Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord), der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV Süd) und der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) beabsichtigen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Regionalbahnlinine RB 26, sog. „Mittelrheinbahn“ („MRB“), entlang der linken Rheinstrecke auf dem Streckenabschnitt zwischen Mainz – Koblenz – Köln nach Maßgabe des Vergaberechtes in einem Verhandlungsverfahren gemäß Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 und den Bestimmungen des GWB und der VgV zu vergeben. Das Leistungsvolumen der RB 26 beträgt rd. 3,2 Mio. ZugKm/a.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord), der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV Süd) und der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) beabsichtigen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Regionalbahnlinine RB 26, sog. „Mittelrheinbahn“ („MRB“), entlang der linken Rheinstrecke auf dem Streckenabschnitt zwischen Mainz – Koblenz – Köln nach Maßgabe des Vergaberechtes in einem Verhandlungsverfahren gemäß Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 und den Bestimmungen des GWB und der VgV zu vergeben.
Das Leistungsvolumen der RB 26 beträgt rd. 3,2 Mio. ZugKm/a.
Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord), der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV Süd) und der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) beabsichtigen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Regionalbahnlinine RB 26, sog. „Mittelrheinbahn“ („MRB“), entlang der linken Rheinstrecke auf dem Streckenabschnitt zwischen Mainz – Koblenz – Köln nach Maßgabe des Vergaberechtes in einem Verhandlungsverfahren gemäß Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 und den Bestimmungen des GWB und der VgV zu vergeben.
Das Leistungsvolumen der RB 26 beträgt rd. 3,2 Mio. ZugKm/a.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Es gelten die Vorgaben des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetzes (LTTG).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord), der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV Süd) und der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) beabsichtigen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Regionalbahnlinine RB 26, sog. „Mittelrheinbahn“ („MRB“), entlang der linken Rheinstrecke auf dem Streckenabschnitt zwischen Mainz – Koblenz – Köln nach Maßgabe des Vergaberechtes in einem Verhandlungsverfahren gemäß Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 und den Bestimmungen des GWB und der VgV zu vergeben.
Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord), der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV Süd) und der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) beabsichtigen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Regionalbahnlinine RB 26, sog. „Mittelrheinbahn“ („MRB“), entlang der linken Rheinstrecke auf dem Streckenabschnitt zwischen Mainz – Koblenz – Köln nach Maßgabe des Vergaberechtes in einem Verhandlungsverfahren gemäß Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 und den Bestimmungen des GWB und der VgV zu vergeben.
Das Leistungsvolumen der RB 26 beträgt rd. 3,2 Mio. ZugKm/a.
Gegenstand der Vergabe ist das Erbringen von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) durch das im Rahmen dieser Vergabe auszuwählende EVU im Zuständigkeitsbereich der Aufgabenträger (AT) auf der Regionalbahnlinie RB 26, sog. „Mittelrheinbahn“ („MRB“), entlang der linken Rheinstrecke auf dem Streckenabschnitt Mainz – Koblenz – Köln.
Gegenstand der Vergabe ist das Erbringen von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) durch das im Rahmen dieser Vergabe auszuwählende EVU im Zuständigkeitsbereich der Aufgabenträger (AT) auf der Regionalbahnlinie RB 26, sog. „Mittelrheinbahn“ („MRB“), entlang der linken Rheinstrecke auf dem Streckenabschnitt Mainz – Koblenz – Köln.
Die Betriebsleistungen sind für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren zu erbringen und die Betriebsaufnahme erfolgt zum internationalen Fahrplanwechsel im Dez. 2023, voraussichtlich am 10.12.2023. Die Betriebslaufzeit kann 3 Mal um jeweils ein Jahr und daran anschließend zusätzlich um ein weiteres halbes Jahr einseitig durch die AT verlängert werden.
Die Betriebsleistungen sind für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren zu erbringen und die Betriebsaufnahme erfolgt zum internationalen Fahrplanwechsel im Dez. 2023, voraussichtlich am 10.12.2023. Die Betriebslaufzeit kann 3 Mal um jeweils ein Jahr und daran anschließend zusätzlich um ein weiteres halbes Jahr einseitig durch die AT verlängert werden.
Die Leistungen sind auf folgendem Linienabschnitt zu erbringen: Köln/Bonn Flugh. – Köln Messe/Deutz – Köln Hbf – Remagen – Koblenz Hbf – Bingen (Rhein) Hbf – Mainz Hbf.
Das Leistungsvolumen auf der RB 26 beläuft sich auf rd. 3,2 Mio. Zkm/a.
Der zwischen dem EVU und den AT im Rahmen dieser Vergabe abzuschließende Verkehrsvertrag ist nach dem sog. Brutto-Prinzip ausgestaltet.
Dauer: 120 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die AT haben das Recht den Verkehrsvertrag nach Ablauf der 10 Jahre 3 Mal um jeweils ein Jahr und daran anschließend zusätzlich um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern.
Zusätzliche Informationen:
Es gelten die Vorgaben des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetzes (LTTG).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinland-Pfalz (siehe Linienverlauf unter Ziffer II.2.4)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Dem Teilnahmeantrag ist ein Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister nicht älter als 3 Monate als Anlage beizufügen. Eine Kopie ist ausreichend.
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der Bewerber muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der Bewerber muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.
