Gegenstand der Vergabe der Apothekenleistungen ist die Versorgung aller stationären Bereiche der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen. Die Vergabe beinhaltet den Abschluss eines Versorgungsauftrags gemäß Apotheken-Gesetz (ApoG). Aktuell werden die Apothekenleistungen durch die eigene Klinikapotheke erbracht. Die Apothekenleistungen sollen an eine externe Lieferapotheke vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-06.
Auftragsbekanntmachung (2020-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: KFH 3220-10
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe der Apothekenleistungen ist die Versorgung aller stationären Bereiche der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen. Die Vergabe beinhaltet den Abschluss eines Versorgungsauftrags gemäß Apotheken-Gesetz (ApoG). Aktuell werden die Apothekenleistungen durch die eigene Klinikapotheke erbracht. Die Apothekenleistungen sollen an eine externe Lieferapotheke vergeben werden.
Gegenstand der Vergabe der Apothekenleistungen ist die Versorgung aller stationären Bereiche der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen. Die Vergabe beinhaltet den Abschluss eines Versorgungsauftrags gemäß Apotheken-Gesetz (ApoG). Aktuell werden die Apothekenleistungen durch die eigene Klinikapotheke erbracht. Die Apothekenleistungen sollen an eine externe Lieferapotheke vergeben werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Klinikum Frankfurt Höchst bietet medizinische Kompetenz, individuelle Betreuung und Versorgung auf höchstem Niveau. Als leistungsstarker Maximalversorger im größten kommunalen Klinikverbund der Region, der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH, bietet das Klinikum Frankfurt Höchst medizinische und pflegerische Versorgung der höchsten Versorgungsstufe an. Gegenstand der Vergabe der Apothekenleistungen ist die Versorgung aller stationären Bereiche der KFH in Frankfurt Höchst mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen. Aktuell werden die Apothekenleistungen für das KFH noch durch die eigenen Mitarbeiter/innen der KFH-Krankenhausapotheke erbracht. Die Apothekenleistungen des KFH sollen zukünftig an eine externe Lieferapotheke vergeben werden. Die Vergabe beinhaltet den Abschluss eines Versorgungsauftrags (Rahmenliefer- und Dienstleistungsvertrag) gemäß Apotheken-Gesetz (ApoG). Die Bewerber müssen die bedarfsorientierte, kostenoptimierte und reibungslose Versorgung des Auftraggebers (AG) mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren gewährleisten. Hierzu müssen die Bewerber hohe Kompetenzen in den Bereichen pharmazeutische Dienst- und Beratungsleistung, Organisation, Einkauf und Controlling sowie Logistikdienstleistung vorweisen. Die Bewerber müssen hierzu in entsprechenden Konzepten (Personalkonzept und Versorgungskonzept) aufzeigen, wie die optimale Versorgung des KFH gewährleistet werden kann. Zudem wird ein Konzept für die Übernahme der Apotheken-Mitarbeiter des KFH gefordert.
Das Klinikum Frankfurt Höchst bietet medizinische Kompetenz, individuelle Betreuung und Versorgung auf höchstem Niveau. Als leistungsstarker Maximalversorger im größten kommunalen Klinikverbund der Region, der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH, bietet das Klinikum Frankfurt Höchst medizinische und pflegerische Versorgung der höchsten Versorgungsstufe an. Gegenstand der Vergabe der Apothekenleistungen ist die Versorgung aller stationären Bereiche der KFH in Frankfurt Höchst mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen. Aktuell werden die Apothekenleistungen für das KFH noch durch die eigenen Mitarbeiter/innen der KFH-Krankenhausapotheke erbracht. Die Apothekenleistungen des KFH sollen zukünftig an eine externe Lieferapotheke vergeben werden. Die Vergabe beinhaltet den Abschluss eines Versorgungsauftrags (Rahmenliefer- und Dienstleistungsvertrag) gemäß Apotheken-Gesetz (ApoG). Die Bewerber müssen die bedarfsorientierte, kostenoptimierte und reibungslose Versorgung des Auftraggebers (AG) mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren gewährleisten. Hierzu müssen die Bewerber hohe Kompetenzen in den Bereichen pharmazeutische Dienst- und Beratungsleistung, Organisation, Einkauf und Controlling sowie Logistikdienstleistung vorweisen. Die Bewerber müssen hierzu in entsprechenden Konzepten (Personalkonzept und Versorgungskonzept) aufzeigen, wie die optimale Versorgung des KFH gewährleistet werden kann. Zudem wird ein Konzept für die Übernahme der Apotheken-Mitarbeiter des KFH gefordert.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme: Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beizubringen. Unvollständige Unterlagen können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist, nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Originale der eingereichten Kopien zu fordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen. Das Fehlen eingeforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss führen! Unter den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderte Eignungsnachweise,(gem. § 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Es sind Eigenerklärungen ausreichend. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Die während des Verfahrens ablaufenden Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren. Die Vergabestelle behält sich vor, Erläuterungen oder Konkretisierungen zu den Unterlagen nachzufordern und zur Auftragserteilung zusätzlich zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise oder behördliche Bestätigungen zu fordern. Die Vergabestelle behält sich bezüglich der Referenzen vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben. Voraussetzung für die Wirksamkeit des Versorgungsvertrages (Rahmenliefer- und Dienstleistungsvertrag) ist die Genehmigung nach § 14 Absatz 5 Apothekengesetz durch die zuständige Apothekenaufsicht vgl. unter III.2.2). Es gilt der Grundsatz der „Versorgung aus einer Hand“. Die Erbringung von Leistungen, die die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung gemäß § 14 Absatz 5 Apothekengesetz betreffen, ist durch eine Bietergemeinschaft oder einen Unterauftragnehmer daher nicht zulässig.
1. Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme: Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beizubringen. Unvollständige Unterlagen können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist, nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Originale der eingereichten Kopien zu fordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen. Das Fehlen eingeforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss führen! Unter den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderte Eignungsnachweise,(gem. § 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Es sind Eigenerklärungen ausreichend. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Die während des Verfahrens ablaufenden Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren. Die Vergabestelle behält sich vor, Erläuterungen oder Konkretisierungen zu den Unterlagen nachzufordern und zur Auftragserteilung zusätzlich zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise oder behördliche Bestätigungen zu fordern. Die Vergabestelle behält sich bezüglich der Referenzen vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben. Voraussetzung für die Wirksamkeit des Versorgungsvertrages (Rahmenliefer- und Dienstleistungsvertrag) ist die Genehmigung nach § 14 Absatz 5 Apothekengesetz durch die zuständige Apothekenaufsicht vgl. unter III.2.2). Es gilt der Grundsatz der „Versorgung aus einer Hand“. Die Erbringung von Leistungen, die die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung gemäß § 14 Absatz 5 Apothekengesetz betreffen, ist durch eine Bietergemeinschaft oder einen Unterauftragnehmer daher nicht zulässig.
2. Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb: Einfache Kopien folgender Unterlagen:
a) Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
b) Eigenerklärung bzgl. §§ 123-125 GWB. Die Auftraggeberin stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben zum Bruttoumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind vgl. § 45 VgV.
2. Angaben zum Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Jahre, wobei ein jährlicher Gesamtumsatz an Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren von mindesten 3 Mio. EUR netto gefordert wird (Mindestforderung). Dies entspricht ca. 60 % des Umsatzes der stationären KFH-Bedarfe per anno. In die Berechnung des Gesamtumsatzes des Bewerbers dürfen nur Umsätze für die stationäre Klinikversorgung und keine Umsätze der Offizin-Apotheke, der Heimversorgung, des Versandhandels und der ambulanten Versorgung (z. B. mit Zytostatika) oder ähnliches einfließen. Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Nachweise zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Angaben zum Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Jahre, wobei ein jährlicher Gesamtumsatz an Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren von mindesten 3 Mio. EUR netto gefordert wird (Mindestforderung). Dies entspricht ca. 60 % des Umsatzes der stationären KFH-Bedarfe per anno. In die Berechnung des Gesamtumsatzes des Bewerbers dürfen nur Umsätze für die stationäre Klinikversorgung und keine Umsätze der Offizin-Apotheke, der Heimversorgung, des Versandhandels und der ambulanten Versorgung (z. B. mit Zytostatika) oder ähnliches einfließen. Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Nachweise zu fordern.
3. Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung mindestens mit folgenden Deckungssummen von:
a) Sachschäden 5 000 000 EUR,
b) Personenschäden 10 000 000 EUR,
c) Sonstige Vermögensschäden 500 000 EUR oder Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle der Auftragserteilung.
Mindeststandards:
1. Es wird ein jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers (klinikversorgende Apotheke) für die stationäre Klinikversorgung von Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren von mindestens 3 Mio. EUR netto gefordert (Mindestforderung).
1. Es wird ein jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers (klinikversorgende Apotheke) für die stationäre Klinikversorgung von Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren von mindestens 3 Mio. EUR netto gefordert (Mindestforderung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte; Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte.
2. Leistungsspezifische Referenzliste mit mindestens 1 Referenz über die Erbringung von Apothekenleistungen für die stationäre Klinikversorgung der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei dem in Art- und Umfang vergleichbare Leistungen erbracht werden, Mindest-Vertragsvolumen 2 Mio. EUR netto per anno mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
2. Leistungsspezifische Referenzliste mit mindestens 1 Referenz über die Erbringung von Apothekenleistungen für die stationäre Klinikversorgung der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei dem in Art- und Umfang vergleichbare Leistungen erbracht werden, Mindest-Vertragsvolumen 2 Mio. EUR netto per anno mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
a) Name und Adresse der betreffenden Krankenhäuser mit Telefonnummer und Email-Adresse,
b) Angaben zur Projektgröße (Bettenanzahl des Auftraggebers und Umsatzvolumen der Apothekenleistungen),
c) Art- und Umfang der Dienst- und Beratungsleistungen für den Auftraggeber,
d) Angaben zum eingesetzten Personal und zur technischen Ausstattung (incl. IT-Anbindung) für die Leistungserbringung.
3. Angabe eines mit KFH vergleichbaren Referenzkunden bei dem die Bestellungen durch den Referenzkunden und die Übermittlung von Rechnungen durch die Lieferapotheke online erfolgen. Sofern es sich bei dem Bewerber um eine Krankenhausapotheke handelt, kann auch der Umsatz des Krankenhauses in dem die Krankenhausapotheke verortet ist, für den Referenznachweis genutzt werden.
3. Angabe eines mit KFH vergleichbaren Referenzkunden bei dem die Bestellungen durch den Referenzkunden und die Übermittlung von Rechnungen durch die Lieferapotheke online erfolgen. Sofern es sich bei dem Bewerber um eine Krankenhausapotheke handelt, kann auch der Umsatz des Krankenhauses in dem die Krankenhausapotheke verortet ist, für den Referenznachweis genutzt werden.
4. Vorlage einer Herstellungserlaubnis nach §13 AMG.
Mindeststandards:
1. Mindestens 1 Referenzprojekt mit einem Mindest-Vertragsvolumen des Referenzprojektes von 2 Mio. EUR netto per anno, bei dem in Art- und Umfang vergleichbare Leistungen erbracht werden.
