Vergabe von ÖPNV-Bedarfsverkehrsleistungen im Linienbündel 9 durch den Landkreis Forchheim

Landkreis Forchheim

Vergabe von ÖPNV-Bedarfsverkehrsleistungen im Linienbündel 9 durch den Landkreis Forchheim.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-04-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Vergabe von ÖPNV-Bedarfsverkehrsleistungen im Linienbündel 9 durch den Landkreis Forchheim.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Forchheim 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Forchheim
Postanschrift: Am Streckerplatz 3
Postleitzahl: 91301
Postort: Forchheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-forchheim.de/ 🌏
E-Mail: oepnv@lra-fo.de 📧
Telefon: +49 9191862500 📞
Fax: +49 919186882500 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport-elvis.de/E45259336 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport-elvis.de/E45259336 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-28 📅
Datum des Beginns: 2020-12-13 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 083-196322
ABl. S-Ausgabe: 83
Zusätzliche Informationen
Die für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu verwendenden Vordrucke sind auf der oben unter Ziffer I.3) genannten E-Vergabeplattform frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. [Hinweis: auf der oben unter Ziffer I.3) genannten E-Vergabeplattform stehen im Übrigen auch Entwürfe für die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs relevant werdenden Vergabeunterlagen zur Orientierung bereit. Die entsprechend gekennzeichneten Dokumente sind ausdrücklich nicht für die zunächst erforderliche Abgabe eines Teilnahmeantrags relevant (insbesondere hat derzeit auch keine Angebotsabgabe zu erfolgen); es ist zunächst allein der Teilnahmeantrag (nebst den für diesen geforderten Angaben und Unterlagen) einzureichen]. Rückfragen der Bewerber als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bewerber sind angehalten regelmäßig auf der oben unter Ziffer I.3) genannten E-Vergabeplattform die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen (eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich dort veröffentlicht werden. Eine gesonderte Information der Bieter über E-Mail, Fax oder den Postweg erfolgt nicht!
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabe von ÖPNV-Bedarfsverkehrsleistungen im Linienbündel 9 durch den Landkreis Forchheim
Es handelt sich um die folgenden als Linienverkehr nach § 42 PBefG zu genehmigenden AST- und Rufbus-Verkehre:
— 220.1 Eggolsheim – Drügendorf – Tiefenstürmig;
— 221.1a Forchheim – Pinzberg – Gaiganz (- Ebermannstadt);
— 224.1 Forchheim – Kersbach – Poxdorf – Effeltrich – Hetzles – Neunkirchen a. Br.;
— 256.1 Kunreuth – Effeltrich – Baiersdorf;
— 265.1 Forchheim – Buckenhofen – Hallerndorf – Willersdorf;
— 266.1 Forchheim – Eggolsheim – Eggolsheim Bahnhof;
— 211.1 Neunkirchen a. Br. Ermreuth;
— 217.1 Eschenau – Pettensiedel – Igensdorf – Rüsselsbach;
— 219.1 Hiltpolststein – Gräfenberg;
— 223.1 Forchheim – Weingarts – Igensdorf – Gräfenberg;
— 225.1 Neunkirchen a. Br. – Hetzles – Rosenbach – Weiher;
— 226.1 Gößweinstein – Bieberbach – Egloffstein – Gräfenberg;
— 221.1b Ebermannstadt – Unterleinleiter – Dürrbrunn;
— 222.1 Forchheim – Weilersbach – Pretzfeld – Egloffstein – Obertrubach – Gößweinstein;
— 231.1 Ebermannstadt – Streitberg – Wüstenstein;
— 234.1 Gößweinstein – Burggaillenreuth – Ebermannstadt;
— 235.1 Egloffstein – Hundshaupten – Poppendorf – Pretzfeld – Ebermannstadt und zurück;
— 236.1 Reifenberg – Weilersbach – Rüssenbach – Ebermannstadt;
— 389.1 Gößweinstein – Ebermannstadt.
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-, Ab- und Umbestellungen um maximal +/-25 % bezogen auf den Ausgangsfahrplan vorzunehmen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Forchheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Interessierte Unternehmen stellen Ihren Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausschließlich über das hierfür vom Auftraggeber eingerichtete E-Vergabeportal (www.subreport-elvis.de/E45259336). Zur Antragstellung sind die auf dem E-Vergabeportal vom Auftraggeber hierfür bereit gestellten Vordrucke auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Die ausgefüllten/unterzeichneten Vordrucke und alle weiteren mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise (wie bspw. ein Handelsregisterauszug) sind zu scannen und als PDF-Datei im Vergabeportal an der dafür vorgesehene Stelle hochzuladen. Eine Einreichung in Papierform/auf dem Postweg oder per E-Mail oder Telefax ist ausgeschlossen.
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In seinem Antrag benennt der Bewerber eine Person (Name mit allen Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse), die für die Dauer des Verfahrens Ansprechpartner des Bewerbers für die Vergabestelle ist.
2. Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebenden Leistungen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB durch einen Handelsregisterauszugs gemäß Ziffer 4 sowie der in III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen nach. Die geforderten Nachweise sind dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache beizulegen. Die Kosten dafür sind vom Bewerber zu tragen. Der Bewerber trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet. Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag übersandten Nachweise und Erklärungen.
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3. Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen. Nachträgliche Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren. Bewerbergemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der Vertreter muss für das gesamte Verfahren Vollmacht haben, insbesondere
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— den Teilnahmeantrag zu stellen;
— die Angebote abzugeben und zurückzuziehen;
— Verhandlungen mit dem Auftraggeber zu führen;
— Vertraulichkeiten zuzusichern und entsprechende Vereinbarungen mit Wirkung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzuschließen.
Die zu erteilende Vollmacht ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft unterschrieben abzugeben
4. Von den Bewerbern ist ein Handelsregisterauszug (hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind) oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers mit Übersetzung ins Deutsche beizubringen. Der Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 25.2.2020 datieren. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht ist eine formlose Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bewerbers, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags
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1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Antragsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist,
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2. der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Antragsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
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3. der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat,
4. der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe nicht vorgelegen haben,
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5. der Bewerber sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe nicht vorgelegen haben,
6. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3Jahren vor Antragsabgabe eine schwere und die Integrität des Bewerbers infrage stellende Verfehlung begangen hat,
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7. der Bewerber in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bewerbers kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
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9. dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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10. der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist,
11. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Antragsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist,
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12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat (Fortsetzung u. Mindeststandards).
Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
13. der Bewerber über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bewerber dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
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B) Bewerber können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Teilnahmeantrag in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
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Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
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Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Personenbeförderungsleistungen.
Mindeststandards:
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §§ 3 ff. PBZugV

