Vergabe von Mikrokrediten im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Rahmen dieses Verfahrens wird eine Bank gesucht, die Kredite mit einem Volumen von bis zu 25 000 EUR an kleine und mittlere Unternehmen vergibt und verwaltet. Die Kreditvergabe erfolgt im Rahmen des Förderprogramms Mikrokreditfonds Deutschland, der im Jahr 2010 mit einem Volumen von 100 Mio. EUR eingerichtet wurde, um den Zugang zu Krediten mit geringen Volumina für kleine und mittlere Unternehmen flächendeckend zu verbessern. Zur Zielgruppe zählen insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen sowie junge Unternehmen, für die der Zugang zu Bankfinanzierungen mit geringen Volumina erschwert ist.
Die Kredite im Rahmen des Förderprogramms werden durch eine kreditgebende Bank auf vorherige Empfehlung eines akkreditierten Mikrofinanzinstituts aus eigenen Mitteln der Bank vergeben. Während die kreditgebende Bank für die kreditwirtschaftliche Prüfung der Kreditanträge und die Verwaltung der ausgezahlten Kredite zuständig ist, übernehmen die Mikrofinanzinstitute schwerpunktmäßig die individuelle Begleitung der Kreditnehmenden von der Antragsstellung bis zur vollständigen Rückzahlung der Kredite. Der Mikrokreditfonds Deutschland sichert als Garantiefonds die vergebenen Kredite gegenüber der kreditgebenden Bank ab.
Im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland konnten seit Einrichtung des Förderprogramms rund 26 500 Mikrokredite mit einem Volumen von rund 200 Mio. EUR vergeben werden.
Das Förderprogramm ist derzeit befristet bis zum 31. März 2021. Als federführendes Ressort hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entschieden, das Programm bis zum 31. März 2024 mit einer Verlängerungsoption bis zum 31. März 2026 fortzusetzen. Der Mikrokreditfonds Deutschland soll weiterhin zum Erhalt eines flächendeckenden Angebots an Krediten mit einem Volumen von bis zu 25 000 EUR beitragen, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und darüber hinaus zu unterstützen. Für die Fortsetzung des Förderprogramms wird die Rolle der kreditgebenden Bank vergeben.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P 01 02.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-28 Auftragsbekanntmachung
2021-06-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: Zb1-04812-6/32
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieses Verfahrens wird eine Bank gesucht, die Kredite mit einem Volumen von bis zu 25 000 EUR an kleine und mittlere Unternehmen vergibt und verwaltet. Die Kreditvergabe erfolgt im Rahmen des Förderprogramms Mikrokreditfonds Deutschland, der im Jahr 2010 mit einem Volumen von 100 Mio. EUR eingerichtet wurde, um den Zugang zu Krediten mit geringen Volumina für kleine und mittlere Unternehmen flächendeckend zu verbessern. Zur Zielgruppe zählen insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen sowie junge Unternehmen, für die der Zugang zu Bankfinanzierungen mit geringen Volumina erschwert ist. Die Kredite im Rahmen des Förderprogramms werden durch eine kreditgebende Bank auf vorherige Empfehlung eines akkreditierten Mikrofinanzinstituts aus eigenen Mitteln der Bank vergeben. Während die kreditgebende Bank für die kreditwirtschaftliche Prüfung der Kreditanträge und die Verwaltung der ausgezahlten Kredite zuständig ist, übernehmen die Mikrofinanzinstitute schwerpunktmäßig die individuelle Begleitung der Kreditnehmenden von der Antragsstellung bis zur vollständigen Rückzahlung der Kredite. Der Mikrokreditfonds Deutschland sichert als Garantiefonds die vergebenen Kredite gegenüber der kreditgebenden Bank ab. Im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland konnten seit Einrichtung des Förderprogramms rund 26 500 Mikrokredite mit einem Volumen von rund 200 Mio. EUR vergeben werden. Das Förderprogramm ist derzeit befristet bis zum 31. März 2021. Als federführendes Ressort hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entschieden, das Programm bis zum 31. März 2024 mit einer Verlängerungsoption bis zum 31. März 2026 fortzusetzen. Der Mikrokreditfonds Deutschland soll weiterhin zum Erhalt eines flächendeckenden Angebots an Krediten mit einem Volumen von bis zu 25 000 EUR beitragen, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und darüber hinaus zu unterstützen. Für die Fortsetzung des Förderprogramms wird die Rolle der kreditgebenden Bank vergeben. Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P 01 02.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bankdienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Postanschrift: Rochusstr. 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmas.bund.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de 📧
Telefon: +49 228-995271604 📞
Fax: +49 228-995272253 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358091 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358091 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 213-521886
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieses Verfahrens wird eine Bank gesucht, die Kredite mit einem Volumen von bis zu 25 000 EUR an kleine und mittlere Unternehmen vergibt und verwaltet. Die Kreditvergabe erfolgt im Rahmen des Förderprogramms Mikrokreditfonds Deutschland, der im Jahr 2010 mit einem Volumen von 100 Mio. EUR eingerichtet wurde, um den Zugang zu Krediten mit geringen Volumina für kleine und mittlere Unternehmen flächendeckend zu verbessern. Zur Zielgruppe zählen insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen sowie junge Unternehmen, für die der Zugang zu Bankfinanzierungen mit geringen Volumina erschwert ist.
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Die Kredite im Rahmen des Förderprogramms werden durch eine kreditgebende Bank auf vorherige Empfehlung eines akkreditierten Mikrofinanzinstituts aus eigenen Mitteln der Bank vergeben. Während die kreditgebende Bank für die kreditwirtschaftliche Prüfung der Kreditanträge und die Verwaltung der ausgezahlten Kredite zuständig ist, übernehmen die Mikrofinanzinstitute schwerpunktmäßig die individuelle Begleitung der Kreditnehmenden von der Antragsstellung bis zur vollständigen Rückzahlung der Kredite. Der Mikrokreditfonds Deutschland sichert als Garantiefonds die vergebenen Kredite gegenüber der kreditgebenden Bank ab.
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Im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland konnten seit Einrichtung des Förderprogramms rund 26 500 Mikrokredite mit einem Volumen von rund 200 Mio. EUR vergeben werden.
Das Förderprogramm ist derzeit befristet bis zum 31. März 2021. Als federführendes Ressort hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entschieden, das Programm bis zum 31. März 2024 mit einer Verlängerungsoption bis zum 31. März 2026 fortzusetzen. Der Mikrokreditfonds Deutschland soll weiterhin zum Erhalt eines flächendeckenden Angebots an Krediten mit einem Volumen von bis zu 25 000 EUR beitragen, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und darüber hinaus zu unterstützen. Für die Fortsetzung des Förderprogramms wird die Rolle der kreditgebenden Bank vergeben.
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Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P 01 02.
Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P102.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag umfasst einei Option für die Verlängerung um 2 Jahre.
Beschreibung der Optionen: Der Auftrag umfasst einei Option für die Verlängerung um 2 Jahre.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas REACT-EU

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358091&criteriaId=9056

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-12-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358091 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
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Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
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Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Quelle: OJS 2020/S 213-521886 (2020-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 126-333547
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 213-521886
ABl. S-Ausgabe: 126

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Der Auftrag umfasst einer Option für die Verlängerung um 2 Jahre.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kreditvergabe und Verwaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgaben Förderprogramm
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): EDV System
Preis (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-24 📅
Name: Grenke Bank AG
Postanschrift: Neuer Markt 2
Postort: Baden-BadenBaden-Baden
Postleitzahl: 76532
Land: Deutschland 🇩🇪
Baden-Baden, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49 228/9499-0, Fax: +49 228/9499-163, gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
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Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 126-333547 (2021-06-28)