) in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu beachten und seine Nachunternehmer zur Beachtung dieser Anforderungen anzuhalten. Bei öffentlichen Aufträgen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene muss das beauftragte Unternehmen gemäß § 2 Abs. 2 TVgGNRW seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen. Die vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales für repräsentativ erklärten Tarifverträge sind in Anlage 1 (Lfd. Nr. 1) zu § 1 RepTVVO festgelegt und können in dem Tarifregister NRW eingesehen werden unter http://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-Tarifvertraege-im-OePNV/index.php.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBXDAFK.
1. Der Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen Anteil von mindestens 30 % der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen,
2. Der Betreiber hat bei der Durchführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Anforderungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgGNRW) in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu beachten und seine Nachunternehmer zur Beachtung dieser Anforderungen anzuhalten. Bei öffentlichen Aufträgen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene muss das beauftragte Unternehmen gemäß § 2 Abs. 2 TVgGNRW seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen. Die vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales für repräsentativ erklärten Tarifverträge sind in Anlage 1 (Lfd. Nr. 1) zu § 1 RepTVVO festgelegt und können in dem Tarifregister NRW eingesehen werden unter http://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-Tarifvertraege-im-OePNV/index.php.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBXDAFK.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 42 PBefG mit Bussen auf dem Gebiet des Kreises Viersen und der Stadt Viersen.
Zeitpunkt der Betriebsaufnahme ist der 1.7.2021. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von dem Auftraggeber einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen gem. § 45a PBefG und §§ 145 ff. SGB IX und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von dem Auftraggeber einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen gem. § 45a PBefG und §§ 145 ff. SGB IX und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen.
Während der Laufzeit des Verkehrsvertrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienungsstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans oder der Anschlussbeziehungen. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des Verkehrsvertrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten regelt der Verkehrsvertrag.
Während der Laufzeit des Verkehrsvertrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienungsstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans oder der Anschlussbeziehungen. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des Verkehrsvertrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten regelt der Verkehrsvertrag.
Das Leistungsvolumen des Loses 1 beträgt etwa 1,33 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr, davon können rund 140 000 km durch bedarfsorientierte Bedienungsformen angeboten werden.
Die Regelleistungen (mit Ausnahme von Verstärker- und Schülerfahrten) auf der Linie 074 sind ausschließlich mit batterieelektrischen Fahrzeugen zu erbringen.
Das Leistungsvolumen des Loses 2 beträgt etwa 830 000 Fahrplankilometer pro Jahr, davon können rund 55 000 km durch bedarfsorientierte Bedienungsformen erbracht werden.
Der Auftraggeber stellt für Mehrkosten, die für den Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben entstehen, ein jährliches Budget i. H. v. 60 000,00 EUR zur Verfügung. Dieses wird nur dann ausgereicht, wenn mindestens 250 000 Fahrplankilometer p. a. mit lokal emissionsfreien Antrieben oder 500 000 Fahrplankilometer p. a. mit sauberen Fahrzeugen im Sinne von Ziff. 2.6 der Leistungsbeschreibung angeboten werden.
Der Auftraggeber stellt für Mehrkosten, die für den Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben entstehen, ein jährliches Budget i. H. v. 60 000,00 EUR zur Verfügung. Dieses wird nur dann ausgereicht, wenn mindestens 250 000 Fahrplankilometer p. a. mit lokal emissionsfreien Antrieben oder 500 000 Fahrplankilometer p. a. mit sauberen Fahrzeugen im Sinne von Ziff. 2.6 der Leistungsbeschreibung angeboten werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreis Viersen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Sofern der Bieter nicht in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist: Nachweis einer Gewerbeanmeldung,
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Sofern der Bieter nicht in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist: Nachweis einer Gewerbeanmeldung,
2. Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gegen das Unternehmen gemäß § 123 und § 124 GWB und § 19 Abs. 1 i. V. m.§ 21 MiLoG vorliegen.
Die vorstehenden Nachweise können durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern ergänzende Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Stellen vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Die vorstehenden Nachweise können durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern ergänzende Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Stellen vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder – sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht – seit Gründung des Unternehmens,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder – sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht – seit Gründung des Unternehmens,
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden i. H. v. EUR 5 Mio.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden:
— durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ oder
— durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ergänzende Nachweise und Bescheinigungen (insb. Bankerklärung, Betriebshaftpflichtversicherung, Jahresabschlüsse, Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZuGV) vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ergänzende Nachweise und Bescheinigungen (insb. Bankerklärung, Betriebshaftpflichtversicherung, Jahresabschlüsse, Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZuGV) vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen über die in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder – sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht – seit Gründung des Unternehmens erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsvolumens und des öffentlichen Auftraggebers,
1. Referenzen über die in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder – sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht – seit Gründung des Unternehmens erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsvolumens und des öffentlichen Auftraggebers,
2. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
3. Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens,
4. Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
5. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer ggf. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden:
— durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ oder
— durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch zusätzliche Auftragsspezifische Nachweise.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zusätzliche Erläuterungen und Erklärungen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Mindeststandards:
Das Unternehmen muss mindestens eine Referenz im angegebenen Referenzzeitraum über Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG nachweisen, die mit dem zu Vergebenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist.
Das Unternehmen muss mindestens eine Referenz im angegebenen Referenzzeitraum über Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG nachweisen, die mit dem zu Vergebenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Betreiber hat dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) sowie dem VRR-Einnahmenaufteilungsvertrag und dem VRR-Verbundgrund- und Kooperationsvertrag beizutreten. Die Ausübung der dem Betreiber als Verbundunternehmen zustehenden Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten im Einnahmeaufteilungsverfahren überträgt der Betreiber unentgeltlich auf den Auftraggeber mit der Befugnis, seinerseits einen Dritten mit deren Ausübung zu beauftragen. Der Betreiber unterstützt den Auftraggeber bei allen im Zusammenhang mit dem Einnahmeaufteilungsverfahren anfallenden Tätigkeiten und führt auf Weisung des Auftraggebers mit der Einnahmeaufteilung im Zusammenhang stehende Handlungen aus.
Der Betreiber hat dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) sowie dem VRR-Einnahmenaufteilungsvertrag und dem VRR-Verbundgrund- und Kooperationsvertrag beizutreten. Die Ausübung der dem Betreiber als Verbundunternehmen zustehenden Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten im Einnahmeaufteilungsverfahren überträgt der Betreiber unentgeltlich auf den Auftraggeber mit der Befugnis, seinerseits einen Dritten mit deren Ausübung zu beauftragen. Der Betreiber unterstützt den Auftraggeber bei allen im Zusammenhang mit dem Einnahmeaufteilungsverfahren anfallenden Tätigkeiten und führt auf Weisung des Auftraggebers mit der Einnahmeaufteilung im Zusammenhang stehende Handlungen aus.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
1. Der Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen Anteil von mindestens 30 % der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen,
2. Der Betreiber hat bei der Durchführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Anforderungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgGNRW) in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu beachten und seine Nachunternehmer zur Beachtung dieser Anforderungen anzuhalten. Bei öffentlichen Aufträgen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene muss das beauftragte Unternehmen gemäß § 2 Abs. 2 TVgGNRW seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen. Die vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales für repräsentativ erklärten Tarifverträge sind in Anlage 1 (Lfd. Nr. 1) zu § 1 RepTVVO festgelegt und können in dem Tarifregister NRW eingesehen werden unter http://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-Tarifvertraege-im-OePNV/index.php.
2. Der Betreiber hat bei der Durchführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Anforderungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgGNRW) in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu beachten und seine Nachunternehmer zur Beachtung dieser Anforderungen anzuhalten. Bei öffentlichen Aufträgen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene muss das beauftragte Unternehmen gemäß § 2 Abs. 2 TVgGNRW seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen. Die vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales für repräsentativ erklärten Tarifverträge sind in Anlage 1 (Lfd. Nr. 1) zu § 1 RepTVVO festgelegt und können in dem Tarifregister NRW eingesehen werden unter http://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-Tarifvertraege-im-OePNV/index.php.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBXDAFK.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055📞
Fax: +49 221147-2889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf die Bestimmungen des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 108-262128 (2020-06-03)
Ergänzende Angaben (2020-06-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Viersen
🏙️
Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und unter Abschnitt V.2.4) dieser Bekanntmachung entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Auf die Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wurde gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU verzichtet, da die Offenlegung dieser Angaben die geschäftlichen Interessen des Unternehmens, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde, schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBXDU9X
Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und unter Abschnitt V.2.4) dieser Bekanntmachung entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Auf die Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wurde gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU verzichtet, da die Offenlegung dieser Angaben die geschäftlichen Interessen des Unternehmens, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde, schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-05 📅
Name: Kraftverkehr Schwalmtal GmbH und Co. KG
Postanschrift: Hühnerkamp 21
Postort: Schwalmtal
Postleitzahl: 41366
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 216394899-0📞
E-Mail: info@kvs-busreisen.de📧
Land: Viersen
🏙️
Internetadresse: www.kvs-busreisen.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und unter Abschnitt V.2.4) dieser Bekanntmachung entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Auf die Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wurde gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU verzichtet, da die Offenlegung dieser Angaben die geschäftlichen Interessen des Unternehmens, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde, schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde.
Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und unter Abschnitt V.2.4) dieser Bekanntmachung entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Auf die Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wurde gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU verzichtet, da die Offenlegung dieser Angaben die geschäftlichen Interessen des Unternehmens, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde, schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBXDU9X
Quelle: OJS 2020/S 213-522164 (2020-10-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind fiktive Werte. Auf die Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wurde gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU verzichtet, da die Offenlegung dieser Angaben die geschäftlichen Interessen des Unternehmens, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde, schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde.
Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind fiktive Werte. Auf die Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wurde gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU verzichtet, da die Offenlegung dieser Angaben die geschäftlichen Interessen des Unternehmens, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde, schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Änderung eines Auftrags zur Erbringung von Busdienstleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG auf dem Gebiet des Kreises Viersen und der Stadt Viersen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 42 PBefG mit Bussen auf dem Gebiet des Kreises Viersen und der Stadt Viersen. Zeitpunkt der Betriebsaufnahme ist der 01.07.2021. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von dem Auftraggeber einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen. Während der Laufzeit des Verkehrsvertrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienungsstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans oder der Anschlussbeziehungen. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des Verkehrsvertrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten regelt der Verkehrsvertrag.
Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 42 PBefG mit Bussen auf dem Gebiet des Kreises Viersen und der Stadt Viersen. Zeitpunkt der Betriebsaufnahme ist der 01.07.2021. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von dem Auftraggeber einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen. Während der Laufzeit des Verkehrsvertrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienungsstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans oder der Anschlussbeziehungen. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des Verkehrsvertrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten regelt der Verkehrsvertrag.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Viersen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen