Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel 5 Stadtverkehr Höxter im Kreis Höxter. Die Betriebsaufnahme hat am 6.7.2021 zu erfolgen. Der Betrieb endet zum 31.7.2029.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel 5 Stadt HX
30 5 - 20220”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel 5 Stadtverkehr Höxter im Kreis Höxter. Die...”
Kurze Beschreibung
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel 5 Stadtverkehr Höxter im Kreis Höxter. Die Betriebsaufnahme hat am 6.7.2021 zu erfolgen. Der Betrieb endet zum 31.7.2029.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Ort der Leistung: Höxter🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Das ausschreibungsgegenständliche Linienbündel 5 Stadtverkehr Höxter umfasst die folgenden Verkehrslinien:
— On-Demand Verkehr Höxter (Vertragliche...”
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-06 📅
Datum des Endes: 2029-07-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Dem Teilnahmeantrag ist ein Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister nicht älter als 3 Monate als Anlage beizufügen. Eine Kopie ist ausreichend.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Eigenerklärung.
2. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Dazu erklärt der Bewerber im Rahmen einer Eigenerklärung, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bewerber dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
3. Des Weiteren erklärt der Bewerber im Rahmen einer Eigenerklärung:
— dass er in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
— dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
— der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist;
— weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
— der Bewerber keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
“Für die unter Ziffer III.1.2. geforderten Erklärungen sind die entsprechenden Muster des Teilnahmeantragsformulars zu verwenden.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Dazu nennt der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Referenzen über von ihm in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gelten die Vorgaben, die sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW ergeben.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 126-309600
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-11
11:30 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-08-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-15 📅
“1. Das Vergabeverfahren ist ein Verhandlungsverfahren (zweistufiges Verfahren). Die 1. Stufe ist der Teilnahmewettbewerb (TNW), die 2. Stufe das...”
1. Das Vergabeverfahren ist ein Verhandlungsverfahren (zweistufiges Verfahren). Die 1. Stufe ist der Teilnahmewettbewerb (TNW), die 2. Stufe das Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen.
2. Der Bewerber muss seinen Teilnahmeantrag (TNA) unter Nutzung des TNA-Formulars einreichen. Dieses TNA-Formular ist unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der TNA ist elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB im PDF-Format bei dem in Ziffer I.3. genannten Vergabeplattform hochzuladen. Zur Abgabe der TNA und zur Angebotsabgabe muss sich der Bieter bei der Vergabeplattform registrieren.
4. Der nph wird die im TNW ausgewählten Bewerber auffordern, ein Angebot abzugeben. Die übrigen Bewerber werden über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Der TNA ist von den Bewerbern rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der TNA von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Zudem reichen Bietergemeinschaften (BG) die im TNA enthaltene BG-Erklärung mit dem TNA ein.
6. Sämtliche geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sollten mit dem TNA eingereicht werden. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Ansonsten wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
7. Die Vergabeunterlagen sind unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar.
8. Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen zum TNA ist der 28.7.2020, 12 Uhr.
9. Bewerberfragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bewerber sind angehalten regelmäßig die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen werden ausschließlich unter dem angegebenen Link veröffentlicht.
10. Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen (§ 47 Abs. 1 VgV). Hierzu haben sie nachzuweisen, dass ihnen die Kapazitäten während der Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Dazu haben sie mit dem TNA eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen. Zudem muss der Bewerber dem TNA die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise für den Dritten beifügen.
11. Bei TNAen von BG müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) für mindestens ein Mitglied der BG vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der BG die Referenzen vorgelegt werden, hat die BG bei der Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der BG einzusetzen, dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Zudem ist die BG-Erklärung des Teilnahmeformulars auszufüllen.
12. Alternativ zu den unter den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweisen akzeptiert der nph bei der Abgabe des TNA als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, behält sich der nph vor, die Bieter jederzeit zur Beibringung der Nachweise aufzufordern, wenn dies zur Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der nph wird in jedem Fall denjenigen Bieter, der nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen scheidet eine Zuschlagserteilung aus!
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Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514113514📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen sind nach § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Vergaberechtsverstöße sind danach innerhalb einer Frist von 10...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen sind nach § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Vergaberechtsverstöße sind danach innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme des Verstoßes zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziffer VI. 4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 GWB insbesondere: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 132-323849 (2020-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 17346410.59 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Das ausschreibungsgegenständliche Linienbündel 5 Stadtverkehr Höxter umfasst die folgenden Verkehrslinien:
– On-Demand Verkehr Höxter (Vertragliche...”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 132-323849
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Go.on Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 17346410.59 💰
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen sind nach § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Vergaberechtsverstöße sind danach innerhalb einer Frist von 10...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen sind nach § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Vergaberechtsverstöße sind danach innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme des Verstoßes zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziffer VI. 4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 GWB insbesondere: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 036-090483 (2021-02-17)