Der Bewerber hat deshalb mit dem Teilnahmeantrag eine gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG vorzulegen.
Der Bewerber hat deshalb mit dem Teilnahmeantrag eine gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG vorzulegen.
Alternativ kann der Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrages als Anlage darstellen, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll.
Soll nur ein Mitglied/sollen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied/diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das/die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen.
Soll nur ein Mitglied/sollen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied/diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das/die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen.
Alle Bewerber mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht. Die Erläuterungen dazu sind auf einer gesonderten Anlage zu machen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Alle Bewerber mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht. Die Erläuterungen dazu sind auf einer gesonderten Anlage zu machen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Der Bewerber muss zudem eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4, § 124 Abs. 1 GWB mit dem Teilnahmeantrag vorlegen. Dazu ist das im Teilnahmeantragsformular unter Buchstabe E enthaltene Formblatt zu verwenden und rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Der Bewerber muss zudem eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4, § 124 Abs. 1 GWB mit dem Teilnahmeantrag vorlegen. Dazu ist das im Teilnahmeantragsformular unter Buchstabe E enthaltene Formblatt zu verwenden und rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es wird gegenüber den Auftraggebern erklärt, dass die Anforderungen des § 6c AEG über die gesamte Laufzeit des Vertrages erfüllt werden.
Dazu ist die im Teilnahmeantragsformular unter Buchstabe C enthaltene Erklärung rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber ist eine Referenz über in der Vergangenheit ausgeführte Dienstleistungsaufträge im SPNV (Erfüllungsort Deutschland) im Umfang von mind. 3,0 Mio. Zkm/a und einer Vertragslaufzeit von mind. 10 Jahren vorzulegen (unter der Bezeichnung des Vertragsgegenstandes, Angabe des Umfangs in Zkm/a sowie des öffentlichen Auftraggebers).
Vom Bewerber ist eine Referenz über in der Vergangenheit ausgeführte Dienstleistungsaufträge im SPNV (Erfüllungsort Deutschland) im Umfang von mind. 3,0 Mio. Zkm/a und einer Vertragslaufzeit von mind. 10 Jahren vorzulegen (unter der Bezeichnung des Vertragsgegenstandes, Angabe des Umfangs in Zkm/a sowie des öffentlichen Auftraggebers).
Dazu sind die jeweiligen Angaben im Teilnahmeantragsformular unter Buchstabe D zu machen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV – auch bei Bewerbergemeinschaften – wird hingewiesen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate
1. Neben dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) sind der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV Süd) und der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren.
1. Neben dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) sind der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV Süd) und der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren.
2. Die vorgenannten Auftraggeber haben den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord mit der operativen Durchführung dieses Vergabeverfahrens beauftragt.
3. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen.
4. Der Bewerber muss seinen Teilnahmeantrag unter Nutzung des Teilnahmeantragsformulars zum Teilnahmeantrag einreichen. Dieses Teilnahmeantragsformular ist unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
5. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB im PDF-Format bei dem in Ziffer I.3. genannten Vergabeportal hochzuladen.
6. Die Aufgabenträger werden die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber auffordern, ein Angebot anzugeben. Die Aufgabenträger werden die übrigen Bewerber entsprechend den vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informieren.
6. Die Aufgabenträger werden die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber auffordern, ein Angebot anzugeben. Die Aufgabenträger werden die übrigen Bewerber entsprechend den vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informieren.
7. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
7. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sollten mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sollten mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Fragen zum Teilnahmewettbewerb werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 10 Werktage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge in das in Ziffer I.3. genannte Vergabeportal hochgeladen worden sind. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten in das in Ziffer I.3 genannte Vergabeportal, das die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
9. Fragen zum Teilnahmewettbewerb werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 10 Werktage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge in das in Ziffer I.3. genannte Vergabeportal hochgeladen worden sind. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten in das in Ziffer I.3 genannte Vergabeportal, das die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
10. Die Auftraggeber haben das Recht, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Einzelheiten dazu sind dem aktuellen Stand der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131-16-2113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen sind nach § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Vergaberechtsverstöße sind danach innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme des Verstoßes zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziffer VI. 4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 GWB insbesondere:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziffer VI. 4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 169-409301 (2020-08-27)
Ergänzende Angaben (2020-09-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 261 / 29141-1359 📠
Die Betriebsleistungen sind für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren zu erbringen und die Betriebsaufnahme erfolgt zum internationalen Fahrplanwechsel im Dez. 2023, voraussichtlich am 10.12.2023. Die Betriebslaufzeit kann 3 Mal um jeweils 1 Jahr und daran anschließend zusätzlich um ein weiteres halbes Jahr einseitig durch die AT verlängert werden.
Die Betriebsleistungen sind für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren zu erbringen und die Betriebsaufnahme erfolgt zum internationalen Fahrplanwechsel im Dez. 2023, voraussichtlich am 10.12.2023. Die Betriebslaufzeit kann 3 Mal um jeweils 1 Jahr und daran anschließend zusätzlich um ein weiteres halbes Jahr einseitig durch die AT verlängert werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-08 📅
Name: Trans Regio Deutsche Regionalbahn GmbH
Postanschrift: Beatusstraße 136
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland 🇩🇪 Koblenz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei dem unter der Ziffer V.2.4 genannten Wert handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde.