Beschreibung der Beschaffung
Der Versicherungsschutz wird auf Basis der von der Stadt Seelze verbindlich und für alle Bieter identisch vorgegebenen Versicherungsbedingungen abgeschlossen:
— Allgemeinen Bedingungen für die verbundene Sach-Gewerbevesicherung (VSG 2010-GDV-Version 1.4.2014);
— nachfolgend VSG 2014 genannt;
— Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (GDV-Version ABE 2013) – nachfolgend ABE 2013 genannt;
— Besondere Vereinbarungen und Vertragsbestimmungen (Versicherungsvertrag – BVVV 2020);
Die BVVV 2020 gehen den obigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen VSG 2014 und ABE 2013 voran.
Die Versicherung der Gebäude erfolgt auf Basis des Wertes 1914 mit Wertzuschlagsklausel. Die Inventarversicherung erfolgt zum Neuwert auf Basis des Jahres 2013 (Grundsumme) und den jeweiligen Wertzuschlägen. Für ausgewählte Objekte gemäß der Objektliste wird eine Glas-Pauschalversicherung abgeschlossen und eine Elektronikversicherung für ausgewählte Geräte gem. Objektliste.
Basierend auf der den Vergabeunterlagen beigefügten Objektliste sind gemäß der Kennziffern der Deklaration im Versicherungsvertrag folgende Gefahren/Gefahrengruppen versichert:
I Feuer,
II Leitungswasser,
III Sturm, Hagel,
IV Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus,
V Glasbruch (Pauschalversicherung für ausgewählte Objekte).
A Überschwemmung/Starkregen (20 Mio. EUR JHE),
B Rückstau (20 Mio. EUR JHE),
F Schneedruck (5 Mio. EUR JHE),
VII Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung (5 Mio. EUR JHE),
IX Terror (Nur für Objekte mit einer Gesamtversicherungssumme von 25 Mio. EUR),
X Elektronikschäden (für ausgewählte Geräte Objekte)
Es gelten die in der Deklaration des Versicherungsvertrages (LV) angekreuzten versicherten Gefahren/Gefahrengruppen mit den jeweiligen Selbstbehalten und Jahreshöchstentschädigungen (JHE).