Vergabe Qualitätskontrollen

Landkreis Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg, Landkreis Dillingen a.d.Donau, Stadt Augsburg, vertreten durch die Augsburger V

Qualitätskontrollen auf den in den Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund integrierten AVV-Regionalbuslinien.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfstätigkeiten für den Landverkehr
Kurze Beschreibung:
Qualitätskontrollen auf den in den Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund integrierten AVV-Regionalbuslinien.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hilfstätigkeiten für den Landverkehr 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg, Landkreis Dillingen a.d.Donau, Stadt Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs-und Tarifverbund GmbH
Postanschrift: Prinzregentenstr. 2
Postleitzahl: 86150
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.avv-augsburg.de 🌏
E-Mail: steinbacher@avv-augsburg.de 📧
Telefon: +49 821/34377117 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E63897414 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-29 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 084-199202
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB und § 62 VgV.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg, Landkreis Dillingen a.d.Donau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zu Inhaber, Gesellschafter und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter erklärt, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Der Bieter macht Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Der Bieter hat auf Anforderung der Vergabestelle unverzüglich aktuelle Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Mit dem Angebot ist zudem eine Eigenerklärung vorzulegen, in welcher der Bieter erklärt, ob in den letzten 3 Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden und benennt ggf. die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe. Er erklärt zudem, dass er seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
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Bei Bietergemeinschaften finden diese Regelungen auf jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft Anwendung. Eine fehlende Eignung eines einzelnen Mitglieds kann zum Ausschluss der gesamten Bietergemeinschaft führen.
Mindeststandards:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter gibt mit seinem Angebot eine Erklärung ab, dass er in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen erbracht hat.
Um eine objektive Qualitätskontrolle zu gewährleisten und Interessenkonflikte zu vermeiden, sind Bieter, die unter dem beherrschenden Einfluss eines für die Auftraggeber tätigen Busunternehmen stehen, an der Teilnahme des Vergabeverfahrens ausgeschlossen. Der Bieter gibt eine entsprechende Erklärung ab.
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Bei Bietergemeinschaften finden diese Regelungen auf jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft Anwendung. Eine fehlende Eignung eines einzelnen Mitglieds kann zum Ausschluss der gesamten Bietergemeinschaft führen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Bietergemeinschaften sind zulässig. Näheres findet sich in den Vergabeunterlagen.
2. Die Bieter können Teile der Leistungen an Subunternehmer übertragen. Näheres findet sich in den Vergabeunterlagen. Für Subunternehmer sind die unter Ziffer III. 1 genannten Unterlagen ebenfalls zu erbringen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:15
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Anzahl an Projektstunden
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.avv-augsburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E63897414 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern 80534 München
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter Ziffer VI. 4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 084-199202 (2020-04-28)