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Forchheim Fb ÖPNV, Herr Hummel
Dokumente URL: www.subreport-elvis.de/E45259336 🌏
URL der Teilnahme: www.subreport-elvis.de/E45259336 🌏
URL der Dokumente: www.subreport-elvis.de/E45259336 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu verwendenden Vordrucke sind auf der oben unter Ziffer I.3) genannten E-Vergabeplattform frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht.
[Hinweis: auf der oben unter Ziffer I.3) genannten E-Vergabeplattform stehen im Übrigen auch Entwürfe für die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs relevant werdenden Vergabeunterlagen zur Orientierung bereit. Die entsprechend gekennzeichneten Dokumente sind ausdrücklich nicht für die zunächst erforderliche Abgabe eines Teilnahmeantrags relevant (insbesondere hat derzeit auch keine Angebotsabgabe zu erfolgen); es ist zunächst allein der Teilnahmeantrag (nebst den für diesen geforderten Angaben und Unterlagen) einzureichen].
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Rückfragen der Bewerber als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bewerber sind angehalten regelmäßig auf der oben unter Ziffer I.3) genannten E-Vergabeplattform die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen (eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich dort veröffentlicht werden. Eine gesonderte Information der Bieter über E-Mail, Fax oder den Postweg erfolgt nicht!
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 083-196322 (2020-04-23)
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