Auftragsbekanntmachung (2020-04-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Landkreis Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg, Landkreis Dillingen a.d.Donau, Stadt Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs-und Tarifverbund GmbH”
Postanschrift: Prinzregentenstr. 2
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 821/34377117📞
E-Mail: steinbacher@avv-augsburg.de📧
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.avv-augsburg.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E63897414🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe Qualitätskontrollen
Produkte/Dienstleistungen: Hilfstätigkeiten für den Landverkehr📦
Kurze Beschreibung:
“Qualitätskontrollen auf den in den Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund integrierten AVV-Regionalbuslinien.”
1️⃣
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Aichach-Friedberg🏙️
Ort der Leistung: Augsburg, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Dillingen a.d. Donau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg, Landkreis Dillingen a.d.Donau”
Beschreibung der Beschaffung:
“Qualitätskontrollen auf den in den Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund integrierten AVV-Regionalbuslinien.” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Anzahl an Projektstunden
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben zu Inhaber, Gesellschafter und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter erklärt, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Der Bieter macht Angaben zum Vorliegen von fakultativen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter erklärt, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Der Bieter macht Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Der Bieter hat auf Anforderung der Vergabestelle unverzüglich aktuelle Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Mit dem Angebot ist zudem eine Eigenerklärung vorzulegen, in welcher der Bieter erklärt, ob in den letzten 3 Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden und benennt ggf. die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe. Er erklärt zudem, dass er seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Bei Bietergemeinschaften finden diese Regelungen auf jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft Anwendung. Eine fehlende Eignung eines einzelnen Mitglieds kann zum Ausschluss der gesamten Bietergemeinschaft führen.
“Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seinen...”
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter gibt mit seinem Angebot eine Erklärung ab, dass er in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen erbracht hat.
Um eine objektive...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter gibt mit seinem Angebot eine Erklärung ab, dass er in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen erbracht hat.
Um eine objektive Qualitätskontrolle zu gewährleisten und Interessenkonflikte zu vermeiden, sind Bieter, die unter dem beherrschenden Einfluss eines für die Auftraggeber tätigen Busunternehmen stehen, an der Teilnahme des Vergabeverfahrens ausgeschlossen. Der Bieter gibt eine entsprechende Erklärung ab.
Bei Bietergemeinschaften finden diese Regelungen auf jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft Anwendung. Eine fehlende Eignung eines einzelnen Mitglieds kann zum Ausschluss der gesamten Bietergemeinschaft führen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Bietergemeinschaften sind zulässig. Näheres findet sich in den Vergabeunterlagen.
2. Die Bieter können Teile der Leistungen an Subunternehmer übertragen....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Bietergemeinschaften sind zulässig. Näheres findet sich in den Vergabeunterlagen.
2. Die Bieter können Teile der Leistungen an Subunternehmer übertragen. Näheres findet sich in den Vergabeunterlagen. Für Subunternehmer sind die unter Ziffer III. 1 genannten Unterlagen ebenfalls zu erbringen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-05
11:15 📅
“Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB und § 62 VgV.” Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern 80534 München
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter Ziffer VI. 4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 084-199202 (2020-04-28)