Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. In dieser Funktion betreibt sie auch den Seehafen Cuxhaven.
Niedersachsen Ports stehen als Eigentümerin im Bereich des tidefreien Neuen Fischereihafens Cuxhaven die Grundstücke C 30 und C 31 zur Verfügung. Der Neue Fischereihafen ist überwiegend auf den Umschlag und die Verarbeitung von Fisch ausgelegt. Das Grundstück C 30 ist ca. 995 m, das Grundstück C 31 ca. 3.000m groß.
Die Grundstücke sollen als hafenaffine Lager- und/oder Logistikfläche genutzt werden. Auch die Ansiedlung eines produzierenden Betriebs ist denkbar. Die Nutzung der Grundstücke als Produktions-, Lager- und/oder Logistikfläche für Schüttgut ist jedoch ausgeschlossen. Ferner wird staubemissionierendes Gewerbe untersagt.
Die Ansiedlung eines lebensmittelproduzierenden, -vermarktenden oder -transportierenden Gewerbes wird positiv in der Angebotswertung berücksichtigt. Auf diese Weise soll das Konzept des Neuen Fischereihafens gewahrt werden. Soweit durch die Ansiedlungen auf den Grundstücken Umschlag über die Kaikante generiert wird, wird dies im Rahmen der Angebotswertung ebenfalls positiv bewertet werden.
Vor dem vorstehend geschilderten Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Verhandlungsverfahren für gewerbliche Ansiedlungen auf den Grundstücken C 30 bzw. C31 jeweils mittels Abschluss eines Miet- oder Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem Nutzungszweck) durch. Die Miet- und Erbbaurechtsverträge werden zusammenfassend als „Grundstücksvertrag“ bezeichnet.
Den Bietern steht es frei, sich für eines oder für beide Grundstücke an dem hier gegenständlichen Verfahren zu beteiligen. Eine Vergabe des jeweiligen Grundstücks ist jeweils nur im Ganzen möglich.
Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend „Bieter“ genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Der abzuschließende Grundstücksvertrag wird im Rahmen des europaweiten, wettbewerbsrechtlichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform, Deutsches Vergabeportal nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. Niedersachsen Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem Deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt aufgebaut:
1) Teilnahmewettbewerb:
Niedersachsen Ports führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, im Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter geprüft werden wird.
2) Indikatives Angebot:
Die geeigneten Bieter, die einen Teilnahmeantrag für eines oder beide Grundstück/e eingereicht haben, werden zur Abgabe von indikativen Erstangeboten aufgefordert. Durch Wertung der indikativen Erstangebote wird der Bieter ausgewählt, mit dem vorrangig in Verhandlungen über das jeweilige Grundstück eingetreten wird.
3) Verhandlung:
Der Bestbieter erhält von Niedersachsen Ports die Einladung zur Aufnahme der Verhandlungen und dem Bieter wird der Beginn der Reservierungsfrist mitgeteilt.
Der Bestbieter kann bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf die endverhandelte Fassung des Grundstücksvertrages ein (ggf. notarielles) Angebot gegenüber Niedersachsen Ports abgeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-26.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe Grundstücke Hansakai
27000
Produkte/Dienstleistungen: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste📦
Kurze Beschreibung:
“Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen...”
Kurze Beschreibung
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. In dieser Funktion betreibt sie auch den Seehafen Cuxhaven.
Niedersachsen Ports stehen als Eigentümerin im Bereich des tidefreien Neuen Fischereihafens Cuxhaven die Grundstücke C 30 und C 31 zur Verfügung. Der Neue Fischereihafen ist überwiegend auf den Umschlag und die Verarbeitung von Fisch ausgelegt. Das Grundstück C 30 ist ca. 995 m, das Grundstück C 31 ca. 3.000m groß.
Die Grundstücke sollen als hafenaffine Lager- und/oder Logistikfläche genutzt werden. Auch die Ansiedlung eines produzierenden Betriebs ist denkbar. Die Nutzung der Grundstücke als Produktions-, Lager- und/oder Logistikfläche für Schüttgut ist jedoch ausgeschlossen. Ferner wird staubemissionierendes Gewerbe untersagt.