2. Nachweis einer Herstellungserlaubnis nach §13 AMG.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Voraussetzung für die Wirksamkeit des Versorgungsvertrages ist die Genehmigung nach §14 Abs. 5 Apothekengesetz durch die zuständiger Apothekenaufsicht. Voraussetzung für die Genehmigung des Arzneimittelversorgungsvertrags ist, dass eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt ist. Hierzu darf die reine Fahrzeit des Auftragnehmers von der Lieferapotheke zu den Anlieferstellen des KFH (Maximalversorger), basierend auf den Vorgaben des Regierungspräsidiums Darmstadt, max. 60 Minuten Fahrzeit betragen. Dies ist durch Kopie einer Fahrzeitberechnung nachzuweisen. Näheres regelt das Leistungsverzeichnis.
Voraussetzung für die Wirksamkeit des Versorgungsvertrages ist die Genehmigung nach §14 Abs. 5 Apothekengesetz durch die zuständiger Apothekenaufsicht. Voraussetzung für die Genehmigung des Arzneimittelversorgungsvertrags ist, dass eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt ist. Hierzu darf die reine Fahrzeit des Auftragnehmers von der Lieferapotheke zu den Anlieferstellen des KFH (Maximalversorger), basierend auf den Vorgaben des Regierungspräsidiums Darmstadt, max. 60 Minuten Fahrzeit betragen. Dies ist durch Kopie einer Fahrzeitberechnung nachzuweisen. Näheres regelt das Leistungsverzeichnis.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-12-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
1. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in digitaler Form innerhalb der unter Ziffer IV.2.2) angegebenen Teilnahmefrist an die in Ziffer 1.3) genannte Internetadresse der Deutschen eVergabe einzureichen. Das Aktenzeichen KFH-Apotheke ist mit anzugeben.
1. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in digitaler Form innerhalb der unter Ziffer IV.2.2) angegebenen Teilnahmefrist an die in Ziffer 1.3) genannte Internetadresse der Deutschen eVergabe einzureichen. Das Aktenzeichen KFH-Apotheke ist mit anzugeben.
2. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die unter III.1.1) genannten Formulare und die Ausschreibungsunterlagen aus der Datenbank der unter Ziffer I.3) genannten Internetadresse der Deutsche eVergabe digital abrufbar. Die Gesamtübersicht der vom späteren Auftragnehmer zu liefernden Arzneimittel (incl. der Liste der TOP-200 Arzneimittel), apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Auflistung der zu versorgenden Anforderstellen des KFH werden zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des AG erst nach Aufforderung durch relevante Bewerber versandt. Hierzu ist die den Vergabeunterlagen beiliegende Vertraulichkeitserklärung, über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe, mit einem Anforderungs-Schreiben unterzeichnet einzureichen.
2. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die unter III.1.1) genannten Formulare und die Ausschreibungsunterlagen aus der Datenbank der unter Ziffer I.3) genannten Internetadresse der Deutsche eVergabe digital abrufbar. Die Gesamtübersicht der vom späteren Auftragnehmer zu liefernden Arzneimittel (incl. der Liste der TOP-200 Arzneimittel), apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Auflistung der zu versorgenden Anforderstellen des KFH werden zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des AG erst nach Aufforderung durch relevante Bewerber versandt. Hierzu ist die den Vergabeunterlagen beiliegende Vertraulichkeitserklärung, über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe, mit einem Anforderungs-Schreiben unterzeichnet einzureichen.
3. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge, der Versorgungs- und Beratungskonzepte (im Teilnahmewettbewerb) und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Deutschen eVergabe (gem. Ziffer I.3)) abrufbar.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Deutschen eVergabe (gem. Ziffer I.3)) abrufbar.
5. Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten die Bewerberinformation oder die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber den AG auf eventuell bestehende Widersprüche in den Verdingungsunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Antwortschreiben und Hinweise des AG, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor. Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten des AG auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen.
5. Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten die Bewerberinformation oder die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber den AG auf eventuell bestehende Widersprüche in den Verdingungsunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Antwortschreiben und Hinweise des AG, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor. Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten des AG auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3,
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
,,Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2020/S 220-539581 (2020-11-06)
Ergänzende Angaben (2020-11-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben