Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.) Vorlage von max. drei Referenzen vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Zeitraum 2011 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
— Projektstufe 1 gem. AHO, für die Handlungsbereiche A, C, D, E selbstständig innerhalb des Referenzzeitraums erbracht,
— Projektstufen 2-5 gem. AHO, für die Handlungsbereiche A-E selbstständig innerhalb des Referenzzeitraums erbracht,
— Projektkosten Brutto KGR. 200-700 Auflistung und kurze Beschreibung für besondere, projektspezifische Kriterien:
—— Bauen im Bestand,
—— Bauen in mehreren Bauabschnitten,
—— Neubau mit drei oder mehr unterschiedlichen Funktionsbereichen in einem Gebäude,
— Projektstufe 1 gem. AHO für die Handlungsbereiche A, C, D, E mit Projektstufen 2-5 gem. AHO für die Handlungsbereiche A-E selbständig in einer einzigen Referenz erbracht.
— -
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
— -
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
— -
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertung einer Referenz ist die vollständige Erbringung einer der Projektstufen 1-5 mit den Handlungsbereichen C+D im Referenzzeitraum 2011 – Ende der Bewerbungsfrist.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
— -
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
— -
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s. o.) die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.