Die Ansiedlung eines lebensmittelproduzierenden, -vermarktenden oder -transportierenden Gewerbes wird positiv in der Angebotswertung berücksichtigt. Auf diese Weise soll das Konzept des Neuen Fischereihafens gewahrt werden. Soweit durch die Ansiedlungen auf den Grundstücken Umschlag über die Kaikante generiert wird, wird dies im Rahmen der Angebotswertung ebenfalls positiv bewertet werden.
Vor dem vorstehend geschilderten Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Verhandlungsverfahren für gewerbliche Ansiedlungen auf den Grundstücken C 30 bzw. C31 jeweils mittels Abschluss eines Miet- oder Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem Nutzungszweck) durch. Die Miet- und Erbbaurechtsverträge werden zusammenfassend als „Grundstücksvertrag“ bezeichnet.
Den Bietern steht es frei, sich für eines oder für beide Grundstücke an dem hier gegenständlichen Verfahren zu beteiligen. Eine Vergabe des jeweiligen Grundstücks ist jeweils nur im Ganzen möglich.
Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend „Bieter“ genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Der abzuschließende Grundstücksvertrag wird im Rahmen des europaweiten, wettbewerbsrechtlichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform, Deutsches Vergabeportal nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. Niedersachsen Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem Deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt aufgebaut:
1) Teilnahmewettbewerb:
Niedersachsen Ports führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, im Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter geprüft werden wird.
2) Indikatives Angebot:
Die geeigneten Bieter, die einen Teilnahmeantrag für eines oder beide Grundstück/e eingereicht haben, werden zur Abgabe von indikativen Erstangeboten aufgefordert. Durch Wertung der indikativen Erstangebote wird der Bieter ausgewählt, mit dem vorrangig in Verhandlungen über das jeweilige Grundstück eingetreten wird.
3) Verhandlung:
Der Bestbieter erhält von Niedersachsen Ports die Einladung zur Aufnahme der Verhandlungen und dem Bieter wird der Beginn der Reservierungsfrist mitgeteilt.
Der Bestbieter kann bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf die endverhandelte Fassung des Grundstücksvertrages ein (ggf. notarielles) Angebot gegenüber Niedersachsen Ports abgeben.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Grundstück C 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste📦
Ort der Leistung: Cuxhaven🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baudirektor-Hahn-Straße 20/22
27472 Cuxhaven
Beschreibung der Beschaffung:
“Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Bereich des tidefreien Neuen Fischereihafens Cuxhaven das Grundstück C 30 am Hansakai zur Verfügung. Das...”
Beschreibung der Beschaffung
Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Bereich des tidefreien Neuen Fischereihafens Cuxhaven das Grundstück C 30 am Hansakai zur Verfügung. Das Grundstück C 30 umfasst ca. 995 m.
Bzgl. der Nutzungsmöglichkeiten wird auf die Ausführungen in Ziff. II.1.4. verwiesen.
Der Zuschnitt sowie die Lage des Grundstücks ist dem den Vergabeunterlagen beigefügten Lageplan zu entnehmen. Das Grundstück befindet sich am Hansakai im Bereich des Mehrzweckumschlaghafens Cuxhaven im Neuen Fischereihafen und bietet durch die vorhandene Anbindung durch die Seeschleuse einen sehr guten Zugang zur Bundeswasserstraße.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass Gefahrgüter und Gefahrstoffe im Sinne der folgenden Rechtsvorschriften (jeweils in der aktuellen Fassung)
a) Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See – GGVSee),
b) Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB),
c) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV),
d) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG),
e) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung – VAwS).
Auf dem Grundstück nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Niedersachsen Ports und nach Vorlage der nach öffentlichem Recht ggf. erforderlichen Genehmigungen gelagert, umgeschlagen oder produziert werden dürfen.
Das Grundstück C 30 befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Der Flächennutzungsplan weist es als „SO Hafen“ aus. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich).
Bzgl. weiterer Angaben zu dem Grundstück wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Mindestlaufzeit für den hier zu vergebenden Mietvertrag beträgt 5 Jahre bzw. alternativ 15 Jahre für einen Erbbaurechtsvertrag.
Es können zusätzlich...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Mindestlaufzeit für den hier zu vergebenden Mietvertrag beträgt 5 Jahre bzw. alternativ 15 Jahre für einen Erbbaurechtsvertrag.
Es können zusätzlich Verlängerungsoptionen vereinbart werden. Diese sind im Anwendungsbereich des § 3 KonzVgV jedoch von den von dem Konzessionsnehmer vorzunehmenden Investitionen abhängig.
