Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen (Vergabeunterlagen, Teil I, Bewerbungsbedingungen) aufgeführt. Auszug:
Erklärung über den Umsatz
Bieter, Nachunternehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mittels Eigenerklärung den:
— Gesamtumsatz des Unternehmens (allgemeiner Jahresumsatz) und den,
— Umsatz, der auf dem Gebiet der Bioabfallverwertung erbracht wurde (spezifischer Jahresumsatz).
In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
(In Anlage 8 des Angebotsschreibens vom Bieter, allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmern auszufüllen.)
Nachweis einer bei Vorlage gültigen Berufshaftpflichtversicherung durch Erklärung des Versicherungsunternehmens mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall:
Personen- und Sachschäden: 3 000 000 EUR (pauschal)
Vermögensschäden: 300 000 EUR
Die Vergabestelle akzeptiert auch eine Versicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungen müssen auch ein Auswahlverschulden bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern decken. Für den Fall, dass die geforderten Versicherungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bestehen, reicht der Nachweis der Bereitschaft eines Versicherungsunternehmers, mit dem Bieter eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung in den genannten Höhen abzuschließen durch Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Erklärung des Versicherungsunternehmens.
(In Anlage 9 des Angebotsschreibens vom Bieter und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beizufügen.)
Erklärung der Bietergemeinschaft
Sofern es sich beim Bieter um eine Bietergemeinschaft handelt, ist mit dem Angebot die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ mit der Angabe aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds (Bevollmächtigung als Vertreter der Bietergemeinschaft) einzureichen. Damit wird das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft zur Entgegennahme von Zahlungen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft ermächtigt und die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären sich für den Fall der Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftend.
Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen sowie technischen Leistungsfähigkeit werden, sofern in den Kapiteln 5.5.1 bis 5.5.3 nicht explizit ausgewiesen, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung in Summe bewertet.
(Anlage 1 im Angebotsschreiben von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen.)
Verpflichtungserklärung bei Eignungsrückgriff auf Dritte
Sofern der Bieter zum Beleg der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf Dritte zurückgreift, ist eine Bereitschafts-/Verpflichtungserklärung gemäß § 47 Abs. 1 VgV dieses/dieser Unternehmen(s) beizufügen, auf welche Weise es dem Bieter sein Know-how und/oder seine Ausrüstung für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung stellen wird.
(Anlage 2 im Angebotsschreiben vom Unternehmen auszufüllen, das für den Eignungsrückgriff zur Verfügung steht.)
Nachunternehmerverzeichnis und Verpflichtungserklärung
Sieht der Bieter den Einsatz von Nachunternehmern/Unterauftragnehmern vor, hat er die beabsichtigte Teilleistungsvergabe inkl. Leistungsbeschreibung im Nachunternehmerverzeichnis zu benennen. Zusätzlich ist dem Angebot die Verpflichtungserklärung jedes Nachunternehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert, beizufügen.
Sofern eine Beauftragung nicht benannter Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung beabsichtigt ist, ist der AN verpflichtet, zuvor die schriftliche Zustimmung des AG einzuholen. Voraussetzung für die Zustimmung ist, dass auch die Nachunternehmer über die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen, was dem AG durch Vorlage der Unterlagen, wie sie auch vom Bieter als dem späteren Auftragnehmer im Vergabeverfahren abgefragt wurden, nachzuweisen ist.
Der AN stellt sicher, dass die Nachunternehmer ihrerseits keine Unteraufträge erteilen.
(Anlage 3 im Angebotsschreiben vom Bieter und Anlage 4 vom Nachunternehmer auszufüllen.)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Bieter, Nachunternehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft haben durch Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB zu versichern. Das Vorliegen einer dieser Ausschlussgründe führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Auf Verlangen des AG sind zusätzlich Nachweise zur Überprüfung der Wahrheitsgemäßen Angabe nachzureichen (z. B. Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung).
(Anlage 5 im Angebotsschreiben vom Bieter, allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmern beizufügen.)
Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen
Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. Es obliegt dem Bieter zusätzlich erklärende Organigramme, Darstellungen, Firmenprospekte etc. beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, zu diesem Punkt weitere Erläuterungen von den Bietern anzufordern.
(Anlage 6 im Angebotsschreiben vom Bieter auszufüllen.)