Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Ahrensburg beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Grundschule Am Hagen zu errichten. Gemäß der „Schulentwicklungsplanung der Stadt Ahrensburg für die Jahre 2019-2023“ ist die Schule wie bislang als 2,5-zügige Grundschule und in naher Zukunft als Offene Ganztagschule (OGS) mit ca. 200 Schüler/innen vorgesehen.
Das bestehende Schulgebäude erstreckt sich über mehrere miteinander verbundene Baukörper auf einer Grundstücksfläche von ca. 8 104 m. Vorgesehen ist der Abriss, teils in Bauabschnitten, von Mitteltrakt, Pavillon und Hortgebäude, um einen Ersatzneubau u.a. mit Klassen- und Fachräumen, Forum und Cafeteria zu schaffen und damit den Anforderungen des veränderten Betriebs als einer Offenen Ganztagschule gerecht zu werden. Erhalten bleiben sollen das Hauptgebäude der Schule von 1935 und die Sporthalle von 2003.
Folgender Gebäudebestand befindet sich auf dem Gelände:
Das Hauptgebäude schließt an den Anbau mit einem Sanitärtrakt an und ist nur durch eine Überdachung mit dem Neubau/Pavillon verbunden. Autark hinter dem Neubau/Pavillon befindet sich das Hortgebäude, welches erst nach Fertigstellung des Ersatzbaus abgerissen wird, da hier bis zum Ende der Baumaßnahme die Räumlichkeiten von der OGS genutzt werden. Zwischen Pavillon und Hortgebäude befindet sich ein kleines Technikgebäude.
1. Sporthalle: Bj. 2003, 1-geschossig, Stahlbeton mit gemauerten Seitentrakten, Satteldachkonstruktion: Stahlfachwerkbinder,
2. Hauptgebäude/Altbau: Bj. 1935, 2-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss und Teilunterkellerung, Mauerwerksbau mit Hohlsteindeckenkonstruktion, Satteldach,
3. Anbau/Mitteltrakt: Bj. 1955, 1-geschossig, Mauerwerksbau, Sattel- und Flachdach,
4. Neubau/Pavillon: Bj. 1973, 1-geschossig, Stahlrohrstützen, Außenwand: Fertigteil-Metallfassade, Typ „Kasseler Modell“, Innenwand: versetzbare Metallwände, gemauerter Sanitärkern, Flachdach mit Dachrandabschluss aus Eternitplatten (Asbestbelastung),
5. Hortgebäude: Bj. 2002, 1-geschossig, Stahlträger-Rahmen-Konstruktion mit Holzwandausfachungen, Stahlträger-Stützen mit Ridurit-Platten bekleidet, Pultdächer
Keines der Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Es liegt eine städtebauliche Studie aus dem Jahr 2019 zu verschiedenen Neubau-Varianten vor. Sie stellt verschiedene Möglichkeiten dar, das voraussichtliche Bauvolumen auf dem Grundstück zu platzieren in Abhängigkeit vom pädagogischen Konzept. Eine Entscheidung über die städtebauliche Form wurde noch nicht getroffen und ist Teil der zu vergebenden Leistungen. Ein gültiger B-Plan liegt vor.
Gesucht wird mit dieser Ausschreibung ein Architekturbüro als Generalplaner für den Hochbau, die Freiraumgestaltung und die Technische Gebäudeausrüstung. Ein erfahrenes Planungsbüro ist gefordert, welches in einer LPH 0 das pädagogische und städtebauliche Konzept schärft, die Bedarfsermittlung abschließt und dann die LPH 1-8 für den Ersatzneubau als Generalplaner übernimmt.
Die zu vergebenen Leistungen umfassen:
— LPH 0: Ausarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes in Zusammenarbeit mit der Schule und der Stadt Ahrensburg,
— LPH Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2013: 1-8, stufenweise,
— LPH Objektplanung Freianlagen gem. §39 HOAI 2013: 1-8, stufenweise,
— LPH der TGA gem.§ 55 HOAI 2013: 1-8, stufenweise,
— die Planung und Umsetzung der Ausweichquartiere (Containerlösung) und Umzugsmanagement.
Die architektonische Gesamtkonzeption eines Schulgebäudes geht von einer pädagogischen Leitlinie aus, die ein differenziertes und in sich schlüssiges Raumprogramm impliziert. Es ist wichtig alle am Schulbau beteiligte Gruppen, wie Pädagogik, Architektur, Politik und Verwaltung, in einer sehr frühen Phase mit einzubinden. In einer LPH 0 soll durch das Planungsbüro zusammen mit den verschiedenen Akteuren (Stadt Ahrensburg, Schulleitung, Lehrerschaft, ggf. weitere) bei Workshops ein inhaltliches und räumliches Konzept entwickelt werden, das die Effizienz, Bedarfsgerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit des Bauvorhabens sicherstellt (s. Anlage LPH 0).
Die Planungsleistung umfasst auch eine Interimslösung mit Containern für die fehlenden Klassen, die Schulverwaltung und Lagerflächen während der Bauzeit, die Planung des eigentlichen Umzugs inkl. allgemeiner und technischer Ausstattung, Einlagerung und deren Umsetzung. Für den Neubau ist ebenfalls eine Umzugsplanung zu leisten, die die allgemeine neu angeschaffte Ausstattung und Beschilderung beinhaltet. Bezüglich der Beschilderung wird eine Planung in Form von Hinweisschildern im Gebäude und Türbeschilderungssystemen erwartet.
Der Hochbau soll barrierefrei gestaltet sein und auch die Anbindung an den Altbau mit barrierefreien Zugang (Fahrstuhl) und dessen Gestaltung mit Aus- und Teilumbau umfassen.
Anschließend folgen in den LPH 1-8 die Planung und Umsetzung des Teilabrisses und des Neubaus.
Alle Leistungen des Abrisses und Neubaus sind bei laufendem Schulbetrieb zu realisieren.
Die Energieversorgung wird zurzeit mit 2 Erdgas Kesseln im Altbau und weiteren Erdgas Kesseln im Pavillon/Hort sichergestellt. Mit dem Neubau kommt das GEG (2020) zum Tragen, dadurch ist die Stadt Ahrensburg als öffentliche Hand verpflichtet, ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen (s. Anlage Stellungnahme Energieversorgung).
Eine Beratung und Unterstützung für die Beantragung von Fördermitteln ist gewünscht, zum Beispiel durch eine Aufstellung einer separaten Kostenaufstellung/-schätzung für die zu fördernde Maßnahme.
Eine Kostenschätzung nach DIN 276 liegt vor (s. Anlage).
Das abzugebende Angebot für das Honorar folgt den Modalitäten, dem Rechenschema und Parametern sowie den Honorartabellen der HOAI 2013 und umfasst alle LPH (1-8) für den Hochbau, die Freiraumgestaltung und die TGA. LPH 0 ist gesondert anzugeben.
Voraussichtliche Termine:
— LPH 0: Städtebauliches Konzept 2021,
— LPH 1-3: Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurf 2021,
— LPH 4-5: Genehmigungs- und Ausführungsplanung 2022,
— LPH 6-8: Vorbereitung u. Mitwirkung der Vergabe, Objektüberwachung 2023,
— Fertigstellung: Ende 2024.