Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können (müssen aber nicht) vom Auftraggeber nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff. III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften von dieser bzw. jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die aufgelisteten Formulare 1, 3 und 9, 10 gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizufügen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
a) Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Formular 1 Eignungskriterien):
Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer und/oder Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jeweils einschließlich Auszug aus dem Berufsregister gemäß § 319 Abs. 1 HGB. Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot den Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer und/oder Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jeweils einschließlich des Auszugs aus dem Berufsregister gem. § 319 Abs. 1 HGB einreichen.
b) Erklärung der Bietergemeinschaft (Formular 2 Eignungskriterien):
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind Angaben zu den Mitgliedern und dem bevollmächtigten Vertreter erforderlich sowie eine Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung und Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft. Bietergemeinschaften haben in der Erklärung der Bietergemeinschaft ferner darzulegen, dass die Bildung der Bietergemeinschaft wettbewerbsunschädlich ist;
c) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 3 Eignungskriterien):
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW;
— Erklärung nach § 319 Abs. 2, 3 HGB.
d) Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Formular 4 Eignungskriterien);
— Möglicherweise geforderte Mindestanforderung:
a) Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Formular 1 Eignungskriterien):
Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer und/oder Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jeweils einschließlich Auszug aus dem Berufsregister gemäß § 319 Abs. 1 HGB. Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot den Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer und/oder Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jeweils einschließlich des Auszugs aus dem Berufsregister gem. § 319 Abs. 1 HGB einreichen.
b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 3 Eignungskriterien):
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW;
— Erklärung nach § 319 Abs. 2, 3 HGB.
c) Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Formular 4).