Die o.a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch bzw. als Mindestangabe zu verstehen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Grundstück C 31
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Bereich des tidefreien Neuen Fischereihafens Cuxhaven das Grundstück C 31 am Hansakai zur Verfügung Das...”
Beschreibung der Beschaffung
Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Bereich des tidefreien Neuen Fischereihafens Cuxhaven das Grundstück C 31 am Hansakai zur Verfügung Das Grundstück C 31 umfasst ca. 3 000 m.
Bzgl. der Nutzungsmöglichkeiten wird auf die Ausführungen in Ziff. II.1.4. verwiesen.
Der Zuschnitt sowie die Lage des Grundstückes ist dem den Vergabeunterlagen beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass Gefahrgüter und Gefahrstoffe im Sinne der folgenden Rechtsvorschriften (jeweils in der aktuellen Fassung)
a) Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See – GGVSee),
b) Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB),
c) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV),
d) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG),
e) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung – VAwS).
Auf dem Grundstück nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Niedersachsen Ports und nach Vorlage der nach öffentlichem Recht ggf. erforderlichen Genehmigungen gelagert, umgeschlagen oder produziert werden dürfen.
Das Grundstück C 31 befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Der Flächennutzungsplan weist sie als „SO Hafen“ aus. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich).
Bzgl. weiterer Angaben zu dem Grundstück wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Mindestlaufzeit für den hier zu vergebenden Mietvertrag beträgt 5 Jahre bzw. alternativ 15 Jahre beim Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages.
Es können...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Mindestlaufzeit für den hier zu vergebenden Mietvertrag beträgt 5 Jahre bzw. alternativ 15 Jahre beim Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages.
Es können zusätzlich Verlängerungsoptionen vereinbart werden. Diese sind im Anwendungsbereich des § 3 KonzVgV jedoch von dem Konzessionsnehmer vorzunehmenden Investitionen abhängig.
Die o. a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch bzw. als Mindestangabe zu verstehen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung der den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter einzureichen:
1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
4. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur
Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Angaben zum Gesamtumsatz...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten,
2. Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach der von dem Bieter im Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen hafenaffinen Nutzungszweck.
Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
3. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen,
4. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein,
5. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).
“Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Niedersachsen Ports behält sich vor, im...”
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlungen (Referenzen) in einer selbst zu erstellenden Anlage. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem Bieter im Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen hafenaffinen Nutzungszweck.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Verfahren zugelassen sind:
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Verfahren zugelassen sind:
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Mietvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlauf des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und/ oder des Projektes angemessene Vertragssicherheiten (Harte...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und/ oder des Projektes angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“An das/die Ansiedlungsprojekt/e auf dem/den hier gegenständlichen Grundstück/en wird die Mindestanforderung gestellt, dass auf dem jeweiligen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
An das/die Ansiedlungsprojekt/e auf dem/den hier gegenständlichen Grundstück/en wird die Mindestanforderung gestellt, dass auf dem jeweiligen Ansiedlungsgrundstück Güter produziert und/oder bearbeitet und/oder abgefertigt und/oder gelagert werden. Um die voraussichtliche Erfüllung dieser Mindestanforderungen darzulegen sind die in den mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter abgefragten Projektangaben (inkl. Kurzdarstellung Ansiedlung) bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Enthalten die Bekanntmachungen oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes...”
1. Enthalten die Bekanntmachungen oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
2. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten.
3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.
4. Niedersachsen Ports behält sich vor, die Teilnahmefrist bis zu dreimal um jeweils 30 Kalendertage zu verlängern, wenn 3 Stunden vor Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen ist. Die verlängerte Frist läuft jeweils wiederum bis 12.00 des 31. Tages nach dem ursprünglichen Fristablauf. Falls das derart errechnete Fristende auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt, gilt § 193 BGB. Die Frist endet dann um 12:00 Uhr an dem auf den Wochenend- oder Feiertag folgenden nächsten Werktag.
5. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßen Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
6. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gezahlt.
7. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch aus Abschluss eines Grundstücksvertrages haben.
8. Alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet.
Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
9. Die Bieter erklären sich durch die Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflicht gespeichert werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9DCTS
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152943📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152943📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Quelle: OJS 2020/S 063-151740 (2020-03-26)