Die Vergabe umfasst die Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere den Personenverkehr, mit Trolley-Koffern in 2 verschiedenen Größen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe Trolley-Koffer
19FEA42799
Produkte/Dienstleistungen: Koffer📦
Kurze Beschreibung:
“Die Vergabe umfasst die Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere den Personenverkehr, mit Trolley-Koffern in...”
Kurze Beschreibung
Die Vergabe umfasst die Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere den Personenverkehr, mit Trolley-Koffern in 2 verschiedenen Größen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 400 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweite Belieferung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei der Vergabe handelt es sich um den Kauf von 2 verschiedenen Trolley-Koffern, die sich in der Größe unterscheiden (siehe Anlage 1a_Leistungsverzeichnis).” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 400 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag durch einseitige Erklärung dreimal um je ein Jahr zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-11
18:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-02-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 005-007439 (2020-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Europa-Allee 78-84
Postleitzahl: 60486
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Vergabe umfasst die Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere den Personenverkehr, mit Trolley-Koffern in...”
Kurze Beschreibung
Die Vergabe umfasst die Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere den Personenverkehr, mit Trolley-Koffern in zwei verschiedenen Größen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 500 000 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Koffer📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei der Vergabe handelt es sich um den Kauf von zwei verschiedenen Trolley-Koffern, die sich in der Größe unterscheiden (siehe Anlage 1a_Leistungsverzeichnis).” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 005-007439
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Vergabe Trolley-Koffer
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Urban Tool Design und Handels GmbH
Postanschrift: Reindorfgasse 29
Postort: Wien
Postleitzahl: 1150
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Wien 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 500 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 146-389496 (2021-07-26)