Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung als offenes Verfahren gem. § 15 I VgV einen Lieferauftrag zur Beschaffung von Recycling- und Spezialpapier zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe eines Lieferauftrages zur Beschaffung von Recycling- und Spezialpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen
5400 E Verg - 24/19”
Produkte/Dienstleistungen: Kopierpapier und xerografisches Papier📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung als offenes Verfahren gem. § 15 I VgV einen Lieferauftrag zur Beschaffung von...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung als offenes Verfahren gem. § 15 I VgV einen Lieferauftrag zur Beschaffung von Recycling- und Spezialpapier zu vergeben.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Druck- und Kopierpapier
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Druckpapier📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromaterial📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kopierpapier und xerografisches Papier📦
Ort der Leistung: Thüringen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der jeweiligen Bestellmengen an die einzelnen Dienststellen ohne Berechnung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der jeweiligen Bestellmengen an die einzelnen Dienststellen ohne Berechnung von Verpackungs-oder Transportkosten sowie sonstiger zusätzlicher Kosten. Ausnahmen hierzu ergeben sich bezüglich der Fahrtkosten für zusätzliche Lieferungen.
Die voraussichtliche jährliche Bestellmenge je Dienststelle wird dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber 3 Monate vor Beginn des neuen Vertragsjahres bekanntgegeben.
Für zusätzliche unterjährige Bestellungen gilt folgendes Verfahren: Die zusätzlich erforderliche Bestellmenge je Dienststelle wird dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber spätestens 1 Monat vor Beginn des neuen Quartals bekanntgegeben, um eine Berücksichtigung für die nächste Quartalslieferung zu ermöglichen. Andernfalls hat die Lieferung einer zusätzlichen Teilleistung im laufenden Quartal binnen 14 Tagen zu erfolgen.
Die Anlieferungen sind unter Verwendung von eigenen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen des Auftragnehmers unter Beachtung der dem Auftragnehmer obliegenden Schutz- sowie Obhutspflichten beim Auftraggeber auszuführen. Das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer.
Die Leistungen müssen fristwahrend von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters erbracht werden. Der Lieferung wird ein Lieferschein mit detaillierten Informationen über die gelieferten Waren beigefügt. Dieser enthält zur Wareneingangskontrolle mindestens Menge, Artikelnummer und die Produktbezeichnung.
Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich in 4 Teillieferungen pro Jahr á 1/4 des jährlichen Gesamtvolumens je Dienststelle. Die Bestimmung der Höhe der Teillieferung kann in Abstimmung mit der jeweiligen Dienststelle variieren, wobei die Menge der jeweiligen Teillieferungen in Summe die Menge der Bestellung nicht überschreiten darf. Die Teillieferungen sind grundsätzlich im Januar, April, Juli und Oktober zu erbringen. Abweichende Regelungen sind in Abstimmung mit den Ansprechpartnern der einzelnen Dienststellen möglich.
Ausnahmen gelten für die Justizzahlstelle des Thüringer Oberlandesgerichts, Hermann-Drechsler-Straße 1, 07548 Gera. Für diese Dienststelle sind grundsätzlich sechs Teillieferungen á 1/6 des jährlichen Gesamtvolumens der Dienststelle vorgesehen. Diese erfolgen voraussichtlich jeweils im Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember.
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Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Reißfestes Papier
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=304051&criteriaId=2250 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-17
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-18
00:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in 99423 Weimar.
Sofern...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in 99423 Weimar.
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 160 III 1 GWB zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23.9.2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 EUR, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
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Quelle: OJS 2020/S 012-023436 (2020-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1320728.47 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der jeweiligen Bestellmengen an die einzelnen Dienststellen ohne Berechnung von Verpackungs-...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der jeweiligen Bestellmengen an die einzelnen Dienststellen ohne Berechnung von Verpackungs- oder Transportkosten sowie sonstiger zusätzlicher Kosten. Ausnahmen hierzu ergeben sich bezüglich der Fahrtkosten für zusätzliche Lieferungen.
Die voraussichtliche jährliche Bestellmenge je Dienststelle wird dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber 3 Monate vor Beginn des neuen Vertragsjahres bekanntgegeben.
Für zusätzliche unterjährige Bestellungen gilt folgendes Verfahren: Die zusätzlich erforderliche Bestellmenge je Dienststelle wird dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber spätestens 1 Monat vor Beginn des neuen Quartals bekanntgegeben, um eine Berücksichtigung für die nächste Quartalslieferung zu ermöglichen. Andernfalls hat die Lieferung einer zusätzlichen Teilleistung im laufenden Quartal binnen 14 Tagen zu erfolgen.
Die Anlieferungen sind unter Verwendung von eigenen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen des Auftragnehmers unter Beachtung der dem Auftragnehmer obliegenden Schutz- sowie Obhutspflichten beim Auftraggeber auszuführen. Das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer.
Die Leistungen müssen fristwahrend von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters erbracht werden. Der Lieferung wird ein Lieferschein mit detaillierten Informationen über die gelieferten Waren beigefügt. Dieser enthält zur Wareneingangskontrolle mindestens Menge, Artikelnummer und die Produktbezeichnung.
Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich in 4 Teillieferungen pro Jahr á 1/4 des jährlichen Gesamtvolumens je Dienststelle. Die Bestimmung der Höhe der Teillieferung kann in Abstimmung mit der jeweiligen Dienststelle variieren, wobei die Menge der jeweiligen Teillieferungen in Summe die Menge der Bestellung nicht überschreiten darf. Die Teillieferungen sind grundsätzlich im Januar, April, Juli und Oktober zu erbringen. Abweichende Regelungen sind in Abstimmung mit den Ansprechpartnern der einzelnen Dienststellen möglich.
Ausnahmen gelten für die Justizzahlstelle des Thüringer Oberlandesgerichts, Hermann-Drechsler-Straße 1, 07548 Gera. Für diese Dienststelle sind grundsätzlich 6 Teillieferungen á 1/6 des jährlichen Gesamtvolumens der Dienststelle vorgesehen. Diese erfolgen voraussichtlich jeweils im Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 012-023436
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 5400 E Verg - 24/19
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Druck- und Kopierpapier
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Papyrus Deutschland GmbH & Co. KG
Postort: Ettlingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1143886.87 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 1555358.14
Höchstes Angebot: 1555358.14
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Reißfestes Papier
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Antalis GmbH
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 176841.60 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 83018.20
Höchstes Angebot: 83018.20
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar.
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 160 III 1 GWB zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 EUR, soll aber den Betrag von 1 000,00 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
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Quelle: OJS 2020/S 052-123422 (2020-03-11)